Benachrichtigung

Planen Sie Ihre Strategie für die Rückkehr ins Büro? Sehen Sie sich im Hilfeartikel Chromebooks für die Telearbeit einrichten an, wie Chrome OS Ihnen helfen kann.

Richtlinien für Apps und Erweiterungen festlegen

Für Administratoren, die Chrome-Richtlinien in der Google Admin-Konsole verwalten.

Als Chrome Enterprise-Administrator können Sie in der Admin-Konsole Richtlinien für mehrere Apps und Erweiterungen gleichzeitig festlegen – beispielsweise für alle Apps, deren Installation Sie erzwingen möchten, oder für alle Apps, die in der Chrome-Taskleiste der Nutzer angepinnt werden sollen.

Hinweise

  • Wenn Sie Einstellungen für eine bestimmte Nutzergruppe oder registrierte Chrome-Browser vornehmen möchten, fassen Sie die betreffenden Nutzerkonten bzw. Browser in einer Gruppe oder Organisationseinheit zusammen. Nur Nutzerkonten können zu Gruppen hinzugefügt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Gruppen und Organisationseinheit hinzufügen.
  • Wenn Sie Einstellungen für Nutzer des Chrome-Browsers auf Windows-, Mac- oder Linux-Computern anwenden möchten, aktivieren Sie die Verwaltung des Chrome-Browsers für die Organisationseinheit, der die Nutzer angehören. Weitere Informationen finden Sie im Hilfeartikel Verwaltung des Chrome-Browsers aktivieren (nur Nutzerrichtlinien).
  • Es gibt ein Limit von 500 für die Gesamtzahl der Apps, multipliziert mit der Anzahl der Gruppen.

Alle öffnen   |   Alle schließen

Richtlinien für Apps festlegen

Diese können für angemeldete Nutzer auf beliebigen Geräten oder registrierte Browser unter Windows, Mac oder Linux gelten. Weitere Informationen zur Funktionsweise der Einstellungen

Richtlinien für Apps oder Erweiterungen festlegen (grundlegende Schritte)
  1. Melden Sie sich in der Google Admin-Konsole an.

    Melden Sie sich mit Ihrem Administratorkonto an. Dieses Konto endet nicht auf @gmail.com.

  2. Öffnen Sie in der Admin-Konsole das Dreistrich-Menü  und dann  Geräte und dann Chrome und dann Apps und Erweiterungen und dann Nutzer und Browser.

    Wenn Sie sich für die Chrome-Verwaltung über die Cloud registriert haben, klicken Sie auf das Dreistrich-Menü  und dann  Chrome-Browser und dann Apps und Erweiterungen und dann Nutzer und Browser.

  3. Nur Nutzer: So wenden Sie die Einstellung auf eine Gruppe an:
    1. Wählen Sie Gruppen aus.
    2. Wählen Sie die Gruppe aus, für die die Einstellung gelten soll. 
  4. Wenn die Einstellung für alle Nutzer und registrierten Browser gelten soll, verwenden Sie die oberste Organisationseinheit (bereits ausgewählt). Geben Sie andernfalls eine untergeordnete Organisationseinheit an.
  5. Klicken Sie rechts auf „Zusätzliche Einstellungen“Einstellungen.
  6. Legen Sie die gewünschten Richtlinien fest (siehe Informationen zu den einzelnen Einstellungen).
  7. Klicken Sie auf Speichern.

Informationen zu den einzelnen Einstellungen

Android-Apps auf Chrome-Geräten

Standardmäßig dürfen Nutzer in dieser Organisationseinheit Google Play und Android-Apps nicht auf ihren Geräten installieren. Wenn Sie Nutzern auf ihren ChromeOS-Geräten Zugriff auf genehmigte Apps im Google Play Store gewähren möchten, wählen Sie Nutzern erlauben, Android-Apps zu installieren aus.

Android-Apps auf nicht verbundenen Geräten

 

Sie können auswählen, ob Nutzer Android-Apps auf ChromeOS-Geräten verwenden dürfen, die nicht von Ihrer Organisation verwaltet werden.

Hinweis: Einstellungen, mit denen der Nutzerzugriff auf Apps im Google Play Store gesteuert wird, einschließlich Android-Apps auf Chrome-Geräten und Android-Apps für nicht verbundene Nutzer, haben Vorrang vor dieser Einstellung.

Zulässige Arten von Apps und Erweiterungen

Mit dieser Einstellung können Sie bestimmte Arten von Apps für Nutzer sperren, indem Sie das Häkchen aus den entsprechenden Kästchen entfernen.

