Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Es ist nicht beabsichtigt, dass durch die Übersetzung der Inhalt unserer Richtlinien verändert wird. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.
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Bei Google steht die Nutzerfreundlichkeit aller Produkte im Vordergrund. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist eine sichere und vertrauenswürdige Umgebung innerhalb des Google-Werbenetzwerks. Durch die Richtlinie „Anforderungen an Ziele“ wird sichergestellt, dass die Landingpage, auf die Nutzer nach dem Klicken auf eine Anzeige weitergeleitet werden, für sie relevant ist, funktioniert und sich leicht verwenden lässt. So entsteht ein Werbesystem, das Werbetreibende und Nutzer unterstützt, die über diese Anzeigen mit einem Unternehmen interagieren.
Themen in diesem Artikel
- Nicht funktionierendes Ziel
- Abweichendes Ziel
- Nicht crawlbares Ziel
- Ziel nicht zugänglich
- Nutzerfreundlichkeit des Ziels
- Nicht genügend eigene Inhalte
- Verstoß gegen Richtlinien für App- oder Web-Stores
- Unzulässige URL
- Nicht erkannte App
- Nicht bestätigte Telefonnummer
- Inakzeptable Telefonnummer
- Anleitung zum Überschreiben des User-Agents mit Chrome-Entwicklertools
Nicht funktionierendes Ziel
Ihre Anzeigenziele und Inhalte müssen mit gängigen Browsern und Geräten dargestellt werden können, damit Nutzer zu einem funktionierenden Ziel geleitet werden.
Folgendes würde zu einer Ablehnung aufgrund der Richtlinie „Nicht funktionierendes Ziel“ führen:
Ziele, die nicht richtig funktionieren oder falsch eingerichtet wurden
Ziele, die für Google AdsBot-Web-Crawler mit gängigen Geräten global einen HTTP-Fehlercode zurückgeben
Weitere Informationen zur Richtlinie „Nicht funktionierendes Ziel“
Ihre Anzeigenziele und Inhalte müssen mit gängigen Browsern und Geräten dargestellt werden können, damit Nutzer zu einem funktionierenden Ziel geleitet werden.
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Anzeigenziel für Google AdsBot-Web-Crawler funktioniert und global keine Zielfehler zurückgibt (z. B. HTTP-Fehlerantwortcode). Die erweiterte URL, die Sie in der Google Ads-Benutzeroberfläche sehen, ist das Anzeigenziel Ihrer Anzeige. Diese kombinierte Anzeigen-URL setzt sich aus der finalen URL sowie gegebenenfalls den Informationen aus der Tracking-Vorlage und etwaigen Parametern zusammen.
Die folgenden Fälle würden zu einer Ablehnung aufgrund des Richtlinienverstoßes „Nicht funktionierendes Ziel“ führen:
Ziele, die nicht richtig funktionieren oder falsch eingerichtet wurden
- Beispiele: „Sie sind versehentlich auf diese Seite gelangt“; „Hoppla! Hier gibt es nichts zu sehen“; „Website befindet sich im Aufbau“
Ziele, die für Google AdsBot-Web-Crawler mit gängigen Geräten global einen HTTP-Fehlercode zurückgeben
- Beispiel: Website, die für Google AdsBot-Web-Crawler mit gängigen Browsern und Geräten einen HTTP-Client- oder ‑Server-Fehlerantwortcode zurückgibt, etwa „403“ (Zugriff verweigert/verboten), „404“ (Seite nicht gefunden) oder „500“ (interner Serverfehler)
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Probleme mit dem Anzeigenziel beheben
Um Probleme mit dem Anzeigenziel zu beheben, können Sie mit Google AdsBot-Web-Crawlern nach Zielfehlern wie HTTP-Fehlerantwortcodes suchen.
- Die angezeigte URL ist die Adresse der Webseite, die in Ihrer Anzeige zu sehen ist.
- Die finale URL (auch Landingpage genannt) ist die Adresse der Webseite, auf die Personen nach dem Klicken auf Ihre Anzeige weitergeleitet werden.
- Die erweiterte URL setzt sich aus der finalen URL sowie den entsprechenden Tracking-Vorlagen und ‑Parametern zusammen. Wenn Sie keine Tracking-Vorlagen verwenden, entspricht die erweiterte URL der finalen URL.
Details des Ablehnungsgrunds in Google Ads prüfen
- Klicken Sie im Menü Kampagnen
auf Anzeigen.
- Bewegen Sie in der Spalte „Status“ der abgelehnten Anzeige den Mauszeiger auf den Ablehnungsgrund, um weitere Informationen zu erhalten.
Zielfehler verstehen
In der Tabelle unten finden Sie weitere Informationen zu den häufigsten Zielfehlern, ihre Ursachen sowie entsprechende Beispiele. Weitere Informationen zu den Auswirkungen von HTTP-Statuscodes sowie Netzwerk- und DNS-Fehlern auf die Google Suche finden Sie hier.
