Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Es ist nicht beabsichtigt, dass durch die Übersetzung der Inhalt unserer Richtlinien verändert wird. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.
Nutzer von Display & Video 360 müssen diese Google Ads-Richtlinie befolgen. Weitere Einschränkungen finden Sie in der Display & Video 360-Hilfe.
Sie können auf YouTube Untertitel in Ihrer Sprache aktivieren. Klicken Sie unten im Videoplayer auf das Einstellungssymbol und dann auf „Untertitel“ und wählen Sie Ihre Sprache aus.
Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für Inhalte, die für Anzeigen nicht zulässig sind. Was geschieht bei Richtlinienverstößen?
Malware
Als Malware wird Software bezeichnet, die einen Computer, ein Gerät oder ein Netzwerk beschädigen kann oder nicht erlaubten Zugriff darauf ermöglicht.
Diese Anforderungen gelten für Ihre Anzeigen sowie für Software, die auf Ihrer Website bzw. in Ihrer App gehostet wird oder mit Ihrer Website bzw. Ihrer App verlinkt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Software über das Google-Werbenetzwerk beworben wird. Folgendes ist nicht zulässig:
Vorsätzliche Verbreitung von Malware bzw. unerwünschter Software, die einen Computer, ein Gerät oder ein Netzwerk beschädigen kann oder unautorisierten Zugriff darauf ermöglicht
Beispiele (keine vollständige Aufzählung):
- Computerviren, Ransomware, Würmer, Trojaner, Rootkits, Keylogger, Dialer, Spyware, Rogue-Software und andere schädliche Programme oder Apps
- Erzwungene Weiterleitungen, z. B. wenn Nutzer auf eine unbekannte mit Malware infizierte Website weitergeleitet werden, obwohl sie nicht auf die Anzeige geklickt haben
- HTML5-Anzeige, über die die Anmeldedaten der Nutzer von einer Publisherseite gestohlen werden
Wir nehmen Verstöße gegen diese Richtlinie sehr ernst und stufen sie als schwerwiegend ein. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Google Ads-Richtlinien liegt vor, wenn er rechtswidrig ist oder unseren Nutzern erheblichen Schaden zufügt. Damit wir entscheiden können, ob ein Werbetreibender oder eine Landingpage gegen diese Richtlinie verstößt, werten wir Informationen aus mehreren Quellen aus. Hierzu zählen neben der Anzeige, der Website und den Konten auch externe Quellen. Wenn wir Verstöße gegen diese Richtlinie feststellen, werden Ihre Google Ads-Konten nach der Erkennung und ohne vorherige Warnung gesperrt. Sie dürfen dann nicht mehr bei uns werben. Wenn Sie der Meinung sind, dass es sich um einen Irrtum handelt und Sie nicht gegen unsere Richtlinie verstoßen haben, sollten Sie Einspruch einlegen und diesen begründen. Die Sperrung von Konten wird nur dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt eindeutig ist und es einen guten Grund dafür gibt. Ihre Angaben müssen daher vollständig und präzise sein und der Wahrheit entsprechen. Weitere Informationen zur Sperrung von Google Ads-Konten aufgrund von Richtlinienverstößen
Manipulierte Websites
Bei manipulierten Websites ist der Code der Website oder des Ziels so manipuliert, dass ein Drittanbieter davon profitiert, ohne dass der Inhaber oder Betreiber der Website bzw. des Ziels davon weiß. Häufig geht damit auch Schaden für die Websitenutzer einher. Die folgenden Fälle würden zu einer Ablehnung aufgrund des Richtlinienverstoßes „Manipulierte Website“ führen:
Gekaperte und gehackte Ziele
Beispiele (keine vollständige Aufzählung): Websites, die Skript oder Code einschleusen, um Nutzerdaten ohne Einwilligung zu übertragen, z. B. ein Kreditkarten-Skimmer, Websites, über die Malware auf Endnutzergeräten installiert wird, auf denen Pop-up-Anzeigen gestartet werden, über die Nutzer auf andere Websites weitergeleitet werden, auf denen Nutzerdaten ohne die Einwilligung des Endnutzers verwendet werden; Betreiben einer Website, die mit einem CMS (Content-Management-System) erstellt wurde, das bekannte Sicherheitslücken hat, die bereits missbraucht wurden
Korrekturmöglichkeiten
Anzeigen prüfen, die aufgrund einer manipulierten Website abgelehnt wurden
- Klicken Sie in Ihrem Google Ads-Konto auf das Symbol für Kampagnen .
