Diese häufig gestellten Fragen enthalten zusätzliche, ausführliche Informationen zu unseren Richtlinien für E‑Mail-Absender (früher „Richtlinien für Absender von Massen-E‑Mails“), in denen die Anforderungen von Google zum Senden von E‑Mails an private Gmail-Konten beschrieben werden.
Die häufig gestellten Fragen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Sehen Sie daher von Zeit zu Zeit hier nach, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
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Absender von Massen-E‑Mails
Was ist ein Absender von Massen-E‑Mails?Ein Absender von Massen-E‑Mails ist ein E‑Mail-Absender, der innerhalb von 24 Stunden etwa 5.000 Nachrichten (oder mehr) an private Gmail-Konten sendet. Alle Nachrichten, die von derselben primären Domain gesendet werden, werden auf das Limit von 5.000 Nachrichten angerechnet.
Absenderdomains: Bei der Berechnung des Limits von 5.000 Nachrichten werden alle Nachrichten berücksichtigt, die von derselben primären Domain gesendet wurden. Beispiel: Sie senden jeden Tag 2.500 Nachrichten von solarmora.com und 2.500 Nachrichten von promotions.solarmora.com an private Gmail-Konten. Sie gelten als Absender von Massen-E‑Mails, weil alle 5.000 Nachrichten von derselben primären Domain gesendet werden, nämlich solarmora.com. Grundlagen zu Domainnamen
Absender, die die oben genannten Kriterien mindestens einmal erfüllen, gelten dauerhaft als Absender von Massen-E‐Mails.
Der Status als Absender von Massen-E‑Mails hat kein Ablaufdatum. Diese Klassifizierung gilt dauerhaft. Wenn der dauerhafte Status als Absender von Massen-E‑Mails zugewiesen wurde, haben Änderungen an den Versandmethoden für E‑Mails keine Auswirkungen darauf.
Absender von Massen-E‑Mails sollten mit Postmaster Tools prüfen, ob ihre E‑Mail-Versandverfahren unseren Richtlinien für E‑Mail-Absender entsprechen. Weitere Informationen finden Sie in den häufig gestellten Fragen zu den Anforderungen an E‑Mail-Absender und Postmaster Tools.
Google Workspace-Konten
Gelten die Richtlinien für Absender auch für Nachrichten, die an Google Workspace-Konten gesendet werden?Die Richtlinien für E‑Mail-Absender gelten nicht für Nachrichten, die an Google Workspace-Konten gesendet werden. Die Anforderungen an Absender und die Durchsetzung der Richtlinien von Google gelten nur beim Senden von E‑Mails an private Gmail-Konten.
Alle Absender, einschließlich Google Workspace-Nutzer, müssen die Richtlinien für E‑Mail-Absender einhalten, wenn sie Nachrichten an private Gmail-Konten senden. Die Anforderungen gelten nicht für eingehende oder domaininterne Google Workspace-Nachrichten.
Durchsetzung der Richtlinien für Absender
Wie sieht der Zeitplan für die Durchsetzung der Richtlinien für Absender aus?Für Absender von Massen-E‑Mails, die unsere Richtlinien für E‑Mail-Absender nicht erfüllen, werden die entsprechenden Maßnahmen schrittweise umgesetzt.
Absender von Massen-E‑Mails erhalten Fehlercodes für Nachrichten, die nicht unseren Richtlinien für Absender entsprechen. Anhand dieser Informationen können sie den Grund für den Fehler herausfinden und Maßnahmen zur Behebung ergreifen.
Absendern wird empfohlen, ihre E‑Mails mit Postmaster Tools darauf zu prüfen, ob sie die Anforderungen erfüllen.
