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Werbetreibende bei der Einhaltung der DSGVO und des AADC unterstützen

Google has a long history of taking a user-first approach in everything we do. As a part of our commitment to users, we never sell personal information and we give users transparency and control over their ad experiences via My Account and several other features. Per our Personalized advertising policy, we never use sensitive information to personalize ads. We also invest in initiatives such as the Coalition for Better Ads, the Digital News Innovation Fund, the Google News Initiative and ads.txt in order to support a healthy, sustainable ads ecosystem.

Im August 2017 haben wir angekündigt, uns zur Einhaltung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verpflichten, die für alle Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich gilt.

In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber, wie wir Werbetreibende bei der Einhaltung unterstützen.

Verweise auf Search Ads 360 enthalten sowohl die alte als auch die neue Version des Produkts.

Aktualisierung von Verträgen

Seit August 2017 haben wir die Verträge für viele Produkte dahingehend aktualisiert, dass Google nun gemäß den neuen Rechtsvorschriften entweder die Rolle eines Auftragsverarbeiters oder eines Verantwortlichen einnimmt.

Weitere Informationen zur Verwendung von Daten in Google Ads und Werbeprodukten der Google Marketing Platform:


Funktionen zum Einholen von Einwilligungen

Die DSGVO hat wesentliche Neuerungen mit sich gebracht, die in den von uns angekündigten Änderungen an unserer Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU umgesetzt sind. Werbetreibende, die Remarketing-Tags implementieren, müssen im Rahmen dieser Richtlinie die Einwilligung der Nutzer einholen, wenn sie deren Daten für personalisierte Anzeigen erheben. Außerdem ist beim Einsatz von Conversion-Tags zu Analysezwecken die Einwilligung zur Verwendung von Cookies erforderlich.

Auf cookiechoices.org haben wir Beispielformulierungen für die Einwilligungserklärung sowie Informationen zu entsprechenden Drittanbieterlösungen veröffentlicht, um die Fragen unserer Kunden zu beantworten.

Im Rahmen der Privacy Sandbox-Initiative auf Chrome und Android testet Google für seine Werbedienste neue Möglichkeiten, die Auslieferung und Analyse digitaler Werbung so zu optimieren, dass die Privatsphäre der Nutzer im Web besser geschützt wird. Nutzer, die in Chrome oder Android die entsprechenden Privacy Sandbox-Einstellungen aktiviert haben, sehen möglicherweise relevante Anzeigen von Google-Werbediensten, die auf Topics API- oder Protected Audience API-Daten basieren, die in ihrem Browser oder auf ihrem Mobilgerät gespeichert sind. Mit den Werbediensten von Google wird die Anzeigenleistung möglicherweise auch anhand von Attribution Reporting API-Daten gemessen, die in ihrem Browser oder auf ihrem Mobilgerät gespeichert sind. Weitere Informationen zur Privacy Sandbox finden Sie hier. Gemäß der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU müssen Sie dafür eine gültige Nutzereinwilligung einholen. Dies geschieht auf die gleiche Weise, wie Sie derzeit eine Einwilligung für die Personalisierung von Werbung und die Nutzung nicht wesentlicher lokaler Speicher im Europäischen Wirtschaftsraum und Vereinigten Königreich einholen.

Falls Sie Werbeprodukte von Google verwenden, die Daten von Ihrer Website oder App erhalten, sollten Sie einen Link zu dieser Webseite bereitstellen. Dort wird erläutert, wie wir die Daten in unseren Werbeprodukten verwalten. Dadurch erfüllen Sie auch eine Anforderung unserer aktualisierten Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen zur Verwendung personenbezogener Nutzerdaten durch Google.