- Öffnen Sie das Drop-down-Menü Kampagnen.
- Klicken Sie auf Anzeigen.
- Klicken Sie über der Statistiktabelle auf Filter hinzufügen.
- Klicken Sie auf Attribute, um den Bereich mit den Attributfiltern zu maximieren.
- Klicken Sie auf Richtliniendetails.
- Suchen Sie nach „Manipulierte Website“ und klicken Sie dann auf Übernehmen, um die Anzeigen zu sehen, die von der Richtlinie zu manipulierten Websites betroffen sind.
Anzeigen prüfen und korrigieren
Lesen Sie sich die Richtliniendetails durch, um die Inhalte zu finden, die zur Ablehnung geführt haben. Manipulierte Domains werden in Ihrem Google Ads-Konto aufgeführt, wenn sie verfügbar sind. Prüfen Sie Ihre Website und entfernen Sie jeglichen Code, der auf diese Domains verweist. Falls Sie beim Beheben des Problems mit Ihrer Website Unterstützung benötigen, finden Sie auf dieser Google-Seite zusätzliche Informationen.
Status der Website oder der finalen URL von abgelehnten Anzeigen prüfen
Mit dem externen Google-Tool zum Prüfen des Safe Browsing-Websitestatus können Sie den Status der Website oder der finalen URL von abgelehnten Anzeigen prüfen. Websites werden in Safe Browsing deaktiviert, wenn dort unsichere Inhalte gefunden wurden, denen Nutzer beispielsweise über organische Einträge ausgesetzt sind. Beheben Sie das Malwareproblem auf Ihrer Website und legen Sie über die Google Search Console Einspruch gegen die Entscheidung ein, um die Domain von der Safe Browsing-Bedrohungsliste entfernen zu lassen. Nachdem Sie diese Schritte erfolgreich ausgeführt haben, sollten Ihre Website/Landingpages automatisch für die Anzeigenauslieferung freigegeben werden. Sollten Ihre Anzeigen danach immer noch den Status „Abgelehnt“ haben, wenden Sie sich an den Support.
Falls sich das Ziel der Anzeige nicht korrigieren lässt, können Sie ein neues, nicht manipuliertes Ziel festlegen. Die Anzeige und das zugehörige Ziel werden dadurch noch einmal zur Überprüfung eingereicht.
Einspruch gegen Richtlinienentscheidung einlegen
Wenn Sie das Ziel korrigiert haben oder der Ansicht sind, dass uns ein Fehler unterlaufen ist, können Sie direkt über Ihr Google Ads-Konto Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen und eine Überprüfung beantragen. Wenn wir dann feststellen, dass das Ziel richtlinienkonform ist und sowohl die Anzeige als auch das Ziel den Google Ads-Richtlinien entspricht, geben wir Ihre Anzeigen frei. Falls Sie diese Verstöße nicht beheben können oder möchten, entfernen Sie Ihre Anzeige, damit Ihr Konto nicht aufgrund wiederholter Richtlinienverstöße gesperrt wird. So legen Sie Einspruch ein:
- Klicken Sie in Ihrem Google Ads-Konto auf das Werkzeugsymbol .
- Öffnen Sie im Abschnittsmenü das Drop-down-Menü Fehlerbehebung.
- Klicken Sie auf Richtlinienmanager.
- Klicken Sie auf dem Tab „Richtlinienverstöße“ bei der betreffenden Anzeige auf Einspruch einlegen.
