Benachrichtigung

Der Kundensupport bietet keine Fehlerbehebungsdienste in Ihrer aktuellen Anzeigesprache an. Bevor Sie sich an das Supportteam wenden, müssen Sie Englisch oder eine andere unterstützte Sprache (Spanisch, Portugiesisch oder Japanisch) festlegen. 

Nutzer beim Einhalten des Lei Geral de Proteção de Dados (LGPD) unterstützen

Bei Google steht der Nutzer schon immer im Mittelpunkt. Dazu gehört auch, dass wir niemals personenbezogene Daten verkaufen und Nutzern mit ihrem Google-Konto und Funktionen wie Warum sehe ich diese Werbung? und Diese Anzeige ignorieren bei der präsentierten Werbung Transparenz und Kontrolle bieten. Darüber hinaus engagieren wir uns in Initiativen wie der Coalition for Better Ads, der Digital News Initiative, der Google News Initiative und ads.txt, um ein funktionierendes und nachhaltiges Werbeumfeld zu schaffen und unseren Publishern bei der Steigerung ihres Umsatzes zu helfen. 

Das Lei Geral de Proteção de Dado (LGPD) ist ein neues brasilianisches Datenschutzgesetz, das am 16. August 2020 in Kraft treten soll. Es regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, darunter Onlinekennzeichnungen, von Nutzern in Brasilien. Wir setzen alles daran, Werbetreibende, Publisher und andere Partner dabei zu unterstützen, die Bestimmungen der LGPD zu erfüllen. Außerdem möchten wir ihnen den Übergang so einfach wie möglich machen. 

Das brasilianischen Datenschutzgesetz (Lei Geral de Proteção de Dados, LGPD) ähnelt in vielen Aspekten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unsere Produkte umfassen bereits Funktionen, mit denen Nutzer das LGPD leichter einhalten können. Dazu gehören die Optionen, nicht personalisierte Anzeigen für Nutzer auszuliefern und Einstellungen für die Datenverarbeitung basierend auf dem geografischen Standort des Nutzers vorzunehmen.

In diesem Artikel finden Sie weitere Informationen dazu, wie wir Sie bei der Einhaltung des LGPD unterstützen.

Vertragliche Änderungen

Wir haben unsere Datenschutzerklärung bereits gemäß der DSGVO und dem kalifornischen Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern (California Consumer Act, CCPA) angepasst. Im Rahmen der DSGVO-bezogenen Bedingungen ist auch die Rolle von Google als Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher geklärt. Die bisherige Datenschutzerklärung wird nun durch LGPD-spezifische Bestimmungen ergänzt, die am 16. August 2020 in Kraft treten. Der Status von Google als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter unter dem LGDP entspricht dabei dem jeweiligen Status unter der DSGVO. Die LGPD-Bestimmungen werden in unsere bestehende Datenschutzerklärung eingefügt. Ist letztere bereits Gegenstand Ihres Vertrags, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich – Sie müssen die LGPD-Bestimmungen also nicht noch einmal separat akzeptieren.

Sollte Ihr Vertrag unsere Datenschutzbedingungen nicht enthalten, müssen Sie sie möglicherweise in einem separaten Schritt akzeptieren. Weitere Informationen finden Sie in folgenden Artikeln:

So werden Daten aus Werbeprodukten der Google Marketing Platform von Google verwendet:

Möglicherweise müssen Sie unsere Datenschutzbestimmungen für Display & Video 360, Campaign Manager 360, Search Ads 360 und Google Analytics – einschließlich Google Tag Manager, Optimize und Looker Studio – in einem separaten Schritt akzeptieren.

Wenn Sie Google-Werbeprodukte nutzen, empfehlen wir Ihnen, z. B. in Ihrer Datenschutzerklärung auf die Seite Wie Google Daten von Websites oder Apps verwendet, auf bzw. in denen seine Dienste genutzt werden zu verweisen. Darin wird erläutert, wie wir Daten in unseren Anzeigenprodukten verwalten. So erfahren Ihre Nutzer, wie Google mit ihren personenbezogenen Daten umgeht, und Sie können Ihren Transparenzverpflichtungen nachkommen.

