Willkommen bei der Richtlinienübersicht für Produkteinträge
Unsere Richtlinien für Produkteinträge und deren Durchsetzung
Wir möchten eine gut funktionierende digitale Einkaufsumgebung schaffen, die sicher, transparent und relevant für Kunden, Händler sowie Publisher ist. Mit den Informationen in dieser Hilfe können Sie Produktangebote erstellen, die unseren unten aufgeführten Richtlinien für Produkteinträge entsprechen.
Die Richtlinien sollen auch zu einem sicheren und positiven Erlebnis für Kunden beitragen und dienen der Einhaltung von anwendbaren Gesetzen. Daher sind bestimmte Inhalte verboten, die unserer Meinung nach Kunden und der gesamten Plattform schaden.
Unsere Richtlinien für Produkteinträge betreffen vier große Bereiche:
- Unzulässige Inhalte: Inhalte, für die Sie keine Einträge im Google-Werbenetzwerk schalten dürfen
- Unzulässige Praktiken: Praktiken, die bei Produkteinträgen auf Google nicht erlaubt sind
- Eingeschränkt zulässige Inhalte: Inhalte, für die Sie Einträge nur mit Einschränkungen schalten dürfen
- Websiteanforderungen: Standards für Ihre Website
Wir setzen eine Kombination aus automatischer und menschlicher Bewertung ein, um dafür zu sorgen, dass Produkteinträge diesen Richtlinien entsprechen. Bei der Durchsetzung von Richtlinien verwenden wir im Interesse eines besseren Schutzes unserer Kunden und der Sicherheit unserer Plattform Algorithmen und maschinelles Lernen ‒ modelliert anhand von Entscheidungen durch Prüfer. Komplexere, differenziertere oder schwerwiegendere Fälle werden häufig von unseren eigens dafür geschulten Spezialisten geprüft und beurteilt.
Bei Inhalten, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, ergreifen wir Maßnahmen. Daher können Produkteinträge, die gegen die Richtlinien verstoßen, eingeschränkt oder abgelehnt werden. Es kann auch vorkommen, dass die Sichtbarkeit einiger Konten eingeschränkt werden und bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen das betreffende Konto gesperrt wird.
Wir informieren Sie über unsere Entscheidung in Bezug darauf, warum Ihre Produkteinträge gegen unsere Richtlinien verstoßen, und geben Ihnen den Grund für die Ablehnung an. Wenn einer Ihrer Produkteinträge abgelehnt wurde oder nur eingeschränkt sichtbar ist, können Sie den Eintrag korrigieren oder Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Sie können auch Einspruch gegen eine Sperrung des Kontos im Merchant Center einlegen.
Unzulässige Inhalte |
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Produktfälschungen
Der Verkauf von Produktfälschungen und Einträge für gefälschte Produkte sind bei Google verboten. Produktfälschungen enthalten Marken oder Logos, die mit denen eines anderen Anbieters identisch sind oder sich von diesen kaum unterscheiden. Die Markenkennzeichen des Produkts werden nachgeahmt, um den Eindruck zu erwecken, es handle sich um ein echtes Produkt des Markeninhabers.
Diese Richtlinie gilt sowohl für den Inhalt Ihrer kostenlosen Produkteinträge als auch für die Inhalte Ihrer Website.
Gefährliche Produkte
Google möchte dazu beitragen, dass sich Menschen online und offline sicher fühlen. Daher lassen wir keine Einträge für bestimmte Produkte zu, die gefährlich sind und Schäden oder Verletzungen verursachen können.
Beispiele für gefährliche Inhalte: chemische oder pflanzliche Drogen; psychoaktive Substanzen; Zubehör für den Konsum von Drogen; Waffen, Munition, Sprengstoff und Feuerwerkskörper; Anleitungen zur Herstellung von Sprengkörpern oder anderen gefährlichen Produkten; Tabakprodukte
Produkte, die unlauteres Verhalten ermöglichen
Google schätzt Ehrlichkeit und Fairness. Daher lassen wir keine Einträge für Produkte zu, die unlauteres Verhalten ermöglichen sollen.
Beispiele für Produkte, durch die unlauteres Verhalten ermöglicht wird: Hackersoftware oder -anleitungen; gefälschte Dokumente; Produkte, die wissenschaftlichen Betrug ermöglichen
Unangemessene Inhalte
Vielfalt sowie Respekt gegenüber anderen sind für Google wichtige Werte. Wir möchten nicht, dass Kunden beleidigt oder verärgert werden. Daher erlauben wir keine kostenlosen Einträge oder Ziele, die schockierende Inhalte zeigen oder zu Hass, Intoleranz, Diskriminierung oder Gewalt aufrufen.