- Wählen Sie unter „Grund für den Einspruch“ diese Option aus: Änderungen vorgenommen, um die Richtlinien einzuhalten.
- Klicken Sie auf Senden.
Unerwünschte Software
Gemäß den Richtlinienanforderungen sollte Software, die auf Ihrer Website bzw. in Ihrer App gehostet wird (oder damit verlinkt ist), eine positive Nutzererfahrung bieten. In der Google-Richtlinie zu unerwünschter Software werden die folgenden grundlegenden Merkmale von Software genannt, die die Nutzererfahrung beeinträchtigen können:
- Sie ist irreführend und verspricht Vorzüge, die sie nicht hat.
- Sie versucht, den Nutzer durch Täuschung zur Installation zu bewegen, oder sie wird ungewollt in Verbindung mit einem anderen Programm installiert.
- Sie informiert den Nutzer nicht über alle ihre wesentlichen und wichtigen Funktionen.
- Sie hat unerwartete Auswirkungen auf das System des Nutzers.
- Sie ist schwer zu entfernen.
- Sie erfasst oder überträgt private Informationen ohne Wissen des Nutzers.
- Sie ist mit anderen Programmen gebündelt, ohne dass auf ihre Existenz hingewiesen wird.
Ihre Anzeigen und Anzeigenziele dürfen nicht gegen die Google-Richtlinie zu unerwünschter Software verstoßen.
Die folgenden Fälle würden zu einer Ablehnung aufgrund des Richtlinienverstoßes „Unerwünschte Software“ führen:
Das Produkt ist in Ihrer Anzeige oder auf einer Landingpage nicht klar beschrieben
Beispiele (unvollständig): Keine Informationen zum Produkttyp (App, Erweiterung, Software) in der Anzeige oder auf der Landingpage; mangelnde Transparenz in Bezug auf die Funktionsweise der Software; tatsächliche Funktionsweise der Software stimmt nicht mit der Beschreibung überein
Nutzer werden nicht über die vollständigen Auswirkungen der Softwareinstallation informiert
Beispiele (unvollständig): Software nimmt ohne Zustimmung oder Wissen des Nutzers Änderungen am System oder den Browsereinstellungen vor; erschwerte Deaktivierung oder Deinstallation der Software; fehlende Nutzungsbedingungen oder Endnutzer-Lizenzvereinbarungen; Bündeln von Software oder Anwendungen ohne Wissen des Nutzers; Übertragung privater Informationen ohne Wissen des Nutzers
Korrekturmöglichkeiten
Anzeige oder Anzeigenziel korrigieren
Die Anzeige muss sowohl einen Produkttyp als auch eine einzeilige genaue Beschreibung der Funktionsweise des Produkts enthalten.
Im Anzeigenziel muss der Produkttyp angegeben und eine einzeilige Beschreibung der Funktionsweise des Produkts enthalten sein. Außerdem müssen alle Folgen der Softwareinstallation genau erläutert werden, einschließlich möglicher Änderungen am Browser oder an den Einstellungen des Nutzers. Offenlegungen oder Haftungsausschlüsse in Bezug auf alle Auswirkungen der Installation der Software müssen gut sichtbar (auffällig platziert und in großer Schrift) und für jeden leicht verständlich formuliert sein (insbesondere für Nutzer mit weniger Technologiekenntnissen).
Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen
- Klicken Sie in Ihrem Google Ads-Konto auf das Werkzeugsymbol .
- Öffnen Sie im Abschnittsmenü das Drop-down-Menü Fehlerbehebung.
- Klicken Sie auf Richtlinienmanager.
- Klicken Sie auf dem Tab „Richtlinienverstöße“ bei der betreffenden Anzeige auf Einspruch einlegen.
- Wählen Sie unter „Grund für den Einspruch“ zwischen den Optionen Entscheidung anfechten und Änderungen vorgenommen, um die Richtlinien einzuhalten aus.
- Klicken Sie auf Senden.
