Wenn Ihr AdSense-Antrag abgelehnt wurde, finden Sie in diesem Hilfeartikel Informationen zum weiteren Vorgehen.
Wenn Ihr AdSense-Konto aufgrund von ungültigem Traffic oder Richtlinienverstößen vorübergehend gesperrt wurde, können Sie sich in diesem Hilfeartikel über Kontosperrungen informieren.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht der häufigsten Gründe für die Deaktivierung von Publisher-Konten aufgrund von ungültigem Traffic oder Richtlinienverstößen. Diese Informationen sollen dazu beitragen, dass Sie unsere Richtlinien besser verstehen und dafür sorgen können, dass Ihr Konto und alle Ihre Websites, YouTube-Kanäle und/oder Apps diesen Richtlinien entsprechen. Die Liste ist nicht vollständig, sondern umfasst nur die häufigsten Gründe. Weitere Informationen finden Sie in den AdSense-Programmrichtlinien.
Wir legen großen Wert darauf, Werbetreibenden und Publishern ein sicheres Netzwerk zu bieten. Als Publisher sind Sie für die Qualität Ihres Inventars und Traffics verantwortlich. Wenn der Traffic eines Publishers gegen unsere Richtlinien verstößt bzw. ungültig ist, darf der Publisher AdSense oder andere Publisher-Produkte nicht mehr verwenden. Derartiger Traffic schadet nicht nur unseren Werbetreibenden, sondern auch Publishern, die unsere Richtlinien einhalten, da dadurch das Vertrauen der Werbetreibenden in das Werbenetzwerk beeinträchtigt wird.
Alle maximieren Alle minimierenHäufige Gründe für die Deaktivierung von AdSense-Konten aufgrund von ungültigem Traffic
Klicks auf die Anzeigen auf Ihrer eigenen Website, in Ihrem YouTube-Kanal oder in Ihrer App- Publisher dürfen nicht auf die Anzeigen auf ihrer Website, in ihrem YouTube-Kanal oder in ihrer App klicken. Sie dürfen die erzielten Impressionen und die Klicks auf die Anzeigen weder automatisiert noch manuell künstlich erhöhen. Wenn Sie als YouTube-Creator Ihre eigenen Videos ansehen, muss die Anzeige übersprungen werden, damit die Kosten für Werbetreibende nicht unbeabsichtigt künstlich erhöht werden.
- Wenn Sie weitere Informationen zu einem Werbetreibenden erhalten möchten, dessen Anzeigen auf Ihrer Website zu sehen sind, geben Sie die URL der jeweiligen Anzeige in die Adressleiste des Browsers ein.
- AdMob-Publisher können Testanzeigen einsetzen (verfügbar für Android und iOS), um ungültige Klicks auf Anzeigen zu vermeiden.
- Publisher dürfen die erzielten Impressionen bzw. die Klicks auf die Anzeigen weder automatisiert noch manuell künstlich erhöhen. Dies bezieht sich auch auf das Testen in aktiven Anzeigen.
- Fordern Sie Freunde, Verwandte, Kollegen und andere Nutzer nicht zum Klicken auf die Anzeigen auf. Bitten Sie Ihre Tester, nicht auf aktive Anzeigen zu klicken.
- Beim Testen von Anzeigen in YouTube-Kanälen muss die Anzeige übersprungen werden, damit die Kosten für Werbetreibende nicht unbeabsichtigt künstlich erhöht werden.
- Verwenden Sie Testanzeigen (verfügbar für Android und iOS), wenn Sie Anzeigen in AdMob-Apps testen möchten. Dadurch vermeiden Sie ungültige Klicks.
- Publisher dürfen andere nicht dazu auffordern, auf Anzeigen zu klicken. Nutzer dürfen in diesem Zusammenhang auch nicht dazu angehalten werden, Ihre Website, Ihren YouTube-Kanal oder Ihre App zu unterstützen. Publisher dürfen keine Prämien oder das Spenden von Geldern für Dritte in Aussicht stellen, wenn Nutzer auf Anzeigen klicken.