Beispiele für anstößige oder unangemessene Inhalte: Mobbing oder Einschüchterung von Einzelpersonen oder Gruppen; Diskriminierung aufgrund der Herkunft; Produkte und Materialien in Zusammenhang mit Hassgruppierungen; Bilder von Tatorten oder Unfällen; Tierquälerei; Mord; Selbstverletzung; Nötigung; Erpressung; Verkauf von oder Handel mit gefährdeten Tierarten
Nicht unterstützte Inhalte in kostenlosen Einträgen
Google möchte es Unternehmen ermöglichen, ein breites Spektrum von Produkten in Einträgen zu präsentieren. Allerdings sind unter Umständen nicht alle Arten beworbener Inhalte für alle Produkte und Plattformen von Google geeignet.
Deshalb sind bestimmte Inhalte, die kein positives Kundenerlebnis bieten, nicht zulässig.
Unzulässige Praktiken |
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Missbrauch des Netzwerks für Produkteinträge
Google möchte, dass Einträge nützlich, vielfältig, relevant und sicher für die Kunden sind. Wir haben daher entsprechende Entscheidungen zur Präsentation von Inhalten in unserem Netzwerk getroffen. Demnach ist Folgendes nicht zulässig:
- Schädliche Inhalte
- Websites, die Kunden keinen Mehrwert bieten und primär auf die Generierung von Zugriffen ausgerichtet sind
- Versuche von Einzelhändlern, sich einen unfairen Vorteil im Ranking zu verschaffen
- Versuche von Einzelhändlern, unseren Überprüfungsprozess zu umgehen
Falschdarstellung
Google möchte nicht, dass Kunden das Gefühl bekommen, durch die Inhalte kostenloser Einträge getäuscht zu werden. Daher erwarten wir, dass die Werbeanzeigen offen und ehrlich formuliert sind und den Nutzern Informationen bieten, die ihnen fundierte Entscheidungen ermöglichen. Deshalb ist Folgendes nicht gestattet:
- Einträge, mit denen Kunden aufgefordert werden, einen Kauf oder Download durchzuführen oder eine andere Verpflichtung einzugehen, ohne dass sie vorher alle relevanten Informationen erhalten und ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben haben.
- Einträge, in denen Sie, Ihre Artikel oder Ihre Dienstleistungen unzutreffend, unrealistisch und nicht wahrheitsgemäß dargestellt werden.
Eingeschränkt zulässige Inhalte |
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Die nachstehenden Richtlinien beziehen sich auf Inhalte, die in rechtlicher oder kultureller Hinsicht sensibel sein können. Onlineeinträge können eine wirkungsvolle Methode sein, neue Kunden zu erreichen. Es gibt jedoch sensible Bereiche, in denen diese Einträge unangemessen sind und daher nicht ausgeliefert werden sollten.
Für Einträge mit den nachstehenden Inhalten gelten deshalb gewisse Einschränkungen. Sie dürfen nicht allen Kunden an allen geografischen Orten gezeigt werden. Außerdem müssen Einzelhändler unter Umständen zusätzliche Anforderungen erfüllen, damit ihre Einträge präsentiert werden. Diese eingeschränkt zulässigen Inhalte werden nicht von allen Produkten, Funktionen oder Netzwerken unterstützt.
Inhalte nur für Erwachsene
Bei Google bestehen Einschränkungen bezüglich der kostenlosen Einträge für die folgenden Arten von Inhalten für Erwachsene:
- Erotik- und Sexartikel
- Sexuell anzügliche Inhalte
- Bilder mit nackter Haut sowie Nacktdarstellungen
Bei Einträgen für Inhalte nur für Erwachsene ist Folgendes untersagt:
- Verstöße gegen geltende Gesetze und Vorschriften an den Orten, auf die Ihre Werbung ausgerichtet ist
- Ausrichtung auf Minderjährige
- Einträge für sexuell explizite Inhalte
- Einträge für sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und für nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen, einschließlich der Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
- Einträge für Inhalte, die als Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt interpretiert werden können
Beispiele für eingeschränkt zulässige Inhalte nur für Erwachsene: Werbung für Sexspielzeuge, Erotikmagazine, sexuelle Hilfsmittel oder erotische Dessous
Alkoholische Getränke
Bei Google bestehen Einschränkungen in Bezug auf Einträge für alkoholische Getränke und für Getränke, die alkoholischen Getränken ähnlich sind.
