Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses, SCC)

Bei Google gelten für die Übermittlung von Daten zur Onlinewerbung sowie von personenbezogenen Daten, die aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich stammen, die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Standard Contractual Clauses, SCC). Für Auftragsverarbeiterdienste wurden die Datenverarbeitungsbedingungen für Google Werbeprodukte um die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer erweitert. Für Verantwortlichendienste hat Google die Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Google Werbeprodukte aktualisiert, die nun ebenfalls die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer enthalten. Wenn eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne der SCC vorliegt, gelten die im Vertrag des Partners mit Google enthaltenen Standardvertragsklauseln.

Wenn der Partner personenbezogene Daten verarbeitet, die aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz stammen und die Google in Verbindung mit der Nutzung von Google Ad Manager durch den Partner zur Verfügung stellt, gilt Folgendes:

  • Der Partner darf solche personenbezogenen Daten nur in Übereinstimmung mit der Einwilligung der jeweils betroffenen Person verwenden.
  • Der Partner muss für diese personenbezogenen Daten ein Schutzniveau gewährleisten, das mindestens dem in den Standardvertragsklauseln geforderten Schutzniveau entspricht.
  • Sollte der Partner feststellen, dass er die oben genannten Anforderungen nicht einhalten kann, muss er Google schriftlich darüber informieren und entweder die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einstellen oder angemessene und geeignete Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen ergreifen.
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