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Migration des klassischen Google Sites

Dieser Artikel richtet sich nur an Kunden von Google Workspace. Wenn Sie Google Sites mit einem privaten Konto verwenden, lesen Sie den Artikel Websites vom klassischen Google Sites in das neue Google Sites konvertieren.


Nach dem 30. Januar 2023 können Sie weiter auf das klassische Google Sites zugreifen, bis der automatische Migrationsprozess beginnt, wie in den folgenden Abschnitten auf dieser Seite beschrieben.

Öffnen Sie den Manager für das klassische Google Sites, um den Fortschritt der Migration Ihrer Organisation zu verfolgen. Dort können Sie die Websites in Ihrer Domain nach ihrem Migrationsstatus filtern.

Bis zum 30. Januar 2023

Administratoren und Websiteinhaber können Websites aus dem klassischen Google Sites manuell in das neue Google Sites konvertieren, Websites aus dem klassischen Google Sites mit dem Google Datenexport exportieren und Websites im klassischen Google Sites löschen. 

Seit dem 30. Januar 2023

Google hat die Bearbeitung für alle Websites im klassischen Google Sites in Ihrer Domain deaktiviert. Weitere Informationen finden Sie im Hilfeartikel Vom klassischen zum neuen Google Sites wechseln. Öffnen Sie den Manager für das klassische Google Sites, um den Fortschritt der Migration Ihrer Organisation zu verfolgen. Dort können Sie die Websites in Ihrer Domain nach ihrem Migrationsstatus filtern. Administratoren und Websiteinhaber können Websites im klassischen Google Sites weiterhin proaktiv manuell in das neue Google Sites konvertieren, mit dem Google Datenexport exportieren und löschen, bevor die automatische Migration für ihre Domain durchgeführt wird.

Ab dem 30. Januar 2023 werden alle verbleibenden klassischen Google Sites-Websites konvertiert und gelöscht. Wir werden Folgendes versuchen:

  • Einen archivierten Export der Website im klassischen Google Sites erstellen. Dazu nutzen wir Google Datenexport.
  • Die Website im klassischen Google Sites in einen Entwurf im neuen Google Sites konvertieren. Nutzer können den konvertierten Entwurf im neuen Google Sites veröffentlichen, nachdem Google ihn erstellt hat.
  • Die klassische Google Sites-Website löschen

Hinweis: Die aktuelle Version Ihrer klassischen Google Sites-Website wird automatisch in das neue Format konvertiert, auch wenn Sie die klassische Website bereits konvertiert haben. Während der automatischen Migration können Sie Ihre klassische Google Sites-Website nicht konvertieren oder löschen oder eine laufende Konvertierung abbrechen. Änderungen, die Sie nach dem 30. Januar 2023 an den Freigabeberechtigungen für Ihre klassische Google Sites-Website vornehmen, werden nicht automatisch berücksichtigt.

Empfohlene Einstellungen für die Migration

Mit den hier genannten Einstellungen in der Admin-Konsole bereiten Sie Ihre Domain so vor, dass sie möglichst vollständig migriert werden kann.

  1. Aktivieren Sie Google Sites für alle Nutzer. Weitere Informationen finden Sie im Hilfeartikel Google Sites für Nutzer aktivieren oder deaktivieren.
  2. Klicken Sie auf der Startseite der Admin-Konsole auf Appsund dannGoogle Workspaceund dannGoogle Sites. Klicken Sie auf Neues Google Sites und dannWebsite erstellen und bearbeiten und wählen Sie Nutzer dürfen Websites bearbeiten sowie Nutzer dürfen neue Websites erstellen.
  3. Gehen Sie auf der Startseite der Admin-Konsole zu Appsund dannGoogle Workspaceund dannDrive und Docsund dannFunktionen und Anwendungenund dannNeue Dateien in Drive erstellen und prüfen Sie die Felder Nutzern erlauben, beliebige Dateien zu erstellen und hochzuladen und Nutzer dürfen Dateien in Google Docs, Google Tabellen, Google Präsentationen, Google Zeichnungen und Google Formulare erstellen und klicken Sie dann auf Speichern.
  4. Aktivieren Sie Google Drive für alle Nutzer. Weitere Informationen finden Sie im Hilfeartikel Drive für Nutzer aktivieren oder deaktivieren.
  5. Google Datenexport für alle aktivieren Weitere Informationen finden Sie im Hilfeartikel Google Datenexport für Nutzer aktivieren oder deaktivieren.

