Datenerfassung und -nutzung

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

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Die Nutzer sollen darauf vertrauen können, dass Nutzerdaten geschützt und mit der gebotenen Sorgfalt behandelt werden. Daher dürfen unsere Werbepartner diese Informationen nicht missbrauchen und zu unklaren Zwecken oder ohne angemessene Offenlegung oder Sicherheitsmaßnahmen erfassen.

Für personalisierte Anzeigen einschließlich Remarketing und benutzerdefinierten Zielgruppen gelten zusätzliche Richtlinien. Wenn Sie Ausrichtungsfunktionen für personalisierte Werbung verwenden, lesen Sie unbedingt die Richtlinien zur Datenerfassung und ‑nutzung in personalisierten Anzeigen.

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für unzulässige Anzeigeninhalte. Was geschieht bei Richtlinienverstößen?

Bei Verstößen gegen die folgenden Richtlinien wird das Konto nicht sofort gesperrt, sondern der Werbetreibende erhält zuvor eine Warnung. Diese Warnung wird mindestens sieben Tage vor der Sperrung des Kontos ausgegeben. Weitere Informationen zu gesperrten Konten

Unzureichende Datensicherheit

Folgendes ist nicht zulässig:

Es wurden keine geeigneten Sicherheitsmaßnahmen für die Art der erfassten Informationen gemäß den relevanten Branchenstandards angewendet

Beispiele (keine vollständige Aufzählung): Abfrage von Kredit- oder Debitkartennummern, Bank- und Anlagekonten, Überweisungsdetails, Personalausweisdaten, Steuernummern, Renten-, Gesundheits-, Führerschein- oder Sozialversicherungsnummern über eine unsichere Seite, die nicht SSL-geschützt (Secure Sockets Layer) ist und kein gültiges SSL-Zertifikat hat

Fehlerbehebung: Unzureichende Datensicherheit
  1. Korrigieren Sie das Ziel der Anzeige. Entweder dürfen keine personenbezogenen Daten von Nutzern mehr erfasst werden oder dieser Vorgang muss sicher über einen SSL-Server erfolgen.
    • Option 1: Verwenden Sie einen sicheren Server.
      Nutzen Sie bei der Erfassung personenbezogener Daten einen SSL-Server, mit dem eine sichere Verarbeitung möglich ist. Mit SSL wird der URL Ihrer Website https:// statt http:// vorangestellt. Weitere Informationen zum Einrichten von SSL auf Ihrer Website
    • Option 2: Erfassen Sie keine Daten von Nutzern.
      Ändern Sie Ihre Website oder App so, dass keine personenbezogenen Daten erfasst werden, wenn Nutzer auf Ihre Inhalte zugreifen.
  2. Bearbeiten Sie die Anzeige. Dadurch werden die Anzeige und das Ziel noch einmal zur Überprüfung eingereicht.

    Die meisten Anzeigen werden innerhalb eines Werktags überprüft. Ist eine umfassendere Prüfung erforderlich, kann es länger dauern.

Unzulässiger Informationsaustausch

Folgendes ist nicht zulässig:

 Weitergabe personenidentifizierbarer Informationen an Google über Remarketing-Tags, Conversion-Tracking-Tags oder Produktdatenfeeds, die ggf. mit Anzeigen verknüpft sind

Beispiel (keine vollständige Aufzählung): Weitergabe von E-Mail-Adressen eines Nutzers über URLs mit Remarketing-Tags

Hinweis: Diese Anforderung gilt nicht für Google Ads-Dienste, die den Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads unterliegen. (Erweiterte Conversions, Kundenabgleich, Ladenverkäufe und Ladenverkäufe (direkter Upload))

Fehlerbehebung: Unzulässiger Informationsaustausch
  1. Ursache ermitteln: Welche URLs nicht den Richtlinien entsprechen, können Sie der Benachrichtigungs-E-Mail von Google zum Richtlinienverstoß entnehmen. Häufig sind personenbezogene Daten versehentlich in URLs enthalten, die über Webformulare, Log-in-Seiten und benutzerdefinierte Parameter von E-Mail-Marketingkampagnen an Google gesendet werden.
  2. Personenbezogene Daten aus weitergegebenen Informationen entfernen: Aktualisieren Sie Ihre Systeme, sodass keine personenbezogenen Daten in URLs enthalten sind. Im Folgenden erläutern wir die gängigsten Methoden zum Entfernen von personenbezogenen Daten aus URLs.

    Webformulare: HTML-Formulare sollten mit dem POST-Protokoll gesendet werden. Wenn das GET-Protokoll verwendet wird, sind die Formularparameter Teil der URL in der Adressleiste. Aktualisieren Sie den Quellcode der Seite oder die HTML-generierende Komponente so, dass das Attribut des <form>-Tags method="post" umfasst. Weitere Informationen zur <form>-Methode

    Log-in-Seiten: Auf einigen Websites, insbesondere auf solchen mit Nutzerprofilen oder -Log-ins, werden URL-Muster verwendet, die personenbezogene Daten enthalten. Ersetzen Sie die personenbezogenen Daten in der URL durch eine eindeutige Kennung für die Website oder durch eine eindeutige Nutzer-ID (UUID).