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Ablehnungsgrund |
Erklärung |
Häufige Ursachen (unvollständig) |
|---|---|---|
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HTTP-Antwortcode 4xx |
Der Server, auf dem Ihre Website gehostet wird, hat einen HTTP-Fehler zurückgegeben, aufgrund dessen Google Ads nicht auf den Inhalt zugreifen konnte. |
Wenn die von Ihnen angegebene URL falsch ist oder einen Tippfehler enthält, wird beim Zugriff mit dem Google AdsBot der Fehler „Seite nicht gefunden (404)“ zurückgegeben. |
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HTTP-Antwortcode 5xx |
Der Server, auf dem Ihre Website gehostet wird, hat einen HTTP-Fehler zurückgegeben, aufgrund dessen Google Ads nicht auf den Inhalt zugreifen konnte. |
Google AdsBot ist beim Zugriff auf den Server Ihres Anzeigenziels auf ein unerwartetes Problem gestoßen und konnte die Anfrage nicht abschließen. Der Server hat jedoch eine gültige HTTP-Fehlerantwort gesendet. |
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DNS-Fehler |
Google Ads konnte nicht auf Ihr Ziel zugreifen, weil der Hostname Ihres Servers keiner IP-Adresse zugeordnet werden konnte. |
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Zu lange Weiterleitungs-URL |
Die von Ihrem Server bereitgestellte Weiterleitungs-URL ist länger als zulässig. |
Möglicherweise erstellt Ihr Content-Management-System (CMS) Weiterleitungs-URLs, die Fehler aufweisen, z. B. weil der URL redundante Informationen hinzugefügt werden. |
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Leere Weiterleitungs-URL |
Ihr Server hat signalisiert, dass eine Weiterleitung vorhanden ist, aber keine Ziel-URL festgelegt. |
Die Weiterleitungsregeln Ihres Servers sind möglicherweise falsch konfiguriert. |
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Ungültige Weiterleitungs-URL |
Die von Ihrem Server zurückgegebene Weiterleitungs-URL war ungültig oder aufgrund von Problemen nicht erreichbar. |
Sie enthält möglicherweise Tippfehler oder ist falsch formatiert. |
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Private IP-Adresse |
Ihre Website wird hinter einer Firewall oder einem Router gehostet. Deshalb konnte Google Ads nicht darauf zugreifen. |
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Fehlerhafte HTTP-Antwort |
Die von Ihrem Server an den Browser gesendeten Daten entsprechen nicht dem für das HyperText Transfer Protocol (HTTP) erforderlichen Format. HTTP-Antworten haben ein sehr spezifisches Format, das eine Statuszeile, einen Header, Leerzeilen und einen Body umfasst. Wenn ein Teil dieser Struktur fehlerhaft, unvollständig oder beschädigt ist, meldet der Client (Ihr Browser) eine „fehlerhafte HTTP-Antwort“. |
Fehlerhafte HTTP-Antworten können durch die folgenden Probleme mit Ihrem Server verursacht werden:
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Zeitüberschreitung beim Lesen der Seite |
Der Server hat zu lange gebraucht, um die Inhalte Ihrer Website zu senden. Google Ads hat daher den Vorgang abgebrochen und einen Fehler zurückgegeben. |
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Zu häufige Serverweiterleitung |
Ihr Server hat den Crawl mehrmals weitergeleitet, was zu einer Weiterleitungsschleife geführt hat. Google Ads bricht den Vorgang ab und gibt stattdessen einen Fehler zurück. |
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Authentifizierung für Seite erforderlich |
Das Ziel ist durch einen Anmeldebildschirm, ein Passwort oder eine andere Authentifizierungsmethode geschützt, sodass Google Ads nicht auf die Inhalte zugreifen konnte. |
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Anzeigen auf häufige Zielprobleme prüfen
Prüfen Sie die folgenden Informationen in Ihrer Anzeige, um die Ursache des Zielfehlers zu ermitteln.
- URLs: Prüfen Sie Ihre Landingpage-, Keyword-, Deeplink- sowie dynamischen Tracking-URLs auf Richtigkeit und Tippfehler.
- Websites und Apps: Ihre Anzeige muss zu einer App oder Website führen, die global einen HTTP 200-Antwortcode zurückgibt. Auch wenn Ihre Website oder App anscheinend wie vorgesehen funktioniert, sollten Sie sie mit gängigen Browsern und Geräten auf Fehler prüfen und mit Google AdsBot-Web-Crawlern nach HTTP-Fehlercodes suchen.
- Geo-Targeting: Apps dürfen nur an Orten beworben werden, an denen sie zum Download zur Verfügung stehen.
- Asset-Gruppen:In Ihrer Kampagne muss mindestens eine Asset-Gruppe konfiguriert sein. Wenn eine Asset-Gruppe fehlt, erhalten Sie während der Einrichtung möglicherweise die Fehlermeldung „Ungültige finale URL“, auch wenn Ihre Ziel-URL korrekt funktioniert.
Problembehebung bei bestimmten Anzeigenformaten
App-Interaktionsanzeigen
- Überprüfen Sie, ob die URL Ihres Deeplinks richtig eingerichtet ist. Weitere Informationen zu Deeplinks
- Für App-Interaktionsanzeigen wird kein Drittanbieter-Tracking unterstützt. Wenn Sie einen Tracker eines Drittanbieters verwenden, müssen Sie ihn entfernen oder einen anderen Kampagnentyp auswählen.
App-Anzeigen
- Wenn Sie Drittanbieter-Tracking einsetzen, müssen Personen zur richtigen App im richtigen App-Shop weitergeleitet werden.
Korrekturmöglichkeiten
Eingegebene URL prüfen
Achten Sie darauf, dass das Anzeigenziel stimmt und keine Tippfehler vorhanden sind.
Ziel- oder HTTP-Fehler korrigieren
Sorgen Sie dafür, dass beim Crawlen des Anzeigenziels mit Google AdsBot-Web-Crawlern kein Zielfehler zurückgegeben wird (z. B. ein HTTP-Fehler). Wenn Sie den Fehler nicht selbst beheben können, teilen Sie Ihrem Webentwickler mit, dass die App oder Website beim Crawlen mit dem Google AdsBot keinen Zielfehler bzw. HTTP-Fehler zurückgeben sollte. Alternativ können Sie ein anderes Ziel verwenden, von dem keine Zielfehler zurückgegeben werden. Bearbeiten Sie die finale URL der Anzeige so, dass sie auf einen Bereich Ihrer App bzw. Website verweist, der nicht gegen unsere Richtlinien verstößt. Speichern Sie die Anzeige anschließend, damit wir sie neu überprüfen können.
Einspruch gegen Richtlinienentscheidung einlegen
Wenn Sie das Ziel korrigiert haben oder der Ansicht sind, dass uns ein Fehler unterlaufen ist, können Sie direkt über Ihr Google Ads-Konto Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen und eine Überprüfung beantragen. Wenn wir dann feststellen, dass das Ziel funktioniert, geben wir Ihre Anzeigen frei.
Falls Sie diese Verstöße nicht beheben können oder möchten, entfernen Sie die Anzeige. So verhindern Sie, dass Ihr Konto später gesperrt wird, weil es zu viele abgelehnte Anzeigen enthält.
Abweichendes Ziel
Aus Anzeigen muss genau hervorgehen, zu welcher App oder Website der Nutzer nach dem Klick auf die Anzeige weitergeleitet wird.
Folgendes würde zu einer Ablehnung aufgrund der Richtlinie „Abweichendes Ziel“ führen:
Domain oder Domainendung der angezeigten URL stimmt nicht mit der finalen und mobilen URL überein, auf die die Nutzer gelangen
Nichtnutzung einer Subdomain, um eine Website eindeutig von allen anderen Websites zu unterscheiden, die auf dieser oder einer übergeordneten Domain gehostet werden
Weiterleitungen von der finalen URL, über die der Nutzer zu einer anderen Domain gelangt
Tracking-Vorlage oder erweiterte URL, die nicht zu demselben Inhalt führt wie die finale URL
Aus Google Anzeigen muss genau hervorgehen, zu welcher App oder Website eine Person nach dem Klick auf die Anzeige weitergeleitet wird.
Folgendes würde zu einer Ablehnung aufgrund der Richtlinie „Abweichendes Ziel“ führen:
Die Domain oder Domainendung der angezeigten URL stimmt nicht mit der finalen und mobilen URL überein, auf die Nutzerinnen und Nutzer gelangen.
