Nachdem Sie in AdMob Ihre Apps hinzugefügt haben, erstellen Sie anhand der folgenden Schritte die Mitteilung gemäß EU-Verordnungen, die App-Nutzern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz angezeigt werden soll.
Prüfen Sie, ob Sie Ihrer App das Google User Messaging Platform SDK hinzugefügt haben. Dieses ist für das Einholen der Nutzereinwilligung erforderlich.
- Melden Sie sich unter https://admob.google.com in Ihrem AdMob-Konto an.
- Klicken Sie auf Datenschutz und Mitteilungen.
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Erstellen Sie eine neue Mitteilung. Auf der Karte für die Mitteilung gemäß EU-Verordnungen:
- Klicken Sie auf Erstellen, wenn dies Ihre erste Mitteilung gemäß EU-Verordnungen ist.
- Klicken Sie auf Verwalten, wenn Sie bereits zuvor eine Mitteilung gemäß EU-Verordnungen erstellt haben. Klicken Sie dann auf Mitteilung erstellen.
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Wählen Sie die Apps aus, in denen diese Mitteilung angezeigt werden soll:
- Klicken Sie auf Apps auswählen.
- Wählen Sie die gewünschten Apps aus.
- Klicken Sie auf Bestätigen.
- Wählen Sie die Sprachen aus, in denen diese Mitteilung angezeigt werden soll:
- Standardsprache: Die Mitteilung wird in der Standardsprache angezeigt, wenn die Sprache des Nutzergeräts nicht ermittelt werden kann oder die Sprache des Nutzergeräts nicht zu den unter „Weitere Sprachen“ ausgewählten Optionen gehört.
- Weitere Sprachen: Die Mitteilung kann Nutzern in weiteren Sprachen angezeigt werden, die der Sprache des Nutzergeräts entsprechen. Ihre App sollte in den hier ausgewählten Sprachen verfügbar sein. Sie können für jede der weiteren Sprachen den Text der Mitteilung bearbeiten.
BeispielWenn Sie im Feld „Weitere Sprachen“ die Option „Niederländisch“ auswählen, wird Nutzern, deren Gerätesprache Niederländisch ist, die niederländische Version der Mitteilung gemäß EU-Verordnungen angezeigt.
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Treffen Sie unter „Nutzerauswahl“ eine Entscheidung für die Option „Nicht einwilligen“.
- AKTIVIERT: Bei dieser Mitteilung können Nutzer auf der ersten Seite der Mitteilung mit einem einzigen Klick ihre Einwilligung in Bezug auf Ihre Werbepartner und deren Zwecke verweigern. Sie können die Länder angeben, in denen der Button „Nicht einwilligen“ angezeigt wird.
- DEAKTIVIERT: In dieser Mitteilung wird Nutzern die Option „Nicht einwilligen“ nicht angezeigt.
- Optional: Aktivieren Sie die Option Schließen (nicht einwilligen), um Ihrer Mitteilung das Symbol „Schließen“ hinzuzufügen. Nutzer können dann auf das Schließen-Symbol klicken, um die Mitteilung zu schließen und keine Einwilligung für Ihre Werbepartner und deren Zwecke zu erteilen.
- Wählen Sie im Bereich „Targeting“ eine der folgenden Optionen aus:
- Länder, die der DSGVO unterliegen (EWR, Vereinigtes Königreich und Schweiz): Nutzern im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz wird die Mitteilung gemäß EU-Verordnungen angezeigt.
- Überall: Alle Besucher sehen die Mitteilung gemäß EU-Verordnungen.
- Geben Sie im Feld „Name der Mitteilung“ einen aussagekräftigen Namen ein, damit Sie die Mitteilung später einfach identifizieren können. Der Name wird nur auf der Seite „Datenschutz und Mitteilungen“ angezeigt und ist für Nutzer nicht sichtbar.
- (Optional) Bearbeiten und formatieren Sie die Mitteilung, um sie an Ihren redaktionellen Stil und das Design anzupassen.
Wenn die Mitteilung in mehr als einer Sprache angezeigt werden soll, prüfen Sie sie vor der Veröffentlichung in allen ausgewählten Sprachen.
- Fügen Sie eine URL für die Datenschutzerklärung hinzu.
- Wenn Sie bereit sind, klicken Sie auf Veröffentlichen. Sie können auch auf Entwurf speichern klicken, um einen Entwurf der Mitteilung zu speichern.
FAQs zur Mitteilung gemäß EU-Verordnungen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen zu Mitteilungen gemäß EU-Verordnungen.
Welche TCF-Version wird vom Google UMP SDK unterstützt?
Das Google UMP SDK ist in allen SDK-Versionen für TCF 2.2 IAB-zertifiziert.
Was passiert, wenn ich das Google UMP SDK implementiere und Nutzer nicht einwilligen?
Eingeschränktes Anzeigen-Targeting wird angewendet, wenn keine Einwilligung für IAB TCF (Zweck 1) gemäß der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU vorhanden ist.
Wie kann ich Berichte zu TCF-Fehlern erstellen?
Auf der AdMob-Benutzeroberfläche können Sie mithilfe der Fehlerberichte Fehler bei TCF-Implementierungen beheben.
Wie verhält sich die Anzeigenbereitstellung bei einem Nutzer, dem die Mitteilung zur Einwilligung der Nutzer in der EU im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz angezeigt wird und der dann aus dem EWR, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz ausreist?
Befindet sich der Nutzer im EWR bzw. im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz, berücksichtigt das Google Mobile Ads SDK die Einwilligungsentscheidung. Sobald der Nutzer den EWR, das Vereinigte Königreich oder die Schweiz verlässt, ist eine Einwilligungsentscheidung seitens des Nutzers nicht mehr erforderlich und wird folglich bei Anfragen zur Anzeigenbereitstellung auch nicht abgefragt.
Wie wirkt sich Version 2 des Strings für zusätzliche Einwilligung auf die abfolgebasierte Vermittlung für Zugriffe im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz aus?
Google prüft, ob Anzeigentechnologie-Anbieter und andere programmatische Anzeigenquellen gegen die Richtlinien von Google verstoßen und ob sie mindestens eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung haben, bevor sie in die Vermittlungsabfolge aufgenommen werden.
Zu den Änderungen für die zusätzliche Einwilligung (Version 2) gehört ein Update zur Unterstützung der in der CMP angegebenen Anbieter. Die angegebenen Anbieter sind zur Teilnahme an der Vermittlungsabfolge berechtigt.
Wird in der DSGVO-konformen Mitteilung zur Einwilligung der Nutzer in der EU die vorherige Auswahl des Nutzers angezeigt?
In der DSGVO-konformen Mitteilung zur Einwilligung der Nutzer in der EU werden jedes Mal visuell die standardmäßigen Auswahloptionen und ‑entscheidungen für die Einwilligung dargestellt, wenn die Mitteilung zu sehen ist. Die Einwilligungsauswahlen des Nutzers werden jedoch lokal gespeichert, nachdem er eine Einwilligungsentscheidung getroffen hat.