Anforderungen beim Programm für Preisvergleichsportale

Über das Programm für Preisvergleichsportale können Sie:

  • Ein spezielles Werbesystem nutzen
  • Produktseiten des Preisvergleichsportals gut sichtbar in den Ergebnissen auf Google präsentieren
  • Produkte im Namen der Händler organisch und in Anzeigen auf Google präsentieren
  • Vergleichsanzeigen platzieren
Preisvergleichsportale können in folgenden Ländern Shopping-Anzeigen und kostenlose Produkteinträge im Namen von Händlern schalten: Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Tschechien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Schweden und Vereinigtes Königreich.

Mithilfe des CSS Center von Google können Sie die Optionen für Ihre Teilnahme am Programm für Preisvergleichsportale verwalten und unter anderem auch zugehörige Händler aufrufen und verwalten.

Wenn Sie am Programm für Preisvergleichsportale teilnehmen möchten, folgen Sie der Anleitung unter Erste Schritte als Preisvergleichsportal bei Google.

Themen in diesem Hilfeartikel


Mindestanforderungen beim Programm für Preisvergleichsportale

Für die Teilnahme am Programm für Preisvergleichsportale gelten folgende Mindestanforderungen:

  • Ihr Unternehmen muss in mindestens einem Land registriert sein, in dem das Programm für Preisvergleichsportale verfügbar ist, und die registrierte Geschäftsadresse muss auf Ihrer Website angegeben sein.
  • Sie müssen eine Preisvergleichsportal-Website betreiben, die folgende Anforderungen erfüllt:
    • Nutzer können auf der Website verschiedene Produkte suchen und vergleichen. Außerdem müssen Nutzer den Preis und die Verkaufsbedingungen für ein Produkt vergleichen können, das von verschiedenen Händlern angeboten wird.
    • Auf der Website werden für jedes Land, in dem Sie teilnehmen möchten, Produkte von mindestens 50 verschiedenen Händlerdomains angeboten. Der jeweilige Händler muss in das entsprechende Land liefern und an Kunden im Land verkaufen, andernfalls werden die Produkte dortigen Nutzern nicht angezeigt.
    • Auf der Website werden Produkte präsentiert und Nutzer werden auf eine Seite weitergeleitet, auf der sie die Produkte kaufen können.
    • Die Website bietet ein Suchfeld für Anfragen sowie eine Suchfunktion, die primär auf einem dynamischen und automatisierten Verfahren beruht und der nicht hauptsächlich eine von Google lizenzierte oder syndizierte Suchtechnologie zugrunde liegt.
    • Die Website bietet Optionen zum Sortieren oder Filtern von Produktergebnissen nach Preis und mindestens einer anderen für Kunden relevanten Dimension, z. B. Marke, Händler oder Versanddauer.
    • Die Website ist für alle Nutzer ohne Registrierung zugänglich.
Wenn es sich bei Ihrem Unternehmen primär um einen Marktplatz handelt und Sie Transaktionen auf Ihrer eigenen Domain zulassen, können Sie nicht als Preisvergleichsportal teilnehmen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, über ein oder mehrere Preisvergleichsportale Ihrer Wahl als Marktplatz teilzunehmen.

Wenn Sie diese Anforderungen erfüllen, können Sie am Programm für Preisvergleichsportale teilnehmen. Folgen Sie der Anleitung hier, um sich zu registrieren und die Vorteile des Programms kennenzulernen.

Spezielles Werbesystem

MIthilfe eines speziellen Werbesystem können sich Nutzer auf Preisvergleichsportal-Angebote konzentrieren, wenn sie auf Google nach Produkten suchen.

Wenn Ihr Unternehmen und Ihre Website den Mindestanforderungen des Programms für Preisvergleichsportale entsprechen und Sie ein aktives CSS Center-Konto haben, kann Ihre Website auf den entsprechenden Plattformen angezeigt werden. Sie erhalten Zugriff auf das CSS Center, sobald Sie die unter Erste Schritte als Preisvergleichsportal bei Google beschriebenen Schritte ausgeführt haben.

Produktseiten des Preisvergleichsportals gut sichtbar in den Ergebnissen auf Google präsentieren

Hinweis: Die Empfehlung für Produktseiten des Preisvergleichsportals wird derzeit in folgenden Ländern eingeführt: Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechien und Vereinigtes Königreich.

