Anforderungen an Ziele

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Nutzer von Display & Video 360 müssen diese Google Ads-Richtlinie befolgen. Weitere Einschränkungen finden Sie in der Display & Video 360-Hilfe.

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Die Nutzererfahrung hat in allen Google-Produkten einen hohen Stellenwert. Deshalb möchten wir eine sichere Umgebung schaffen, und dafür sorgen, dass Nutzer dem Google-Werbenetzwerk vertrauen können. Wir legen Wert darauf, dass jemand, der auf eine Anzeige klickt und zu einer Landingpage weitergeleitet wird, nicht enttäuscht wird. Mit der Richtlinie zu Anforderungen an Ziele möchten wir erreichen, dass die Landingpages für die Nutzer relevant sind, funktionieren und eine einfache Navigation bieten. Das kommt auch den Werbetreibenden zugute, weil Google Ads für ein positives Markenerlebnis im Werbesystem sorgt.

Nicht funktionierendes Ziel

Ihre Anzeigenziele und Inhalte müssen mit gängigen Browsern und Geräten dargestellt werden können, damit Nutzer zu einem funktionierenden Ziel geleitet werden.

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Anzeigenziel für Google AdsBot-Web-Crawler funktioniert und global keine Zielfehler zurückgibt (z. B. HTTP-Fehlerantwortcode). Die erweiterte URL, die Sie in der Google Ads-Benutzeroberfläche sehen, ist das Anzeigenziel Ihrer Anzeige. Diese kombinierte Anzeigen-URL setzt sich aus der finalen URL sowie gegebenenfalls den Informationen aus der Tracking-Vorlage und etwaigen Parametern zusammen.

Werbetreibende, die smarte Kampagnen verwenden, können unter Umständen ihr (für die Anzeige optimiertes) Unternehmensprofil als Landingpage auswählen, wenn ihre Website nicht funktioniert. 

Die folgenden Fälle würden zu einer Ablehnung aufgrund des Richtlinienverstoßes „Nicht funktionierendes Ziel“ führen:

Rotes Kreuzsymbol (×) Ziele, die nicht richtig funktionieren oder falsch eingerichtet wurden

  • Beispiele: „Sie sind versehentlich auf diese Seite gelangt“; „Hoppla! Hier gibt es nichts zu sehen“; „Website befindet sich im Aufbau“ 

Rotes Kreuzsymbol (×) Ziele, die für Google AdsBot-Web-Crawler mit gängigen Geräten global einen HTTP-Fehlercode zurückgeben

  • Beispiel: Website, die für Google AdsBot-Web-Crawler mit gängigen Browsern und Geräten einen HTTP-Client- oder ‑Server-Fehlerantwortcode zurückgibt, etwa „403“ (Zugriff verweigert/verboten), „404“ (Seite nicht gefunden) oder „500“ (interner Serverfehler)

 

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Den Grund für die Ablehnung einer Anzeige herausfinden

Schritt 1 von 3: Zielfehler ermitteln

1.1 Prüfen Sie die URL, die Sie eingegeben haben. Achten Sie darauf, dass Landingpage-, Keyword-, Deeplink- sowie dynamische Tracking-URLs richtig sind und keine Tippfehler enthalten.

1.2 Vergewissern Sie sich, dass das Anzeigenziel richtig funktioniert.

  • Websites und Apps: Ihre Anzeige muss zu einer App oder Website führen, die global einen HTTP 200-Antwortcode zurückgibt.
    • Es genügt nicht, dass die Website oder App bei Ihnen korrekt geladen wird. Sie darf auch keinen Zielfehler zurückgeben (z. B. einen HTTP-Fehlercode), wenn die Google AdsBot-Web-Crawler (User-Agents) auf sie zugreifen.
    • Testen Sie das Anzeigenziel in verschiedenen Browsern und auf unterschiedlichen Geräten, damit der Nutzer zu einer funktionierenden Website oder App weitergeleitet wird. Apps dürfen nur an Orten beworben werden, an denen sie zum Download zur Verfügung stehen.
  • App-Interaktionsanzeigen: Die Deeplink-URL muss korrekt eingerichtet sein. Außerdem dürfen Sie keine Drittanbieter-Tracker verwenden, da sie derzeit für solche Anzeigen nicht unterstützt werden.
  • App-Anzeigen: Achten Sie bei Drittanbieter-Trackern darauf, dass Nutzer zur richtigen App im richtigen App-Shop weitergeleitet werden.

1.3 Bewegen Sie den Mauszeiger in Google Ads auf die abgelehnte Anzeige, um Einzelheiten zum Grund der Ablehnung zu erfahren.

Die Abbildung zeigt den Fehler „Nicht aktiv“ für eine abgelehnte Anzeige in Google Ads.

Diese Anzeige wurde beispielsweise abgelehnt, weil die erweiterte URL einen HTTP 404-Fehler zurückgab, als der Google AdsBot über das Desktop-Gerät auf die Website zugriff.

Hinweis: Apps dürfen nicht an Orten beworben werden, an denen sie nicht zum Download zur Verfügung stehen.

Schritt 2 von 3: Gründe für Zielfehler verstehen

Im Folgenden sind die häufigsten Gründe für die Ablehnung aufgrund eines nicht funktionierenden Ziels aufgeführt.

HTTP-Antwortcode 4xx/5xx: Der Server, auf dem Ihre Website gehostet wird, hat einen HTTP-Fehler zurückgegeben, aufgrund dessen wir nicht auf den Inhalt zugreifen konnten. Sie haben beispielsweise aufgrund eines Tippfehlers eine falsche URL angegeben. Daher wurde beim Zugriff mit den Google AdsBot-Web-Crawlern Fehler 404 (Seite nicht gefunden) zurückgegeben.