- Künstlich erzeugte Impressionen oder Klicks, die automatisch, also beispielsweise mit Bots oder einer betrügerischen Software generiert werden, sind verboten. Automatisierter Traffic wird entweder vom Publisher selbst erzeugt oder gekauft. Lesen Sie sich die Informationen zu den Traffic-Quellen gründlich durch, bevor Sie sich für eine Traffic-Quelle entscheiden. Denken Sie daran, dass über Programme, mit denen Links auf Ihrer Website, in Ihrem YouTube-Kanal oder in Ihrer App geprüft werden, möglicherweise auch auf Anzeigenlinks geklickt wird.
- Publisher dürfen zur Generierung von Klicks oder Impressionen keine Drittanbieterdienste wie Bezahlung für Klicks, Bezahlung für das Ansehen von Anzeigen, Autosurf- oder Click-Exchange-Programme verwenden.
- Es ist verboten, das Anzeigen-Targeting zur Gewinnsteigerung zu manipulieren. Das schließt auch die Verwendung von Keywords ein, die nicht mit dem Content Ihrer Website in Zusammenhang stehen und dazu dienen, irrelevante Anzeigen bereitzustellen.
- Anzeigen dürfen nicht in iFrames platziert werden. Dies ist nicht nur untersagt, sondern kann auch zu fehlerhaften Leistungsberichten führen. Sie können dann nicht mehr erkennen, wo die Anzeigen tatsächlich ausgeliefert werden.
- Publisher dürfen Dritte nicht auffordern, Anzeigen zu aktualisieren oder auf Anzeigen zu klicken. Nutzer dürfen in diesem Zusammenhang auch nicht dazu angehalten werden, Ihre Website, Ihren YouTube-Kanal oder Ihre App zu unterstützen. Publisher dürfen keine Prämien oder das Spenden von Geldern für Dritte in Aussicht stellen, wenn Nutzer Anzeigen aufrufen oder Suchanfragen durchführen.
- Über die Vermittlung von Drittanbietern sind für AdMob Anzeigen mit Prämie verfügbar (Android und iOS). Jegliche auf Anreizen basierende Maßnahmen für reguläre AdMob-Anzeigen sind jedoch weiterhin untersagt.
- Publisher dürfen Nutzer nicht zu Klicks auf Google Anzeigen verleiten. Beispiele für unzulässige Anzeigen-Placements:
- Anzeigen werden so implementiert, dass sie für Content wie z. B. Menüs, Navigationselemente oder Downloadlinks gehalten werden können.
- Die Standardgröße der Anzeigen wird verändert, sodass sie nicht oder kaum zu sehen sind.
- Anzeigen werden zu nahe an Elementen platziert, die viel Maus- oder Tippinteraktion erfordern. Lesen Sie die Richtlinien für Anzeigen-Placements, um eine irreführende Implementierung von Anzeigen zu vermeiden.
- In unseren Richtlinien für Anzeigen-Placements erfahren Sie, welche Implementierungen von Anzeigen irreführend sind.
- In unserem AdSense-Blogpost zu Clickjacking können Sie nachlesen, was Google gegen Maßnahmen unternimmt, die dazu führen sollen, dass Nutzer unbeabsichtigt auf Anzeigen klicken.
- Publisher dürfen keine Anzeigen in Softwareanwendungen einbetten. Dazu zählen unter anderem Symbolleisten, Desktop-Anwendungen und Browser-Erweiterungen. Dies kann auch Anwendungen betreffen, die über Websites von Drittanbietern gehostet werden, und zwar dann, wenn die Implementierung dazu führt, dass Nutzer versehentlich auf Anzeigen klicken. Publisher, die Anzeigen in Apps präsentieren möchten, sollten dazu das AdMob SDK verwenden. Für die Auslieferung von Anzeigen in Video- oder Flash-Inhalten gibt es auch ein SDK für AdSense für Videos.
