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Anzeigen für Suchergebnisseiten

Google-Richtlinie für Suchanzeigen: Alternative Suchanfragen

Überarbeitet: 15. November 2024

Alternative Suchanfragen sind sämtliche Verfahren zum Auslösen von Suchergebnissen (Search Engine Results Page, SERP), bei denen der Nutzer nicht die vollständige Anfrage in ein Suchfeld eingibt. Mit dem Suchtext, der die SERP generiert, können Google-Suchanzeige im Rahmen der Richtlinien auf dieser Seite angefragt werden.

Diese Richtlinien gelten sowohl für alternative Suchanfragen, ihren Inhalt, ihre Platzierung, ihre Formatierung und ihr Verhalten als auch für die Begriffe der alternativen Suchanfrage, die in Anzeigenanfragen an Google enthalten sind.

Die folgenden Arten alternativer Suchanfragen sind derzeit für Publisher verfügbar, deren Websites für Suchanzeigen aktiviert sind. Um sie zu verwenden, müssen Sie sowohl die allgemeinen Anforderungen für alternative Suchanfragen als auch die spezifischen Anforderungen für jede alternative Suchanfrage erfüllen.

Für die Zwecke dieser Richtlinien gilt:

  • „Anzeigen“ bezeichnet Werbung, die von Google bereitgestellt wird. Damit sind keine Anzeigen oder sonstigen Werbeprodukte oder -dienste gemeint, die nicht von Google bereitgestellt werden;
  • „Inhalt“ bezeichnet alle Inhalte, die Nutzern von Ihnen angezeigt werden, einschließlich von Publishern erstellte Inhalte, syndizierte Inhalte, von Nutzern erstellte Inhalte, organische Suchergebnisse, Anzeigen (unabhängig davon, ob sie von Google oder einem Drittanbieter bereitgestellt werden) und Links zu anderen Websites oder Apps; und
  • wenn angegeben wurde, dass die Genehmigung von Google erforderlich ist, gilt diese Anforderung nur für die Nutzung von Google-Diensten, einschließlich der von Google bereitgestellten Anzeigen.

Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre Nutzung der Google-Dienste, einschließlich aller Inhalte auf Properties, in denen Google-Dienste implementiert sind, nicht gegen diese Richtlinien verstößt. Google kann bei Nichteinhaltung Korrekturmaßnahmen ergreifen, die u. a. Folgendes umfassen können: (1) die Bereitstellung von Google-Diensten aussetzen, (2) Sie zum Einstellen oder Ändern der Nutzung oder Implementierung von Google-Diensten auffordern oder (3) eines seiner Rechte gemäß der geltenden Google-Servicevereinbarung, den geltenden Nutzungsbedingungen für das Google AdSense-Onlineprogramm oder einer anderen relevanten Vereinbarung zwischen Ihnen und Google ausüben.

Allgemeine Anforderungen für alternative Suchanfragen

Für die Verwendung alternativer Suchanfragen auf Websites bzw. in Apps, die für Suchanzeigen aktiviert sind, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Begriffe einer alternativen Suchanfrage dürfen keine Inhalte enthalten, die gegen die Inhaltsrichtlinien von Google in den Google AdSense-Programmrichtlinien, gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter verstoßen.
  • Google kann gelegentlich verlangen, dass bestimmte Wörter oder Ausdrücke nicht in Suchanfragen und/oder Anzeigenanfragen verwendet werden, die von alternativen Suchanfragen generiert werden.
  • Die Begriffe der alternativen Suchanfrage, die in der Anzeigenanfrage gesendet werden, müssen den Angaben des Nutzers genau entsprechen. Beispielsweise muss der Klick eines Nutzers auf den Begriff "Blumenstrauß" eine Anzeigenanfrage mit "Blumenstrauß" generieren (nicht etwa "Blumen" oder "Blumenstraußlieferung").
  • Die Begriffe der alternativen Suchanfrage, die in der Anzeigenanfrage enthalten sind, sollen in erster Linie die relevantesten Suchanfragen vorschlagen und dürfen nicht zur Generierung bestimmter Anzeigen führen (z. B. Anzeigen mit einem hohen Cost-per-Click) oder auf sonstige Weise die Zahl der Impressionen, Klicks und/oder Conversions künstlich erhöhen.
  • Jeder Klick auf eine alternative Suchanfrage muss von einem Endnutzer der Website ausgeführt werden und auf eine Suchergebnisseite führen, damit die Voraussetzungen für Suchanzeigen erfüllt sind.