DNS-Fehler: Wir konnten den Hostnamen Ihres Servers nicht in eine IP-Adresse auflösen und daher nicht auf die Seite zugreifen.

Weiterleitungs-URL zu lang, leere Weiterleitungs-URL, falsche Weiterleitungs-URL: Die Weiterleitungs-URL, die Ihr Server zurückgegeben hat, war ungültig. Wir konnten ihr nicht folgen.

Private IP: Ihre Website wird hinter einer Firewall oder einem Router gehostet. Deshalb konnten wir nicht darauf zugreifen.

Fehlerhafte HTTP-Antwort: Die Antwort Ihres Servers war nicht lesbar.

Zeitüberschreitung beim Lesen der Seite: Der Server hat zu lange gebraucht, um die Seite zurückzugeben. Daher wurde das Crawling des Produkts abgebrochen.

Zu viele Serverweiterleitungen: Der Vorgang wurde abgebrochen, weil Ihr Server den Crawler zu oft weitergeleitet hat.

Authentifizierung der Seite erforderlich: Die URL ist durch ein Authentifizierungsprotokoll geschützt, das verhindert, dass Google auf den Inhalt zugreifen kann.

Schritt 3 von 3 (optional): Mit den Chrome-Entwicklertools prüfen, ob die URL für Google AdsBot-Web-Crawler funktioniert

Wenn Sie den Grund für die Ablehnung ermittelt haben, können Sie mit den Google AdsBot-Crawlern überprüfen, ob die URL für Google funktioniert. Greifen Sie dazu über die Chrome-Entwicklertools auf die Website zu. Der User-Agent-String muss dabei auf Google AdsBot festgelegt sein. Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie den User-Agent mit den Chrome-Entwicklertools überschreiben.

Korrekturmöglichkeiten

Eingegebene URL prüfen

Achten Sie darauf, dass das Anzeigenziel stimmt und keine Tippfehler vorhanden sind.

Ziel- oder HTTP-Fehler korrigieren

Sorgen Sie dafür, dass beim Crawlen des Anzeigenziels mit Google AdsBot-Web-Crawlern kein Zielfehler zurückgegeben wird (z. B. ein HTTP-Fehler). Wenn Sie den Fehler nicht selbst beheben können, teilen Sie Ihrem Webentwickler mit, dass die App oder Website beim Crawlen mit dem Google AdsBot keinen Zielfehler bzw. HTTP-Fehler zurückgeben sollte. Alternativ können Sie ein anderes Ziel verwenden, von dem keine Zielfehler zurückgegeben werden. Bearbeiten Sie die finale URL der Anzeige so, dass sie auf einen Bereich Ihrer App bzw. Website verweist, der nicht gegen unsere Richtlinien verstößt. Speichern Sie die Anzeige anschließend, damit wir sie neu überprüfen können.

Einspruch gegen Richtlinienentscheidung einlegen

Wenn Sie das Ziel korrigiert haben oder der Ansicht sind, dass uns ein Fehler unterlaufen ist, können Sie direkt über Ihr Google Ads-Konto Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen und eine Überprüfung beantragen. Wenn wir dann feststellen, dass das Ziel funktioniert, geben wir Ihre Anzeigen frei.

Falls Sie diese Verstöße nicht beheben können oder möchten, entfernen Sie die Anzeige. So verhindern Sie, dass Ihr Konto später gesperrt wird, weil es zu viele abgelehnte Anzeigen enthält. 

Abweichendes Ziel

Aus Anzeigen muss genau hervorgehen, zu welcher App oder Website der Nutzer nach dem Klick auf die Anzeige weitergeleitet wird.

Hinweis: Die angezeigte URL muss genau dem Ziel entsprechen, zu dem der Nutzer geleitet wird. Es darf keine Weiterleitungen von der finalen URL geben, über die der Nutzer zu einer anderen Domain gelangt. Außerdem muss die erweiterte URL zur finalen URL führen.

Tipp: Ein Tracking-Parameter in der finalen URL kann zu einem abweichenden Ziel führen, wenn vor dem Parameter nicht „{ignore}“ hinzugefügt wird. Falls Sie Tracking in der finalen URL verwenden (einschließlich einer dynamischen ID eines Drittanbieter-Tracking-Systems), muss vor dem Tracking-Parameter in der finalen URL „{ignore}“ eingefügt werden.
Beispiel: http://beispiel.de/?{ignore}tracking=123&id=DynamicId

Die folgenden Fälle würden zu einer Ablehnung aufgrund des Richtlinienverstoßes „Abweichendes Ziel“ führen:

Rotes Kreuzsymbol (×) Domain oder Domainendung der angezeigten URL stimmt nicht mit der finalen und mobilen URL überein, auf die die Nutzer gelangen

  • Beispiele: Die angezeigte URL lautet google.com und die finale URL beispiel.de; die angezeigte URL lautet beispiel.de und die finale Keyword-URL beispiel.org; Verwendung der Keyword-Platzhalter-Funktion in der Top-Level- oder Second-Level-Domain der angezeigten URL, z. B. www.{keyword}.com

Rotes Kreuzsymbol (×) Nichtnutzung einer Subdomain, um eine Website eindeutig von allen anderen Websites zu unterscheiden, die auf dieser oder einer übergeordneten Domain gehostet werden

  • Beispiel: Die angezeigte URL lautet blogspot.com und die finale URL MeinUnternehmen.blogspot.com.

Hinweis: Wenn die Domain nur von einem Unternehmen verwendet wird, ist keine Subdomain erforderlich.

