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Informationen und Tipps zur DSGVO

Fehlerbehebung bei Verstößen gegen die Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU

Gemäß der aktualisierten Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU müssen Sie Ihren Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich bestimmte Informationen offenlegen und ihre Einwilligung zu folgenden Aktivitäten einholen: Einsatz von Cookies oder anderen Formen der lokalen Speicherung, falls die Einholung der Einwilligung dafür gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie Erhebung, Weiterleitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für personalisierte Werbung. Die Richtlinie entspricht den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

In diesem Artikel werden einige der häufigsten Fragen zur Prüfung der Einhaltung der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU beantwortet. Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe zur Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU.

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Häufig gestellte Fragen

Ich habe eine E-Mail zur Einhaltung der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU erhalten. Was bedeutet das?

Sie sind verpflichtet, eine rechtswirksame Einwilligung der Endnutzer für folgende Aktivitäten einzuholen:

  • Einsatz von Cookies oder anderen Formen der lokalen Datenspeicherung, sofern die Einholung einer Einwilligung hierfür rechtlich erforderlich ist
  • Erhebung, Weitergabe und Nutzung personenbezogener Daten zur Personalisierung von Werbeanzeigen

Wenn Sie die Einwilligung einholen, sind Sie zu Folgendem verpflichtet:

  • Aufzeichnungen über die von den Endnutzern abgegebenen Einwilligungen aufzubewahren und
  • den Endnutzern eine klare Anleitung bereitzustellen, wie sie die Einwilligung widerrufen können.

Unsere Richtlinie sieht die Nennung jeder natürlichen und juristischen Person vor, die aufgrund der Nutzung eines Google-Dienstes personenbezogene Daten von Endnutzern erhält. Außerdem schreibt unsere Richtlinie vor, deutlich sichtbare und leicht zugängliche Informationen über die Nutzung der personenbezogenen Daten der Endnutzer zur Verfügung zu stellen. Wir haben Informationen zur Nutzung von Daten durch Google veröffentlicht. Wir empfehlen, einen Link zu dieser Seite einzufügen, um den Offenlegungspflichten in Bezug auf die Nutzung von Daten durch Google nachzukommen. 

Gemäß unserer Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU müssen Sie ausdrücklich alle Parteien angeben, an die Daten weitergegeben werden. Das bedeutet: Unabhängig davon, ob Sie sich für eine eigene Auswahl von Anzeigentechnologie-Anbietern entscheiden oder die vorausgewählten Anbieter verwenden, müssen Sie Ihren Nutzern eine Liste dieser Anbieter zur Verfügung stellen. Sie können diese Einstellungen sowie eine Liste der Anzeigentechnologie-Anbieter in Ihrem Google Ad Manager-, Google AdSense- oder AdMob-Konto aufrufen. Weitere Informationen zu Anzeigentechnologie-Anbietern 

Weitere Informationen zu häufigen Fehlern bei der Implementierung einer Methode zur Nutzereinwilligung finden Sie in dieser Liste.