Beispiele:
- Angezeigte URL: google.com, finale URL: beispiel.de
- Angezeigte URL: beispiel.de, finale Keyword-URL: beispiel.org
- Keyword-Platzhalter in der Top-Level- oder Second-Level-Domain der angezeigten URL, etwa „www.{keyword}.com“
Die Subdomain unterscheidet eine Website nicht eindeutig von anderen Websites, die auf dieser oder einer übergeordneten Domain gehostet werden. Hinweis: Wenn die Domain nur von einem Unternehmen verwendet wird, ist keine Subdomain erforderlich.
Beispiele:
- Angezeigte URL: blogspot.com
- Finale URL: meinunternehmen.blogspot.com
Weiterleitungen von der finalen URL führen die Nutzerinnen und Nutzer zu einer anderen Domain.
Beispiele: Weiterleitung auf http://beispiel2.de über die finale URL http://beispiel.de
Hinweis: Weiterleitungen von der finalen URL zu einer anderen Domain sind unter bestimmten Umständen mit vorheriger Genehmigung zulässig. Unternehmen, die Verbrauchsgüter herstellen, möchten Kaufinteressierte möglicherweise zu einer vorab genehmigten Liste von Einzelhandelszielen weiterleiten, bei denen das beworbene Produkt erhältlich ist.
Die Tracking-Vorlage oder erweiterte URL führt nicht zum selben Inhalt wie die finale URL.
Beispiele:
Weiterleitung der Nutzerinnen und Nutzer über die finale URL zu einer Produktkategorieseite, während sie über die Tracking-Vorlage oder die erweiterte URL zu einer bestimmten Produktseite weitergeleitet werden
- Finale URL: beispiel.de/kleidung
- URL der Tracking-Vorlage: beispiel.de/kleidung/hemden
Hinweis: Die angezeigte URL muss genau dem Ziel entsprechen, zu dem der Nutzer geleitet wird. Es darf keine Weiterleitungen von der finalen URL geben, über die der Nutzer zu einer anderen Domain gelangt. Außerdem muss die erweiterte URL zur finalen URL führen.
Die folgenden Fälle würden zu einer Ablehnung aufgrund des Richtlinienverstoßes „Abweichendes Ziel“ führen:
Domain oder Domainendung der angezeigten URL stimmt nicht mit der finalen und mobilen URL überein, auf die die Nutzer gelangen
- Beispiele: Die angezeigte URL lautet google.com und die finale URL beispiel.de; die angezeigte URL lautet beispiel.de und die finale Keyword-URL beispiel.org; Verwendung der Keyword-Platzhalter-Funktion in der Top-Level- oder Second-Level-Domain der angezeigten URL, z. B. www.{keyword}.com
Nichtnutzung einer Subdomain, um eine Website eindeutig von allen anderen Websites zu unterscheiden, die auf dieser oder einer übergeordneten Domain gehostet werden
- Beispiel: Die angezeigte URL lautet blogspot.com und die finale URL MeinUnternehmen.blogspot.com.
Hinweis: Wenn die Domain nur von einem Unternehmen verwendet wird, ist keine Subdomain erforderlich.
Weiterleitungen von der finalen URL, über die der Nutzer zu einer anderen Domain gelangt
- Beispiel: Weiterleitung auf http://beispiel2.de über die finale URL http://beispiel.de
Tracking-Vorlage oder erweiterte URL, die nicht zu demselben Inhalt führen wie die finale URL
- Beispiele: Weiterleitung des Nutzers über die finale URL zu einer Produktkategorieseite, während er über die Tracking-Vorlage oder die erweiterte URL zu einer bestimmten Produktseite gelangt; finale URL lautet beispiel.de/bekleidung, aber Tracking-Vorlage führt zu beispiel.de/bekleidung/hemden
Den Grund für die Ablehnung einer Anzeige herausfinden
Bewegen Sie den Mauszeiger auf die wegen eines abweichenden Ziels abgelehnte Anzeige, um den Grund für die Ablehnung zu erfahren.
Im Folgenden sind die häufigsten Ursachen für Ablehnungen aufgrund eines abweichenden Ziels aufgeführt.
- Gecrawlte finale URL entspricht nicht der erwarteten finalen URL: Das ist der Fall, wenn die finale URL Weiterleitungen enthält, durch die der Nutzer zu einer anderen Domain gelangt.
- Angezeigte URL entspricht nicht der finalen URL: Das heißt, die in Ihrer Anzeige dargestellte Website bzw. App (angezeigte URL), stimmt nicht mit der Website bzw. App überein, zu der Nutzer weitergeleitet werden, wenn sie auf die Anzeige klicken (finale URL).
- Tracking-Vorlage leitet nicht an finale URL weiter: Das heißt, über die Tracking-Vorlage wird der Nutzer nicht zum selben Inhalt weitergeleitet wie über die finale URL. URL-Änderungen, einschließlich Parametern und Subdomains, die durch die Tracking-Vorlage verursacht werden, können dazu führen, dass die Nutzer zu einem anderem Inhalt weitergeleitet werden als über die finale URL.
Korrekturmöglichkeiten
Abweichendes Ziel korrigieren
Die angezeigte URL muss genau dem Ziel entsprechen, zu dem der Nutzer geleitet wird. Es darf keine Weiterleitungen von der finalen URL geben, über die der Nutzer zu einer anderen Domain gelangt. Wenn Sie den Mauszeiger auf die Anzeige bewegen, sehen Sie die Domain, auf die die Anzeige zum Zeitpunkt der Überprüfung verwiesen hat. Diese Information ist auch in der Ablehnungs-E-Mail enthalten. Außerdem können Sie in der Search Console die finale Zielseite Ihrer URL überprüfen, um sicherzustellen, dass die Domain mit derjenigen der angezeigten URL übereinstimmt. Diese Richtlinie gilt für Keyword-URLs, die nicht mit der angezeigten URL übereinstimmen. Unter diesem Link erfahren Sie, wie Sie Keyword-URLs bearbeiten. Falls Sie Tracking-Vorlagen verwenden, sorgen Sie dafür, dass Tracking-Vorlage und erweiterte URL zum selben Inhalt führen wie die finale URL.
Änderungen an Tracking-Vorlagen auf Anzeigen-, Keyword- oder Sitelink-Ebene werden automatisch überprüft. Wenn Sie die Tracking-Vorlage für eine Anzeigengruppe, eine Kampagne oder ein Konto erstellt haben, müssen Sie nach der Änderung eine Überprüfung beantragen.
Bearbeiten Sie die URLs so, dass sie unserer Richtlinie entsprechen. Sobald Sie die Änderungen gespeichert haben, wird die Anzeige zur Überprüfung an uns gesendet. Wenn wir dann feststellen, dass die Anzeigenziele richtlinienkonform sind, geben wir Ihre Anzeigen frei.
Einspruch gegen Richtlinienentscheidung einlegen
Wenn Sie das Ziel korrigiert haben oder der Ansicht sind, dass uns ein Fehler unterlaufen ist, können Sie direkt über Ihr Google Ads-Konto Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen und eine Überprüfung beantragen. Wenn wir dann feststellen, dass das Ziel richtlinienkonform ist, geben wir Ihre Anzeigen frei.
