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Informationen und Tipps zur DSGVO

Tools, die Publisher bei der Einhaltung der DSGVO unterstützen

Bei Google steht der Nutzer schon immer im Mittelpunkt. Dazu gehört auch, dass wir niemals personenbezogene Daten verkaufen und Nutzern mit ihrem Google-Konto und Funktionen wie Warum sehe ich diese Werbung? und Diese Anzeige ignorieren bei der präsentierten Werbung Transparenz und Kontrolle bieten. Darüber hinaus engagieren wir uns in Initiativen wie der Coalition for Better Ads, der Digital News Initiative, der Google News Initiative und ads.txt, um ein funktionierendes und nachhaltiges Werbeumfeld zu schaffen und unseren Publishern bei der Steigerung ihres Umsatzes zu helfen. 

Im August 2017 haben wir bekannt gegeben, dass wir uns zur Einhaltung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichten, die für alle Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich gilt.

In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber, wie wir Publisher bei der Einhaltung der Vorgaben unterstützen. Außerdem finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen.

Pflichten von Datenverantwortlichen

In Bezug auf unsere Publisher-Suite (Google Ad Manager, Ad Exchange, AdMob und AdSense) agieren Sie und Google als voneinander unabhängige Verantwortliche für personenbezogene Daten. Wir sind verantwortlich, weil wir regelmäßig Entscheidungen über die Daten treffen, um das Produkt bereitzustellen und zu verbessern. Zum Beispiel testen wir Ad Serving-Algorithmen, beobachten die Endnutzerlatenz und sorgen für die Zuverlässigkeit unseres Prognosesystems. Auch zur Auslieferung relevanter und leistungsstarker Anzeigen werden Daten in unseren Funktionen eingesetzt, etwa bei der Preisoptimierung in offenen Auktionen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung in Ad Manager und Ad Exchange 

Die Tatsache, dass die Publisher-Produkte von Google als Datenverantwortliche bezeichnet werden, verleiht Google keine zusätzlichen Rechte im Hinblick auf Daten, die sich aus der Nutzung dieser Produkte durch Publisher ergeben. Die Datennutzung durch Google unterliegt weiterhin den Bedingungen der Verträge zwischen Google und den Publishern sowie den funktionsspezifischen Einstellungen, die ein Publisher über die Benutzeroberfläche unserer Produkte vornimmt.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Einwilligung für Nutzeraktivitäten auf Google-Websites einzuholen. Das übernehmen wir selbst, wenn der Nutzer eine unserer Websites besucht. Sie müssen von Ihren Nutzern lediglich die Einwilligung einholen, dass Sie unsere Anzeigenprodukte auf Ihren Properties verwenden. Von Nutzern im EWR und im Vereinigten Königreich müssen Sie bereits bestimmte Einwilligungen einholen. Wir stimmen unsere Anforderungen diesbezüglich auf die DSGVO ab. Wir empfehlen, diese an Nutzer gerichtete Seite zu verlinken. Dort wird erläutert, wie Google in seinen Anzeigenprodukten mit Daten umgeht. Dadurch erfüllen Sie auch eine Anforderung unserer Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen zur Verwendung personenbezogener Nutzerdaten durch Google.

Funktionen für Auftragsverarbeiter

Bei einigen Ad Manager-, Ad Exchange- und AdMob-Funktionen agiert Google als Datenauftragsverarbeiter. In dieser Rolle verarbeiten wir Daten nur im Auftrag und auf Weisung der jeweiligen Publisher.

Funktionen zum Einholen von Einwilligungen

Die DSGVO brachte wesentliche Neuerungen mit sich, die in den von uns angekündigten Änderungen unserer Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU umgesetzt sind. Informationen zu den aufsichtsbehördlichen Leitlinien zur DSGVO finden Sie weiter unten. Wir haben unsere Hilfeseite aktualisiert. Dort finden Sie Antworten auf typische Fragen, die wir von unseren Kunden in Bezug auf die Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU erhalten.