Ist die E-Mail zur Einhaltung der Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU rechtmäßig?
Ja, wenn Sie eine E-Mail von publisher-policy-no-reply@google.com erhalten haben, bedeutet das, dass die in der angehängten Textdatei aufgeführten Websites oder Apps gegen unsere Richtlinie verstoßen. Die Richtlinie entspricht unserer Auslegung der DSGVO-Bestimmungen und basiert auf den Leitlinien der Datenschutzaufsichtsbehörden der EU bzw. des Vereinigten Königreichs. Sollten Sie weitere Fragen oder Bedenken haben, senden Sie bitte eine E-Mail an ddp-gdpr-escalations@google.com.
Ich habe eine E-Mail zur Einhaltung der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU erhalten. Was muss ich jetzt tun?
Prüfen Sie die in der E-Mail genannten Websites oder Apps und sorgen Sie dafür, dass sie mit unserer Richtlinie in Einklang stehen. Die folgende Checkliste kann Ihnen dabei helfen, häufige Fehler bei der Implementierung einer Methode zur Nutzereinwilligung zu vermeiden:
  • Haben Sie den Nutzern erklärt, wie ihre personenbezogenen Daten verwendet werden, wenn sie einwilligen, dass diese Daten über Ihre Website oder App erhoben werden dürfen? Ist den Nutzern beispielsweise bewusst, dass ihre personenbezogenen Daten zur Personalisierung von Anzeigen verwendet werden und dass Cookies sowohl für personalisierte als auch für nicht personalisierte Werbung genutzt werden können?
  • Haben Sie überprüft, ob Ihre Einwilligungserklärung Nutzern aus allen EWR-Ländern angezeigt wird, wenn sie Ihre Website oder App aufrufen?
  • Ist Ihre Einwilligungserklärung leicht verständlich und gut sichtbar? Werden darin z. B. die Wörter „Cookies“, „Daten“ oder „Informationen“ erwähnt?
  • Haben die Nutzer die Möglichkeit, aktiv ihre Einwilligung zu geben, z. B. indem sie auf eine Schaltfläche wie „OK“ oder „Ich stimme zu“ klicken?
  • Haben Sie offengelegt, welche Drittanbieter, einschließlich Google, ebenfalls Zugriff auf die Nutzerdaten haben, die Sie über Ihre Website oder App erheben?
  • Haben Sie die Nutzer darüber informiert, wie Google ihre personenbezogenen Daten verwendet, wenn sie über Ihre Website oder App einwilligen, z. B. durch einen Link zur Google-Website „Datenschutz und Nutzungsbedingungen“? Wie steht es mit der Art und Weise, wie andere Dritte diese personenbezogenen Daten verwenden?
  • Falls Sie nur mit nicht personalisierten Anzeigen Einnahmen erzielen: Holen Sie von Nutzern eine Einwilligung zum Einsatz von Cookies oder anderen Formen der lokalen Datenspeicherung (z. B. Mobilgerätekennungen) ein, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist? Bitte beachten Sie, dass nicht personalisierte Anzeigen, die wir auf Websites ausliefern, auch weiterhin Cookies benötigen, um zu funktionieren.
  • Wenn die Erhebung, Weitergabe und Nutzung personenbezogener Daten für die Personalisierung von Anzeigen deaktiviert wurde und Sie zusätzlich Ad Manager- und AdMob-Impressionen nur mit eingeschränkter Anzeigenausrichtung monetarisieren, greift Google nicht auf Cookies, Nutzer-IDs oder andere lokal gespeicherte Kennungen auf dem Gerät des Endnutzers zu. Ad-Serving-Technologien wie unsere JavaScript-Tags und/oder unser SDK-Code werden im Rahmen des normalen Gebrauchs von Browsern und mobilen Betriebssystemen weiterhin im Cache gespeichert oder installiert. Bei der eingeschränkten Anzeigenausrichtung kommen weder Cookies noch andere Formen der lokalen Datenspeicherung im Sinne der Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU zum Einsatz, sodass Sie sie gemäß der Richtlinie auch dann verwenden können, wenn Sie den Endnutzer nicht um seine Einwilligung gebeten haben oder dieser die Anfrage abgelehnt hat. Informieren Sie sich genau, welche gesetzlichen Verpflichtungen in Ihrer Rechtsprechung gelten, einschließlich erforderlicher Informationspflichten und Einwilligungen. Weitere Informationen zu dieser Funktion finden Sie in der Ad Manager-Hilfe und in der AdMob-Hilfe.