Falls Sie diese Verstöße nicht beheben können oder möchten, entfernen Sie die Anzeige. So verhindern Sie, dass Ihr Konto später gesperrt wird, weil es zu viele abgelehnte Anzeigen enthält.
Nicht crawlbares Ziel
Ihre Anzeigenziele und Inhalte müssen für Google AdsBot-Web-Crawler lesbar sein. Nur so können wir zuverlässig dafür sorgen, dass Nutzer zu einem Ziel geleitet werden, das der angeklickten Anzeige entspricht.
Folgendes würde zu einer Ablehnung aufgrund der Richtlinie „Nicht crawlbares Ziel“ führen:
Ziele, die von Google Ads nicht gecrawlt werden können
Weitere Informationen zur Richtlinie „Nicht crawlbares Ziel“
Ihre Anzeigenziele und Inhalte müssen für Google AdsBot-Web-Crawler lesbar sein. Nur so können wir zuverlässig dafür sorgen, dass Nutzer zu einem Ziel geleitet werden, das der angeklickten Anzeige entspricht.
Ihre Anzeigenziele und Inhalte müssen für Google AdsBot-Web-Crawler lesbar sein. Nur so können wir überprüfen, ob Personen nach dem Klick auf eine Ihrer Anzeigen zu einem relevanten Ziel geleitet werden. Sorgen Sie dafür, dass Google Ihre Website effektiv crawlen kann. Tipps dazu finden Sie in unseren Best Practices für die URL-Struktur für die Google Suche.
Folgendes würde zu einer Ablehnung aufgrund der Richtlinie „Nicht crawlbares Ziel“ führen:
Ziele, die von Google Ads nicht gecrawlt werden können
Beispiele:
- Sie setzen Ausschlussdateien wie „robots.txt“ ein, um den Zugriff auf eine Website oder einen Großteil davon einzuschränken.
- Sie verwenden Websiteeinstellungen, die weniger Crawling zulassen, als für die Anzahl der geschalteten Anzeigen erforderlich ist.
Hinweis: Auch wenn Sie Google Ads nicht am Crawlen der Inhalte hindern, schränken Sie das effiziente Crawling möglicherweise ungewollt ein. Das ist vor allem dann wahrscheinlich, falls Sie vor Kurzem sehr viele Anzeigen bei Google eingereicht haben. Wenn Sie einen Klick-Tracker für Ihre Anzeigen verwenden, sollten Sie prüfen, ob die Crawling-Kapazität dadurch vielleicht eingeschränkt wird. Bei unzureichender Kapazität empfiehlt es sich, große Mengen von Anzeigen über mehrere Tage verteilt bei uns einzureichen.
Korrekturmöglichkeiten
Gestatten Sie Google AdsBot-Web-Crawlern den Zugriff auf Ihre Anzeigenziele.
Überprüfen Sie die Website- bzw. App-Einstellungen, um zu gewährleisten, dass durch Ausschlussdateien wie „robots.txt“ das Crawlen der Inhalte für Google Ads nicht eingeschränkt wird.
Was ist eine robots.txt-Datei?
Mit der robots.txt-Datei können Sie Suchmaschinen-Crawlern mitteilen, auf welche URLs Ihrer Website sie zugreifen können. Weitere Informationen dazu, wie Google die robots.txt-Spezifikation interpretiert, finden Sie unter diesem Link. Im Folgenden sind die häufigsten Gründe aufgeführt, weshalb ein Ziel aufgrund von robots.txt nicht crawlbar ist.
- Zugriff durch robots.txt-Datei des Servers verweigert: Für Ihren Server ist eine robots.txt-Datei vorhanden, durch die den Crawlern der Zugriff verwehrt wird. Seiten mit den entsprechenden Dateitypen und Einschränkungen können nicht gecrawlt werden. Um das Problem zu beheben, können Sie die robots.txt-Datei so konfigurieren, dass unseren Crawlern der Zugriff gewährt wird.
- robots.txt-Datei des Servers nicht erreichbar, Zeitüberschreitung beim Lesen der robots.txt-Datei: Ihre robots.txt-Datei konnte nicht gelesen und Ihre Seite daher nicht gecrawlt werden.
Wie Sie Ihre robots.txt-Datei ändern, können Sie hier nachlesen.
Schränken Sie den Zugriff auf die komplette Website oder auf den Großteil davon nicht durch Ausschlussdateien wie „robots.txt“ ein. Mithilfe der Google Search Console können Sie herausfinden, wie Sie Ihre Webseiten zugänglich machen, und nach Crawling-Fehlern suchen. Außerdem lässt sich damit feststellen, ob eine niedrige Crawling-Frequenz festgelegt ist. Wenn Sie einen Klick-Tracker für Ihre Anzeigen verwenden, sollten Sie prüfen, ob die Crawling-Kapazität dadurch vielleicht eingeschränkt wird. Falls Sie das Problem nicht selbst beheben können, teilen Sie Ihrem Webentwickler mit, dass die App oder Website für die Google AdsBot-Web-Crawler zugänglich sein sollte.
Wenn Sie das Ziel korrigiert haben oder der Ansicht sind, dass uns ein Fehler unterlaufen ist, können Sie direkt über Ihr Google Ads-Konto Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen und eine Überprüfung beantragen. Wenn wir dann feststellen, dass das Ziel richtlinienkonform ist, geben wir Ihre Anzeigen frei.
Anderes Ziel auswählen
Alternativ können Sie ein anderes, richtlinienkonformes Ziel verwenden. Bearbeiten Sie die finale URL der Anzeige so, dass sie auf einen Bereich Ihrer App bzw. Website verweist, der nicht gegen unsere Richtlinien verstößt. Speichern Sie die Anzeige anschließend, damit wir sie neu überprüfen können.
Falls Sie diese Verstöße nicht beheben können oder möchten, entfernen Sie die Anzeige. So verhindern Sie, dass Ihr Konto später gesperrt wird, weil es zu viele abgelehnte Anzeigen enthält.
Das Anzeigenziel muss in der Zielregion zugänglich sein. Das bedeutet, dass die Landingpage durch Google AdsBot crawlbar sein muss.
Folgendes würde zu einer Ablehnung aufgrund der Richtlinie „Ziel nicht zugänglich“ führen:
Das in Ihrer Anzeige verwendete Ziel ist in der Zielregion nicht zugänglich oder Google AdsBot kann Ihre Landingpage nicht crawlen.
