Mit „Informationen zum Unternehmen“ lassen sich bestehende Textanzeigen für Computer und Mobilgeräte durch Assets wie den Namen Ihres Unternehmens und Ihr Firmenlogo ergänzen. Das gibt Werbetreibenden die Möglichkeit, den Markenwert zu nutzen, um neue und bestehende Kunden effektiver anzusprechen. Weitere Informationen
Wenn Ihr Asset für den Namen oder das Logo Ihres Unternehmens abgelehnt wird, liegt das möglicherweise daran, dass es nicht den Google-Anforderungen an Relevanz oder Unterscheidbarkeit entspricht. Häufige Gründe für die Ablehnung sind, dass der Unternehmensname nicht mit dem bestätigten rechtsgültigen Namen oder dem Domainnamen übereinstimmt oder das Zeichenlimit von 25 Zeichen überschritten wird.
Mit der Markenüberprüfung können Sie einen markenrechtlich geschützten Namen oder ein markenrechtlich geschütztes Logo verwenden, die andernfalls möglicherweise abgelehnt würden. Wenn Sie eine aktive Marke für Ihren Unternehmensnamen haben (z. B. einen Firmennamen, einen abgekürzten Namen oder eine Untermarke), können Sie eine Markenüberprüfung beantragen, um die Verwendung in Ihren Anzeigen genehmigen zu lassen.
Markenüberprüfung für „Informationen zum Unternehmen“
Bevor Sie die Markenüberprüfung durchführen, müssen Sie ein Asset für den Unternehmensnamen erstellen, das mit der Begründung Name des Unternehmens nicht relevant abgelehnt wird. Dies ist der primäre Weg für Werbetreibende, deren gewünschter Unternehmensname eine eingetragene Marke ist, die nicht mit ihrem rechtsgültigen Namen oder Domainnamen übereinstimmt.
Wenn Sie keine Marke haben, können Sie versuchen, die Ablehnung zu beheben, indem Sie dafür sorgen, dass Ihr Asset für den Unternehmensnamen mit einer der folgenden Angaben übereinstimmt:
- Ihr bestätigter rechtsgültiger Unternehmensname: Dieser Name wird in Ihren Dokumenten zur Überprüfung des Werbetreibenden angezeigt.
- Ihr registrierter Domainname: Wenn Ihre Domain etwa „beispiel.de“ lautet, könnte Ihr Unternehmensname „Beispiel.de“ oder „Beispiel“ sein.
In beiden Fällen muss der Name gut sichtbar auf Ihrer Landingpage präsentiert werden und darf nicht länger als 25 Zeichen sein. Wenn Ihr rechtsgültiger Name oder Domainname zu lang ist, sollten Sie ihn noch einmal mit einem kürzeren rechtsgültigen Namen bestätigen lassen oder eine kürzere Version Ihres Domainnamens verwenden.
Haftungsausschluss: Damit Sie die Markenüberprüfung für Ihre Assets durchführen können, müssen Sie das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende für Ihr Konto durchlaufen. Rufen Sie hierzu einfach die Seite Konto in Ihrem Google Ads-Konto auf.
Schritte für die Markenüberprüfung
- Bewegen Sie den Mauszeiger auf ein Asset für „Informationen zum Unternehmen“, das mit der Begründung „Name des Unternehmens nicht relevant“ oder „Firmenlogo nicht relevant“ abgelehnt wurde.
- Wählen Sie Korrigieren aus.
- Klicken Sie auf Verifizieren und geben Sie dann die Markenregistrierungsnummer und das Land der Registrierung für Ihr Asset ein.
- Wählen Sie Senden aus.
Nachdem ein Asset verifiziert wurde, kann es automatisch in Anzeigen verwendet werden. Wird die Verifizierung für ein Asset abgelehnt, erhalten Sie in Ihrem Google Ads-Konto eine Benachrichtigung, in der auch der Grund für die Ablehnung angegeben ist. Sie können das Asset dann noch einmal zur Verifizierung einreichen.
Anforderungen für die Markenüberprüfung
Damit ein Asset verifiziert werden kann, muss es folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das Asset für „Informationen zum Unternehmen“ (Ihr Unternehmensname) ist in mindestens einem Land Gegenstand einer aktiven, eingetragenen Marke.
- Die eingetragene Marke muss das Asset für „Informationen zum Unternehmen“, das Sie verwenden möchten, korrekt widerspiegeln.
- Der Markeninhaber muss mit dem rechtsgültigen Namen übereinstimmen, der im Rahmen der Überprüfung des Werbetreibenden bestätigt wurde. Eine Mutter- oder Tochtergesellschaftsbeziehung ist ebenfalls zulässig, wenn sie durch öffentliche Quellen wie Dun & Bradstreet bestätigt wird.