Rotes Kreuzsymbol (×) Weiterleitungen von der finalen URL, über die der Nutzer zu einer anderen Domain gelangt

  • Beispiel: Weiterleitung auf http://beispiel2.de über die finale URL http://beispiel.de

Rotes Kreuzsymbol (×) Tracking-Vorlage oder erweiterte URL, die nicht zu demselben Inhalt führen wie die finale URL

  • Beispiele: Weiterleitung des Nutzers über die finale URL zu einer Produktkategorieseite, während er über die Tracking-Vorlage oder die erweiterte URL zu einer bestimmten Produktseite gelangt; finale URL lautet beispiel.de/bekleidung, aber Tracking-Vorlage führt zu beispiel.de/bekleidung/hemden

Den Grund für die Ablehnung einer Anzeige herausfinden

Bewegen Sie den Mauszeiger auf die wegen eines abweichenden Ziels abgelehnte Anzeige, um den Grund für die Ablehnung zu erfahren.

Im Folgenden sind die häufigsten Ursachen für Ablehnungen aufgrund eines abweichenden Ziels aufgeführt.

  • Gecrawlte finale URL entspricht nicht der erwarteten finalen URL: Das ist der Fall, wenn die finale URL Weiterleitungen enthält, durch die der Nutzer zu einer anderen Domain gelangt.
  • Angezeigte URL entspricht nicht der finalen URL: Das heißt, die in Ihrer Anzeige dargestellte Website bzw. App (angezeigte URL), stimmt nicht mit der Website bzw. App überein, zu der Nutzer weitergeleitet werden, wenn sie auf die Anzeige klicken (finale URL).
  • Tracking-Vorlage leitet nicht an finale URL weiter: Das heißt, über die Tracking-Vorlage wird der Nutzer nicht zum selben Inhalt weitergeleitet wie über die finale URL. URL-Änderungen, einschließlich Parametern und Subdomains, die durch die Tracking-Vorlage verursacht werden, können dazu führen, dass die Nutzer zu einem anderem Inhalt weitergeleitet werden als über die finale URL.

Korrekturmöglichkeiten

Abweichendes Ziel korrigieren

Die angezeigte URL muss genau dem Ziel entsprechen, zu dem der Nutzer geleitet wird. Es darf keine Weiterleitungen von der finalen URL geben, über die der Nutzer zu einer anderen Domain gelangt. Wenn Sie den Mauszeiger auf die Anzeige bewegen, sehen Sie die Domain, auf die die Anzeige zum Zeitpunkt der Überprüfung verwiesen hat. Diese Information ist auch in der Ablehnungs-E-Mail enthalten. Außerdem können Sie in der Search Console die finale Zielseite Ihrer URL überprüfen, um sicherzustellen, dass die Domain mit derjenigen der angezeigten URL übereinstimmt. Diese Richtlinie gilt für Keyword-URLs, die nicht mit der angezeigten URL übereinstimmen. Unter diesem Link erfahren Sie, wie Sie Keyword-URLs bearbeiten. Falls Sie Tracking-Vorlagen verwenden, sorgen Sie dafür, dass Tracking-Vorlage und erweiterte URL zum selben Inhalt führen wie die finale URL.

Änderungen an Tracking-Vorlagen auf Anzeigen-, Keyword- oder Sitelink-Ebene werden automatisch überprüft. Wenn Sie die Tracking-Vorlage für eine Anzeigengruppe, eine Kampagne oder ein Konto erstellt haben, müssen Sie nach der Änderung eine Überprüfung beantragen.

Bearbeiten Sie die URLs so, dass sie unserer Richtlinie entsprechen. Sobald Sie die Änderungen gespeichert haben, wird die Anzeige zur Überprüfung an uns gesendet. Wenn wir dann feststellen, dass die Anzeigenziele richtlinienkonform sind, geben wir Ihre Anzeigen frei.

Einspruch gegen Richtlinienentscheidung einlegen

Wenn Sie das Ziel korrigiert haben oder der Ansicht sind, dass uns ein Fehler unterlaufen ist, können Sie direkt über Ihr Google Ads-Konto Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen und eine Überprüfung beantragen. Wenn wir dann feststellen, dass das Ziel richtlinienkonform ist, geben wir Ihre Anzeigen frei.

Falls Sie diese Verstöße nicht beheben können oder möchten, entfernen Sie die Anzeige. So verhindern Sie, dass Ihr Konto später gesperrt wird, weil es zu viele abgelehnte Anzeigen enthält.

Nicht crawlbares Ziel

Ihre Anzeigenziele und Inhalte müssen für Google AdsBot-Web-Crawler lesbar sein. Nur so können wir zuverlässig dafür sorgen, dass Nutzer zu einem Ziel geleitet werden, das der angeklickten Anzeige entspricht.

Der folgende Fall würde zur einer Ablehnung aufgrund des Richtlinienverstoßes „Nicht crawlbares Ziel“ führen:

Rotes Kreuzsymbol (×) Ziele, die von Google Ads nicht gecrawlt werden können

  • Beispiele: Verwendung von Ausschlussdateien wie „robots.txt“, um den Zugriff auf eine komplette bzw. den Großteil einer Website einzuschränken; unverhältnismäßiges Einschränken der Crawling-Kapazität verglichen mit der Anzahl der gesendeten Anzeigen

Hinweis: Auch wenn Sie Google Ads nicht am Crawlen der Inhalte hindern, schränken Sie das effiziente Crawling möglicherweise ungewollt ein. Das ist vor allem dann wahrscheinlich, wenn Sie vor Kurzem sehr viele Anzeigen an Google gesendet haben. Wenn Sie einen Klick-Tracker für Ihre Anzeigen verwenden, sollten Sie prüfen, ob die Crawling-Kapazität dadurch vielleicht eingeschränkt wird. Bei unzureichender Kapazität empfiehlt es sich, große Mengen von Anzeigen über mehrere Tage verteilt an uns zu senden.