Diese Einstellungen werden beibehalten, wenn Google die verbleibenden klassischen Google Sites-Websites ab Januar 2023 ersetzt. Je nach den oben aufgeführten Einstellungen erhalten Websiteinhaber für jede ihrer Websites im klassischen Google Sites einen Datenexport zusammen mit einem Entwurf im neuen Google Sites oder keines von beiden. Beispiel: Wenn kein berechtigter Websiteinhaber vorhanden ist (Informationen dazu weiter unten), der eine Website im neuen Google Sites erstellen kann, weil einer der oben genannten Dienste nicht aktiviert ist, wird kein konvertierter Entwurf erstellt.

Admin-Benachrichtigung

Unabhängig von der Konfiguration der Einstellung erhält der primäre Administrator nach der Migration aller klassischen Google Sites-Websites in einer Organisation immer eine Benachrichtigung mit folgenden Informationen:

  • Ein Link zum vollständigen Google Datenexport-Export aller klassischen Google Sites-Websites. Der Export bleibt nach dem Senden der Benachrichtigung mindestens 12 Monate lang verfügbar.
  • Eine CSV-Datei mit einer Liste von Verknüpfungen zu den konvertierten Websiteentwürfen, die von Google erstellt wurden.

Wenn keiner der Inhaber einer Website im klassischen Google Sites einen Websiteentwurf erstellen kann, wird der primäre Super Admin als zusätzlicher Websiteinhaber betrachtet. Wenn ein Super Admin die Berechtigung hat, selbst einen Websiteentwurf zu erstellen, werden alle noch nicht konvertierten Websites im klassischen Google Sites mit dem Super Admin als Inhaber und alle vorherigen Eigentümer als Bearbeiter konvertiert.

Besonderheiten

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Voraussetzungen für die Migration vom klassischen zum neuen Google Sites
Eine Website im klassischen Google Sites kann automatisch zum neuen Google Sites migriert werden, wenn mindestens ein Inhaber der Website im klassischen Google Sites die folgenden Kriterien erfüllt:
  • Dienst „Google Sites“ ist aktiviert. Wenn der Dienststatus auf oberster Ebene für das neue Google Sites deaktiviert ist, kann das Erstellen und Bearbeiten von Websites im neuen Google Sites nicht aktiviert werden. Weitere Informationen finden Sie im Hilfeartikel Das neue Google Sites für Nutzer aktivieren.
  • Das Erstellen und Bearbeiten von Websites im neuen Google Sites ist aktiviert. Nur Nutzer, die das Erstellen und Bearbeiten für das neue Google Sites aktiviert haben, können Inhaber einer Website im neuen Google Sites werden. Weitere Informationen finden Sie im Hilfeartikel Das neue Google Sites für Nutzer aktivieren.
  • Google Drive ist aktiviert. Nur Nutzer mit aktiviertem Drive können Inhaber einer Website im neuen Google Sites werden. Weitere Informationen
  • Der Inhaber der Website im neuen Google Sites kann kein deaktiviertes Konto haben.
  • Der Inhaber ist keine Gruppe. Eine Gruppe kann nicht Inhaber einer Website im neuen Google Sites sein. Nutzer, die Inhaber einer Website im klassischen Google Sites sind, weil sie zu einer Gruppe gehören, können nicht Inhaber einer Website im neuen Google Sites sein.
  • Der Inhaber muss sich in derselben Domain wie die Website im klassischen Google Sites befinden. Nutzer außerhalb der Domain der Website im klassischen Google Sites können nicht Inhaber einer Website im neuen Google Sites sein.