    Benutzerdefinierte Parameter von E-Mail-Marketingkampagnen: Überprüfen Sie, ob die URLs, die für eine E-Mail-Marketingtestkampagne generiert wurden, E-Mail-Adressen oder andere personenbezogene Daten in den URL-Parametern enthalten. Weisen Sie jedem Nutzer eine eindeutige Kennung für die Website oder eine eindeutige Nutzer-ID (UUID) zu und erfassen Sie die UUID mithilfe der URL-Parameter.

    Sie können eine UUID implementieren, um zu vermeiden, dass personenbezogene Daten an Google gesendet werden. So könnte site.com/my_settings/sample@email.com beispielsweise zu site.com/my_settings/43231 geändert werden. Hier kann anhand der Nummer 43231 eindeutig das Konto mit der E-Mail-Adresse sample@email.com identifiziert werden.
  3. Antwortformular ausfüllen: Geben Sie im Formular an, dass Sie Schritte zur Lösung des Problems unternommen haben. So weiß Google über Ihren Fortschritt Bescheid.
  4. Sicherstellen, dass das Problem behoben wurde: Nachdem Sie das Formular gesendet haben, überprüft Google, ob das Problem durch Ihre Änderungen an der Website behoben wurde. Sie erhalten innerhalb von zwei Wochen eine weitere Benachrichtigung. Mit dieser werden Sie informiert, ob das Problem behoben wurde oder ob über die mit Ihrem Konto verknüpften URLs weiterhin personenbezogene Daten übermittelt werden. Wenn weiterhin personenbezogene Daten enthalten sind, sollten Sie die aktualisierte Liste der URLs, die gegen die Richtlinien verstoßen, überprüfen und den Grund für das Problem ermitteln.

    Bevor Sie Änderungen am Quellcode Ihrer Website vornehmen, können Sie diese mithilfe einer Testwebsite überprüfen. Versehen Sie die Testwebsite mit Tags der Google Ads-Kundennummer, die Sie für personalisierte Werbung verwenden. Sobald die Testwebsite in der Liste der URLs aufgeführt wird, die personenbezogene Daten enthalten, können Sie Änderungen vornehmen und testen. Wenn wir auf der Testwebsite keine personenbezogenen Daten mehr erkennen, wird sie nicht mehr aufgeführt. Anschließend können Sie die Änderungen an der tatsächlichen Website vornehmen.

Remarketing-Listen und andere Listen, die auf Remarketing basieren, wie z. B. benutzerdefinierte Kombinationslisten oder ähnliche Zielgruppen, werden deaktiviert, wenn sie dieser Richtlinie nicht entsprechen. Weitere Informationen zu den Konsequenzen von Richtlinienverstößen

Missbrauch personenbezogener Daten

Folgendes ist nicht zulässig:

 Verwendung von personenbezogenen Daten auf eine Weise, in die Nutzer nicht eingewilligt haben

Beispiele (keine vollständige Aufzählung): Weiterverkauf der Kontaktdaten von Nutzern, Verwendung der Bilder von Nutzern in Anzeigen ohne deren Zustimmung

 Anzeigen, die unter Verwendung der personenbezogenen Daten direkt an den Nutzer gerichtet werden

Beispiel (keine vollständige Aufzählung): Anzeigen, die einen Nutzer mit Namen, Titel oder Stellenbezeichnung direkt ansprechen

Konkretes Beispiel: "Hallo Johannes Schmitz – Hier können Sie Blumen kaufen!"

 Anzeigen, in denen angedeutet wird, dass personenbezogene Daten eines Nutzers bekannt sind

Beispiel (keine vollständige Aufzählung): Anzeigen, die angeblich Ihren Finanzstatus oder Ihre politische Neigung kennen

Konkretes Beispiel: "Sie sind hoch verschuldet. Lassen Sie sich noch heute beraten."

Einwilligung der Nutzer in der EU

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Werbung, die gegen unsere Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU verstößt

Beispiel: Verwendung von Google Ads-Funktionen wie Remarketing oder Conversion-Tracking, ohne von Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum oder im Vereinigten Königreich eine entsprechende Einwilligung zur Verwendung von Cookies oder (beim Remarketing) von personenbezogenen Daten zur Auslieferung personalisierter Anzeigen einzuholen

Nicht autorisierte Cookies auf Google-Domains

Folgendes ist nicht zulässig:

 Cookie auf einer Google-Domain setzen

Beispiele (keine vollständige Aufzählung): Eine Rechtspersönlichkeit außer Google setzt ein Cookie auf doubleclick.net oder googlesyndication.com oder es wird zugelassen, dass eine andere Rechtspersönlichkeit ein solches Cookie setzt

Benötigen Sie Hilfe?

Wenn Sie Fragen zu unseren Richtlinien haben, wenden Sie sich bitte an den Google Ads-Support.

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