Häufige Gründe für die Deaktivierung von AdSense-Konten aufgrund eines Richtlinienverstoßes
Pornografische Inhalte, nicht jugendfreie Inhalte und Inhalte nur für Erwachsene- Das AdSense-Werbenetzwerk ist jugendfrei. Daher dürfen Publisher keine Google Anzeigen auf Websites bereitstellen, die pornografische oder nicht jugendfreie Inhalte haben. Enthält Ihre Website Content, den Sie sich nicht am Arbeitsplatz oder im Kreis der Familie ansehen würden, ist diese Website wahrscheinlich nicht für die Auslieferung von Google Anzeigen geeignet. Weitere Informationen zu nicht jugendfreien Inhalten, die gegen die AdSense-Programmrichtlinien verstoßen
- Tipps hierzu erhalten Sie in unserem Blogpost zum Jugendschutz im Werbenetzwerk.
- Für Publisher, die viele Websites betreiben, ist es mitunter schwierig, jede einzelne Seite ununterbrochen zu überwachen. Sie müssen sich jedoch bewusst sein, dass jede Seite, die Ihren Anzeigencode enthält, unseren Programmrichtlinien entsprechen muss, unabhängig davon, ob es sich um Ihre eigenen Inhalte oder um von Nutzern erstellte Inhalte handelt.
- Tipps hierzu erhalten Sie in unserem Blogpost zum Beobachten von nutzergenerierten Inhalten.
- Wir möchten dafür sorgen, dass Nutzer und Werbetreibende positive Erfahrungen mit Werbung machen. Daher müssen Google-Publisher die Spamrichtlinien der Google Websuche einhalten. Wenn Sie diese Richtlinien befolgen, können Sie mögliche negative Erfahrungen Ihrer Nutzer vermeiden und die Wahrscheinlichkeit der Irreführung von Werbetreibenden verringern.
- Weitere Informationen:
- Herbeiführen ungültiger Klicks durch irreführende Labels, irreführendes Layout oder indem ein Nutzer zu versehentlichen Klicks verleitet bzw. seine Aufmerksamkeit künstlich auf Anzeigen gelenkt wird:
- Publisher dürfen Nutzer nicht zu Klicks auf Google Anzeigen verleiten. Dazu zählt auch, die Anzeigen so zu implementieren, dass sie für anderen Websitecontent, etwa Menüs, Navigationselemente oder Downloadlinks, gehalten werden können.
- Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Blogpost zur Optimierung des Anzeigen-Placements.
- Google Anzeigen dürfen nicht auf Websites ausgeliefert werden, die urheberrechtlich geschützte Inhalte enthalten, es sei denn, die zur Darstellung dieses Contents bzw. zur Weiterleitung des Traffics auf diesen Content erforderlichen Rechte liegen vor. Beispiele für urheberrechtlich geschützte Inhalte sind MP3-Dateien, Videodateien, Fernsehsendungen, Software, Comics und Bücher. Wird auf einer Website die Website einer anderen Person in einem Frame oder Fenster angezeigt, so spricht man von „Content-Framing“. Die Bereitstellung von Google Anzeigen auf diesen Seiten ist streng verboten.
- Auf Websites, auf denen kriminelle Aktivitäten beworben oder zugelassen werden, dürfen keine Google Anzeigen ausgeliefert werden. Dazu zählen unter anderem sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sowie nicht einvernehmliche oder illegale sexuelle Handlungen, das Erstellen gefälschter Rechtsdokumente, der Verkauf von Studienarbeiten oder anderen Unterlagen, die betrügerische Aktivitäten fördern, sowie Websites, die Traffic auf Seiten mit Informationen zur Herstellung von gefälschten oder kopierten Designerwaren weiterleiten bzw. solche Informationen bereitstellen.