Beispiele:
- Websites, auf denen in der Zielregion eine Meldung über Zugriffsbeschränkungen angezeigt wird, z. B. „Diese Website ist in Ihrer Region nicht verfügbar“
- Websites, auf denen Meldungen im Zusammenhang mit Zugriffsbeschränkungen in der Zielregion angezeigt werden, z. B. „Sie sind nicht berechtigt, auf diese Seite zuzugreifen“
- Landingpages, die HTTP-Fehler wie „404 Not Found“ (Nicht gefunden) oder „403 Forbidden“ (Zugriff verweigert) zurückgeben, wenn Google AdsBot versucht, sie zu crawlen
- Landingpages, die über die robots.txt-Datei für das Crawling durch Google AdsBot blockiert sind
- Serverseitige Konfigurationen, die Google AdsBot daran hindern, auf die Landingpage zuzugreifen
Nutzerfreundlichkeit des Ziels
Anzeigenziele müssen für Nutzer, die auf eine Anzeige im Google-Werbenetzwerk klicken, eine einfache Navigation bieten und sicher sein.
Folgendes würde zu einer Ablehnung aufgrund der Richtlinie „Nutzerfreundlichkeit des Ziels“ führen:
Ziele oder Inhalte mit unnötig schwieriger oder potenziell frustrierender Navigation
Links, über die direkt von der Anzeige aus ein Download gestartet oder zu einer E-Mail-Adresse bzw. Datei weitergeleitet wird
Ziele mit irreführenden Inhalten
Ziele mit Werbeanzeigen, die nicht den Better Ads Standards entsprechen. Weitere Informationen zu nicht zulässigen Anzeigentypen finden Sie auf der Website der Coalition for Better Ads.
Weitere Informationen zur Richtlinie „Nutzerfreundlichkeit des Ziels“
Ihre Anzeigenziele oder Inhalte (einschließlich Pop-ups) müssen eine einfache Navigation bieten. Außerdem dürfen keine irreführenden Inhalte vorhanden sein, mit denen Nutzer getäuscht werden. Durch das Anzeigenziel darf auch kein direkter Download angestoßen werden und Nutzer dürfen nicht zu einer E-Mail-Adresse oder Datei geleitet werden (siehe die Liste unten).
- Zeitgesteuerte Pop-ups
- Selbstschließende Pop-ups
- Pop-ups mit Unterbrechungen
- Pop-ups, die über die Anzeige generiert werden
- Pop-ups für Downloads
- Pop-unders
Interstitial-Anzeigen sind zulässig, sofern es dem Nutzer dadurch nicht erschwert wird, eine Website zu verlassen. Interstitials ähneln Pop-ups. Zulässige Interstitials sind grafische Darstellungen, die anstelle eines neuen Browserfensters auf der Landingpage zu sehen sind und den Nutzer nicht daran hindern, die Website zu verlassen bzw. die App zu beenden.
Die folgenden Fälle würden zu einer Ablehnung aufgrund fehlender Nutzerfreundlichkeit des Ziels führen:
Ziele oder Inhalte mit unnötig schwieriger oder potenziell frustrierender Navigation
- Beispiele: Websites mit Pop-ups oder Interstitials, die es dem Nutzer erschweren, die gewünschten Inhalte zu sehen; Websites, durch die die Browserschaltfläche „Zurück“ deaktiviert oder funktionell beeinträchtigt wird; Websites, die mit den gängigsten Browsern oder Geräten nicht schnell geladen werden können oder für die eine zusätzliche Anwendung heruntergeladen werden muss (abgesehen von üblichen Browser-Plug-ins), um die Landingpage anzusehen
Links, über die direkt von der Anzeige aus ein Download gestartet oder zu einer E-Mail-Adresse bzw. Datei weitergeleitet wird
- Beispiele: Bilder, Videos, Audioelemente, Dokumente
Hinweis: Für Werbetreibende im pharmazeutischen Bereich sind PDF-Landingpages gestattet.
Ziele mit irreführenden Inhalten
- Beispiele: Websites, über die der Nutzer automatisch auf eine andere Seite weitergeleitet wird; Websites mit Anzeigen, die wie Warnungen des Betriebssystems bzw. der Website oder wie Fehlermeldungen aussehen
Ziele mit Werbeanzeigen, die nicht den Better Ads Standards entsprechen. Weitere Informationen zu nicht zulässigen Anzeigentypen finden Sie auf der Website der Coalition for Better Ads.
- Beispiele: Prestitial-Anzeigen mit Countdown; große fixierte Anzeigen sowie blinkende, animierte Anzeigen.
Korrekturmöglichkeiten
Anzeigenziel korrigieren
Sorgen Sie dafür, dass das Anzeigenziel nutzerfreundlich und relevant ist, eine einfache Navigation bietet und funktioniert. Wenn Sie das Ziel so bearbeitet haben, dass es unseren Richtlinien entspricht, oder der Meinung sind, dass uns ein Fehler unterlaufen ist, können Sie direkt über Ihr Google Ads-Konto Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen.
Falls Ihre Website irreführende Inhalte umfasst, beheben Sie den Verstoß folgendermaßen:
- Sehen Sie sich in der Google Search Console den Status Ihrer Website an.
- Entfernen Sie irreführende Inhalte von Ihrer Website.
- Lesen Sie den Hilfeartikel Überprüfungen auf irreführende Inhalte.
- Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass die Website keine irreführenden Inhalte mehr umfasst, werden Ihre Anzeigen zur Auslieferung freigegeben.
Sollte Ihr Ziel Werbeanzeigen enthalten, die gegen die Better Ads Standards verstoßen, können Sie das Problem so beheben:
- Prüfen Sie den Status Ihres Anzeigenziels im Bericht zur Nutzerfreundlichkeit von Werbeanzeigen.
- Beheben Sie alle Verstöße Ihres Anzeigenziels.
- Lesen Sie den Hilfeartikel Überprüfungen der Nutzerfreundlichkeit von Werbeanzeigen.
- Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass die Probleme mit der Nutzerfreundlichkeit Ihrer Werbeanzeigen behoben wurden, werden die Anzeigen zur Auslieferung freigegeben.
Anderes Ziel auswählen
Falls keine Änderungen am Anzeigenziel möglich sind, können Sie ein anderes Ziel verwenden. Bearbeiten Sie die finale URL der Anzeige so, dass sie auf einen Bereich Ihrer App oder Website verweist, der der Richtlinie entspricht. Speichern Sie die Anzeige anschließend, damit wir sie neu überprüfen können.
Falls Sie diese Verstöße nicht beheben können oder möchten, entfernen Sie die Anzeige. So verhindern Sie, dass Ihr Konto später gesperrt wird, weil es zu viele abgelehnte Anzeigen enthält.
Nicht genügend eigene Inhalte
Bei Google Ads steht Nutzerfreundlichkeit an erster Stelle. Deshalb müssen die Anzeigenziele für die Nutzer relevant sein.
