Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Es ist nicht beabsichtigt, dass durch die Übersetzung der Inhalt unserer Richtlinien verändert wird. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.
Sie können auf YouTube Untertitel in Ihrer Sprache aktivieren. Klicken Sie unten im Videoplayer auf das Einstellungssymbol und dann auf „Untertitel“ und wählen Sie Ihre Sprache aus.
Die Nutzer sollen darauf vertrauen können, dass Nutzerdaten geschützt und mit der gebotenen Sorgfalt behandelt werden. Daher dürfen unsere Werbepartner diese Informationen nicht missbrauchen und zu unklaren Zwecken oder ohne angemessene Offenlegung oder Sicherheitsmaßnahmen erfassen.
Für personalisierte Anzeigen einschließlich Remarketing und benutzerdefinierten Zielgruppen gelten zusätzliche Richtlinien. Wenn Sie Ausrichtungsfunktionen für personalisierte Werbung verwenden, lesen Sie unbedingt die Richtlinien zur Datenerfassung und ‑nutzung in personalisierten Anzeigen.
Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für unzulässige Anzeigeninhalte. Was geschieht bei Richtlinienverstößen?
Unzureichende Datensicherheit
Folgendes ist nicht zulässig:
Fehlerbehebung: Unzureichende DatensicherheitKeine Verwendung von Sicherheitsmaßnahmen, die für die Art der erfassten Informationen angemessen sind und auf den relevanten branchenüblichen Standards basieren
Beispiele: Erfassung der Nummern von Kredit- oder Debitkarten, Bank- und Anlagekonten, Überweisungen, Personalausweisen sowie der Steuer-, Rentenversicherungs-, Krankenversicherungs-, Führerschein- oder Sozialversicherungsnummer über eine ungesicherte Seite, die nicht SSL-geschützt ist oder kein gültiges Zertifikat hat
- Korrigieren Sie das Ziel der Anzeige. Entweder dürfen keine personenbezogenen Daten von Nutzern mehr erfasst werden oder dieser Vorgang muss sicher über einen SSL-Server erfolgen.
- Option 1: Verwenden Sie einen sicheren Server.
Nutzen Sie bei der Erfassung personenbezogener Daten einen SSL-Server, mit dem eine sichere Verarbeitung möglich ist. Mit SSL wird der URL Ihrer Website https:// statt http:// vorangestellt. Weitere Informationen zum Einrichten von SSL auf Ihrer Website- Option 2: Erfassen Sie keine Daten von Nutzern.
Ändern Sie Ihre Website oder App so, dass keine personenbezogenen Daten erfasst werden, wenn Nutzer auf Ihre Inhalte zugreifen.Bearbeiten Sie die Anzeige. Dadurch werden die Anzeige und das Ziel noch einmal zur Überprüfung eingereicht.
Die meisten Anzeigen werden innerhalb eines Werktags überprüft. Ist eine umfassendere Prüfung erforderlich, kann es länger dauern.
Unzulässiger Informationsaustausch
Folgendes ist nicht zulässig:
Weitergabe personenidentifizierbarer Informationen an Google über Remarketing-Tags, Conversion-Tracking-Tags oder Produktdatenfeeds, die ggf. mit Anzeigen verknüpft sind
Beispiel: Weitergabe von E-Mail-Adressen eines Nutzers über URLs mit Remarketing-Tags
Fehlerbehebung: Unzulässiger InformationsaustauschHinweis: Diese Anforderung gilt nicht für Google Ads-Dienste, die den Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads unterliegen, nämlich erweiterte Conversions, Kundenabgleich, Ladenverkäufe sowie „Ladenverkäufe (direkter Upload)“.
- Ursache ermitteln: Welche URLs nicht den Richtlinien entsprechen, können Sie der Benachrichtigungs-E-Mail von Google zum Richtlinienverstoß entnehmen. Häufig sind personenbezogene Daten versehentlich in URLs enthalten, die über Webformulare, Log-in-Seiten und benutzerdefinierte Parameter von E-Mail-Marketingkampagnen an Google gesendet werden.
- Personenidentifizierbare Informationen aus weitergegebenen Daten entfernen: Aktualisieren Sie Ihre Systeme so, dass keine personenidentifizierbaren Informationen in URLs enthalten sind. Im Folgenden erläutern wir die gängigsten Methoden zum Entfernen personenidentifizierbarer Informationen aus URLs.
Mit einer UUID lässt sich verhindern, dass personenidentifizierbare Informationen an Google gesendet werden. So könnteWebformulare: HTML-Formulare sollten mit dem
POST
-Protokoll gesendet werden. Wenn dasGET
-Protokoll verwendet wird, sind die Formularparameter Teil der URL in der Adressleiste. Aktualisieren Sie den Quellcode der Seite oder die HTML-generierende Komponente so, dass das Attribut des „form“-Tagsmethod="post"
umfasst. Weitere Informationen zur „form“-MethodeLog-in-Seiten: Auf manchen Websites, insbesondere auf solchen mit Nutzerprofilen oder -Log-ins, werden URL-Muster verwendet, die personenidentifizierbare Informationen enthalten. Ersetzen Sie die personenbezogenen Daten in der URL durch eine eindeutige Kennung für die Website oder durch eine eindeutige Nutzer-ID (UUID).