Unfairer Vorteil
Folgendes ist nicht zulässig:
Über das Google-Werbenetzwerk bei Zugriffen einen unfairen Vorteil gegenüber anderen Auktionsteilnehmern erlangen
Beispiele (keine vollständige Aufzählung): Affiliates, die mit Google Ads werben, ohne die entsprechenden Richtlinien für Affiliate-Programme einzuhalten, und die mit mehreren Konten bei identischen oder ähnlichen Suchanfragen mit denselben oder ähnlichen Anzeigen werben und versuchen, mehrere Anzeigen gleichzeitig für Ihr Unternehmen, Ihre App oder Ihre Website zu schalten
Hinweis: Keywords sollten der mit der Suchanfrage vermutlich verfolgten Absicht der Zielgruppe entsprechen. Jede Website oder App, für die Sie werben, sollte Nutzern einen Mehrwert bieten. Sie sollten beispielsweise vermeiden, ähnliche Produkte mit vergleichbaren Preisen auf ähnlichen Zielseiten zu bewerben.
Ausweichender Anzeigeninhalt
Anzeigenkomponenten (Text, Bilder, Videos, Domains oder Subdomains) manipulieren, um Erkennungssysteme und/oder Maßnahmen zu umgehen
Beispiele (keine vollständige Aufzählung): verbotene Wörter oder Wortgruppen absichtlich falsch schreiben, um eine Ablehnung der Anzeige zu verhindern; Änderung der Schreibweise von markenrechtlich geschützten Begriffen im Anzeigentext, in Domains, in Subdomains oder in Logos, um die Einschränkungen zu umgehen, die bei Verwendung dieser Begriffe gelten; Verwendung nicht sichtbarer Unicode-Zeichen in Anzeigen, die für den Nutzer keinen Mehrwert darstellen; Manipulation von Bildern oder Videos, um Inhalte zu verdecken, die gegen unsere Richtlinien verstoßen.
Umgehung von Systemen
Folgendes ist nicht zulässig:
Einsatz oder versuchter Einsatz von Praktiken, bei denen Werbesysteme und Verfahren von Google umgangen oder gestört werden
Beispiele:
- Cloaking. Dabei werden bestimmten Nutzern und auch Google abweichende Inhalte angezeigt. Dies zielt darauf ab bzw. führt dazu, dass die Überprüfungssysteme von Google gestört werden oder die Nichteinhaltung der Google Ads-Richtlinien verschleiert wird. Beispiele:
- Weiterleitung auf nicht richtlinienkonforme Inhalte
- Verwendung von dynamischem DNS, um Seiten- oder Anzeigeninhalte auszutauschen
- Manipulieren der Websiteinhalte oder Blockieren des Zugriffs auf so viele Ihrer Landingpages, dass eine sinnvolle Prüfung Ihrer Anzeige, Ihrer Website oder Ihres Kontos erschwert wird
- Einsatz von Klick-Trackern, um Nutzer auf schädliche Websites weiterzuleiten
Hinweis: Die Personalisierung von Inhalten, die einen echten Mehrwert für den Nutzer schaffen, z. B. die Bereitstellung von Inhalten in verschiedenen Sprachen oder unterschiedlichen Versionen je nach Internetanbieter des Nutzers, ist kein Cloaking, jedenfalls nicht, solange der Inhalt im Wesentlichen gleich bleibt bzw. die Abweichungen weiterhin mit den Google Ads-Richtlinien übereinstimmen und Google die Möglichkeit hat, eine Version der Inhalte zu überprüfen.
- Wiederholte oder gleichzeitige Richtlinienverstöße in Ihren Konten, einschließlich der Schaltung von Anzeigen, die gegen diese oder eine andere Google Ads-Richtlinie verstoßen, über zwei oder mehr Konten. Hierzu zählt beispielsweise das Erstellen neuer Domains oder Konten mit der Absicht, ähnliche Anzeigen zu schalten wie Anzeigen, die bereits abgelehnt wurden, weil sie gegen diese oder andere Google Ads-Richtlinien verstoßen.