Sie müssen die folgenden Anforderungen erfüllen, damit Ihre Produktseiten des Preisvergleichsportals in den Ländern, in denen das Programm für Preisvergleichsportale verfügbar ist, gut sichtbar in den Ergebnissen für einkaufsbezogene Kundenanfragen auf Google angezeigt werden:

  • Ihr Unternehmen und Ihre Website erfüllen die beim Programm für Preisvergleichsportale geltenden Mindestanforderungen und Sie haben ein aktives CSS Center-Konto.
  • An Google gesendete Produktseiten des Preisvergleichsportals müssen den Richtlinien für Produkteinträge und/oder den Richtlinien für Shopping-Anzeigen entsprechen, wobei folgende Ausnahmen bzw. Änderungen gelten:
    • Unzulässige Praktiken: Richtlinie zum Missbrauch des Netzwerks für Produkteinträge und Richtlinie zum Missbrauch des Netzwerks für Shopping-Anzeigen
      • Minderwertige Inhalte: Auf nicht transaktionsfähigen Produktseiten des Preisvergleichsportals müssen Händlerangebote angezeigt werden, die es allen Nutzern ermöglichen, ein angebotenes Produkt zu kaufen.
    • Website-Anforderungen/Redaktionelle und technische Anforderungen: Redaktionelle und technische Anforderungen an Produkteinträge sowie Redaktionelle und technische Anforderungen an Shopping-Anzeigen
      • Unzureichende Kontaktdaten: Preisvergleichsportal-Websites müssen Kontaktdaten und bestätigte Informationen zum Unternehmen im CSS Center und auf der Preisvergleichsportal-Website enthalten. 
        • Beispiele: Auf der Website fehlen Kontaktdaten (z. B. Links zu Profilen in sozialen Medien, Kontakt-E‑Mail-Adresse oder -Telefonnummer); im CCS Center-Konto fehlen Kontaktdaten wie die Adresse des Unternehmens oder eine bestätigte Telefonnummer.

      • Fehlende Rückgabe- und Erstattungsrichtlinien: Auf nicht transaktionsfähigen Produktseiten des Preisvergleichsportals ist es nicht erforderlich, die Informationen zu Rückgaben und Erstattungen klar und deutlich darzustellen. Diese Informationen müssen auf den relevanten Händlerseiten und auf transaktionsfähigen Preisvergleichsportal-Seiten zu finden sein.
      • Nützlichkeit: Auf nicht transaktionsfähigen Produktseiten des Preisvergleichsportals müssen Händlerangebote und Links zu Händlerwebsites enthalten sein, auf denen alle Nutzer ein angebotenes Produkt kaufen können.  
        • Beispiele: Felder zur Angabe von Informationen zum Unternehmen dürfen im Bezahlvorgang von Händlern keine Pflichtfelder sein. Nutzer mit bestimmten Internetadressen (IP-Adressen) dürfen nicht daran gehindert werden, den Bezahlvorgang zu durchlaufen.

      • Stilistische Anforderungen: Auf den Produktseiten des Preisvergleichsportals müssen Funktionen für den Produkteintrag jeweils für den Zweck verwendet werden, für den sie vorgesehen sind.
        • Beispiele: Nicht zulässig sind Einträge, bei denen das Titelfeld als zusätzliches Beschreibungsfeld genutzt wird, oder Einträge, bei denen in Bildern irrelevante oder aufdringliche Informationen angezeigt werden. Spezielle Hilfestellungen zur Einhaltung dieser Richtlinie finden Sie in der Produktdatenspezifikation in den Abschnitten zu den Attributen Titel [title] und Beschreibung [description].

      • Domainsicherheit: Produktseiten des Preisvergleichsportals oder zugehörige Websitedomains, die Google als unsicher einstuft, sind nicht zulässig. 
        • Beispiele: Domain-Seiten, die aufgrund von Hacking oder anderen Aktivitäten, die die Website beeinträchtigt haben, als unsicher eingestuft wurden, sind nicht zulässig. Wenn Google verdächtige Signale erkennt, können Nutzer Ihre Website möglicherweise in einigen Browsern und über die Google Suche nicht mehr aufrufen.

    • Unverantwortliche Datenerhebung und ‑nutzung in Produkteinträgen sowie unverantwortliche Datenerhebung und ‑nutzung in Shopping-Anzeigen:

      • Nutzer von Google sollen darauf vertrauen können, dass ihre Daten geschützt und mit der gebotenen Sorgfalt behandelt werden. Daher dürfen Preisvergleichsportale und ihre Händler diese Informationen nicht missbrauchen und zu undurchsichtigen Zwecken oder ohne angemessene Sicherheitsmaßnahmen erfassen.