Folgendes würde zu einer Ablehnung aufgrund der Richtlinie „Nicht genügend eigene Inhalte“ führen:
Inhalte von Zielen, die vorwiegend der Anzeigenauslieferung dienen
Inhalte von Zielen, die aus einer anderen Quelle kopiert werden und keinen zusätzlichen Wert in Form eigener Inhalte oder zusätzlicher Funktionen bieten
Ziele, die nur dazu dienen, Nutzer weiterzuleiten
Ziele, auf denen die Meldung angezeigt wird, dass sie aktuell keine Funktion erfüllen
Unverständliche oder nicht sinnvolle Anzeigenziele
Weitere Informationen zur Richtlinie „Nicht genügend eigene Inhalte“
Nutzer sollen einen positiven Eindruck gewinnen, wenn sie auf eine Anzeige klicken. Deshalb müssen die Anzeigenziele für sie relevant sein.
Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für unzulässige Anzeigeninhalte. Die folgenden Szenarien würden zu einer Ablehnung aufgrund von „Nicht genügend eigene Inhalte“ führen:
Inhalte auf der Landingpage, die vorwiegend der Anzeigenauslieferung dienen
- Beispiel: Steigerung von Zugriffen auf Landingpages (durch Arbitrage oder andere Methoden), die mehr Anzeigen als eigene Inhalte, wenig oder gar keine eigenen Inhalte oder übermäßig viele Anzeigen enthalten
Inhalte auf der Landingpage, die aus einer anderen Quelle kopiert werden und keinen zusätzlichen Wert in Form eigener Inhalte oder zusätzlicher Funktionen bieten
- Beispiele: Spiegeln, Framing oder Scraping von Inhalten aus einer anderen Quelle; Vorlagen oder vorgefertigte Websites mit duplizierten Inhalten
Ziele, die nur dazu dienen, Nutzer weiterzuleiten
- Beispiele: Brücken-, Gateway- oder andere Zwischenseiten, über die Nutzer lediglich auf andere Websites weitergeleitet werden
Ziele, auf denen die Meldung angezeigt wird, dass sie aktuell keine Funktion erfüllen
- Beispiel: eine geparkte Domain, d. h. eine Website, die nur dazu dient, eine Webadresse zu reservieren, und auf der eine Meldung wie „Im Aufbau“ oder „Demnächst verfügbar“ angezeigt wird
Unverständliche oder nicht sinnvolle Anzeigenziele
- Beispiele: leere Seiten; Landingpages mit unsinnigen Inhalten
Korrekturmöglichkeiten
Inhalte des Anzeigenziels korrigieren
Bieten Sie dem Nutzer von Anfang an nützliche, unverwechselbare, eigene Inhalte und überladen Sie das Ziel nicht mit Anzeigen, auch wenn sie für den Anzeigentext relevant sind. Ihr Webentwickler sollte sämtliche HTML-Framesets entfernen, durch die Inhalte aus Domains kopiert werden, die nicht mit der Domain der Landingpage der Anzeige übereinstimmen. Verfügt Ihre Website bzw. App über eine Suchfunktion, dürfen die Suchergebnisse nicht einfach von anderen Websites bzw. aus anderen Apps kopiert werden. Vergewissern Sie sich, dass die Registrierung der Website nicht abgelaufen ist.
Wenn Sie das Ziel korrigiert haben oder der Ansicht sind, dass uns ein Fehler unterlaufen ist, können Sie direkt über Ihr Google Ads-Konto Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen und eine Überprüfung beantragen. Wenn wir feststellen, dass das Ziel unseren Richtlinien entspricht, werden Ihre Anzeigen freigegeben.
Ein anderes Ziel auswählen
Falls keine Änderungen am Anzeigenziel möglich sind, sollten Sie die Verwendung eines anderen Ziels in Betracht ziehen. Bearbeiten Sie die finale URL der Anzeige, damit sie auf einen Bereich Ihrer Website bzw. App verweist, der unseren Richtlinien entspricht. Speichern Sie die Anzeige anschließend, damit wir sie neu überprüfen können.
Falls Sie diese Verstöße nicht beheben können, entfernen Sie die Anzeige. So verhindern Sie, dass Ihr Konto später gesperrt wird, weil es zu viele abgelehnte Anzeigen enthält.
Verstoß gegen Richtlinien für App- oder Web-Stores
Ziele von App- und Web-Stores müssen den Google-Richtlinien für diese Shops entsprechen.
Folgendes würde zu einer Ablehnung aufgrund eines Verstoßes gegen Richtlinien für App- oder Web-Stores führen:
Ziele, die gegen die Richtlinien für App- oder Web-Stores verstoßen
Weitere Informationen zur Richtlinie „Verstoß gegen Richtlinien für App- oder Web-Stores“
Landingpages von App- und Web-Stores müssen den Google-Richtlinien für diese Shops entsprechen.
Der folgende Fall würde zu einer Ablehnung aufgrund eines Richtlinienverstoßes führen:
Landingpages, die gegen die Richtlinien für App- oder Web-Stores verstoßen
- Beispiele: Assets, die nicht den Chrome-Programmrichtlinien für Entwickler entsprechen, oder Apps, bei denen die Google Play-Richtlinien nicht eingehalten werden
Den Grund für die Ablehnung einer Anzeige herausfinden
Ausführliche Informationen zu den Verstößen, die erkannt wurden, finden Sie in der Benachrichtigung des entsprechenden App- oder Webshops (z. B. Chrome Web Store oder Google Play Store). Sobald die Fehler behoben wurden, können Anzeigen wieder ausgeliefert werden.
Unzulässige URL
Folgendes würde zu einer Ablehnung aufgrund der Richtlinie „Unzulässige URL“ führen:
URLs, die nicht der üblichen Syntax entsprechen
Verwendung einer IP-Adresse als angezeigte URL
Angezeigte URLs, die unzulässige Zeichen enthalten
Die folgenden Szenarien würden zu einer Ablehnung aufgrund von „Unzulässige URL“ führen:
URLs, die nicht der üblichen Syntax entsprechen
Verwendung einer IP-Adresse als angezeigte URL
- Beispiel: 123.45.678.90
Angezeigte URLs, die unzulässige Zeichen enthalten
- Beispiele: Zeichen wie !, *, #, _, @
Nicht erkannte App
Folgendes würde zu einer Ablehnung aufgrund der Richtlinie „Nicht erkannte App“ führen:
Apps, die von Google nicht erkannt werden können
Das folgende Szenario würden zu einer Ablehnung aufgrund von „Nicht erkannte App“ führen:
Apps, die von Google nicht erkannt werden
- Beispiele: Falsche App-ID oder fehlerhafte Angaben zum App-Shop; die App wurde im App-Shop gelöscht oder gesperrt
Nicht bestätigte Telefonnummer
Die Telefonnummern in Nur-Anrufanzeigen, Anruf-Assets, SMS-Assets und Standort-Assets müssen in der Zielregion vergeben sein und einen Bezug zum beworbenen Unternehmen haben.