Bei Einträgen für alkoholische Getränke ist Folgendes zu beachten:
- Die anwendbaren Gesetze und Branchenstandards an den Orten, auf die die Werbung ausgerichtet ist, müssen eingehalten werden.
- Werbeanzeigen dürfen nicht auf Nutzer ausgerichtet sein, die das gesetzliche Mindestalter für Alkoholkonsum noch nicht erreicht haben
- In Anzeigen darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass Alkoholkonsum zu einem höheren Ansehen in sozialer, sexueller, beruflicher, intellektueller oder sportlicher Hinsicht verhelfen kann
- Anzeigen dürfen nicht suggerieren, dass Alkoholkonsum eine gesundheitsfördernde oder therapeutische Wirkung hat.
- In Anzeigen darf übermäßiger Alkoholkonsum nicht positiv dargestellt werden. Ferner darf nicht für Trinkgelage oder Trinkwettbewerbe geworben werden.
- In Anzeigen darf nicht dargestellt werden, dass Alkohol beim Führen eines Fahrzeugs, beim Bedienen einer Maschine oder bei einer anderen Tätigkeit konsumiert wird, die Wachsamkeit und Geschicklichkeit erfordert.
Beispiele für eingeschränkt zulässige alkoholische Getränke: Bier, Wein, Sake, Spirituosen oder hochprozentiger Alkohol, Champagner, Likörwein, alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein und alkoholfreie gebrannte Spirituosen
Urheberrechtlich geschützte Inhalte
Bei Google bestehen Einschränkungen in Bezug auf Einträge für urheberrechtlich geschützte Inhalte. Wenn Sie Einträge mit urheberrechtlich geschützten Inhalten präsentieren möchten und der Ansicht sind, dass Sie dazu bevollmächtigt sind, wenden Sie sich bitte an uns. Weitere Informationen zu unseren Verfahren bei urheberrechtlichen Problemen und zum Einreichen einer Urheberrechtsbeschwerde Ihrerseits finden Sie in diesem Formular.
Glücksspielbezogene Inhalte
Bei Google gelten Einschränkungen für Einträge mit glücksspielbezogenen Inhalten.
Beispiele für eingeschränkt zulässige glücksspielbezogene Inhalte: nationale oder private Lotterien; Rubbellose; Websites, auf denen Gutscheincodes oder Werbeangebote für Glücksspielwebsites angeboten werden
Gesundheitsbezogene Inhalte
Bei Google gelten Einschränkungen für Einträge mit den folgenden gesundheitsbezogenen Inhalten:
- Rezeptfreie Arzneimittel
- Verschreibungspflichtige Arzneimittel
- Nicht zugelassene Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel
- Produkte im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Fruchtbarkeit
Welche Einschränkungen für diese Inhalte gelten, hängt von dem Produkt ab, das Sie in einem Eintrag bewerben möchten, und von den Ländern, in denen Sie es anbieten. Für einige Inhalte, etwa für nicht zugelassene Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel, dürfen Einträge in keinem Land online präsentiert werden.
Je nach den Inhalten der Einträge und den Ländern, in denen die Einträge präsentiert werden sollen, muss vor dem Schalten von Werbung für gesundheitsbezogene Inhalte unter Umständen bei Google eine Vorabgenehmigung beantragt werden.
Marken
Google schränkt die Verwendung von Marken im Titel oder in Textzeilen von kostenlosen Einträgen nicht ein, wenn es sich um markenrechtlich geschützte Produkte oder Produkte handelt, die mit dem markenrechtlich geschützten Produkt kompatibel sind. Einzelhändler müssen die Möglichkeit haben, auf Marken zu verweisen, damit Kunden verstehen, welche Produkte sie anbieten, und Kunden benötigen diese Information bei ihren Suchanfragen. Sollten Markeninhaber geltend machen, dass die Verwendung ihrer Marke die Nutzer bezüglich der Herkunft eines Produkts verunsichern könnte, gehen wir solchen Beschwerden nach. Wenn Sie als Markeninhaber eine Markenbeschwerde einreichen möchten, nutzen Sie dieses Formular.
Websiteanforderungen |
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Redaktionelle und technische Anforderungen
Google erwartet, dass Produkteinträge hohe professionelle und redaktionelle Standards erfüllen, damit die Produkte auch ansprechend präsentiert werden können. Wir gestatten nur Einträge, die unmissverständlich und professionell gestaltet sind. Die Einträge sollten Kunden zu relevanten, nützlichen Produkten und Landingpages leiten, mit denen sie leicht interagieren können.