Korrekturmöglichkeiten

Gestatten Sie Google AdsBot-Web-Crawlern den Zugriff auf Ihre Anzeigenziele.

Überprüfen Sie die Website- bzw. App-Einstellungen, um zu gewährleisten, dass durch Ausschlussdateien wie „robots.txt“ das Crawlen der Inhalte für Google Ads nicht eingeschränkt wird.

Was ist eine robots.txt-Datei?

Mit der robots.txt-Datei können Sie Suchmaschinen-Crawlern mitteilen, auf welche URLs Ihrer Website sie zugreifen können. Weitere Informationen dazu, wie Google die robots.txt-Spezifikation interpretiert, finden Sie unter diesem Link. Im Folgenden sind die häufigsten Gründe aufgeführt, weshalb ein Ziel aufgrund von robots.txt nicht crawlbar ist.

  • Zugriff durch robots.txt-Datei des Servers verweigert: Für Ihren Server ist eine robots.txt-Datei vorhanden, durch die den Crawlern der Zugriff verwehrt wird. Seiten mit den entsprechenden Dateitypen und Einschränkungen können nicht gecrawlt werden. Um das Problem zu beheben, können Sie die robots.txt-Datei so konfigurieren, dass unseren Crawlern der Zugriff gewährt wird.
  • robots.txt-Datei des Servers nicht erreichbar, Zeitüberschreitung beim Lesen der robots.txt-Datei: Ihre robots.txt-Datei konnte nicht gelesen und Ihre Seite daher nicht gecrawlt werden.

Wie Sie Ihre robots.txt-Datei ändern, können Sie hier nachlesen.

Schränken Sie den Zugriff auf die komplette Website oder auf den Großteil davon nicht durch Ausschlussdateien wie „robots.txt“ ein. Mithilfe der Google Search Console können Sie herausfinden, wie Sie Ihre Webseiten zugänglich machen, und nach Crawling-Fehlern suchen. Außerdem lässt sich damit feststellen, ob eine niedrige Crawling-Frequenz festgelegt ist. Wenn Sie einen Klick-Tracker für Ihre Anzeigen verwenden, sollten Sie prüfen, ob die Crawling-Kapazität dadurch vielleicht eingeschränkt wird. Falls Sie das Problem nicht selbst beheben können, teilen Sie Ihrem Webentwickler mit, dass die App oder Website für die Google AdsBot-Web-Crawler zugänglich sein sollte.

Wenn Sie das Ziel korrigiert haben oder der Ansicht sind, dass uns ein Fehler unterlaufen ist, können Sie direkt über Ihr Google Ads-Konto Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen und eine Überprüfung beantragen. Wenn wir dann feststellen, dass das Ziel richtlinienkonform ist, geben wir Ihre Anzeigen frei. 

Anderes Ziel auswählen

Alternativ können Sie ein anderes, richtlinienkonformes Ziel verwenden. Bearbeiten Sie die finale URL der Anzeige so, dass sie auf einen Bereich Ihrer App bzw. Website verweist, der nicht gegen unsere Richtlinien verstößt. Speichern Sie die Anzeige anschließend, damit wir sie neu überprüfen können.

Falls Sie diese Verstöße nicht beheben können oder möchten, entfernen Sie die Anzeige. So verhindern Sie, dass Ihr Konto später gesperrt wird, weil es zu viele abgelehnte Anzeigen enthält.

Ziel nicht zugänglich

Das Anzeigenziel muss in der Zielregion zugänglich sein.

Der folgende Fall würde zu einer Ablehnung aufgrund des Richtlinienverstoßes „Ziel nicht zugänglich“ führen:

Rotes Kreuzsymbol (×) Ziele, auf die in der Zielregion nicht zugegriffen werden kann

  • Beispiele: Website mit einer Meldung über standortbezogene Zugriffsbeschränkungen in der Zielregion (z. B. „Diese Website ist an Ihrem Standort nicht zugänglich“); Website, auf der andere Meldungen im Zusammenhang mit Zugriffsbeschränkungen in der Zielregion angezeigt werden (z. B. „Sie sind nicht berechtigt, auf diese Seite zuzugreifen“)

Nutzerfreundlichkeit des Ziels

Anzeigenziele müssen für Nutzer, die auf eine Anzeige im Google-Werbenetzwerk klicken, eine einfache Navigation bieten und sicher sein.

Ihre Anzeigenziele oder Inhalte (einschließlich Pop-ups) müssen eine einfache Navigation bieten. Außerdem dürfen keine irreführenden Inhalte vorhanden sein, mit denen Nutzer getäuscht werden. Durch das Anzeigenziel darf auch kein direkter Download angestoßen werden und Nutzer dürfen nicht zu einer E-Mail-Adresse oder Datei geleitet werden (siehe die Liste unten).

Hinweis: Wir werten alle Fenster, die zusätzlich zur ursprünglichen Landingpage geöffnet werden, als Pop-up-Fenster – unabhängig vom Inhalt. Hier einige Beispiele:
  • Zeitgesteuerte Pop-ups
  • Selbstschließende Pop-ups
  • Pop-ups mit Unterbrechungen
  • Pop-ups, die über die Anzeige generiert werden
  • Pop-ups für Downloads
  • Pop-unders

Interstitial-Anzeigen sind zulässig, sofern es dem Nutzer dadurch nicht erschwert wird, eine Website zu verlassen. Interstitials ähneln Pop-ups. Zulässige Interstitials sind grafische Darstellungen, die anstelle eines neuen Browserfensters auf der Landingpage zu sehen sind und den Nutzer nicht daran hindern, die Website zu verlassen bzw. die App zu beenden.