Neben diesen allgemeinen Anforderungen haben bestimmte alternative Suchanfragen ihre eigenen zusätzlichen Anforderungen. Eine Übersicht dazu finden Sie unten.

Beliebte Suchanfrage

„Beliebte Suchanfrage“ ist eine alternative Suchanfrage, die aus den häufigsten Textsuchen generiert wird, die Nutzer Ihrer Websites eingegeben haben. Wenn ein Endnutzer auf die alternative Suchanfrage klickt, führt sie auf eine Suchergebnisseite mit Suchanzeigen.

Neben den allgemeinen Anforderungen für alternative Suchanfragen müssen für die Verwendung beliebter Suchanfragen auf Websites bzw. in Apps, die für Suchanzeigen aktiviert sind, folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie können beliebte Suchanfragen ausschließlich aus den am häufigsten verwendeten Suchanfragen ableiten, die von Endnutzern auf Ihren Websites eingegeben wurden.
  • Sie müssen die Liste der Begriffe, die auf Ihren Websites als beliebte Suchanfragen angezeigt werden, mindestens einmal pro Woche aktualisieren.
  • Sie müssen beliebte Suchanfragen als "Beliebte Suchanfragen" kennzeichnen (oder eine von Google genehmigte ähnliche Bezeichnung verwenden).

Vorgeschlagene Suchanfrage

Die „Vorgeschlagene Suchanfrage“ ist eine alternative Suchanfrage, die der Endnutzer sieht, wenn er einen Text in ein Suchfeld eingibt. Wählt der Endnutzer die vorgeschlagene Suchanfrage aus, führt diese auf eine Suchergebnisseite mit Suchanzeigen.

Neben den allgemeinen Anforderungen an alternative Suchanfragen müssen für die Verwendung vorgeschlagener Suchanfragen auf Websites bzw. in Apps, die für Suchanzeigen aktiviert sind, folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Begriffe der vorgeschlagenen Suchanfrage müssen einen direkten Bezug zu dem Text haben, den ein Endnutzer in ein Suchfeld eingegeben hat (z. B. kann einem Endnutzer, der „Blu“ eingibt, eine vorgeschlagene Suchanfrage angezeigt werden, die den Begriff „Blumen“ enthält).
  • Sie müssen jede vorgeschlagene Suchanfrage eindeutig Ihnen oder einem Dritten zuordnen, nicht jedoch Google. Um Zweifel zu vermeiden, dürfen Sie Google-Markenkennzeichen nicht in Verbindung mit einer vorgeschlagenen Suchanfrage verwenden.
  • Vorgeschlagene Suchanfragen auf Ihren Websites, die für Suchanzeigen aktiviert sind, müssen im Wesentlichen so wie unten zu sehen, dargestellt werden, sofern nicht anders von Google genehmigt.

Diagramm: Suchfeld

Ähnliche Suchanfragen für Suchergebnisseiten

„Ähnliche Suchanfrage“ ist eine alternative Suchanfrage, die aus automatisch generierten Begriffen besteht, die sich auf die vorherige Suchanfrage eines Endnutzers beziehen. Wenn der Endnutzer darauf klickt, wird er auf eine Suchergebnisseite mit Suchanzeigen geführt. Zur Klarstellung: „Ähnliche Suchanfragen“ bezieht sich unten auf ähnliche Suchanfragen für Suchergebnisseiten.