Folgendes würde zu einer Ablehnung aufgrund nicht bestätigter Telefonnummern in Nur-Anrufanzeigen, Anruf-Assets und Standort-Assets führen:
Telefonnummern, die nicht von Google bestätigt wurden
Weitere Informationen zur Richtlinie „Nicht bestätigte Telefonnummer“
Die Telefonnummern in Nur-Anrufanzeigen, Anruf-Assets und Standort-Assets müssen im Zielland vergeben sein und einen Bezug zum beworbenen Unternehmen haben.
Das folgende Szenario würde zu einer Ablehnung aufgrund nicht bestätigter Telefonnummern in Nur-Anrufanzeigen, Anruf-Assets und Standort-Assets führen:
Telefonnummern, die nicht von Google bestätigt wurden
Korrekturmöglichkeit
Schritt 1 von 2: Telefonnummer bestätigen
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Telefonnummer auf der Website präsentieren
- Die Telefonnummer in der Anzeige muss auf der dort genannten Website zu sehen sein. Wenn Sie eine Telefonnummer in Anzeigen für verschiedene Websites verwenden, muss sie auf mindestens einer Seite jeder dieser Websites zu sehen sein.
- Für die Bestätigungs-URL muss dieselbe Domain wie für die angezeigte URL der Anzeige verwendet werden. Die Telefonnummer muss im Textformat vorliegen. Es reicht nicht aus, wenn sie nur als Bild zu sehen ist.
- Hinweis: Die Telefonnummer lässt sich leichter finden und bestätigen, wenn sie auf einer häufig aufgerufenen Landingpage platziert wird. Damit der Crawler die Telefonnummer leichter erkennen kann, muss sie im Quellcode der Website im E.164-Format angegeben werden: [+] [Ländercode] [Telefonnummer mit Vorwahl]. Wenn Sie ein Script zum dynamischen Einfügen von Telefonnummern nutzen, um die Telefonnummer auf Ihrer Website je nach Besucherquelle zu ändern, empfehlen wir Ihnen, die unten beschriebenen Bestätigungsmethoden für die Inhaberschaft der Domain zu verwenden.
- Inhaberschaft der Domain bestätigen
- Sie können die Telefonnummer auch bestätigen, indem Sie nachweisen, dass Sie der Inhaber der Domain der URL sind, die in der Anzeige zu sehen ist. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie können Ihr Google Search Console-Konto mit Ihrem Google Ads-Konto verknüpfen oder
- Ihrer Website ein eindeutiges Conversion-Tracking-Tag von Google Ads oder Remarketing-Tag hinzufügen.
Schritt 2 von 2: Anzeige oder Asset bearbeiten
Wenn Sie ein Standort-Asset verwenden, muss die zugewiesene Telefonnummer den oben genannten Anforderungen entsprechen. Für die Bearbeitung gibt es zwei Möglichkeiten – je nach der Adresse, die Sie verwenden möchten.
- Adresse aus dem Unternehmensprofil
Sollte es sich beim abgelehnten Standort um eine Adresse aus Ihrem Unternehmensprofil handeln, müssen Sie sich in dem zum Verwalten dieses Profils verwendeten Google-Konto anmelden und die Standortinformationen dort aktualisieren. Sie werden dann automatisch an Google Ads weitergegeben. Informationen zum Bearbeiten eines Unternehmensprofils bei Google
- Manuell eingegebene Adresse
Falls Sie die Adresse manuell eingegeben haben, bewegen Sie den Mauszeiger darauf und klicken Sie auf das Stiftsymbol, um die Standortinformationen zu bearbeiten. Überprüfen Sie den Namen des Unternehmens und vergewissern Sie sich, dass Sie keine Marke verwenden, zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind.
Falls Sie eine Nur-Anrufanzeige oder ein Anruf-Asset verwenden, ändern Sie die Telefonnummer dort so, dass Ihre Anzeige freigegeben werden kann.
Nachdem Sie die Änderungen gespeichert haben, wird die Anzeige oder das Asset zur Überprüfung an uns gesendet. Wenn wir feststellen, dass Anzeige und Landingpage unseren Richtlinien entsprechen, wird die Anzeige freigegeben und kann ausgeliefert werden.
Inakzeptable Telefonnummer
Die Telefonnummern in Nur-Anrufanzeigen, Anruf-Assets und Standort-Assets müssen in der Zielregion vergeben sein und einen Bezug zum beworbenen Unternehmen haben.
Folgendes würde zu einer Ablehnung aufgrund inakzeptabler Telefonnummern in Nur-Anrufanzeigen, Anruf-Assets und Standort-Assets führen:
Falsche, inaktive oder irrelevante Telefonnummern bzw. Nummern, bei denen Nutzer nicht mit dem beworbenen Unternehmen verbunden werden
Faxnummern, kostenpflichtige Sonderrufnummern oder Vanity-Nummern
Telefonnummern, die keine örtlichen oder Inlandsnummern in der Zielregion sind
Virtuelle oder private Telefonnummern
Telefonnummern, unter denen keine Mailboxnachrichten hinterlassen werden können
Weitere Informationen zur Richtlinie „Inakzeptable Telefonnummer“
Die Telefonnummern in Nur-Anrufanzeigen, Anruf-Assets und Standort-Assets müssen im Zielland vergeben sein und einen Bezug zum beworbenen Unternehmen haben.
Das folgende Szenario würde zu einer Ablehnung aufgrund inakzeptabler Telefonnummern in Nur-Anrufanzeigen, Anruf-Assets und Standort-Assets führen:
Falsche, inaktive oder irrelevante Telefonnummern bzw. Nummern, bei denen Nutzer nicht mit dem beworbenen Unternehmen verbunden werden
Hinweis: Google überprüft die angegebenen Telefonnummern gelegentlich durch Testanrufe, um sicherzustellen, dass sie gültig, korrekt und relevant sind. Diese Anrufe werden mitunter aufgezeichnet.
Die folgenden Arten von Telefonnummern sind in Anrufanzeigen, Anruf-Assets und Standort-Assets nicht zulässig und führen dazu, dass die Anzeige abgelehnt wird:
- Falsche, inaktive oder irrelevante Telefonnummern bzw. Nummern, bei denen Nutzer nicht mit dem beworbenen Unternehmen verbunden werden
- Faxnummern, kostenpflichtige Sonderrufnummern oder Vanity-Nummern:
- Eine „kostenpflichtige Sonderrufnummer“ ist eine Telefonnummer, bei der zusätzliche Gebühren oder Kosten für Anrufe anfallen. Sie dürfen Telefonnummern mit geteilten Kosten verwenden. In diesem Fall muss mit der Nummer jedoch ein rechtlicher Hinweis angezeigt werden, dass zusätzliche Gebühren anfallen können.
- Beispiele:
- 1-900-Nummern in den USA
- 871-Nummern im Vereinigten Königreich
- Eine „Vanity-Nummer“ ist eine Telefonnummer, bei der Zahlen durch Buchstaben ersetzt werden.