In der folgenden Tabelle werden die Anforderungen beschrieben. Sie wird bei Bedarf aktualisiert:
Anforderung an Absender | Durchsetzung |
---|---|
Abgleich von „Von:“-Headern | Codes für vorübergehende oder dauerhafte Fehler oder Zustellung in den Spamordner. |
SPF- und DKIM-Authentifizierung | Codes für vorübergehende oder dauerhafte Fehler oder Zustellung in den Spamordner. |
Gültige Forward- und Reverse-DNS-Einträge | Codes für vorübergehende oder dauerhafte Fehler oder Zustellung in den Spamordner. |
Über TLS gesendete Nachrichten | Codes für vorübergehende oder dauerhafte Fehler oder Zustellung in den Spamordner. |
Gemäß RFC 5322 formatierte Nachrichten | Codes für vorübergehende oder dauerhafte Fehler oder Zustellung in den Spamordner. |
Spamrate unter 0,3 % | Kein Support für die Zustellung und keine Abhilfemaßnahmen vorhanden. |
DMARC-Eintrag mit einer minimalen Richtlinie von „none“ (p=none) | Kein Support für die Zustellung und keine Abhilfemaßnahmen vorhanden. |
Abmeldung mit nur einem Klick in Marketing-E‑Mails | Kein Support für die Zustellung und keine Abhilfemaßnahmen vorhanden. |
Eine neue Domain ist eine Domain, über die seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr als 5.000 E‑Mails pro Tag an private Gmail-Konten gesendet wurden.
Alle Domains für den Versand von Massen-E‑Mails müssen die Anforderungen erfüllen. Die Durchsetzung der Richtlinien für neue Domains folgt jedoch einem beschleunigten Zeitplan.
Ein Identitätsdiebstahl in „Von:“-Headern in Gmail liegt vor, wenn ein Absender eine Nachricht mit einer @gmail-Adresse im „Von:“-Header sendet, die Nachricht aber nicht von einem Gmail-Server gesendet wurde. Dies ist eine häufige Form des E‑Mail-Missbrauchs durch Spammer und wird als Spoofing bezeichnet.
Wie im Zeitplan oben beschrieben, erhalten Absender von Massen-E‐Mails, die gmail.com-Adressen fälschen, in Zukunft Benachrichtigungen über vorübergehende Fehler.
Damit Nachrichten wie erwartet zugestellt werden, sollten Absender von Massen-E‑Mails unsere Richtlinien für E‑Mail-Absender einhalten. Wenn ein Absender diese Anforderungen nicht erfüllt, werden Nachrichten möglicherweise abgelehnt oder auf Empfängerseite in den Spamordner geleitet.
Ja. Wenn Nachrichten abgelehnt werden, senden wir Ihnen einen Ablehnungscode und einen Grund für die Ablehnung. Sie können diese Informationen auch in Postmaster Tools aufrufen.
Meldungen zu vorübergehenden Fehlern enthalten Fehlercodes, die angeben, mit welcher Absenderanforderung der Fehler in Zusammenhang steht:
Fehlercode | Beschreibung |
4.7.23 |
ip-address: Die Absender-IP-Adresse dieser Nachricht hat keinen PTR-Eintrag oder der Forward-DNS-Eintrag des PTR-Eintrags stimmt nicht mit der Absender-IP-Adresse überein. Um Nutzer vor Spam zu schützen, wurde vorübergehend eine Ratenbegrenzung für E‑Mails festgelegt. Weitere Informationen zu den Anforderungen an IP-Adressen für das Senden an Gmail finden Sie in unseren Richtlinien für Absender im Abschnitt IP-Adressen. Weitere Informationen zu den Gmail-Anforderungen für Absender von Massen-E‑Mails finden Sie in den Richtlinien für E‑Mail-Absender. |
4.7.27 |
Für Ihre E‑Mails wurde eine Ratenbegrenzung festgelegt, da die SPF-Authentifizierung für diese Nachricht nicht bestanden wurde. In Gmail müssen alle Absender von Massen-E‑Mails ihre E‑Mails mit SPF authentifizieren. Authentifizierungsergebnisse: SPF Domainname mit IP-Adresse: IP-Adresse = nicht bestanden. Wie Sie SPF für Ihre Absenderdomains einrichten, erfahren Sie unter SPF einrichten. Weitere Informationen zu den Gmail-Anforderungen für Absender von Massen-E‑Mails finden Sie in den Richtlinien für E‑Mail-Absender. |
4.7.29 |