Benutzerdefinierte Parameter von E-Mail-Marketingkampagnen: Überprüfen Sie, ob die URLs, die für eine E-Mail-Marketingtestkampagne generiert wurden, E-Mail-Adressen oder andere personenbezogene Daten in den URL-Parametern enthalten. Weisen Sie jedem Nutzer eine eindeutige Kennung für die Website oder eine eindeutige Nutzer-ID (UUID) zu und erfassen Sie die UUID mithilfe der URL-Parameter.
beispiel.de/meine_einstellungen/beispiel@email.de
etwa zubeispiel.de/meine_einstellungen/43231
geändert werden. Hier kann anhand der Nummer43231
eindeutig das Konto mit der E-Mail-Adresse beispiel@email.de identifiziert werden.- Antwortformular ausfüllen: Geben Sie im Formular an, dass Sie Schritte zur Lösung des Problems unternommen haben. So weiß Google über Ihren Fortschritt Bescheid.
Sicherstellen, dass das Problem behoben wurde: Nachdem Sie das Formular gesendet haben, überprüft Google, ob das Problem durch Ihre Änderungen an der Website behoben wurde. Sie erhalten innerhalb von 2 Wochen eine weitere Benachrichtigung. Mit dieser werden Sie informiert, ob das Problem beseitigt ist oder ob über die mit Ihrem Konto verknüpften URLs weiterhin personenidentifizierbare Informationen übermittelt werden. Wenn weiterhin personenbezogene Daten enthalten sind, sollten Sie die aktualisierte Liste der URLs, die gegen die Richtlinien verstoßen, überprüfen und den Grund für das Problem ermitteln.
Sie können Ihre Änderungen zuerst anhand einer Testwebsite prüfen, bevor Sie den Quellcode der tatsächlichen Website ändern. Versehen Sie die Testwebsite mit Tags der Google Ads-Kundennummer, die Sie für personalisierte Werbung verwenden. Sobald die Testwebsite in der Liste der URLs aufgeführt wird, die personenidentifizierbare Informationen enthalten, können Sie Änderungen vornehmen und testen. Wenn wir auf der Testwebsite keine personenidentifizierbaren Informationen mehr erkennen, wird sie nicht mehr aufgeführt. Anschließend können Sie die Änderungen an der tatsächlichen Website vornehmen.
Remarketing-Listen und andere Listen, die auf Remarketing basieren, wie z. B. benutzerdefinierte Kombinationslisten oder ähnliche Zielgruppen, werden deaktiviert, wenn sie dieser Richtlinie nicht entsprechen. Weitere Informationen dazu, was bei Richtlinienverstößen geschieht
Missbrauch personenbezogener Daten
Folgendes ist nicht zulässig:
Verwendung von personenbezogenen Daten auf eine Weise, in die Nutzer nicht eingewilligt haben
Beispiele: Verkauf der Kontaktdaten von Nutzern oder Verwendung der Bilder von Nutzern in Anzeigen ohne deren Einwilligung
Anzeigen, die unter Verwendung der personenbezogenen Daten direkt an den Nutzer gerichtet werden
Beispiel: Anzeigen, in denen ein Nutzer mit Namen, Titel oder Stellenbezeichnung direkt angesprochen wird
Konkretes Beispiel: „Hallo Johannes Schmitz – hier können Sie Blumen kaufen!“
Anzeigen, in denen angedeutet wird, dass personenbezogene Daten eines Nutzers bekannt sind
Beispiel: Anzeigen, die angeblich Ihren Finanzstatus oder Ihre politische Neigung kennen
Konkretes Beispiel: „Sie sind hoch verschuldet. Lassen Sie sich noch heute beraten.“
Einwilligung der Nutzer in der EU
Folgendes ist nicht zulässig:
Werbung, die gegen unsere Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU verstößt
Beispiel: Verwendung von Google Ads-Funktionen wie Remarketing oder Conversion-Tracking, ohne von Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum oder im Vereinigten Königreich eine entsprechende Einwilligung zur Verwendung von Cookies oder (beim Remarketing) von personenbezogenen Daten zur Auslieferung personalisierter Anzeigen einzuholen
Nicht autorisierte Cookies auf Google-Domains
Folgendes ist nicht zulässig:
Cookie auf einer Google-Domain setzen
Beispiele: Ein Rechtssubjekt, bei dem es sich nicht um Google handelt, setzt ein Cookie auf doubleclick.net oder googlesyndication.com oder es wird zugelassen, dass ein anderes Rechtssubjekt ein solches Cookie setzt