Ferienunterkünfte: Übersicht über die Leitfäden für den Einstieg

Bevor Sie loslegen, sollten Sie sich über Ferienunterkünfte auf Google und die Klassifizierung von Inventartypen für Unterkünfte informieren.

Hinweis: Wenn Sie in die Kategorie „Hotels“ fallen, folgen Sie stattdessen unserer Einführung für Hotels.

Sie können Ferienunterkünfte auf Google auflisten, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:

  • Sie sind ein eingetragenes Unternehmen mit Hausverwaltung und direkter Buchungswebsite
  • Sie sind bereits auf einer Buchungswebsite aufgeführt, die in Google-Ferienunterkünfte integriert ist

Gemeinschaftsräume, unterteilte Häuser und Peer-to-Peer-Vermietungen sind derzeit nicht möglich.

Erste Schritte

Lesen Sie zuerst die Beschreibungen unten und wählen Sie den für Sie passenden Weg.

Konnektivitätspartner stellen Software und Tools bereit, mit denen Hausverwaltungen das Inventar, das sie verwalten, auf verschiedene digitale Kanäle verteilen und Nutzer Unterkünfte direkt über die Buchungswebsite der Hausverwaltung buchen können.

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Hausverwaltungen verwalten Unterkünfte und akzeptieren Buchungen direkt von Gästen, indem sie bei der Transaktion eines Gasts als Händler agieren, oder indirekt von Reisebüros.

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Onlinereiseagenturen und Metasuchanbieter unterstützen Nutzer bei der Suche nach und Buchung von Reiseangeboten aus einer Vielzahl von Reiseanbietern.

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Google prüft dann, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Möglicherweise sind zur Bestätigung Ihrer Unternehmensanmeldedaten zusätzliche Informationen erforderlich.

Geschäftliche Anforderungen

Um das Vertrauen der Nutzer zu stärken und eine qualitativ hochwertige Erfahrung mit den Google-Funktionen für Hotels und Ferienunterkünfte zu gewährleisten, prüfen wir die Eignung potenzieller Partner sorgfältig. Dabei werden Stabilität und Bekanntheit der Marke sowie die bisherige Anzahl erfolgreicher Finanztransaktionen bewertet. Google kann zusätzliche Informationen zu Überprüfungszwecken anfordern. Alle Partner müssen sich jederzeit an die Richtlinien halten. Google behält sich das Recht vor, die Teilnahme eines Partners an Google-Hotels und ‑Ferienunterkünften nach eigenem Ermessen abzulehnen oder zu beenden.

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