Weitere Informationen zur Auswahl eines einzelnen Inhabers für die konvertierte Website im neuen Google Sites finden Sie unter Websites mit mehreren Inhabern.

Inhaber dürfen Datenexport-Daten vom klassischen Google Sites erhalten

Mit Google Datenexport können Nutzer eine Kopie der Daten herunterladen, die in ihrem Google Workspace-Konto enthalten sind. Die Daten stammen aus Hauptdiensten und zusätzlichen Diensten wie Drive und YouTube, die in Datenexport eingebunden sind. Ein Nutzer kann beispielsweise Drive-Dateien aus seinem Google Workspace-Konto herunterladen und in ein anderes Google-Konto hochladen.

Inhaber von Websites im klassischen Google Sites können Datenexport-Daten aus dem klassischen Google Sites erhalten, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Datenexport ist aktiviert. Nur Inhaber von Websites im klassischen Google Sites, für die Google Datenexport aktiviert ist, können Datenexport-Daten für ihre Websites im klassischen Google Sites erhalten. Weitere Informationen finden Sie im Hilfeartikel Google Datenexport zulassen oder blockieren.
  • Google Drive ist aktiviert. Nur Nutzer mit aktivierter Drive-Funktion können Datenexport-Daten für Websites im klassischen Google Sites erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter Google Kalender für Nutzer aktivieren oder deaktivieren.
  • Das klassische Google Sites ist aktiviert. Weitere Informationen finden Sie unter Google Sites für Nutzer aktivieren oder deaktivieren.
  • Der Inhaber kann kein deaktiviertes Konto haben. Inhaber mit einem deaktivierten Konto können keine Datenexporte von ihren Websites im klassischen Google Sites empfangen.
  • Der Inhaber ist keine Gruppe. Gruppen, die Inhaber sind, können keine Datenexport-Daten aus dem klassischen Google Sites erhalten.
  • Der Inhaber muss sich in derselben Domain wie die Jotspot-Website befinden. Inhaber außerhalb der Domain des klassischen Google Sites können keine Datenexporte von ihren Websites im klassischen Google Sites empfangen.

Datenexport-Daten vom klassischen Google Sites immer für Administratoren freigegeben, unabhängig davon, ob sie berechtigt waren, Datenexport-Daten zu erhalten.

Große Websites

Websites im klassischen Google Sites mit mehr als 5.000 Seiten oder Beschränkungen für das neue Google Sites können nicht durch einen Entwurf im neuen Google Sites ersetzt werden.

Mit dem Manager für das klassische Google Sites können Sie herausfinden, ob das klassische Google Sites die Seitenbeschränkung für die Konvertierung überschreitet. Sie können diese großen Websites konvertieren, indem Sie eine oder mehrere Kopien erstellen, einen Teil jeder Kopie löschen und dann die Kopien im neuen Google Sites verknüpfen.

Websites, deren Inhaber Gruppen sind

Beim klassischen Google Sites kann auch eine Google Groups-Gruppe Inhaber sein. Beim neuen Google Sites kommen dafür nur einzelne Nutzer oder geteilte Ablagen infrage. Die Gruppe wird als Bearbeiter für den konvertierten Entwurf im neuen Google Sites hinzugefügt. Dabei muss mindestens ein Inhaber die Voraussetzungen erfüllen, die unter Voraussetzungen für die Migration von Websites im klassischen Google Sites zum neuen Google Sites aufgeführt sind. Eine Gruppe kann keinen Datenexport empfangen.