Die folgenden Fälle würden zu einer Ablehnung aufgrund fehlender Nutzerfreundlichkeit des Ziels führen:

Rotes Kreuzsymbol (×) Ziele oder Inhalte mit unnötig schwieriger oder potenziell frustrierender Navigation

  • Beispiele: Websites mit Pop-ups oder Interstitials, die es dem Nutzer erschweren, die gewünschten Inhalte zu sehen; Websites, durch die die Browserschaltfläche „Zurück“ deaktiviert oder funktionell beeinträchtigt wird; Websites, die mit den gängigsten Browsern oder Geräten nicht schnell geladen werden können oder für die eine zusätzliche Anwendung heruntergeladen werden muss (abgesehen von üblichen Browser-Plug-ins), um die Landingpage anzusehen

Rotes Kreuzsymbol (×) Links, über die direkt von der Anzeige aus ein Download gestartet oder zu einer E-Mail-Adresse bzw. Datei weitergeleitet wird

  • Beispiele: Bilder, Videos, Audioelemente, Dokumente

Hinweis: Für Werbetreibende im pharmazeutischen Bereich sind PDF-Landingpages gestattet.

Rotes Kreuzsymbol (×) Ziele mit irreführenden Inhalten

  • Beispiele: Websites, über die der Nutzer automatisch auf eine andere Seite weitergeleitet wird; Websites mit Anzeigen, die wie Warnungen des Betriebssystems bzw. der Website oder wie Fehlermeldungen aussehen

Rotes Kreuzsymbol (×) Ziele mit Werbeanzeigen, die nicht den Better Ads Standards entsprechen. Weitere Informationen zu nicht zulässigen Anzeigentypen finden Sie auf der Website der Coalition for Better Ads.

  • Beispiele: Prestitial-Anzeigen mit Countdown; große fixierte Anzeigen sowie blinkende, animierte Anzeigen.

Korrekturmöglichkeiten

Anzeigenziel korrigieren

Sorgen Sie dafür, dass das Anzeigenziel nutzerfreundlich und relevant ist, eine einfache Navigation bietet und funktioniert. Wenn Sie das Ziel so bearbeitet haben, dass es unseren Richtlinien entspricht, oder der Meinung sind, dass uns ein Fehler unterlaufen ist, können Sie direkt über Ihr Google Ads-Konto Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen.

Falls Ihre Website irreführende Inhalte umfasst, beheben Sie den Verstoß folgendermaßen:

  1. Sehen Sie sich in der Google Search Console den Status Ihrer Website an. 
  2. Entfernen Sie irreführende Inhalte von Ihrer Website. 
  3. Lesen Sie den Hilfeartikel Überprüfungen auf irreführende Inhalte.
  4. Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass die Website keine irreführenden Inhalte mehr umfasst, werden Ihre Anzeigen zur Auslieferung freigegeben. 

Sollte Ihr Ziel Werbeanzeigen enthalten, die gegen die Better Ads Standards verstoßen, können Sie das Problem so beheben:

  1. Prüfen Sie den Status Ihres Anzeigenziels im Bericht zur Nutzerfreundlichkeit von Werbeanzeigen
  2. Beheben Sie alle Verstöße Ihres Anzeigenziels. 
  3. Lesen Sie den Hilfeartikel Überprüfungen der Nutzerfreundlichkeit von Werbeanzeigen
  4. Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass die Probleme mit der Nutzerfreundlichkeit Ihrer Werbeanzeigen behoben wurden, werden die Anzeigen zur Auslieferung freigegeben. 

Anderes Ziel auswählen

Falls keine Änderungen am Anzeigenziel möglich sind, können Sie ein anderes Ziel verwenden. Bearbeiten Sie die finale URL der Anzeige so, dass sie auf einen Bereich Ihrer App oder Website verweist, der der Richtlinie entspricht. Speichern Sie die Anzeige anschließend, damit wir sie neu überprüfen können.

Falls Sie diese Verstöße nicht beheben können oder möchten, entfernen Sie die Anzeige. So verhindern Sie, dass Ihr Konto später gesperrt wird, weil es zu viele abgelehnte Anzeigen enthält. 

Nicht genügend eigene Inhalte

Nutzer sollen einen positiven Eindruck gewinnen, wenn sie auf eine Anzeige klicken. Deshalb müssen die Anzeigenziele für sie relevant sein.

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für unzulässige Anzeigeninhalte. Die folgenden Szenarien würden zu einer Ablehnung aufgrund von „Nicht genügend eigene Inhalte“ führen:

Rotes Kreuzsymbol (×) Inhalte auf der Landingpage, die vorwiegend der Anzeigenauslieferung dienen

  • Beispiel: Steigerung von Zugriffen auf Landingpages (durch Arbitrage oder andere Methoden), die mehr Anzeigen als eigene Inhalte, wenig oder gar keine eigenen Inhalte oder übermäßig viele Anzeigen enthalten

Rotes Kreuzsymbol (×) Inhalte auf der Landingpage, die aus einer anderen Quelle kopiert werden und keinen zusätzlichen Wert in Form eigener Inhalte oder zusätzlicher Funktionen bieten

  • Beispiele: Spiegeln, Framing oder Scraping von Inhalten aus einer anderen Quelle; Vorlagen oder vorgefertigte Websites mit duplizierten Inhalten

Rotes Kreuzsymbol (×) Ziele, die nur dazu dienen, Nutzer weiterzuleiten

  • Beispiele: Brücken-, Gateway- oder andere Zwischenseiten, über die Nutzer lediglich auf andere Websites weitergeleitet werden