  • Falls Sie eine IAB-zertifizierte Plattform zur Einwilligungsverwaltung (Consent Management Platform, CMP) nutzen: Haben Sie Werbeprodukte von Google („Google Advertising Products“) als Anbieter angegeben?
Kann Google meine Einwilligungserklärung prüfen und bestätigen, ob sie ausreichend ist?
Wir können Einwilligungserklärungen nicht auf die Konformität mit der DSGVO prüfen, da wir die Ansprüche der einzelnen Unternehmen nicht kennen, die möglicherweise von denen unserer Richtlinie abweichen, die sich auf die Verpflichtungen bei der Nutzung von Google-Produkten bezieht. Wir empfehlen Ihnen, sich von Ihrer Rechtsabteilung zur Einhaltung der DSGVO beraten zu lassen.
Ich habe keine Plattform zur Einwilligungsverwaltung. Welche Möglichkeiten habe ich?
Partner können eine eigene Einwilligungslösung erstellen, Datenschutz und Mitteilungen verwenden oder auf die CMP-Lösung eines Drittanbieters zurückgreifen. Wenn sie sich für die CMP eines Drittanbieters entscheiden, sollten sie sich jedoch rechtlich beraten lassen, damit die Einwilligungslösung sowohl individuellen Ansprüchen gerecht wird als auch weiter angepasst werden kann.
Es gibt eine Anzahl externer Ressourcen, mit deren Hilfe Sie den passenden CMP-Anbieter finden können, beispielsweise eine Liste der CMPs, die beim IAB Transparency and Consent Framework registriert sind. Beachten Sie jedoch, dass dies keine vollständige Liste ist und dass die Wahl einer CMP von dieser Liste auch nicht automatisch garantiert, dass die Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU eingehalten wird. Das hängt letztlich immer von der konkreten Mitteilung zur Einwilligung der Nutzer in der EU ab, die Nutzern angezeigt wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Checkliste für Partner zur Vermeidung häufiger Fehler bei der Implementierung einer Methode zur Nutzereinwilligung.
Wie lege ich genau offen, welche Drittanbieter ebenfalls Zugriff auf die Nutzerdaten haben, die ich auf meinen Websites oder in meinen Apps erhebe?
Gemäß unserer Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU müssen Sie alle Parteien, an die Daten weitergegeben werden, ausdrücklich angeben – einschließlich Google. Das bedeutet: Unabhängig davon, ob Sie sich für eine eigene Auswahl von Anzeigentechnologie-Anbietern entscheiden oder die vorausgewählten Anbieter verwenden, müssen Sie Ihren Nutzern eine Liste dieser Anbieter zur Verfügung stellen. Sie können diese Einstellungen sowie eine Liste der Anzeigentechnologie-Anbieter in Ihrem Ad Manager-, AdSense- oder AdMob-Konto aufrufen.
Ich habe von der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einen schriftlichen Bescheid erhalten, aus dem hervorgeht, dass meine derzeitige Lösung die Anforderungen zur Einhaltung der DSGVO erfüllt.
Wenn Sie von der Datenschutzaufsichtsbehörde einen Bescheid erhalten haben, wenden Sie sich bitte an ddp-gdpr-escalations@google.com und teilen Sie uns die Details mit.
Ich habe weitere Fragen zur Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen finden Sie in der Hilfe zur Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU. Sie können sich auch an Ihren Google-Ansprechpartner wenden oder uns unter ddp-gdpr-escalations@google.com kontaktieren. Außerdem sollten Sie sich von Ihrer Rechtsabteilung zur Einhaltung der DSGVO und der Google-Richtlinien beraten lassen.
Wie kann ich verhindern, dass Cookies ohne die Einwilligung der Nutzer gespeichert werden?
Wenden Sie sich an den Anbieter Ihrer Plattform zur Einwilligungsverwaltung, damit keine Google-Cookies für Anzeigenvorgaben gesetzt werden, bevor die Nutzer ihre Einwilligung gegeben haben.
Weitere Informationen finden Sie auch in den Google-Entwicklerleitfäden, z. B. in den folgenden Dokumenten für Entwickler für die entsprechenden Google-Produkte:

Ad Manager

AdSense

AdSense für Suchergebnisseiten

Google Analytics-Werbefunktionen

Weitere Informationen

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