Gemäß der aktualisierten Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU müssen Sie Ihren Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich bestimmte Informationen offenlegen und ihre Einwilligung zu folgenden Aktivitäten einholen: Einsatz von Cookies oder anderen Formen der lokalen Speicherung, falls die Einholung der Einwilligung dafür gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie Erhebung, Weiterleitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für personalisierte Werbung. Die Richtlinie entspricht den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
In diesem Artikel werden einige der häufigsten Fragen zur Prüfung der Einhaltung der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU beantwortet. Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe zur Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU.
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Häufig gestellte Fragen
Sie sind verpflichtet, eine rechtswirksame Einwilligung der Endnutzer für folgende Aktivitäten einzuholen:
- Einsatz von Cookies oder anderen Formen der lokalen Datenspeicherung, sofern die Einholung einer Einwilligung hierfür rechtlich erforderlich ist
- Erhebung, Weitergabe und Nutzung personenbezogener Daten zur Personalisierung von Werbeanzeigen
Wenn Sie die Einwilligung einholen, sind Sie zu Folgendem verpflichtet:
- Aufzeichnungen über die von den Endnutzern abgegebenen Einwilligungen aufzubewahren und
- den Endnutzern eine klare Anleitung bereitzustellen, wie sie die Einwilligung widerrufen können.
Unsere Richtlinie sieht die Nennung jeder natürlichen und juristischen Person vor, die aufgrund der Nutzung eines Google-Dienstes personenbezogene Daten von Endnutzern erhält. Außerdem schreibt unsere Richtlinie vor, deutlich sichtbare und leicht zugängliche Informationen über die Nutzung der personenbezogenen Daten der Endnutzer zur Verfügung zu stellen. Wir haben Informationen zur Nutzung von Daten durch Google veröffentlicht. Wir empfehlen, einen Link zu dieser Seite einzufügen, um den Offenlegungspflichten in Bezug auf die Nutzung von Daten durch Google nachzukommen.
Gemäß unserer Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU müssen Sie ausdrücklich alle Parteien angeben, an die Daten weitergegeben werden. Das bedeutet: Unabhängig davon, ob Sie sich für eine eigene Auswahl von Anzeigentechnologie-Anbietern entscheiden oder die vorausgewählten Anbieter verwenden, müssen Sie Ihren Nutzern eine Liste dieser Anbieter zur Verfügung stellen. Sie können diese Einstellungen sowie eine Liste der Anzeigentechnologie-Anbieter in Ihrem Google Ad Manager-, Google AdSense- oder AdMob-Konto aufrufen. Weitere Informationen zu Anzeigentechnologie-Anbietern
Weitere Informationen zu häufigen Fehlern bei der Implementierung einer Methode zur Nutzereinwilligung finden Sie in dieser Liste.
- Haben Sie den Nutzern erklärt, wie ihre personenbezogenen Daten verwendet werden, wenn sie einwilligen, dass diese Daten über Ihre Website oder App erhoben werden dürfen? Ist den Nutzern beispielsweise bewusst, dass ihre personenbezogenen Daten zur Personalisierung von Anzeigen verwendet werden und dass Cookies sowohl für personalisierte als auch für nicht personalisierte Werbung genutzt werden können?
- Haben Sie überprüft, ob Ihre Einwilligungserklärung Nutzern aus allen EWR-Ländern angezeigt wird, wenn sie Ihre Website oder App aufrufen?
- Ist Ihre Einwilligungserklärung leicht verständlich und gut sichtbar? Werden darin z. B. die Wörter „Cookies“, „Daten“ oder „Informationen“ erwähnt?
- Haben die Nutzer die Möglichkeit, aktiv ihre Einwilligung zu geben, z. B. indem sie auf eine Schaltfläche wie „OK“ oder „Ich stimme zu“ klicken?
- Haben Sie offengelegt, welche Drittanbieter, einschließlich Google, ebenfalls Zugriff auf die Nutzerdaten haben, die Sie über Ihre Website oder App erheben?
- Haben Sie die Nutzer darüber informiert, wie Google ihre personenbezogenen Daten verwendet, wenn sie über Ihre Website oder App einwilligen, z. B. durch einen Link zur Google-Website „Datenschutz und Nutzungsbedingungen“? Wie steht es mit der Art und Weise, wie andere Dritte diese personenbezogenen Daten verwenden?
- Falls Sie nur mit nicht personalisierten Anzeigen Einnahmen erzielen: Holen Sie von Nutzern eine Einwilligung zum Einsatz von Cookies oder anderen Formen der lokalen Datenspeicherung (z. B. Mobilgerätekennungen) ein, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist? Bitte beachten Sie, dass nicht personalisierte Anzeigen, die wir auf Websites ausliefern, auch weiterhin Cookies benötigen, um zu funktionieren.
- Wenn die Erhebung, Weitergabe und Nutzung personenbezogener Daten für die Personalisierung von Anzeigen deaktiviert wurde und Sie zusätzlich Ad Manager- und AdMob-Impressionen nur mit eingeschränkter Anzeigenausrichtung monetarisieren, greift Google nicht auf Cookies, Nutzer-IDs oder andere lokal gespeicherte Kennungen auf dem Gerät des Endnutzers zu. Ad-Serving-Technologien wie unsere JavaScript-Tags und/oder unser SDK-Code werden im Rahmen des normalen Gebrauchs von Browsern und mobilen Betriebssystemen weiterhin im Cache gespeichert oder installiert. Bei der eingeschränkten Anzeigenausrichtung kommen weder Cookies noch andere Formen der lokalen Datenspeicherung im Sinne der Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU zum Einsatz, sodass Sie sie gemäß der Richtlinie auch dann verwenden können, wenn Sie den Endnutzer nicht um seine Einwilligung gebeten haben oder dieser die Anfrage abgelehnt hat. Informieren Sie sich genau, welche gesetzlichen Verpflichtungen in Ihrer Rechtsprechung gelten, einschließlich erforderlicher Informationspflichten und Einwilligungen. Weitere Informationen zu dieser Funktion finden Sie in der Ad Manager-Hilfe und in der AdMob-Hilfe.
- Falls Sie eine IAB-zertifizierte Plattform zur Einwilligungsverwaltung (Consent Management Platform, CMP) nutzen: Haben Sie Werbeprodukte von Google („Google Advertising Products“) als Anbieter angegeben?
Ad Manager
AdSense
- AdSense-Code
- Einhaltung der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU
- Einstellungen für personalisierte Anzeigen in den Publisher-Anzeigen-Tags von Google
AdSense für Suchergebnisseiten
Google Analytics-Werbefunktionen
Weitere Informationen
- Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU
- Hilfe zur Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU
- Verschiedene Publisher-Optionen für die EU-Nutzereinwilligung
- Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU einhalten (Ad Manager)
- Einhaltung der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU (AdMob)