Anzeigen und Inhalte speziell für Kinder

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Richtlinien für Werbetreibende

Werbetreibende müssen alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen einhalten.

Werbetreibende dürfen bei Inhalten speziell für Kinder keine personalisierte Werbung schalten, Drittanbieter-Tracker nutzen oder anderweitig versuchen, personenbezogene Daten von Minderjährigen zu erheben.

Auf Kinder ausgerichtete oder für Kinder bestimmte Werbung darf nicht irreführend, unfair oder unangemessen für die beabsichtigte Zielgruppe sein. Dazu zählen:

Aufforderung zum Kauf: Bezahlte Werbeanzeigen dürfen Kinder nicht zum Kauf eines Produkts animieren oder dazu verleiten, ihre Eltern oder andere Personen zu einem solchen Kauf zu drängen.

Irreführende oder täuschende Behauptungen

  • Bezahlte Werbeanzeigen dürfen keine täuschenden bzw. haltlosen Behauptungen enthalten, durch die Kinder irregeführt werden. Alle Aussagen und Behauptungen müssen im Video nachvollziehbar belegt werden.
  • Bezahlte Werbeanzeigen dürfen nicht den Anschein erwecken, dass der soziale Status durch das beworbene Produkt verbessert wird.
  • Bezahlte Werbeanzeigen dürfen keine Elemente oder Calls-to-Action enthalten, die nicht funktionieren bzw. nicht in der gewünschten Weise ausführbar sind.

Eingeschränkte Kategorien und unzulässige Inhalte

Für folgende Anzeigenkategorien und ‑inhalte gelten bei Inhalten speziell für Kinder Einschränkungen:

Nicht jugendfreie und sexuell anzügliche Inhalte: Sexuelle und nicht jugendfreie Inhalte, die für Erwachsene bestimmt und für Nutzer unter 13 Jahren nicht geeignet sind.

Inhalte mit Altersbeschränkung: Medieninhalte, die für Nutzer unter 13 Jahren nicht geeignet sind. Dazu gehören unter anderem Filme und Serien, die nicht als „FSK ab 0“ oder „FSK ab 6“ eingestuft sind, sowie fiktionales Material wie Bücher oder Comics aus dem Genre „Romance“.

Alkohol/Tabak/Drogen: Produkte wie Alkohol, Tabak und Freizeitdrogen, bei denen Werbung zum Schutz von Kindern gesetzlich eingeschränkt oder illegal ist. Dies gilt auch für unzulässige Inhalte und eingeschränkte Inhalte. Darüber hinaus sind auch Produkte verboten, die in engem Zusammenhang mit Alkohol, Tabak oder Drogen stehen. Das sind zum Beispiel Angebote für Weinproben, E-Zigaretten oder Drogenutensilien.

Astrologie/Okkultismus/Übersinnliches: Anzeigen für Inhalte, die mit Astrologie, Okkultismus oder Übersinnlichem zu tun haben.

Schönheit und Kosmetik: Kosmetik und andere Produkte zur äußeren Körperpflege mit Schwerpunkt auf das äußere Erscheinungsbild. Das betrifft auch Anzeigen im Zusammenhang mit Schönheitsbehandlungen oder ‑operationen, Bräunungsmethoden sowie Tätowierungen oder Piercings.

Wettbewerbe und Gewinnspiele: Wettbewerbe oder Gewinnspiele – auch, wenn die Teilnahme kostenlos ist.

Gefährliche Inhalte: Inhalte, die gefährlich und für Nutzer unter 13 Jahren nicht geeignet sind bzw. grundsätzlich die Aufsicht eines Erwachsenen erfordern. Das betrifft unter anderem Feuerwerkskörper, Waffen oder Waffenzubehör, Angebote im Zusammenhang mit der Jagd, Paintball.

Dating und Beziehungen: Anzeigen für Dating-Dienste, Partnervermittlung oder Paarberatung.

Kampfsport: Angebote im Zusammenhang mit Boxen, Wrestling, Kampfkunst und Selbstverteidigung.

Nahrungsmittel und Getränke: Anzeigen für Lebensmittelprodukte und Getränke, unabhängig von ihrem Nährstoffgehalt.

Glücksspiel: Anzeigen für Glücksspiele, Lotterien oder Wetten, die online oder in der realen Welt durchgeführt werden, einschließlich Unterhaltungsveranstaltungen in Casinos und Übernachtungen in Casino-Hotels.

Gesundheit und Wellness: Angebote im Zusammenhang mit Gesundheit und medizinischen Problemen jeglicher Art. Dazu gehören auch Fortpflanzungsmedizin, Drogenmissbrauch oder ‑entzug, Essstörungen, Wunderheilungen und Krankenversicherungen sowie Anzeigen zu Gewichtsabnahme, Diäten und Ernährung.