Neben den allgemeinen Anforderungen an alternative Suchanfragen müssen für die Verwendung ähnlicher Suchanfragen auf Websites bzw. in Apps, die für Suchanzeigen aktiviert sind, folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie müssen verwandte Suchanfragen als „Ähnliche Suchanfragen“ kennzeichnen oder eine ähnliche von Google genehmigte Bezeichnung verwenden.
  • Sie dürfen nicht mehr als zwei Einheiten verwandter Suchanfragen pro Seite haben.
  • Ähnliche Suchanfragen können an folgenden Stellen auf einer Suchergebnisseite platziert werden:
    • Rechts/links neben den Suchergebnissen
    • Unterhalb der Suchergebnisse
    • Zwischen dem obersten Anzeigenblock und den Suchergebnissen
  • Ähnliche Suchanfragen, die auf der Suchergebnisseite über dem obersten Anzeigenblock zu sehen sind, müssen von Google schriftlich genehmigt werden.
  • Wenn ähnliche Suchanfragen zwischen Website-Suchergebnissen auftauchen, müssen mindestens drei Suchergebnisse über den verwandten Suchanfragen platziert sein.
  • Ähnliche Suchanfragen dürfen nicht zwischen Ergebnissen der Programmable Search Engine von Google auftauchen.
  • Die Begriffe einer ähnlichen Suchanfrage für Suchergebnissseiten können von Google, von Ihnen oder einer anderen Quelle generiert werden. Wenn Google die Begriffe in den ähnlichen Suchanfragen nicht generiert, gilt Folgendes:
    • Sie müssen jede ähnliche Suchanfrage eindeutig Ihnen oder Dritten zuordnen, jedoch nicht Google. Um Zweifel zu vermeiden, dürfen Sie Google-Markenkennzeichen nicht in Verbindung mit ähnlichen Suchanfragen verwenden.

Kategoriesuche

Seiten mit "Kategoriesuche" sind Seiten, auf die ein Nutzer stößt, wenn er durch ein Menü oder ein Verzeichnis mit Optionen oder Inhaltskategorien navigiert. Beispielsweise kann ein Nutzer auf einer Shopping-Website die verfügbaren Bücher durchsuchen und seine Suche dann durch Klicken auf "Sachbücher" eingrenzen. Auf dieser SERP kann der Nutzer dann auf "Neue Autoren" klicken, um die Suche noch weiter einzugrenzen. Die Anzahl der Suchergebnisse verringert sich auf jeder Seite, wenn die Suchanfrage des Nutzers spezifischer wird. Grundsätzlich muss die Suchfunktion zum Durchsuchen von Kategorien auf ursprünglichen Inhalten basieren sowie differenziert und anspruchsvoll genug sein, damit die Voraussetzungen für Suchanzeigen erfüllt sind.

Die Kategoriesuche ist ein Menü oder ein Verzeichnis, mit dem der Nutzer durch Ihre Website navigieren und dabei seine Suche eingrenzen kann.

Neben den allgemeinen Anforderungen für alternative Suchanfragen müssen für die Verwendung der Kategoriesuche auf Websites bzw. in Apps, die für Suchanzeigen aktiviert sind, folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Suchanzeigen sind möglicherweise nur zu sehen, wenn der Nutzer auf eine Kategoriesuche klickt, die ausreichend eingegrenzt ist, wie von Google vorgegeben. Beispielsweise werden Suchanzeigen eingeblendet, wenn ein Endnutzer auf den Begriff „Pullover“ klickt, jedoch nicht, wenn er auf „Kleidung“ klickt.
  • Sie können übergeordnete Kategorien der Kategoriesuche in die Anzeigenanfragen einbeziehen, die durch die Kategoriesuche initiiert werden, d. h., Sie können die Verzeichnislisten in den Navigationspfad solcher Anfragen einbeziehen.

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