Rotes Kreuzsymbol (×) Ziele, auf denen die Meldung angezeigt wird, dass sie aktuell keine Funktion erfüllen

  • Beispiel: eine geparkte Domain, d. h. eine Website, die nur dazu dient, eine Webadresse zu reservieren, und auf der eine Meldung wie „Im Aufbau“ oder „Demnächst verfügbar“ angezeigt wird

Rotes Kreuzsymbol (×) Unverständliche oder nicht sinnvolle Anzeigenziele

  • Beispiele: leere Seiten; Landingpages mit unsinnigen Inhalten

Korrekturmöglichkeiten

Inhalte des Anzeigenziels korrigieren

Bieten Sie dem Nutzer von Anfang an nützliche, unverwechselbare, eigene Inhalte und überladen Sie das Ziel nicht mit Anzeigen, auch wenn sie für den Anzeigentext relevant sind. Ihr Webentwickler sollte sämtliche HTML-Framesets entfernen, durch die Inhalte aus Domains kopiert werden, die nicht mit der Domain der Landingpage der Anzeige übereinstimmen. Verfügt Ihre Website bzw. App über eine Suchfunktion, dürfen die Suchergebnisse nicht einfach von anderen Websites bzw. aus anderen Apps kopiert werden. Vergewissern Sie sich, dass die Registrierung der Website nicht abgelaufen ist.

Wenn Sie das Ziel korrigiert haben oder der Ansicht sind, dass uns ein Fehler unterlaufen ist, können Sie direkt über Ihr Google Ads-Konto Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen und eine Überprüfung beantragen. Wenn wir feststellen, dass das Ziel unseren Richtlinien entspricht, werden Ihre Anzeigen freigegeben.

Ein anderes Ziel auswählen

Falls keine Änderungen am Anzeigenziel möglich sind, sollten Sie die Verwendung eines anderen Ziels in Betracht ziehen. Bearbeiten Sie die finale URL der Anzeige, damit sie auf einen Bereich Ihrer Website bzw. App verweist, der unseren Richtlinien entspricht. Speichern Sie die Anzeige anschließend, damit wir sie neu überprüfen können.

Falls Sie diese Verstöße nicht beheben können, entfernen Sie die Anzeige. So verhindern Sie, dass Ihr Konto später gesperrt wird, weil es zu viele abgelehnte Anzeigen enthält. 

Verstoß gegen Richtlinien für App- oder Web-Stores

Landingpages von App- und Web-Stores müssen den Google-Richtlinien für diese Shops entsprechen.

Der folgende Fall würde zu einer Ablehnung aufgrund eines Richtlinienverstoßes führen:

Rotes Kreuzsymbol (×) Landingpages, die gegen die Richtlinien für App- oder Web-Stores verstoßen

Den Grund für die Ablehnung einer Anzeige herausfinden

Ausführliche Informationen zu den Verstößen, die erkannt wurden, finden Sie in der Benachrichtigung des entsprechenden App- oder Webshops (z. B. Chrome Web Store oder Google Play Store). Sobald die Fehler behoben wurden, können Anzeigen wieder ausgeliefert werden.

Unzulässige URL

 

Die folgenden Szenarien würden zu einer Ablehnung aufgrund von „Unzulässige URL“ führen: 

Rotes Kreuzsymbol (×) URLs, die nicht der üblichen Syntax entsprechen

Rotes Kreuzsymbol (×) Verwendung einer IP-Adresse als angezeigte URL

  • Beispiel: 123.45.678.90

Rotes Kreuzsymbol (×) Angezeigte URLs, die unzulässige Zeichen enthalten

  • Beispiele: Zeichen wie !, *, #, _, @

Nicht erkannte App

Das folgende Szenario würden zu einer Ablehnung aufgrund von „Nicht erkannte App“ führen:

Rotes Kreuzsymbol (×) Apps, die von Google nicht erkannt werden

  • Beispiele: Falsche App-ID oder fehlerhafte Angaben zum App-Shop; die App wurde im App-Shop gelöscht oder gesperrt

Nicht bestätigte Telefonnummer

Die Telefonnummern in Nur-Anrufanzeigen, Anruf-Assets und Standort-Assets müssen im Zielland vergeben sein und einen Bezug zum beworbenen Unternehmen haben.

Das folgende Szenario würde zu einer Ablehnung aufgrund nicht bestätigter Telefonnummern in Nur-Anrufanzeigen, Anruf-Assets und Standort-Assets führen:

Rotes Kreuzsymbol (×) Telefonnummern, die nicht von Google bestätigt wurden

Korrekturmöglichkeit

Schritt 1 von 2: Telefonnummer bestätigen

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Telefonnummer auf der Website präsentieren
    • Die Telefonnummer in der Anzeige muss auf der dort genannten Website zu sehen sein. Wenn Sie eine Telefonnummer in Anzeigen für verschiedene Websites verwenden, muss sie auf mindestens einer Seite jeder dieser Websites zu sehen sein.
    • Für die Bestätigungs-URL muss dieselbe Domain wie für die angezeigte URL der Anzeige verwendet werden. Die Telefonnummer muss im Textformat vorliegen. Es reicht nicht aus, wenn sie nur als Bild zu sehen ist.
      • Hinweis: Die Telefonnummer lässt sich leichter finden und bestätigen, wenn sie auf einer häufig aufgerufenen Landingpage platziert wird. Damit der Crawler die Telefonnummer leichter erkennen kann, muss sie im Quellcode der Website im E.164-Format angegeben werden: [+] [Ländercode] [Telefonnummer mit Vorwahl]. Wenn Sie ein Script zum dynamischen Einfügen von Telefonnummern nutzen, um die Telefonnummer auf Ihrer Website je nach Besucherquelle zu ändern, empfehlen wir Ihnen, die unten beschriebenen Bestätigungsmethoden für die Inhaberschaft der Domain zu verwenden.
  • Inhaberschaft der Domain bestätigen

Schritt 2 von 2: Anzeige oder Asset bearbeiten

Wenn Sie ein Standort-Asset verwenden, muss die zugewiesene Telefonnummer den oben genannten Anforderungen entsprechen. Für die Bearbeitung gibt es zwei Möglichkeiten – je nach der Adresse, die Sie verwenden möchten.