Änderungen bei der Anzeigenbereitstellung und bei Analysen durch Drittanbieter

Google Ad Manager, Ad Exchange, AdSense und AdMob

Wir haben Einstellungen für Anzeigentechnologie-Anbieter (Ad Manager/AdX, AdMob, AdSense) eingeführt. Damit unterstützen wir Publisher dabei, diejenigen Anbieter von Anzeigentechnologien auszuwählen, die in ihren Apps und auf ihren Websites im EWR und im Vereinigten Königreich Anzeigen ausliefern und deren Leistung analysieren dürfen. Wenn ein Publisher keine eigene Auswahl trifft, wird eine Liste gängiger Anzeigentechnologie-Anbieter übernommen.

In der Praxis heißt das, dass bei Ihren Google Ads- und Display & Video 360-Kampagnen für eine Impression im EWR und im Vereinigten Königreich nur dann eine Anzeige ausgeliefert wird, wenn der Publisher die von Ihnen verwendeten Anzeigentechnologie-Anbieter ausgewählt und eine entsprechende Nutzereinwilligung eingeholt hat. Alle aufgeführten Anbieter haben Google von der DSGVO geforderte Informationen und einen Link zur Verfügung gestellt, in dem ihre Datennutzung erläutert wird. Außerdem haben sie sich verpflichtet, unsere Datennutzungsrichtlinie einzuhalten. Anbieter, die mit Ihnen zusammenarbeiten, können bei Google eine Zertifizierung beantragen, um in die Liste der Anzeigentechnologie-Anbieter aufgenommen zu werden.

Wie bereits angekündigt, veröffentlichen wir außerdem eine Lösung für nicht personalisierte Anzeigen (Ad Manager/AdX, AdMob, AdSense), mit der Publisher Nutzern im EWR und im Vereinigten Königreich die Wahl zwischen personalisierten und nicht personalisierten Anzeigen lassen können. Sie haben auch die Möglichkeit, Nutzern im EWR und im Vereinigten Königreich ausschließlich nicht personalisierte Anzeigen zu präsentieren. Die Anzeigen von Kampagnen mit einer Ausrichtung auf demografische Merkmale oder App-Kategorien können beispielsweise nur auf personalisiertem Inventar ausgeliefert werden. Auf Websites von Publishern, die nicht personalisierte Anzeigen anbieten, richtet sich die Verfügbarkeit von personalisiertem und nicht personalisiertem Inventar nach der Auswahl, die Nutzer auf diesen Websites treffen. Google Ads- und Display & Video 360-Werbetreibende sollten die Kampagnenauslieferung genau beobachten und bei Bedarf alternative Kampagnenkriterien in Betracht ziehen.

YouTube

Im Januar 2017 haben wir angekündigt, dass Tracking-Pixel von Drittanbietern nur noch sehr eingeschränkt auf YouTube verwendet werden dürfen (ab 21. Mai 2018). Wir haben auch bekannt gegeben, dass wir mit einer kleinen Gruppe von Anbietern, darunter comScore, DoubleVerify, IAS, MOAT, Nielsen, Kantar und Dynata, an der Beurteilung der erneuten Zertifizierung ihrer Pixel arbeiten. Außerdem können Werbetreibende über Partner, die wir in Ads Data Hub (ADH) eingebunden haben, YouTube-Berichte aktivieren.