Websites mit mehreren Inhabern

Im klassischen Google Sites kann es mehrere Websiteinhaber geben. Für Websiteentwürfe im neuen Google Sites kann es nur einen Inhaber oder eine geteilte Ablage geben. Wenn Google eine klassische Website konvertiert, wird aus den möglichen Inhabern ein einziger ausgewählt.

  • Der Inhaber, der die Website zuletzt im klassischen Google Sites bearbeitet hat, wird Inhaber des Entwurfs im neuen Google Sites.
    • Ist dies nicht möglich, wird in alphabetischer Reihenfolge ein anderer Inhaber aus der Liste der Inhaber im klassischen Google Sites ausgewählt.
    • Wenn keiner der bisherigen Inhaber zum neuen Inhaber ernannt werden kann, wird stattdessen ein geeigneter Super Admin dafür ausgewählt. Falls es auch keinen Super Admin gibt, der zum Inhaber werden kann, dann wird keine konvertierte Datei erstellt.
  • Alle anderen Mitinhaber der Website im klassischen Google Sites werden Mitbearbeiter des Entwurfs im neuen Google Sites.
  • Alle Bearbeiter der Website im klassischen Google Sites werden Bearbeiter des Entwurfs im neuen Google Sites (z. B. eine typische Websitekonvertierung).
  • Alle Betrachter der Website im klassischen Google Sites haben dann die Rolle „Betrachter: Veröffentlicht“ für die konvertierte Website im neuen Google Sites. Dazu muss der Entwurf im neuen Google Sites jedoch erst veröffentlicht werden, genau wie bei jeder anderen Websitekonvertierung.
Bulk-Konvertierung
  • Der Nutzer, der die Bulk-Konvertierung initiiert, wird zum Inhaber aller konvertierten Websites.
  • Wenn einige Websites im Bulk-Vorgang nicht konvertiert werden können, weil sie sich beispielsweise in einer anderen Domain als der Konvertierer befinden, werden sie übersprungen und der Nutzer wird per E-Mail benachrichtigt.
  • Bestätigungs-E-Mails werden nur gesendet, wenn bei einer Konvertierung aufgrund eines Größenverstoßes ein Fehler auftritt.
Websites, die außerhalb Ihrer Domain freigegeben wurden

Ob bei Websites im klassischen Google Sites, die außerhalb Ihrer Domain freigegeben wurden, externe Nutzer als Inhaber, Mitbearbeiter oder Betrachter des Entwurfs im neuen Google Sites hinzugefügt werden, hängt von den Einstellungen für externe Freigaben des neuen Entwurfsinhabers ab. Diese werden über die Freigabeeinstellungen in Drive und Docs konfiguriert. Wenn der Inhaber des Entwurfs für das neue Google Sites Elemente extern freigeben kann, haben externe Nutzer dieselben Berechtigungen wie zuvor im klassischen Google Sites. Andernfalls können externe Nutzer nicht auf die neue Website zugreifen.

Wenn ein externer Nutzer, der zuvor Zugriff auf eine Website hatte, durch die Freigabeoptionen des klassischen Google Sites einer Domain für die Website blockiert wurde, kann er möglicherweise aufgrund der Google Drive-Freigabeoptionen der Domain wieder Zugriff auf die neu konvertierte Website erhalten. Das ist der Fall, wenn in den Freigabeoptionen im klassischen Google Sites keine externe Freigabe zulässig ist, in denen von Google Drive aber schon.

Weitere Informationen zu den Freigabeeinstellungen für das klassische Google Sites finden Sie im Hilfeartikel Freigabeoptionen festlegen: klassisches Google Sites.

Weitere Informationen zu den Freigabeeinstellungen für das neue Google Sites erhalten Sie im Hilfeartikel Freigabeoptionen für Google Sites festlegen.