  1. Adresse aus dem Unternehmensprofil

Sollte es sich beim abgelehnten Standort um eine Adresse aus Ihrem Unternehmensprofil handeln, müssen Sie sich in dem zum Verwalten dieses Profils verwendeten Google-Konto anmelden und die Standortinformationen dort aktualisieren. Sie werden dann automatisch an Google Ads weitergegeben. Informationen zum Bearbeiten eines Unternehmensprofils bei Google

  1. Manuell eingegebene Adresse

Falls Sie die Adresse manuell eingegeben haben, bewegen Sie den Mauszeiger darauf und klicken Sie auf das Stiftsymbol, um die Standortinformationen zu bearbeiten. Überprüfen Sie den Namen des Unternehmens und vergewissern Sie sich, dass Sie keine Marke verwenden, zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind.

Falls Sie eine Nur-Anrufanzeige oder ein Anruf-Asset verwenden, ändern Sie die Telefonnummer dort so, dass Ihre Anzeige freigegeben werden kann.

Nachdem Sie die Änderungen gespeichert haben, wird die Anzeige oder das Asset zur Überprüfung an uns gesendet. Wenn wir feststellen, dass Anzeige und Landingpage unseren Richtlinien entsprechen, wird die Anzeige freigegeben und kann ausgeliefert werden.

Inakzeptable Telefonnummer

Die Telefonnummern in Nur-Anrufanzeigen, Anruf-Assets und Standort-Assets müssen im Zielland vergeben sein und einen Bezug zum beworbenen Unternehmen haben.

Das folgende Szenario würde zu einer Ablehnung aufgrund inakzeptabler Telefonnummern in Nur-Anrufanzeigen, Anruf-Assets und Standort-Assets führen:

Rotes Kreuzsymbol (×) Falsche, inaktive oder irrelevante Telefonnummern bzw. Nummern, bei denen Nutzer nicht mit dem beworbenen Unternehmen verbunden werden

Hinweis: Google überprüft die angegebenen Telefonnummern gelegentlich durch Testanrufe, um sicherzustellen, dass sie gültig, korrekt und relevant sind. Diese Anrufe werden mitunter aufgezeichnet.

Rotes Kreuzsymbol (×) Faxnummern, kostenpflichtige Sonderrufnummern oder Vanity-Nummern

  • Beispiel zu kostenpflichtigen Sonderrufnummern: Telefonnummern, bei denen zusätzliche Gebühren für Anrufe anfallen, wie etwa 0900-Nummern in Deutschland
  • Beispiel zu Vanity-Nummern: Telefonnummern, bei denen Zahlen durch Buchstaben ersetzt werden, wie etwa 1-800-GOOG-411 statt 1-800-4664-411

Hinweis: Sie dürfen Anrufdienste verwenden, bei denen der Anrufer nur den Ortstarif bezahlen muss. In diesem Fall muss jedoch mit der Nummer eine Erklärung angezeigt werden, dass zusätzliche Gebühren anfallen können.

Rotes Kreuzsymbol (×) Telefonnummern, die keine örtlichen oder Inlandsnummern im Zielland sind

  • Beispiel: Verwendung einer örtlichen Rufnummer aus Deutschland in einer auf Kanada ausgerichteten Anzeige

Rotes Kreuzsymbol (×) Virtuelle oder private Telefonnummern

Hinweis: Solche Rufnummern stehen nur in bestimmten Ländern wie etwa im Vereinigten Königreich und in Spanien zur Verfügung.

Rotes Kreuzsymbol (×) Telefonnummern, unter denen keine Mailboxnachrichten hinterlassen werden können

Länderspezifische Einschränkungen: Brasilien

In Brasilien muss zusammen mit der Telefonnummer der Code des entsprechenden Mobilfunkanbieters angegeben werden. Verwenden Sie etwa statt „11 5555-1234“ die Nummer „0XX11 5555 1234“, wobei „XX“ durch den Code des Mobilfunkanbieters zu ersetzen ist. Bei gebührenfreien Telefonnummern oder Service-Diensten wie 4004 oder 0800 ist dieser Code nicht erforderlich.

Korrekturmöglichkeiten

Schritt 1 von 2: Telefonnummer korrigieren

  • Geben Sie eine funktionierende, relevante Inlandsnummer des betreffenden Landes an, über die Nutzer das beworbene Unternehmen erreichen.

Schritt 2 von 2: Anzeigen oder Assets bearbeiten

  • Wenn Sie ein Standort-Asset verwenden, muss die zugewiesene Telefonnummer den oben genannten Anforderungen entsprechen. Für die Bearbeitung gibt es zwei Möglichkeiten – je nach der Adresse, die Sie verwenden möchten.