Beispiele für Einträge, die diese redaktionellen und professionellen Anforderungen nicht erfüllen:
- Eine angezeigte URL, die nicht genau der URL der Landingpage entspricht, z. B. wenn „google.com“ angezeigt wird und die Nutzer zu „gmail.com“ geleitet werden
- Effekthascherische Verwendung von Wörtern, Zahlen, Buchstaben, Satzzeichen oder Symbolen, etwa „KOSTENLOS“, „k-o-s-t-e-n-l-o-s“ oder „kost€nlos!!“
- Im Aufbau befindliche Websites, geparkte Domains oder Websites, die nicht funktionieren
- Websites, bei denen die „Zurück“-Schaltfläche des Browsers deaktiviert ist
- Websites, die in gängigen Browsern nicht darstellbar sind
Unverantwortliche Datenerhebung und -nutzung
Kunden von Google sollen darauf vertrauen können, dass ihre Daten geschützt und mit der gebotenen Sorgfalt behandelt werden. Daher dürfen Händler und Einzelhändler diese Daten nicht missbrauchen und zu unklaren Zwecken oder ohne angemessene Sicherheitsmaßnahmen erheben.Beispiele für Nutzerdaten, mit denen sorgsam umgegangen werden muss: vollständiger Name; E-Mail-Adresse; Postanschrift; Telefonnummer; Personalausweis- oder Reisepassnummer; Rentenversicherungs-, Sozialversicherungs-, Steuer-, Krankenversicherungs- oder Führerscheinnummer; die genannten Daten in Verbindung mit dem Geburtsdatum oder dem Mädchennamen der Mutter; finanzielle Situation; politische Neigung; sexuelle Orientierung; ethnische Herkunft; Religion
Beispiele für unverantwortliche Erhebung und Nutzung von Daten: Erheben der folgenden Daten über nicht durch SSL geschützte (https://)-Serververbindungen:
- Nutzername oder E-Mail-Adresse zusammen mit Passwörtern
- Kredit- oder Debitkartennummern
- Bank- und Anlagekontonummern
- Girokontonummern
- Überweisungsnummern
- Personalausweis- oder Reisepassnummer, Rentenversicherungs-, Sozialversicherungs-, Steuer-, Krankenversicherungs- oder Führerscheinnummer
Unsere Richtlinien
Mit Produkteinträgen können Unternehmen jeder Größenordnung weltweit auf Google sowie in unserem Werbenetzwerk für zahlreiche Produkte und Websites werben. Wir möchten Ihnen helfen, bestehende und potenzielle Kunden und Zielgruppen zu erreichen. Im Interesse einer sicheren und positiven Nutzererfahrung berücksichtigen wir auch das Feedback und die Anliegen der Nutzer in Bezug auf die Produkteinträge, die präsentiert werden. Außerdem überprüfen wir regelmäßig Änderungen im Zusammenhang mit Onlinetrends, Onlinepraktiken, Branchennormen und Vorschriften. Nicht zuletzt berücksichtigen wir in unseren Richtlinien unsere Werte und unsere Unternehmenskultur sowie betriebliche, technische und geschäftliche Erwägungen. Aus diesem Grund haben wir für sämtliche Werbung im Google-Werbenetzwerk Richtlinien formuliert.
Google erwartet, dass Werbetreibende alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen sowie die oben beschriebenen Richtlinien von Google einhalten. Sie müssen sich mit diesen Anforderungen vertraut machen und diesbezüglich immer auf dem neuesten Stand sein, und zwar nicht nur hinsichtlich der Länder und Standorte, in bzw. an denen Ihr Unternehmen tätig ist, sondern hinsichtlich aller Orte, wo Ihre Einträge erscheinen. Sollten wir Inhalte finden, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können wir die Anzeige der Inhalte blockieren und im Falle wiederholter oder schwerwiegender Verstöße Ihnen die Möglichkeit entziehen, überhaupt Einträge auf Google zu schalten.
Beachten Sie, dass diese Einschränkungen speziell für Produkteinträge gelten und keine Auswirkungen auf Richtlinien zu anderen Google-Produkten oder -Plattformen haben, für die es andere Funktionen oder zusätzliche Unterstützungsmechanismen gibt.
Diese Richtlinie gilt für Produkteinträge. Weitere Informationen zu den Richtlinien für Shopping-Anzeigen