Für Ihre E‑Mails wurde eine Ratenbegrenzung festgelegt, da Sie keine TLS-Verbindung verwenden. In Gmail müssen alle Absender von Massen-E‑Mails TLS/SSL für SMTP-Verbindungen verwenden. Informationen zum Einrichten von TLS für E‑Mails finden Sie unter TLS- und SSL-Verbindungen. Weitere Informationen zu den Gmail-Anforderungen für Absender von Massen-E‑Mails finden Sie in den Richtlinien für E‑Mail-Absender. |
4.7.30 |
Für Ihre E‑Mails wurde eine Ratenbegrenzung festgelegt, da die DKIM-Authentifizierung für diese Nachricht nicht bestanden wurde. In Gmail müssen alle Absender von Massen-E‑Mails ihre E‑Mails mit DKIM authentifizieren. Authentifizierungsergebnisse: DKIM = nicht bestanden. Wie Sie DKIM für Ihre Absenderdomains einrichten, erfahren Sie unter DKIM einrichten. Weitere Informationen zu den Gmail-Anforderungen für Absender von Massen-E‑Mails finden Sie in den Richtlinien für E‑Mail-Absender. |
4.7.31 |
Für Ihre E‑Mails wurde eine Ratenbegrenzung festgelegt, da die Absenderdomain keinen DMARC-Eintrag hat oder der DMARC-Eintrag keine DMARC-Richtlinie angibt. In Gmail müssen alle Absender von Massen-E‑Mails ihrer Absenderdomain einen DMARC-Eintrag hinzufügen. Weitere Informationen finden Sie unter DMARC einrichten. Weitere Informationen zu den Gmail-Anforderungen für Absender von Massen-E‑Mails finden Sie in den Richtlinien für E‑Mail-Absender. |
4.7.32 |
Für Ihre E‑Mails wurde eine Ratenbegrenzung festgelegt, da der „Von:“-Header (RFC5322) in dieser Nachricht nicht mit der authentifizierten SPF- oder DKIM-Domain der Organisation übereinstimmt. Weitere Informationen finden Sie unter DMARC-Abgleich. Weitere Informationen zu den Gmail-Anforderungen für Absender von Massen-E‑Mails finden Sie in den Richtlinien für E‑Mail-Absender. |
5.7.25 |
Diese Nachricht wurde blockiert, weil die Absender-IP‑Adresse keinen PTR-Eintrag hat oder der Forward-DNS-Eintrag nicht auf die Absender-IP‑Adresse verweist. In Gmail müssen Absender-IP‑Adressen einen PTR-Eintrag haben. Weitere Informationen zu Anforderungen für Absender-IP‑Adressen. Weitere Informationen zu den Gmail-Anforderungen für Absender von Massen-E‑Mails finden Sie in den Richtlinien für E‑Mail-Absender. |
5.7.27 |
Diese Nachricht wurde blockiert, da sie die SPF-Authentifizierung nicht bestanden hat. In Gmail müssen Absender von Massen-E‑Mails ihre E‑Mails mit SPF authentifizieren. Authentifizierungsergebnisse: SPF mit IP-Adresse = nicht bestanden Wie Sie SPF für Ihre Absenderdomains einrichten, erfahren Sie unter SPF einrichten. Weitere Informationen zu den Gmail-Anforderungen für Absender von Massen-E‑Mails finden Sie in den Richtlinien für E‑Mail-Absender. |
5.7.29 |
Diese Nachricht wurde blockiert, weil sie nicht über eine TLS-Verbindung gesendet wurde. In Gmail müssen alle Absender von Massen-E‑Mails TLS/SSL für SMTP-Verbindungen verwenden. Informationen zum Einrichten von TLS für E‑Mails finden Sie unter TLS- und SSL-Verbindungen. Weitere Informationen zu den Gmail-Anforderungen für Absender von Massen-E‑Mails finden Sie in den Richtlinien für E‑Mail-Absender. |
5.7.30 |
Diese Nachricht wurde blockiert, da sie die DKIM-Authentifizierung nicht bestanden hat. In Gmail müssen Absender von Massen-E‑Mails ihre E‑Mails mit DKIM authentifizieren. Authentifizierungsergebnisse: DKIM = nicht bestanden Wie Sie DKIM für Ihre Absenderdomains einrichten, erfahren Sie unter DKIM einrichten. Weitere Informationen zu den Gmail-Anforderungen für Absender von Massen-E‑Mails finden Sie in den Richtlinien für E‑Mail-Absender. |
Spamrate
Welcher Zeitraum wird zur Berechnung der Spamrate verwendet?Die Spamrate wird täglich berechnet. Damit Nachrichten wie erwartet zugestellt werden, sollten Absender die Spamrate unter 0,1 % halten und eine Spamrate von 0,3 % oder mehr unbedingt vermeiden, wie in unseren Richtlinien für E‑Mail-Absender beschrieben.
Gemäß den Richtlinien für Absender muss die Rate des von Nutzern gemeldeten Spams unter 0,1 % liegen und sollte 0,3 % oder höhere Werte nicht erreichen.