    • Adresse aus dem Unternehmensprofil

      Sollte es sich beim abgelehnten Standort um eine Adresse aus Ihrem Unternehmensprofil handeln, müssen Sie sich in dem zum Verwalten dieses Profils verwendeten Google-Konto anmelden und die Standortdaten dort aktualisieren. Sie werden dann automatisch an Google Ads weitergegeben. Informationen zum Bearbeiten eines Unternehmensprofils bei Google

    • Manuell eingegebene Adresse

      Falls Sie die Adresse manuell eingegeben haben, bewegen Sie den Mauszeiger darauf und klicken Sie auf das Stiftsymbol, um die Standortdaten zu bearbeiten. Überprüfen Sie den Namen des Unternehmens und vergewissern Sie sich, dass Sie keine Marke verwenden, zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind.

  • Falls Sie eine Nur-Anrufanzeige oder ein Anruf-Asset verwenden, bearbeiten Sie diese und geben Sie eine Telefonnummer ein, die den Richtlinien entspricht.

    • Nachdem Sie die Änderungen gespeichert haben, wird die Anzeige oder das Asset zur Überprüfung an uns gesendet. Wenn wir feststellen, dass Anzeige und Landingpage unseren Richtlinien entsprechen, wird die Anzeige freigegeben und kann ausgeliefert werden.

Mit Chrome-Entwicklertools überschreiben

Anleitung zum Überschreiben des User-Agents mit Chrome-Entwicklertools

In dieser Animation wird gezeigt, wie Sie mit den Entwicklertools in Chrome den User-Agent überschreiben.

Sie können die Chrome-Entwicklertools verwenden, um den User-Agent Ihres Webbrowsers zu überschreiben und so den Google AdsBot-Web-Crawler zu imitieren, mit dem die Ziel-URLs überprüft werden.

  1. Für den Zugriff auf die Chrome-Entwicklertools gibt es folgende Möglichkeiten:
    1. Tastenkombination: Befehlstaste + Wahltaste + I (Mac) oder Steuerungstaste + Umschalttaste + I (Windows, Linux und ChromeOS).
    2. Auf einer Webseite: Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf eine beliebige Stelle der Seite und wählen Sie Untersuchen aus, um die Chrome-Entwicklertools zu öffnen.
    3. In Chrome:
      1. Klicken Sie oben rechts in Ihrem Chrome-Fenster auf das Dreipunkt-Menü .
      2. Klicken Sie auf Weitere Tools.
      3. Klicken Sie auf Entwicklertools.
  2. Öffnen Sie den Tab Netzwerkbedingungen:
    1. Klicken Sie oben rechts im Bereich für die Chrome-Entwicklertools auf das Dreipunkt-Menü .
    2. Klicken Sie auf Weitere Tools.
    3. Klicken Sie auf Netzwerkbedingungen.
  3. Setzen Sie neben „Caching“ ein Häkchen bei „Cache deaktivieren“.
  4. Entfernen Sie dann neben „User-Agent“ das Häkchen bei „Browserstandard verwenden“, wählen Sie Benutzerdefiniert… aus und geben Sie den User-Agent-String ein.
    • Wenn Sie z. B. als Google AdsBot-Web-Crawler auf ein Webziel zugreifen möchten, geben Sie den vollständigen User-Agent-String des Crawlers unter „Gib einen benutzerdefinierten User-Agent ein“ ein.
  5. Geben Sie die Ziel-URL in den Browser ein, um die Website mit dem ausgewählten User-Agent aufzurufen. Die Seite muss genau wie mit dem Standard-User-Agent Ihres Browsers geladen werden.
Hinweis: Sie können diese Informationen auch in der Dokumentation zu den Chrome-Entwicklertools nachlesen: Netzwerkbedingungen: User-Agent-String überschreiben.

Google AdsBot-Web-Crawler (User-Agents)

„Crawler“ ist ein Überbegriff für Programme wie Robots oder Spider, die Websites automatisch scannen, indem sie Links von einer Webseite zur nächsten folgen.

Der User-Agent ist ein String des Browsers oder Crawlers, der Informationen von einem Webserver anfordert. Google nutzt hauptsächlich AdsBot-Crawler, um die Anzeigenqualität auf Webseiten zu überprüfen. Eine Beschreibung der Web-Crawler von Google und eine vollständige Liste der User-Agent-Strings ist unter Google-Crawler und -Fetcher (User-Agents) verfügbar.

Der vollständige User-Agent-String ist eine komplette Beschreibung des Crawlers. Er wird in der Anfrage und in Ihren Webprotokollen angezeigt. Mit diesem String werden der Zweck der Anfrage und die Funktionen des Geräts angegeben. So kann ein Webentwickler oder ein Webserver-Host den User-Agent beispielsweise verwenden, um die Crawling-Regeln für seine Website zu konfigurieren.

Anzeigen werden aufgrund von „Nicht funktionierendes Ziel“ abgelehnt, wenn das Anzeigenziel beim Crawlen durch einen der folgenden Google AdsBot-User-Agent-Strings einen Zielfehler (z. B. einen HTTP-Fehlercode) zurückgibt:

AdsBot Mobile Web (prüft die Anzeigenqualität auf mobilen Webseiten)

  • User-Agent-Token: AdsBot-Google-Mobile
  • Vollständiger User-Agent-String: Mozilla/5.0 (Linux; Android 6.0.1; Nexus 5X Build/MMB29P) AppleWebKit/537.36 (KHTML, like Gecko) Chrome/W.X.Y.Z Mobile Safari/537.36 (compatible; AdsBot-Google-Mobile; +http://www.google.com/mobile/adsbot.html)

AdsBot (prüft die Anzeigenqualität auf Webseiten für Computer)

  • User-Agent-Token: AdsBot-Google
  • Vollständiger User-Agent-String: AdsBot-Google (+http://www.google.com/adsbot.html)

Benötigen Sie Hilfe?

Wenn Sie Fragen zu unseren Richtlinien haben, wenden Sie sich bitte an den Google Ads-Support.
 

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