  • Die Links, die für Produktseiten des Preisvergleichsportals eingereicht werden, müssen zu der Domain führen, die mit Ihrem CSS Center verknüpft ist. Es ist nicht zulässig, Nutzer automatisch zu anderen Domains weiterzuleiten.
  • Alle Produktseiten des Preisvergleichsportals, die Sie an Google senden und auf denen Nutzer die Preise und Verkaufsbedingungen mehrerer Händler für ein bestimmtes Produkt vergleichen können, müssen auf Ihrer Website angezeigt werden.
  • Alle Produktseiten des Preisvergleichsportals, die an Google gesendet werden, müssen der Produktdatenspezifikation für Preisvergleichsportale und den Anforderungen an die Preisvergleichsportal-Landingpage entsprechen und Folgendes muss gut sichtbar präsentiert werden:
    • Produktbeschreibung; Titel und Bild.
    • Der Preis und die Verkaufsbedingungen des Produkts, das von mindestens zwei verschiedenen Händlerdomains angeboten wird, bei denen das Produkt auch sofort online gekauft werden kann. Diese Angaben müssen mit den Informationen übereinstimmen, die Sie in Ihren Produktdaten an Google gesendet haben.
  • Als Preisvergleichsportal müssen Sie dafür sorgen, dass Links von Ihrer Produktseite des Preisvergleichportals zu Händlerseiten führen, auf denen Nutzer das präsentierte Produkt direkt kaufen können.
  • Als Preisvergleichsportal müssen Sie Nutzer vor Seiten schützen, deren Zweck es ist, Nutzer zu schädigen, den unberechtigten Zugriff auf einen Computer, ein Gerät oder ein Netzwerk zu ermöglichen, sogenannte Phishing-Verfahren einzusetzen und/oder personenbezogene Daten von Nutzern mithilfe unsicherer Verfahren zu erheben und die erhobenen Daten missbräuchlich zu verwenden.
Hinweis: Zur Nutzung des Angebots müssen Sie sich auf Google als Preisvergleichsportal registrieren und die auf der Hilfeseite Produktseiten auf Google präsentieren beschriebenen Schritte ausführen.
Wenn Sie diese Anforderungen nicht erfüllen, können Ihre Produktseiten des Preisvergleichsportals nicht auf Google angezeigt werden. Google kann dann Ihre Teilnahme am Programm beenden. Sie werden im CSS Center benachrichtigt.

Produkte im Namen der Händler organisch und in Anzeigen auf Google präsentieren

Für die organische Anzeigenbereitstellung und Produktveröffentlichung im Namen von Händlern in Ländern, in denen das Programm für Preisvergleichsportale verfügbar ist, gelten die folgenden Mindestanforderungen und Best Practices:

  • Ihr Unternehmen und Ihre Website erfüllen die beim Programm für Preisvergleichsportale geltenden Mindestanforderungen und Sie haben ein aktives CSS Center-Konto.
  • Auf Ihrer Preisvergleichsportal-Website können Nutzer alle Händlerprodukte finden, die Sie im Namen dieser Händler an Google senden und auf Google präsentieren.
  • Produkte, die organisch präsentiert werden und in Anzeigen erscheinen, müssen den Produktdatenspezifikationen und allen relevanten Shopping-Richtlinien entsprechen.
  • Etwaige Links müssen Nutzer direkt zu einer Seite leiten, auf der sie das beworbene Produkt kaufen können, sofern dies bei einem bestimmten Anzeigenformat nicht ausdrücklich anders angegeben ist. Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Landingpage
  • Reichen Sie die Produktdaten für jeden von Ihnen vertretenen Händler über ein separates Merchant Center-Konto ein. Wenn beispielsweise ein neu erstelltes Merchant Center-Konto noch nicht mit Ihrem Preisvergleichsportal verknüpft ist, leiten Sie die Migration ein.
  • Wenn Sie einen Marktplatz repräsentieren möchten, fordern Sie für Produkte dieses Marktplatzes ein separates Marktplatz-Mehrfachkundenkonto an. Reichen Sie Produktdaten für jeden Einzelanbieter im Marktplatz in einem separaten Unterkonto des Marktplatz-Mehrfachkundenkontos ein. Wenn Sie Transaktionen auf Ihrer eigenen Domain zulassen, fordern Sie für diese Produkte ein separates Marktplatz-Mehrfachkundenkonto an. Reichen Sie in diesem Fall die Produktdaten für jeden Händler in einem separaten Unterkonto dieses Marktplatz-Mehrfachkundenkontos ein.
  • Sie gewährleisten, dass Sie die erforderlichen Rechte haben, um Google Folgendes zu erlauben: das Aufrufen, Indexieren, Zwischenspeichern im Cache und Crawlen der Landingpage-URLs der Website des Verkäufers und der über diese URLs verfügbaren Inhalte sowie die Darstellung der Informationen in den von Ihnen eingereichten Produktdaten. Nutzer müssen in dem von Ihnen angebotenen Portal klar und deutlich darauf hingewiesen werden, dass ihre Inhalte Google bereitgestellt und damit für die Öffentlichkeit verfügbar gemacht werden.
Hinweis: Zur Nutzung des Angebots müssen Sie sich auf Google als Preisvergleichsportal registrieren und die auf der Hilfeseite Produkte im Namen Ihrer Händler präsentieren beschriebenen Schritte ausführen.
Wenn Sie diese Anforderungen nicht erfüllen, lehnt Google die Produkte Ihrer Händler ab oder sperrt betroffene Merchant Center-Konten. Sie erhalten dann eine Benachrichtigung im Merchant Center.

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