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Auf der Seite „Mein AdSense“ finden Sie kontospezifische Informationen dazu, wie Sie AdSense optimal nutzen.

Informationen und Tipps zur DSGVO

Häufig gestellte Fragen zur DSGVO

Google als „Datenverantwortlicher“

Wir haben für jedes einzelne unserer Produkte überprüft, ob wir dabei als Datenverantwortlicher oder als Datenauftragsverarbeiter auftreten. Außer in Bezug auf die AdMob-Funktionen für Auftragsverarbeiter und die Google Ad Manager-Funktionen für Auftragsverarbeiter, bei denen Google als Auftragsverarbeiter agiert, handeln wir als Verantwortlicher für unsere Publisher-Produkte, da wir regelmäßig Entscheidungen über die Daten treffen, die der Bereitstellung und Verbesserung des Produkts dienen. Unter bestimmten Umständen agieren Google und die Publisher als gemeinsame Verantwortliche. Dies ist in unseren Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen festgelegt.

Nehmen wir an, Sie sind AdSense-Publisher und wir liefern Anzeigen an Ihre Websitebesucher aus. Wenn es auf Ihrer Website hauptsächlich um Gartenarbeit geht, könnten wir daraus schließen, dass die Besucher Gartenliebhaber sind. Diese Informationen verwenden wir zum Nutzen der Werbetreibenden: Ein Hersteller von Rasenmähern möchte, dass seine Anzeigen Gartenliebhabern präsentiert werden, auch wenn sie gerade Websites besuchen, die nichts mit dem Thema zu tun haben. Da wir diese Daten zum Vorteil verschiedener Beteiligter verwenden, sind wir Datenverantwortliche und nicht Datenauftragsverarbeiter. Ein Publisher, der unsere Ad Manager- oder Ad Exchange-Produkte einsetzt, hat etwas mehr Kontrolle über die Verwendung von Daten. Er kann einer ähnlichen Art und Weise der Datennutzung zustimmen wie bei AdSense oder AdMob. Er kann sich aber auch dafür entscheiden, die Datennutzung durch Google einzuschränken. Das kann bedeuten, dass auf seiner Website über Skiurlaube keine Informationen erfasst werden können, um Besuchern seiner Website Anzeigen zu Wintersport auf Websites anderer Publisher zu präsentieren. Diese Kontrollfunktionen unterliegen einigen Einschränkungen: Wir nutzen die Daten der Ad Manager- und Ad Exchange-Publisher, um unsere Produkte weiter zu verbessern – z. B. testen wir Ad Serving-Algorithmen, überwachen die Latenz für Endnutzer und sorgen für die Zuverlässigkeit unseres Prognosesystems. Daher sind wir für Ad Manager und Ad Exchange ein Datenverantwortlicher – kein Datenauftragsverarbeiter.

Die Tatsache, dass die Publisher-Produkte von Google als Datenverantwortliche agieren, verleiht Google keine zusätzlichen Rechte im Hinblick auf Daten, die sich aus der Nutzung von Ad Manager und Ad Exchange durch Publisher ergeben. Die Datennutzung durch Google unterliegt weiterhin den Verträgen mit den Publishern sowie den funktionsspezifischen Einstellungen, die ein Publisher in der Benutzeroberfläche unserer Produkte vornimmt.

Für welche Dienste ist die Einwilligung der Endnutzer erforderlich?

In unserer Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU erfahren Sie, in welchen Fällen eine Einwilligung erforderlich ist. Wir haben unsere Hilfeseite aktualisiert. Dort finden Sie Antworten auf typische Fragen, die wir von unseren Kunden in Bezug auf die Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU erhalten.

Gemäß dieser Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU müssen auch Publisher Informationen zu ihrer Datennutzung den Nutzern zur Verfügung stellen. Wir empfehlen Publishern, diese an Nutzer gerichtete Seite zu verlinken. Dort wird die Datennutzung in den verschiedenen Google-Produkten näher erläutert. Dadurch erfüllen Sie diese Anforderung unserer Richtlinie.

Wie plant Google, die Einwilligungserklärungen durchzusetzen?

