Einführung
Diese Richtlinien gelten für die Nutzung der Dienste von AdSense für Suchergebnisseiten (AFS) über das Protokoll für Suchanzeigen (CSA).
Für die Zwecke dieser Richtlinien gilt:
- „Anzeigen“ bezeichnet Werbung, die von Google bereitgestellt wird. Damit sind keine Anzeigen oder sonstigen Werbeprodukte oder -dienste gemeint, die nicht von Google bereitgestellt werden;
- „Inhalt“ bezeichnet alle Inhalte, die Nutzern von Ihnen angezeigt werden, einschließlich von Publishern erstellte Inhalte, syndizierte Inhalte, von Nutzern erstellte Inhalte, organische Suchergebnisse, Anzeigen (unabhängig davon, ob sie von Google oder einem Drittanbieter bereitgestellt werden) und Links zu anderen Websites oder Apps; und
- wenn angegeben wurde, dass die Genehmigung von Google erforderlich ist, gilt diese Anforderung nur für die Nutzung von Google-Diensten, einschließlich der von Google bereitgestellten Anzeigen.
Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre Nutzung der Google-Dienste, einschließlich aller Inhalte auf Properties, in denen Google-Dienste implementiert sind, nicht gegen diese Richtlinien verstößt. Google kann bei Nichteinhaltung Korrekturmaßnahmen ergreifen, die u. a. Folgendes umfassen können: (1) die Bereitstellung von Google-Diensten aussetzen, (2) Sie zum Einstellen oder Ändern der Nutzung oder Implementierung von Google-Diensten auffordern oder (3) eines seiner Rechte gemäß der geltenden Google-Servicevereinbarung, den geltenden Nutzungsbedingungen für das Google AdSense-Onlineprogramm oder einer anderen relevanten Vereinbarung zwischen Ihnen und Google ausüben.
Richtlinien
Zur Nutzung von AdSense müssen Sie neben den Google AdSense-Programmrichtlinien auch den folgenden zusätzlichen Richtlinien für AdSense-Suchanzeigen zustimmen.
Die nachstehenden Richtlinien gelten für alle Implementierungen von Suchanzeigen (Computer, Mobilgeräte und Apps):
- Die an Google übermittelte Anfragenvariable muss der Suchabsicht des Nutzers entsprechen
Suchanzeigen dürfen nur auf Suchergebnisseiten verwendet werden, die von einer klaren Suchanfrage eines Nutzers aus einer der drei folgenden Quellen zurückgegeben wurden:- Suchanfragen, die direkt von einem Nutzer in ein Suchfeld eingegeben und nicht bearbeitet, verändert oder gefiltert wurden. Es dürfen keine Suchbegriffe im Voraus in das Suchfeld eingegeben werden und Publisher dürfen keine vorab mit Suchbegriffen ausgefüllten Links erstellen.
- Eine integrierte Produktfunktion von AdSense für Suchergebnisseiten gemäß den Google-Richtlinien für integrierte Produktfunktionen für AdSense für Suchergebnisseiten.
- Alternative Suchanfragen, die den Google-Richtlinien für alternative Suchanfragen entsprechen.
- Pro Nutzeraktion ist nur eine Anfrage für Suchanzeigen zulässig
Sie dürfen pro Nutzeraktion maximal eine Anfrage für Suchanzeigen stellen. Eine Nutzeraktion kann eine Klick- oder Scroll-Aktion eines Nutzers sein, durch die das asynchrone Laden weiterer Suchergebnisse ausgelöst wird. - Art der durchsuchbaren Inhalte
Wie in den AdSense-Programmrichtlinien beschrieben, dürfen urheberrechtlich geschützte Inhalte oder Inhalte, die gegen unsere Richtlinien für Websitecontent verstoßen, nicht Gegenstand Ihrer suchbaren Inhalte sein. - Code darf nur auf Suchergebnisseiten verwendet werden
Anzeigenblöcke dürfen nur auf Suchergebnisseiten platziert werden. - Anzeigen müssen deutlich gekennzeichnet und von den Suchergebnissen unterscheidbar sein.