Die Auswirkungen der Rate des von Nutzern gemeldeten Spams auf die Zustellung sind abgestuft. Raten von 0,3 % oder höher wirken sich stärker negativ auf die Zustellung an E‑Mail-Postfächer aus. Schon heute wirken sich Raten des von Nutzern gemeldeten Spams über 0,1 % für Absender von Massen-E‑Mails negativ auf die Zustellung von E‑Mails an den Posteingang aus.
Seit Juni 2024 kommen Absender von Massen-E‑Mails mit einer Rate des von Nutzern gemeldeten Spams über 0,3 % nicht mehr für die Aussetzung von Maßnahmen infrage.
- Absender von Massen-E‐Mails bleiben von der Aussetzung von Maßnahmen ausgeschlossen, solange die Rate des von Nutzern gemeldeten Spams über 0,3 % liegt.
- Spamraten und andere Datenpunkte werden täglich in Postmaster Tools berechnet und aktualisiert.
- Absender von Massen-E‐Mails kommen für die Aussetzung von Maßnahmen infrage, wenn ihre Spamrate an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 0,3 % liegt.
Sie können Ihre Spamrate mit Postmaster Tools prüfen.
Links zum Abbestellen
Müssen alle Nachrichten Links zum Abbestellen mit nur einem Klick enthalten?Nein. Das Abmelden mit nur einem Klick ist nur für Marketing- und Werbenachrichten erforderlich. Transaktionsnachrichten sind von dieser Anforderung ausgenommen. Beispiele für Transaktionsnachrichten sind Nachrichten zum Zurücksetzen von Passwörtern, Reservierungsbestätigungen und Bestätigungen einer Formulareinreichung.
Absender, deren Nachrichten bereits einen Link zum Abbestellen enthalten, haben bis zum 1. Juni 2024 Zeit, in allen kommerziellen, werbebezogenen Nachrichten einen Link zum Abbestellen mit nur einem Klick zu implementieren.
Zum Schutz der Gmail-Nutzer werden Schaltflächen oder Links zum Abbestellen nur in solchen Nachrichten oben (neben dem Absendernamen) angezeigt, die die automatisierten Anspruchsüberprüfungen von Google bestehen. Die Nachrichten müssen die Anforderungen an Absender erfüllen und die richtigen Header für das Abbestellen mit nur einem Klick enthalten, wie in unseren Richtlinien für E‑Mail-Absender beschrieben. Dazu gehört, das Versandvolumen schrittweise zu erhöhen und die Spammeldungen der Empfänger zu beobachten. Dies gilt auch, wenn Absender dem Inhalt der E‑Mail-Nachricht einen eigenen Link zum Abbestellen hinzufügen.
Die Unterscheidung zwischen Werbe- und Transaktionsnachrichten kann je nach Branche und geltenden Vorschriften variieren. Die Art der empfangenen Nachrichten wird von den Empfängern bestimmt und nicht von Google. Um hohe Spamraten zu reduzieren, sollten Sie Nutzern eine einfache Möglichkeit bieten, sich von Marketing- und Werbenachrichten abzumelden, und die Nutzer beim Entwerfen Ihrer E‑Mails berücksichtigen.
Durch die Abmeldung mit nur einem Klick können Nutzer Ihre Marketing- oder Werbenachrichten schnell und einfach abbestellen. Das Abmelden mit nur einem Klick trägt auch zu einer niedrigen Spamrate bei, was die Zustellung von Nachrichten verbessert. Hohe Spamraten wirken sich negativ auf die Zustellung aller von Ihnen versendeten Nachrichten aus.
Um die RFC 8058-Anforderungen zu erfüllen, fügen Sie allen ausgehenden Marketing- und Werbenachrichten „List-Unsubscribe“-Header hinzu, wie in unseren Richtlinien für E‑Mail-Absender beschrieben. Wenn Sie einen E‑Mail-Drittanbieter verwenden, prüfen Sie, ob Sie die Möglichkeit haben, Ihren ausgehenden Nachrichten solche Header hinzuzufügen.
Mit „List-Unsubscribe“-Headern werden Nachrichten für Nutzer direkt abbestellt, indem sie aus der Mailingliste entfernt werden. Andere Arten von Links zum Abbestellen mit nur einem Klick, z. B. über „mailto“ oder URL, erfüllen unsere Anforderungen nicht.