Datenerhebung, Datenlöschung und Einstellungen für die Datenaufbewahrung

Zielgruppenlisten in Google Ads und Werbeprodukten der Google Marketing Platform

  • Google Ads-Zielgruppen zum Kundenabgleich: Wir speichern Ihre Datendateien nur so lange wie nötig, um Zielgruppen zum Kundenabgleich zu erstellen und die Einhaltung unserer Richtlinien sicherzustellen (siehe Verwendung von Daten zum Kundenabgleich durch Google). Sobald dies abgeschlossen ist, löschen wir umgehend die Datendateien, die Sie in Google Ads oder über die Google Ads API hochgeladen haben. Informationen zum Aktualisieren oder Ersetzen bestehender Zielgruppen zum Kundenabgleich finden Sie hier.
  • Remarketing mit dem Google Ads- oder Floodlight-Tag: Werbetreibende legen fest, welche Nutzer in Remarketing-Listen aufgenommen werden und wie lange diese jeweils auf einer Liste bleiben. Wenn Sie das Google Ads- oder Floodlight-Tag für Remarketing verwenden, darf das Tag nicht für Nutzer aktiviert sein, die keine personalisierten Anzeigen sehen möchten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Anforderung zu erfüllen. Wir empfehlen, Ihren Webentwickler nach potenziellen Lösungen zu fragen, etwa Google Tag Manager. Falls Sie das Google Analytics-Tag für Google Ads-Remarketing verwenden, lesen Sie bitte unten den Abschnitt „Google Analytics-Daten“.
  • Über Campaign Manager 360 bereitgestellte Listen: Werbetreibende können festlegen, wie lange Cookies auf einer bestimmten Zielgruppenliste bleiben. Wenn Sie einen Nutzer aus einer Liste entfernen möchten, fügen Sie einfach eine „1“ neben der entsprechenden Cookie-ID ein. Weitere Informationen finden Sie im Hilfeartikel Bereitgestellte Listen unter Dateiformat > Datei-Headers > Optional: delete.

Google Analytics-Daten

In Google Analytics haben wir schon lange Funktionen und Richtlinien zum Datenschutz eingeführt. Im Zusammenhang mit der DSGVO sowie deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen und Ihre Analytics-Implementierung sind möglicherweise insbesondere folgende Funktionen hilfreich.

  • Datenaufbewahrung: Mit den Einstellungen für die Datenaufbewahrung können Sie festlegen, wie lange Nutzer- und Ereignisdaten auf unseren Servern gespeichert werden.
  • Nutzer: Mit der User Deletion API lassen sich alle mit einzelnen Nutzern (z. B. Websitebesuchern) verknüpften Daten auf Google Analytics- und/oder Analytics 360-Properties löschen.
  • Properties und Konten: Google Analytics-Nutzer können Daten aus ihren Properties und/oder Konten löschen.
  • Remarketing: Werbetreibende legen fest, welche Nutzer in Remarketing-Listen aufgenommen werden. Wenn Sie Google Analytics verwenden, können Sie die Werbefunktionen für Nutzer deaktivieren, die keine personalisierten Anzeigen sehen möchten. Wie Sie die Werbefunktionen für diese Nutzer deaktivieren (einschließlich Funktionen für Remarketing und Werbeberichte), erfahren Sie im entsprechenden Leitfaden im Abschnitt zum Deaktivieren von Werbefunktionen.

Europäische Bestimmungen zum Datenschutz für Kinder

Im August 2020 haben wir angekündigt, dass wir uns zur Einhaltung des Age Appropriate Design Code (AADC), der für Nutzer im Vereinigten Königreich gilt, sowie zusätzlicher Bestimmungen zum Datenschutz für Kinder, die im EWR und in der Schweiz gelten, verpflichten.

Gemäß AADC und zugehörigen Bestimmungen zum Datenschutz für Kinder dürfen Werbetreibende im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz keine Anzeigen auf Nutzer unter 18 Jahren ausrichten oder für sie personalisieren. Außerdem setzt Google zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ein, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche nicht altersgerechte sensible Anzeigenkategorien sehen. Werbetreibende können dieses Formular ausfüllen, damit ihre Anzeigen für angemeldete Nutzer unter 17 Jahren nicht ausgeliefert werden. Der Ausschluss gilt für Such-, Display-, YouTube- und Shopping-Kampagnen in Google Ads, wenn die Google-Systeme erkennen, dass ein betreffender Nutzer in den oben genannten Regionen jünger als 17 Jahre ist bzw. das in seinem Land vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht hat.


Mit dem IAB Transparency & Consent Framework arbeiten

Google unterstützt nun das IAB Transparency & Consent Framework (TCF) 2.0. Weitere Informationen zur Einbindung von Werbeprodukten der Google Marketing Platform sowie von Google Ads in das IAB TCF 2.0 finden Sie hier:

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