Arten von Apps:

Quellen für die Installation von Apps und Erweiterungen

Hier geben Sie an, über welche URLs Erweiterungen, Apps und Designs installiert werden dürfen. Wenn beispielsweise eine URL, unter der Sie eine CRX-Datei gespeichert haben, mit der Liste übereinstimmt, wird die Chrome-Aufforderung zur Installation angezeigt, wenn der Nutzer auf die URL klickt. Geben Sie ein URL-Muster pro Zeile an. Weitere Beispiele auf der Entwickler-Website für Chrome

Diese Richtlinie wirkt sich nicht auf Android-Apps unter ChromeOS aus. Weitere Informationen dazu, wie Sie Richtlinien für Android-Apps auf unterstützten ChromeOS-Geräten einrichten, finden Sie im Hilfeartikel Android-Apps für verwaltete Nutzer auf ChromeOS-Geräten bereitstellen.

Unsicher gepackte Erweiterungen zulassen

Wird unter Chrome ab Version 78 nicht unterstützt

Hiermit legen Sie fest, ob unsicher gepackte Erweiterungen erlaubt oder blockiert werden sollen.

Externe Erweiterungen

Mit dieser Richtlinie können Sie die Installation externer Erweiterungen blockieren. Eine externe Erweiterung ist eine Erweiterung, die nicht aus dem Chrome Web Store installiert wurde.

Berechtigungen und URLs

Sie können diese Einstellung auf zweierlei Weise nutzen:

Installation bestimmter Erweiterungen blockieren

Sie können verhindern, dass Nutzer Erweiterungen ausführen, die bestimmte Berechtigungen anfordern, die von Ihrer Organisationseinheit nicht zugelassen sind.

Weitere Informationen finden Sie im Hilfeartikel Apps und Erweiterungen zulassen oder blockieren unter „Apps und Erweiterungen auf Basis von Berechtigungen blockieren“.

Verhindern, dass Webseiten durch Apps geändert werden

Sie können festlegen, ob die von Ihnen angegebenen Webseiten mithilfe von Apps oder Erweiterungen geändert werden dürfen.

Weitere Informationen finden Sie im Hilfeartikel Verhindern, dass Webseiten durch Chrome-Erweiterungen geändert werden.

  • Hosts mit Laufzeitsperrung: die URLs der Seiten, die nicht mithilfe von Apps geändert werden dürfen.
  • Hosts mit Laufzeitberechtigung: die URLs der Seiten, die mithilfe von Apps geändert werden dürfen. Der Zugriff wird auch dann erlaubt, wenn diese Seiten gleichzeitig in den blockierten URLs aufgelistet sind.
Symbol für die Chrome Web Store App

Gibt an, ob Nutzer die Chrome Web Store App im Launcher auf ChromeOS-Geräten und auf neuen Tabs sehen können.

Chrome Web Store-Startseite

Die Startseite des Chrome Web Store lässt sich für angemeldete Nutzer personalisieren. Ebenso können Sie zum Beispiel Apps und Erweiterungen für Ihre Domain in einer eigenen, nach der Domain benannten Sammlung im Chrome Web Store empfehlen.

Chrome Web Store-Berechtigungen

Nutzern erlauben, auf Ihre Domain beschränkte Apps im Chrome Web Store zu veröffentlichen: Mit dieser Option können Sie festlegen, dass Nutzer im Chrome Web Store private Apps veröffentlichen dürfen, die auf Ihre Domain beschränkt sind. Anschließend wird eine Option angezeigt, mit der Sie zulassen oder verhindern, dass Nutzer privat gehostete Apps veröffentlichen, wenn der Domainname in der launch_web_url oder app_url der App nicht Ihrer Organisation gehört.

Weitere Informationen: Chrome-App-Sammlung erstellen, Benutzerdefinierte Chrome-Apps und -Erweiterungen erstellen und veröffentlichen

Nicht im Chrome Web Store veröffentlichte Erweiterungen

Diese Richtlinie gilt nur für Erweiterungen, die über den Chrome Web Store installiert und aktualisiert wurden. Über andere Quellen installierte Erweiterungen, die selbst gehostet werden, oder Erweiterungen, die über die Befehlszeile oder den Entwicklermodus lokal installiert werden, sind von dieser Richtlinie nicht betroffen. Erweiterungen mit erzwungener Installation und auf eine bestimmte Version festgelegte Erweiterungen sind ebenfalls ausgeschlossen.

Gibt an, ob Erweiterungen, die nicht im Chrome Web Store veröffentlicht sind, im Chrome-Browser verfügbar sind. Standardmäßig sind Erweiterungen, deren Veröffentlichung im Chrome Web Store aufgehoben wurde, zulässig. Wenn Sie diese Erweiterungen deaktivieren möchten, wählen Sie Erweiterungen, deren Veröffentlichung zurückgezogen wurde, deaktivieren aus.

Unterstützung für Chrome-Apps verlängern

Chrome-Apps wurden für Microsoft Windows, macOS und Linux eingestellt.