- Umgehen von Durchsetzungsmechanismen und Erkennungssystemen durch Erstellen von Varianten von Anzeigen, Domains oder Inhalten, die gemäß dieser oder anderer Google Ads-Richtlinien abgelehnt wurden, oder die Verwendung von Verfahren zur Verschleierung sexuell expliziter Inhalte in Text, Bildern oder Videos
- Versuche, den Ausschluss von der Nutzung des Google Ads-Systems zu umgehen, indem neue Konten erstellt werden
- Missbrauch von Google Ads-Produktfunktionen, um Nutzern nicht richtlinienkonforme Inhalte zu präsentieren und/oder zusätzliche Zugriffe zu generieren
- Angabe falscher Informationen im Rahmen unserer Überprüfungsverfahren
- Im Rahmen unseres Zertifizierungsprogramms für Glücksspiele und andere Spiele die Unterlassung einer Neuzertifizierung oder die Weiterverwendung einer Zertifizierung für Glücksspiele und andere Spiele, wenn es seit dem Einreichen des Zertifizierungsantrags wesentliche Änderungen gab. Uns ist bewusst, dass sich die Adresse oder Zahlungsmethode eines Werbetreibenden hin und wieder ändern kann. Wird nach einer Änderung einer dieser Arten kein neuer Antrag für eine Zertifizierung für Glücksspiele und andere Spiele eingereicht, führt dies nicht zu einer Kontosperrung. Bei anderen wesentlichen Änderungen ist jedoch eine Neueinreichung erforderlich. Andernfalls wird ein Konto gesperrt, sobald Google eine solche Änderung ohne erneuten Antrag erkennt. Zu diesen wesentlichen (größeren, umfassenderen oder relevanten) Änderungen zählen beispielsweise folgende: Änderungen am Produktangebot eines Werbetreibenden, für die Google nicht die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen vorliegen, Änderungen in Bezug auf die Einhaltung anwendbarer Vorschriften durch den Werbetreibenden und Änderungen in Bezug auf die Lizenzierung des Werbetreibenden oder die Einhaltung der Zertifizierungsanforderungen für Glücksspiele und andere Spiele.
Wir nehmen Verstöße gegen diese Richtlinie sehr ernst und stufen sie als schwerwiegend ein. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Google Ads-Richtlinien liegt vor, wenn er rechtswidrig ist oder unseren Nutzern erheblichen Schaden zufügt. Damit wir entscheiden können, ob ein Werbetreibender oder eine Landingpage gegen diese Richtlinie verstößt, werten wir Informationen aus mehreren Quellen aus. Hierzu zählen neben der Anzeige, der Website und den Konten auch externe Quellen. Wenn wir Verstöße gegen diese Richtlinie feststellen, werden Ihre Google Ads-Konten nach der Erkennung und ohne vorherige Warnung gesperrt. Sie dürfen dann nicht mehr bei uns werben. Wenn Sie der Meinung sind, dass es sich um einen Irrtum handelt und Sie nicht gegen unsere Richtlinie verstoßen haben, sollten Sie Einspruch einlegen und diesen begründen. Die Sperrung von Konten wird nur dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt eindeutig ist und es einen guten Grund dafür gibt. Ihre Angaben müssen daher vollständig und präzise sein und der Wahrheit entsprechen. Weitere Informationen zur Sperrung von Google Ads-Konten aufgrund von Richtlinienverstößen
Hinweis: Wir können Maßnahmen im Hinblick auf das Konto eines Werbetreibenden ergreifen, z. B. aufgrund von behördlichen Warnungen, Vergleichen und Gerichtsurteilen zur Werbepraxis eines Werbetreibenden oder direkten Beschwerden von Nutzern oder Unternehmen.
Spamrichtlinien für die Google Websuche
Folgendes ist nicht zulässig:
Praktiken, die gegen die Spamrichtlinien für die Google Websuche verstoßen
Beispiele (unvollständige Aufzählung): überflüssige Keywords, Cloaking, irreführende Weiterleitung, Brückenseiten, Spamming von sozialen Netzwerken