Nachrichten werden nicht automatisch abgelehnt oder als Spam markiert, wenn sie die in unseren Richtlinien für E‐Mail-Absender beschriebenen Anforderungen zum Abbestellen mit nur einem Klick nicht erfüllen.
Unerwünschte Nachrichten, die das Abmelden mit nur einem Klick nicht anbieten, werden von Empfängern jedoch eher als Spam gemeldet. Je mehr Nachrichten als Spam markiert werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass künftige Nachrichten vom selben Absender in den Spamordner verschoben werden.
Außerdem kommen nur Absender von Massen-E‐Mails, die alle Anforderungen in unseren Richtlinien für E‐Mail-Absender erfüllen (einschließlich Abbestellen mit nur einem Klick), für eine Aussetzung von Maßnahmen infrage.
Nein. Das Abmelden mit nur einem Klick sollte gemäß RFC 8058 implementiert werden. Dazu werden ausgehenden Werbenachrichten „List-Unsubscribe“-Header hinzugefügt, wie in unseren Richtlinien für E‐Mail-Absender beschrieben. Das Einfügen eines Mailto-Links in den Text Ihrer Nachrichten erfüllt nicht unsere Anforderungen für Links zum Abbestellen mit nur einem Klick.
Nein. Wenn Ihre Nachrichten die Möglichkeit zum Abbestellen mit nur einem Klick über „List-Unsubscribe“-Header enthalten, wie in unseren Richtlinien für E‑Mail-Absender beschrieben, müssen zusätzliche Links zum Abbestellen im Inhalt der Nachricht nicht mit nur einem Klick funktionieren. Alle zusätzlichen Links zum Abbestellen im Inhalt der Nachricht können auf eine von Ihnen angegebene Webseite mit Einstellungen verweisen.
Um Spammeldungen zu reduzieren, Ihren Ruf als Absender zu schützen und Ihre E‑Mail-Listen in einem guten Zustand zu halten, empfehlen wir, Anfragen zum Abbestellen innerhalb von 48 Stunden zu bearbeiten. Dies ist eine angemessene Frist, um Empfänger von einer Mailingliste zu entfernen.
Anfragen zum Abbestellen von Empfängern nachzukommen, ist besonders wichtig, wenn Sie häufig Marketing-E‑Mails versenden. Es führt zu einer verbesserten E‑Mail-Zustellung und einem Mehrwert für interessierte Personen, die Nachrichten von Ihnen erhalten möchten.
Durch das Abmelden mit nur einem Klick werden Empfänger nicht automatisch von allen Listen desselben Absenders entfernt. Wenn Sie das Abmelden mit nur einem Klick gemäß RFC 8058 mithilfe von „List-Unsubscribe“-Headern implementieren, wie in unseren Richtlinien für E‐Mail-Absender beschrieben, kann der Empfänger nur aus der mit der Nachricht verknüpften Mailingliste entfernt werden. Bei der Abmeldung mit nur einem Klick können Sie festlegen, aus welchen Mailinglisten Empfänger entfernt werden sollen.
Wenn Sie die Anforderung zum Abbestellen mit nur einem Klick erfüllen, können Sie im Inhalt der Nachricht zusätzlich einen Abmeldelink einfügen, über den Nutzer zu einer Seite mit Einstellungen für Mailinglisten weitergeleitet werden. Beachten Sie, dass diese Art von Link nicht RFC 8058-konform ist. Die Verwendung solcher Links ohne E‑Mail-Header zum Abbestellen mit nur einem Klick erfüllt daher nicht die entsprechende Anforderung, die in unseren Richtlinien für E‑Mail-Absender beschrieben ist.
Wenn Ihr Link zum Abbestellen über einen längeren Zeitraum nicht funktioniert, erfüllen Ihre Nachrichten die Anforderungen für Links zum Abbestellen mit nur einem Klick nicht. Diese Nachrichten werden nicht als Spam markiert, aber als Absender können Sie im Fall von Zustellungsproblemen keine Aussetzung der Maßnahmen beantragen.
Wir werden weiterhin Mailto-Links unterstützen, aber diese erfüllen nicht die Anforderungen für Links zum Abbestellen mit nur einem Klick. Um die Anforderung zum Abbestellen mit nur einem Klick zu erfüllen, müssen Sie in allen kommerziellen Werbenachrichten Header des Typs „List-Unsubscribe“ verwenden, wie in RFC 8058 und unseren Richtlinien für E‐Mail-Absender beschrieben. Außerdem müssen Sie eine HTTPS-URL in den „List-Unsubscribe“-Header einschließen.