Unsere höchste Priorität ist es, alle notwendigen Schritte hinsichtlich der Rechtskonformität mit unseren Kunden zusammen zu unternehmen. Es ist uns bewusst, dass die Einwilligung der Nutzer auf unterschiedliche Art und Weise erzielt werden kann – wir schreiben in dieser Hinsicht keinen bestimmten Ansatz vor, solange unsere Richtlinien eingehalten werden. Wir gehen beispielsweise davon aus, dass die Publisher ihren Besuchern unterschiedliche Möglichkeiten anbieten möchten. Unter cookiechoices.org finden Sie einige Vorschläge dazu, wie die Einwilligungserklärung formuliert werden könnte. Dies entspricht im Großen und Ganzen dem Ansatz für unser Tool "Funding Choices". Publisher bevorzugen jedoch möglicherweise eine andere Vorgehensweise. Wir schlagen daher keine einheitliche Lösung vor, die sich für alle Szenarien eignet. Unsere Richtlinie gilt für Publisher und Werbetreibende, die unsere Produkte verwenden und Endnutzer im EWR haben. Wie bei der Durchsetzung unserer bestehenden Richtlinie ist unser erster Schritt jedoch keine „Entscheidung“ als solche. Stattdessen wenden wir uns an den Kunden, um auf ein Problem hinzuweisen, und versuchen, gemeinsam mit ihm Rechtskonformität zu erreichen.

Wenn Sie eine Website finden, die nicht der Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU entspricht, können Sie uns das über unser Formular zum Melden eines Richtlinienverstoßes mitteilen.

Kann ein Publisher Google-Produkte verwenden, ohne eine Einwilligung einzuholen, und falls ja, wie würde das funktionieren?

Wir haben einen Modus für nicht personalisierte Anzeigen entwickelt, mit dem Publisher entweder 1) Nutzer im EWR zwischen personalisierten und nicht personalisierten Anzeigen wählen lassen können oder 2) allen Nutzern im EWR ausschließlich nicht personalisierte Anzeigen präsentieren.

Bei solchen Anzeigen werden zwar keine Cookies für personalisierte Werbung eingesetzt, wohl aber Cookies, die für das Frequency Capping, für zusammengefasste Anzeigenberichte und zum Bekämpfen von Betrug und Missbrauch notwendig sind. Für die Zwecke, die Nutzer in den Ländern betreffen, die den Cookiebestimmungen in der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation unterliegen, muss die Einwilligung zum Verwenden von Cookies eingeholt werden.

Wie sieht die Lösung von Google für nicht personalisierte Anzeigen aus?

Mit der Lösung für nicht personalisierte Anzeigen können Publisher Nutzer im EWR zwischen personalisierten und nicht personalisierten Anzeigen wählen lassen oder ausschließlich nicht personalisierte Anzeigen präsentieren. Für nicht personalisierte Anzeigen werden Kontextinformationen herangezogen, unter anderem auch der ungefähre Standort des Nutzers (auf Stadtebene).

Agiert Google bei nicht personalisierten Anzeigen als Datenverantwortlicher oder als Datenauftragsverarbeiter?

Google fungiert in diesem Fall auch als Datenverantwortlicher, da wir Entscheidungen über die oben genannten Daten treffen, um das Produkt für Publisher zu optimieren.

Bei der Nutzung personenbezogener Daten, um z. B. kontextbasierte Anzeigen auszuliefern, Anzeigenberichte zu erstellen und Betrug und Missbrauch zu bekämpfen, stützt Google sich als Rechtsgrundlage auf berechtigtes Interesse.

Bei solchen Anzeigen werden zwar keine Cookies für personalisierte Werbung eingesetzt, wohl aber Cookies, die für das Frequency Capping, für zusammengefasste Anzeigenberichte und zum Bekämpfen von Betrug und Missbrauch notwendig sind. Während wir uns für diese Art der Datenverarbeitung im Rahmen der DSGVO auf berechtigtes Interesse stützen, gilt weiterhin Folgendes: Für die Zwecke, die Nutzer in den Ländern betreffen, die den Cookiebestimmungen in der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation unterliegen, muss die Einwilligung zum Verwenden von Cookies eingeholt werden.

Wie werden Publisher über weitere Richtlinienänderungen von Google auf dem Laufenden gehalten?

Wir wissen, dass jede Änderung an unserer Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU Auswirkungen für Sie hat. Wenn sich die aufsichtsbehördlichen Leitlinien jedoch erheblich ändern (und z. B. entschieden wird, dass personalisierte Werbung auf berechtigtem Interesse beruht), werden wir dies in unserer Richtlinie voraussichtlich berücksichtigen. Wir kündigen nicht jede Richtlinienänderung im Voraus an. Bei diesen jüngsten Aktualisierungen unserer Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU war es jedoch notwendig, eine Ausnahme zu machen. Falls sich weitere wesentliche Änderungen abzeichnen, werden wir dasselbe tun.

Wir tauschen uns schon seit einigen Monaten mit unseren Publisher-Partnern zu diesem Thema aus und werden dies auch weiterhin tun. Wir informieren Sie dabei über die neuesten Entwicklungen und berücksichtigen auch das Feedback unserer Partner.

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