Die Standardeinstellung Chrome-Apps dürfen unter Windows, Mac und Linux ausgeführt werden bedeutet, dass Chrome-Apps bis zu dem Datum, an dem die Unterstützung für alle Plattformen eingestellt wird, auf diesen Plattformen ausgeführt werden dürfen.

Wenn Sie die andere Option auswählen, werden Chrome-Apps möglicherweise nicht ausgeführt, je nach Status des Einstellungs-Roll-outs.

Chrome-Apps, deren Installation durch Richtlinien erzwungen wird, sind unabhängig von der ausgewählten Option zulässig.

Android-Berichterstellung für Nutzer und Geräte

Mit dem Berichtstool in der Admin-Konsole können Sie innerhalb Ihres Netzwerks überwachen, für welche Nutzer und auf welchen Geräten Apps installiert wurden und wo Fehler aufgetreten sind.

Informationen zur Einrichtung finden Sie im Hilfeartikel Erzwungene Installation von Android-Apps überwachen.

Hinweis: Der Bericht enthält nur Informationen für verwaltete Nutzer mit verwalteten ChromeOS-Geräten, die Managed Google Play unterstützen.

Apps beim Start wiederherstellen

Wählen Sie aus, ob alle Apps, die ausgeführt wurden, als sich der Nutzer das letzte Mal abgemeldet hat, zu Beginn einer Sitzung gestartet werden sollen.

Wenn die Option Alle Apps und App-Fenster wiederherstellen ausgewählt ist, gilt die Einstellung Beim Start zu ladende Seiten nur, wenn ein Nutzer eine neue Sitzung zum ersten Mal auf einem neuen Gerät startet, oder wenn die Sitzungen nicht permanent sind. Weitere Informationen finden Sie unter Beim Start zu ladende Seiten.

Wählen Sie eine der folgenden Optionen aus:

  • Alle Apps und App-Fenster wiederherstellen (Standard): Apps und App-Fenster werden beim Start wiederhergestellt oder nicht wiederhergestellt, je nachdem, welche Option unter Gewünschtes Verhalten auswählen ausgewählt wurde.
  • Nur Chrome-Browser wiederherstellen: Nur Browserfenster werden automatisch wiederhergestellt.
Einstellungen Folge

Alle Apps und App-Fenster wiederherstellen
+
Immer wiederherstellen

Apps und App-Fenster werden immer wiederhergestellt.
Alle Apps und App-Fenster wiederherstellen
+
Nutzer jedes Mal fragen

Der Nutzer wird gefragt, ob er Apps und App-Fenster wiederherstellen möchte.

Alle Apps und App-Fenster wiederherstellen
+
Nicht wiederherstellen
Apps und App-Fenster werden nie wiederhergestellt.
Nur Chrome-Browser wiederherstellen Wenn Sie diese Option auswählen, wird der Browser jedes Mal gestartet, wenn sich der Nutzer anmeldet. Dies richtet sich nach der Option, die in der Einstellung „Beim Start zu ladende Seiten“ festgelegt wurde. 

 

Android-Geisterfenster

Hiermit können Sie festlegen, ob bei der Wiederherstellung von Android-Apps nach einem Absturz oder Neustart die Erstellung von Geisterfenstern aktiviert werden soll.

Geisterfenster sind eine Vorschau von Android-Apps, die noch geladen werden. Der Nutzer sieht dann, dass die App bald verfügbar sein wird und muss sie nicht manuell suchen und starten.

Apps anpinnen

Auf den ChromeOS-Geräten Ihrer Nutzer sind im Launcher vorinstallierte Kreativitäts-Apps enthalten. Zu diesen Apps gehören Kamera, Canvas, Galerie und Screencast. Mit dieser Einstellung können Sie festlegen, welche Apps in der Ablage auf Geräten angepinnt werden sollen. Nutzer können sie nicht loslösen.

Bei Education-Kunden sind Canvas und Screencast standardmäßig in der Ablage angepinnt. Andernfalls sind keine der im Launcher vorinstallierten Creative-Apps in der Ablage angepinnt.

Weitere Informationen zum Anpinnen von Apps im Launcher finden Sie in der Richtlinie PinnedLauncherApps.

Sperrliste für Installationstypen von Erweiterungen

Gibt nicht zulässige Installationstypen für Erweiterungen an. Wenn Sie Befehlszeile auswählen, kann der Chrome-Browser keine Erweiterungen aus der Befehlszeile laden.

Weitere Informationen

Google sowie zugehörige Marken und Logos sind Marken von Google LLC. Alle anderen Unternehmens- und Produktnamen sind Marken der jeweiligen Unternehmen.

War das hilfreich?

Wie können wir die Seite verbessern?
Suche
Suche löschen
Suche schließen
Hauptmenü
4678468728179916482
true
Suchen in der Hilfe
true
true
true
true
true
410864
false
false