Datenerhebung, Datenlöschung und Einstellungen für die Datenaufbewahrung

Abgesehen von den aktualisierten LGPD-spezifischen Bedingungen möchten wir Kunden in unseren Produkten neue Einstellungsmöglichkeiten anbieten, die ihnen die Einhaltung des LGPD erleichtern sollen. Weiter unten finden Sie zusätzliche Informationen zu den jeweiligen Produktfunktionen. Wenn Sie Ihrer Meinung nach unter das LGPD fallen, sollten Sie mit Ihrem Rechtsberater klären, ob entsprechende Anpassungen notwendig sind.

Zielgruppenlisten in Werbeprodukten der Google Marketing Platform

  • Zielgruppen zum Kundenabgleich: Wir speichern Datendateien, die Werbetreibende hochladen, nicht länger als nötig, um Zielgruppen zum Kundenabgleich zu erstellen und die Einhaltung unserer Richtlinien zu prüfen. Weitere Informationen für Display & Video 360 finden Sie unter Verwendung von Kundenabgleichsdaten in der Google Marketing Platform. Sobald diese Vorgänge abgeschlossen sind, löschen wir unverzüglich die Datendateien, die Sie über die Benutzeroberfläche oder die API hochgeladen haben. Weitere Informationen zum Aktualisieren oder Ersetzen einer Zielgruppe zum Kundenabgleich in Display & Video 360 finden Sie unter Zielgruppen zum Kundenabgleich.
  • Remarketing mit Google Ads- oder Floodlight-Tags: Werbetreibende legen fest, welche Nutzer in Remarketing-Listen aufgenommen werden und wie lange sie jeweils auf einer Liste bleiben. Wenn Sie das Google Ads- oder Floodlight-Tag (in der Google Marketing Platform) für Remarketing verwenden, darf das Tag nicht für Nutzer aktiviert sein, die keine personalisierten Anzeigen sehen möchten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Anforderung zu erfüllen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Website-Administrator nach potenziellen Lösungen zu fragen, etwa Google Tag Manager oder dem allgemeinen Website-Tag. Falls Sie das Google Analytics-Tag für Google Ads-Remarketing verwenden, finden Sie im Abschnitt Google Analytics-Daten unten weitere Informationen.
  • Über Campaign Manager 360 bereitgestellte Listen: Werbetreibende können festlegen, wie lange Cookies auf einer bestimmten Zielgruppenliste bleiben. Wenn Sie einen Nutzer aus einer Liste entfernen möchten, fügen Sie einfach eine „1“ neben der entsprechenden Cookie-ID ein. Weitere Informationen finden Sie im Artikel Bereitgestellte Listen unter Dateiformat und dann Datei-Headers und dann delete.

Google Analytics-Daten

In Google Analytics sind schon lange Funktionen und Richtlinien zum Schutz Ihrer Daten verfügbar. Insbesondere folgende Funktionen sind hilfreich, wenn Sie die Auswirkungen des LGPD auf Ihr Unternehmen und Ihre Analytics-Implementierung beurteilen.

  • Datenaufbewahrung: Mit den Einstellungen für die Datenaufbewahrung können Sie festlegen, wie lange Nutzer- und Ereignisdaten auf unseren Servern gespeichert werden.
  • Nutzer: Mit der User Deletion API lassen sich Daten, die mit einzelnen Nutzerkennungen (z. B. Websitebesuchern) verknüpft sind, in Ihren Google Analytics- und/oder Analytics 360-Properties löschen.
  • Properties und Konten: Google Analytics-Nutzer können Daten aus ihren Properties und/oder Konten löschen.
  • Remarketing: Werbetreibende legen fest, welche Nutzer in Remarketing-Listen aufgenommen werden. Wenn Sie Google Analytics verwenden, können Sie derartige Werbefunktionen für Nutzer deaktivieren, die keine personalisierten Anzeigen sehen möchten. Informationen zum Deaktivieren der Werbefunktionen für diese Nutzer, einschließlich Funktionen für Remarketing und Werbeberichte, finden Sie auf der Google Developers-Website unter "Leitfäden" > Disable advertising features (Werbefunktionen deaktivieren).

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