- Beispiel: 1-800-GOOG-411 statt 1-800-466-4411
- Telefonnummern, die keine örtlichen oder Inlandsnummern in der Zielregion sind
- Beispiel: Verwendung einer örtlichen Rufnummer aus Deutschland in einer auf Kanada ausgerichteten Anzeige
- Virtuelle oder private Telefonnummern: Solche Rufnummern stehen nur in bestimmten Ländern wie etwa im Vereinigten Königreich und in Spanien zur Verfügung.
Standortspezifische Einschränkungen: Brasilien
Telefonnummern in Anrufanzeigen, Anruf-Assets und Standort-Assets, die auf Brasilien ausgerichtet sind, müssen den Code Ihres Mobilfunkanbieters enthalten, sofern es sich nicht um gebührenfreie Nummern oder Telefonnummern mit geteilten Kosten handelt.
- Beispiele:
- Mobilfunkanbieter-Codes: Verwenden Sie beispielsweise nicht 11 5555 1234, sondern 0XX11 5555 1234, wobei „XX“ durch den Code des Mobilfunkanbieters zu ersetzen ist.
- Gebührenfreie Telefonnummern oder Telefonnummern mit geteilten Kosten: 4004, 0800
Anforderungen
Wenn diese Richtlinie für Ihre Anzeige oder Ihr Asset gilt, achten Sie darauf, dass die Telefonnummer in der Anzeige oder dem Asset den Anforderungen der Richtlinie entspricht, funktionsfähig und relevant ist und Anrufer mit dem beworbenen Unternehmen verbunden werden.
Problembehebung bei bestimmten Anzeigenformaten
Standort-Assets
Telefonnummern, die in Standort-Assets verwendet werden, stammen aus Google Maps oder aus Ihrem Unternehmensprofil und müssen den in dieser Richtlinie genannten Anforderungen entsprechen. Weitere Informationen zum Aktualisieren der Telefonnummer
Nachdem Sie die Standort-Assets so angepasst haben, dass sie der Richtlinie entsprechen, können Sie die Standorte, auf die Ihre Anzeigen ausgerichtet sind, mithilfe von Standortgruppen schnell und effizient konfigurieren. Weitere Informationen zu Standortgruppen und Filtern
Mit Chrome-Entwicklertools überschreiben
Anleitung zum Überschreiben des User-Agents mit Chrome-Entwicklertools
Sie können die Chrome-Entwicklertools verwenden, um den User-Agent Ihres Webbrowsers zu überschreiben und so den Google AdsBot-Web-Crawler zu imitieren, mit dem die Ziel-URLs überprüft werden.
- Für den Zugriff auf die Chrome-Entwicklertools gibt es folgende Möglichkeiten:
- Tastenkombination: Befehlstaste + Wahltaste + I (Mac) oder Steuerungstaste + Umschalttaste + I (Windows, Linux und ChromeOS).
- Auf einer Webseite: Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf eine beliebige Stelle der Seite und wählen Sie Untersuchen aus, um die Chrome-Entwicklertools zu öffnen.
- In Chrome:
- Klicken Sie oben rechts in Ihrem Chrome-Fenster auf das Dreipunkt-Menü
.
- Klicken Sie auf Weitere Tools.
- Klicken Sie auf Entwicklertools.
- Klicken Sie oben rechts in Ihrem Chrome-Fenster auf das Dreipunkt-Menü
- Öffnen Sie den Tab Netzwerkbedingungen:
- Klicken Sie oben rechts im Bereich für die Chrome-Entwicklertools auf das Dreipunkt-Menü
.
- Klicken Sie auf Weitere Tools.
- Klicken Sie auf Netzwerkbedingungen.
- Klicken Sie oben rechts im Bereich für die Chrome-Entwicklertools auf das Dreipunkt-Menü
- Setzen Sie neben „Caching“ ein Häkchen bei „Cache deaktivieren“.
- Entfernen Sie dann neben „User-Agent“ das Häkchen bei „Browserstandard verwenden“, wählen Sie Benutzerdefiniert… aus und geben Sie den User-Agent-String ein.
- Wenn Sie z. B. als Google AdsBot-Web-Crawler auf ein Webziel zugreifen möchten, geben Sie den vollständigen User-Agent-String des Crawlers unter „Gib einen benutzerdefinierten User-Agent ein“ ein.
- Geben Sie die Ziel-URL in den Browser ein, um die Website mit dem ausgewählten User-Agent aufzurufen. Die Seite muss genau wie mit dem Standard-User-Agent Ihres Browsers geladen werden.
Google AdsBot-Web-Crawler (User-Agents)
„Crawler“ ist ein Überbegriff für Programme wie Robots oder Spider, die Websites automatisch scannen, indem sie Links von einer Webseite zur nächsten folgen.
Der User-Agent ist ein String des Browsers oder Crawlers, der Informationen von einem Webserver anfordert. Google nutzt hauptsächlich AdsBot-Crawler, um die Anzeigenqualität auf Webseiten zu überprüfen. Eine Beschreibung der Web-Crawler von Google und eine vollständige Liste der User-Agent-Strings ist unter Google-Crawler und -Fetcher (User-Agents) verfügbar.
Der vollständige User-Agent-String ist eine komplette Beschreibung des Crawlers. Er wird in der Anfrage und in Ihren Webprotokollen angezeigt. Mit diesem String werden der Zweck der Anfrage und die Funktionen des Geräts angegeben. So kann ein Webentwickler oder ein Webserver-Host den User-Agent beispielsweise verwenden, um die Crawling-Regeln für seine Website zu konfigurieren.
Anzeigen werden aufgrund von „Nicht funktionierendes Ziel“ abgelehnt, wenn das Anzeigenziel beim Crawlen durch einen der folgenden Google AdsBot-User-Agent-Strings einen Zielfehler (z. B. einen HTTP-Fehlercode) zurückgibt:
AdsBot Mobile Web (prüft die Anzeigenqualität auf mobilen Webseiten)
- User-Agent-Token: AdsBot-Google-Mobile
- Vollständiger User-Agent-String: Mozilla/5.0 (Linux; Android 6.0.1; Nexus 5X Build/MMB29P) AppleWebKit/537.36 (KHTML, like Gecko) Chrome/W.X.Y.Z Mobile Safari/537.36 (compatible; AdsBot-Google-Mobile; +http://www.google.com/mobile/adsbot.html)
AdsBot (prüft die Anzeigenqualität auf Webseiten für Computer)
- User-Agent-Token: AdsBot-Google
- Vollständiger User-Agent-String: AdsBot-Google (+http://www.google.com/adsbot.html)
Benötigen Sie Unterstützung?
Bei Fragen zu unseren Richtlinien können Sie die entsprechenden Hilfeartikel mit Beispielen lesen oder den Google Ads-Support kontaktieren.