Mobile Abos: Angebote, die regelmäßig über das Smartphone abgerechnet werden, z. B. Klingelton-Abodienste.

Online- oder virtuelle Communities: Angebote für Plattformen oder Dienste, die in erster Linie zur Kommunikation zwischen Nutzern dienen. Dazu gehören unter anderem soziale und berufliche Netzwerke mit Freunden und Kollegen, die Kommunikation mit Fremden sowie virtuelle Welten und Plattformen, auf denen Nutzer Livestreams übertragen können.

Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel: Anzeigen für Arzneimittel oder Medikamente, Vitaminpräparate und Nahrungsergänzungsmittel.

Politische Inhalte: Werbung mit politischen Inhalten jeglicher Art. Das betrifft unter anderem Informationen über politische Kandidaten oder Lobbygruppen sowie deren Ziele. Dazu gehören auch Angebote zu sensiblen oder kontroversen gesellschaftlichen Themen.

Verweise auf den Tod: Angebote zum Thema Tod, Mord, Beerdigungen und Naturkatastrophen.

Religion: Religiöse Anzeigen jeglicher Art.

Sprühfarben und Glasätzerei: Angebote zum Verkauf von oder Informationen zu Sprühfarben, Glasätzmitteln oder Graffiti-Produkten.

Spionage und Vorstrafenregister: Angebote für Dienste, die mutmaßlich beim Ausspionieren eines Partners helfen oder nach nicht offengelegten personenbezogenen Daten über einen Dritten suchen. Das umfasst auch Dienste, über die in öffentlichen Dokumenten nach Vorstrafen gesucht werden kann (z. B. Suche nach registrierten Sexualstraftätern).

Videospiele: Anzeigen für Videospiele sind verboten, wenn sie laut Alterskennzeichnung nicht für Nutzer bis 12 Jahre geeignet sind oder in eine der folgenden Kategorien fallen:

  • Casinospiele:
  • Spiele, die mit Casinos und Wetten in Verbindung stehen oder Anleitungen zum Erfolg bei solchen Spielen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um echtes Geld geht oder nicht.
  • Nicht jugendfreie Spiele:
  • Spiele mit sexuellen Elementen oder anderen Inhalten nur für Erwachsene.
  • Werbeaktionen für Spiele, in denen Figuren dargestellt werden, die sich küssen oder in anderweitigen romantischen Situationen zu sehen sind.
  • Ego-Shooter und Kampfspiele:
  • Spiele, bei denen der Nutzer aus der eigenen Perspektive auf andere Figuren schießt.
  • Spiele, bei denen Armeen oder Kämpfer in Schlachten oder Kämpfen kontrolliert werden.
  • Angebote für Waffen oder Skins in Videospielen.

Unzulässige Anzeigeninhalte

Inhalte mit Gewaltbezug oder grausame Inhalte: Gewaltverherrlichende oder grausame Inhalte, die für Erwachsene bestimmt und für Nutzer unter 13 Jahren nicht geeignet sind.

Beängstigende Bilder: Anzeigen mit Bildern, die für jüngere Zuschauer beängstigend wirken können, sind verboten. Beispiele dafür sind Zombies, Skelette, Masken, unheimliche Clowns oder Blut.

Derber Humor: Derber oder vulgärer Humor sowie verstörende Bilder sind in Anzeigen zu Produkten untersagt.

Vulgäre Sprache und sexuelle Anspielungen: Anzeigen mit Schimpfwörtern oder sexuellen Anspielungen sind nicht zulässig.

Spärliche Bekleidung: Anzeigen, in denen spärlich bekleidete Männer oder Frauen zu sehen sind, sind verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bilder einen sexuellen Hintergrund haben oder nicht.

Aufforderung zum Kauf: Werbeaktionen oder Inhalte, die Kinder zum Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung animieren bzw. dazu verleiten, ihre Eltern oder andere Personen zu einem solchen Kauf zu drängen.

Irreführende oder täuschende Behauptungen:

  • Bezahlte Werbeanzeigen dürfen keine täuschenden bzw. haltlosen Behauptungen enthalten, durch die Kinder irregeführt werden. Alle Aussagen und Behauptungen müssen im Video nachvollziehbar belegt werden.
  • Bezahlte Werbeanzeigen dürfen nicht den Anschein erwecken, dass der soziale Status durch das beworbene Produkt verbessert wird.
  • Bezahlte Werbeanzeigen dürfen keine Elemente oder Calls-to-Action enthalten, die nicht funktionieren bzw. nicht in der gewünschten Weise ausführbar sind.

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