- Keine Anreize für Suchanfragen
Nutzer dürfen keine Vergütung für das Aufrufen von Anzeigen oder das Ausführen von Suchanfragen erhalten. - Anzeigen sollten auf Seiten mit Suchergebnissen erscheinen
Anzeigen sollen zusätzlich zu den auf Ihrer Website bereitgestellten Suchergebnissen präsentiert werden und nicht selbst als Suchergebnisse dienen. - Partner dürfen Suchanzeigen nicht mit AdSense für Contentseiten, Google Ad Manager-Anzeigen und/oder AdMob-Anzeigen „auffüllen“
Es ist nicht zulässig, verschiedene Arten von Anfragen innerhalb eines einzelnen Placements zu verwenden. Beispielsweise dürfen Suchergebnisse von Suchanzeigen nicht mit anderen Google-Werbeprodukten wie AdSense für Contentseiten, Google Ad Manager oder AdMob „aufgefüllt“ werden. Wechselnde Arten von Anfragen für dasselbe Placement sind ebenfalls nicht zulässig, etwa die Verwendung von AdSense-Suchanzeigen in einigen Ansichten und AdSense-Anzeigen für Contentseiten, Google Ad Manager-Anzeigen oder AdMob-Anzeigen in anderen Ansichten. -
Suchanzeigen dürfen nicht auf einer Seite platziert werden, auf der gleichzeitig in anderen Anzeigenblöcken Google Ads-Textanzeigen zu sehen sind.
-
Anzahl der Anzeigen im Verhältnis zu organischen Ergebnissen
Die Anzahl der Anzeigen darf die Anzahl der Ergebnisse für die Suchanfrage eines Nutzers nicht überschreiten. -
Sofern keine schriftliche Genehmigung von Google vorliegt, dürfen Suchanzeigen nicht auf Suchergebnisseiten mit vorwiegend folgenden Inhalten implementiert werden:
- Videos
- Bilder
- Nachrichtenzusammenfassungen
- Menschen
- Musik
- Content, der aus einem anderen Google-Dienst als der Programmable Search Engine von Google stammt (z. B. YouTube API).
Spezifische Richtlinien für Desktop-Computer
-
Maximal drei Anzeigenblöcke pro Seite: Ihre Suchergebnisseiten dürfen bis zu drei Anzeigenblöcke enthalten. Sie können auch einen Linkblock und einen AdSense-Anzeigenblock für Contentseiten oder einen Ad Exchange-Anzeigenblock hinzufügen, der auf eine Bildanzeige festgelegt und placementbezogen sein muss.
-
Anzahl von Anzeigen im Verhältnis zu organischen Suchergebnissen
- Die Anzahl der Anzeigen darf die Ergebnisse für die Suchanfrage eines Nutzers nicht überschreiten.
- Bis zu fünf Anzeigen (ein Anzeigenblock) ober- oder unterhalb der Suchergebnisse sind zulässig. Außerdem dürfen die Anzeigen ohne Scrollen nicht mehr als ein Drittel des Bereichs mit den Suchergebnissen belegen.
- Neben den Ergebnissen dürfen maximal acht Anzeigen in Anzeigenblöcken platziert werden.
Spezifische Richtlinien für mobiles Web und Tablets
- Maximal zwei Anzeigenblöcke pro Seite
Pro Seite mit angezeigten Ergebnissen ist maximal eine Anfrage von Suchanzeigen für Mobilgeräte zulässig. Ihre Suchergebnisseiten dürfen bis zu zwei Anzeigenblöcke für Suchanzeigen für Mobilgeräte enthalten. Auf dem Bildschirm darf jeweils nur ein Anzeigenblock sichtbar sein. - Der obere und der untere Anzeigenblock dürfen jeweils nicht mehr als drei Anzeigen enthalten.
- Für den Nutzer darf jeweils nur ein Anzeigenblock für Suchergebnisseiten für Mobilgeräte sichtbar sein.
Spezifische Richtlinien für mobile Apps
- On-Frame-Anzeigen (Anzeigen, die oben oder unten in der App fixiert sind) sind nicht zulässig
- In-Frame-Anzeigen (Anzeigen, die auf der Seite innerhalb der mobilen App platziert werden)
Der obere Anzeigenblock darf nicht mehr als drei Anzeigen enthalten. Gleiches gilt für den unteren Anzeigenblock. Der untere Anzeigenblock darf bis zu vier Anzeigen enthalten, wenn es auf der Seite keinen oberen Anzeigenblock gibt. - Für den Nutzer darf jeweils nur eine Suchanzeige pro App-Anzeigenblock sichtbar sein.