Google Workspace-Websites, deren Inhaber Nutzer mit privaten Konten sind

Inhaber privater Konten von klassischen Google Sites-Websites innerhalb von Google Workspace werden wie Mitbearbeiter einer klassischen Google Sites-Website behandelt. Sofern es mindestens einen berechtigten neuen Inhaber für den Websiteentwurf im neuen Google Sites gibt, werden Inhaber mit einem privaten Konto zu Mitbearbeitern des konvertierten Entwurfs im neuen Google Sites. Wenn es nur Inhaber privater Konten einer Google Workspace-Website gibt, erhalten nur die Super Admins einen Datenexport. Nutzer privater Kontos erhalten keinen Datenexport von Google Workspace-Websites.

Websiteinhaberschaft ermitteln: Anhand der Google Sites-URL können Sie erkennen, ob Ihre Website mit einem Google Workspace-Konto verwaltet wird. Wenn die URL einen Domainnamen nach „sites.google.com“ enthält, ist es eine Google Workspace-Website. Beispiele für Google Workspace-Websites sind sites.google.com/beispiel.de/meineWebsite und sites.google.com/a/beispiel.de/meineWebsite. Hierbei wird die Website von beispiel.de verwaltet.

Websites, die Nutzern in verschiedenen Google Workspace-Domains gehören

Sofern ein neuer Websiteentwurf erstellt werden kann, werden Inhaber einer Google Workspace-Website in einer anderen Domain zu Mitbearbeitern der konvertierten Website. Sie erhalten jedoch keinen Datenexport.

Websiteinhaberschaft ermitteln: Anhand der Google Sites-URL können Sie erkennen, ob Ihre Website mit einem Google Workspace-Konto verwaltet wird. Bei einer Google Workspace-Website enthält die URL nach sites.google.com einen Domainnamen. Beispiele für Google Workspace-Websites sind sites.google.com/beispiel.de/meineWebsite und sites.google.com/a/beispiel.de/meineWebsite. Hierbei wird die Website von beispiel.de verwaltet.

Gesperrte Domains

Wenn eine Domain gesperrt wurde, z. B. wegen Missbrauchs oder aus Abrechnungsgründen, werden die Websites gemäß dem oben genannten Vorgehen aus dem klassischen Google Sites exportiert. Es werden jedoch keine Entwürfe im neuen Google Sites erstellt.

Hinweis: Von einer gesperrten Domain kann nicht auf die Dateien zugegriffen werden. Dazu muss sie erst wiederhergestellt werden. Weitere Informationen finden Sie im Hilfeartikel Gesperrtes Google Workspace-Konto wiederherstellen.

Deaktivierte Google-Konten

Google-Konten können deaktiviert werden, sodass sich ihre Inhaber nicht mehr bei Google-Diensten anmelden können. Bei Konten, die vor über 90 Tagen deaktiviert wurden, wird kein Datenexport ausgeführt und es werden für deren Websites im klassischen Google Sites keine konvertierten Entwürfe im neuen Google Sites erstellt.

Freigabebeschränkungen

Neue Websiteentwürfe können direkt für maximal 600 E-Mail-Adressen freigegeben werden. Dieses Limit gilt für alle in Google Drive gespeicherten Dateien. Weitere Informationen finden Sie im Hilfeartikel Dateien in Google Drive freigeben.

Wenn eine Website im klassischen Google Sites in das neue Google Sites konvertiert wird, kann sie nur für 600 E-Mail-Adressen freigegeben werden. Wenn die Website im klassischen Google Sites für mehr als 600 E-Mail-Adressen freigegeben wurde: 

  • Die E-Mail-Adressen der Websiteinhaber werden für die Aufbewahrung priorisiert, gefolgt von den Adressen der Autoren und dann der Leser.
  • Innerhalb jeder Kategorie (Inhaber, Autoren und Leser) werden Gruppen vor Einzelpersonen ausgewählt.
  • Wenn es in jeder Kategorie mehr E-Mail-Adressen gibt, werden zufällige Einträge ausgewählt, bis das Limit erreicht ist.
  • Sobald das Limit erreicht ist, werden die verbleibenden E-Mail-Adressen entfernt.

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