Darüber hinaus stehen mehrere optionale Tools zur Verfügung, die Sie beim Einholen der Nutzereinwilligung auf Ihren Websites und in Apps unterstützen. Dazu gehören:

Zusätzlich arbeiten wir gemeinsam mit IAB Europe an einem Transparency & Consent Framework und kümmern uns darum, dass Branchenlösungen mit den Anzeigenprodukten für Publisher (Ad Manager, AdSense) kompatibel sind.

Funktionen zur Verwaltung personalisierter Anzeigen

Außerdem bieten wir Publishern Verwaltungsmöglichkeiten für personalisierte Anzeigen:

  • Einstellungen für Anzeigentechnologie-Anbieter (Ad Manager-Hilfe, AdMob-Hilfe, AdSense-Hilfe): Sie können die Partner auswählen, die Sie bei der Messwertanalyse und Anzeigenbereitstellung für Nutzer aus dem EWR und dem Vereinigten Königreich auf Ihren Websites und in Ihren Apps einsetzen möchten, wenn das Inventar über programmatische Kanäle verkauft wird, zum Beispiel „programmatisch garantiert“. Sie wählen Ihre bevorzugten Partner aus einer Liste von Unternehmen aus, die uns darüber informiert haben, dass sie die DSGVO einhalten. Außerdem müssen sie unsere Datennutzungsrichtlinien einhalten, damit die Daten Ihrer Nutzer geschützt werden. Eine vollständige Übersicht aller Anbieter finden Sie in der Ad Manager-Hilfe, der AdSense-Hilfe und der AdMob-Hilfe. (Messwertanalyse- und Anzeigentechnologie-Partner, die diese Informationen noch nicht bereitgestellt haben, kontaktieren uns bitte über dieses Formular.)
  • Lösung für nicht personalisierte Anzeigen (Ad Manager-Hilfe, AdSense-Hilfe): Sie können Nutzer im EWR und im Vereinigten Königreich zwischen personalisierten und nicht personalisierten Anzeigen wählen lassen oder ausschließlich nicht personalisierte Anzeigen präsentieren. Für nicht personalisierte Anzeigen werden Kontextinformationen herangezogen, unter anderem auch der ungefähre Standort des Nutzers (auf Stadtebene). ​
    • Für solche Anzeigen werden zwar keine Cookies für personalisierte Anzeigen eingesetzt, dafür jedoch Cookies, die für das Frequency Capping, für zusammengefasste Anzeigenberichte und zum Bekämpfen von Betrug und Missbrauch notwendig sind. Für die Zwecke, die Nutzer in den Ländern betreffen, die den Cookiebestimmungen der Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation unterliegen, muss die Einwilligung zum Verwenden von Cookies eingeholt werden.

Europäische Datenschutzbestimmungen für Minderjährige

Im August 2020 haben wir bekannt gegeben, dass wir uns zur Einhaltung des Age Appropriate Design Code (AADC), der für Nutzer im Vereinigten Königreich gilt, sowie zusätzlicher Datenschutzbestimmungen für Minderjährige, die im EWR und in der Schweiz gelten, verpflichten.

Gemäß dem AADC und den zugehörigen Datenschutzbestimmungen für Minderjährige dürfen Publisher im EWR, im Vereinigten Königreich und/oder in der Schweiz Nutzern unter 18 Jahren keine personalisierten Anzeigen präsentieren. Sie haben als Publisher die Möglichkeit, eine Anfrage für die eingeschränkte Datenverarbeitung zu kennzeichnen, indem Anfragen für Nutzer unter 18 Jahren mit dem TFUA-Tag versehen werden. Außerdem setzt Google zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ein, um zu verhindern, dass nicht altersgerechte Anzeigenkategorien ausgeliefert werden, und filtert Creatives gemäß unseren Richtlinien.

Rechtliche und aufsichtsbehördliche Leitlinien zur DSGVO

Weitere Informationen zur DSGVO und zu ihrem Geltungsbereich für digitale Publisher und digitale Werbung:

Leitlinien zur Cookie-Einwilligungserklärung in der Werbung:

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