Absender sollten die in RFC 8058 definierten Spezifikationen für das Abmelden mit nur einem Klick beachten und allen ausgehenden Werbenachrichten „List Unsubscribe“-Header hinzufügen, wie in unseren Richtlinien für E‑Mail-Absender beschrieben.
E‑Mail-Administratoren sollten RFC 8058 als Referenz verwenden, um das Abmelden mit nur einem Klick zu implementieren. Links zum Abbestellen mit nur einem Klick, die zu einer Landingpage oder sonstigen Webseiten führen, entsprechen nicht den Anforderungen von RFC 8058.
E‑Mail-Authentifizierung
Was bedeutet die Anforderung an Absender von Massen-E‑Mails, dass ein DMARC-Abgleich erforderlich ist?Bei Nachrichten, die direkt an private Gmail-Konten gesendet werden, muss die Organisationsdomain im „Von:“-Header des Absenders entweder mit der SPF- oder der DKIM-Organisationsdomain übereinstimmen. Absender von Massen-E‐Mails müssen gemäß unseren Richtlinien zwar sowohl die SPF‐ als auch die DKIM-Authentifizierung einrichten, aber nur bei einer muss eine Übereinstimmung vorhanden sein, um die Anforderungen für Absender zu erfüllen.
Für weitergeleitete Nachrichten oder über Mailinglisten versendete Nachrichten (auch als indirekte Nachrichten bezeichnet) ist kein DMARC-Abgleich erforderlich. Allerdings müssen diese Nachrichtentypen ARC-Header haben. Weitere Informationen zur ARC-Authentifizierung und zu ARC-Headern
Um eine zuverlässige Authentifizierung zu ermöglichen, empfehlen wir allen Absendern, DMARC vollständig auf SPF und DKIM auszurichten. Der DMARC-Abgleich sowohl mit SPF als auch mit DKIM wird mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft eine Anforderung für Absender sein. Weitere Informationen zum DMARC-Abgleich
Wenn Nachrichten die DMARC-Authentifizierung aufgrund von Authentifizierungs- oder Abgleichsproblemen nicht bestehen, gilt in der Regel die in der DMARC-Richtlinie der Absenderdomain definierte Durchsetzung. Wenn es für die Domain des Absenders keine DMARC-Richtlinie gibt, werden die Nachrichten möglicherweise abgelehnt oder in den Spamordner verschoben. Ein Fehler bei der DMARC-Authentifizierung ist einer von mehreren Faktoren, die bestimmen, ob Nachrichten abgelehnt, in den Spamordner verschoben oder wie erwartet zugestellt werden. Die DMARC-Authentifizierung ist dabei ein entscheidendes Kriterium. Daher werden diese Nachrichten in der Regel entsprechend der Durchsetzungseinstellung in der DMARC-Richtlinie der Absenderdomain verarbeitet.
Hier finden Sie weitere Informationen zu DMARC-Richtlinien und ‑Durchsetzungsoptionen.
Support und Eskalierung
Können Absender von Massen-E‑Mails technischen Support bei Problemen mit der E‑Mail-Zustellung erhalten?Absender von Massen-E‑Mails, die alle in unseren Richtlinien für E‑Mail-Absender beschriebenen Anforderungen erfüllen, können bei Problemen mit der E‑Mail-Zustellung eine Eskalierung einreichen. Achten Sie darauf, dass Sie alle Richtlinien für Absender befolgen, bevor Sie sich an den technischen Support wenden. Seit Februar 2024 gibt es keine Aussetzung der Maßnahmen mehr für Absender, die Probleme bei der E‑Mail-Zustellung haben und die Richtlinien nicht einhalten. Weitere Informationen zu Aussetzungsanträgen finden Sie im Kontaktformular für Absender.
Nur Absender von Massen-E‐Mails, die alle Anforderungen in unseren Richtlinien für E‑Mail-Absender erfüllen, u. a. Authentifizierungsanforderungen, Anforderungen an die Rate des von Nutzern gemeldeten Spams und Abmeldung mit nur einem Klick für entsprechende Nachrichten, kommen für eine Aussetzung der Maßnahmen infrage.