Informationen, die in der Datenschutzerklärung für Segmente mit selbst erhobenen Daten enthalten sein müssen

Wir haben in Google Ads folgende Verbesserungen vorgenommen, damit Sie eine umfassende und konsolidierte Ansicht Ihrer Zielgruppen aufrufen sowie Zielgruppen einfacher verwalten und optimieren können:

  • Neue Zielgruppenberichte: Detaillierte Berichte zu demografischen Merkmalen, Segmenten und Ausschlüssen finden Sie im Menü Kampagnen Symbol „Kampagnen“ unter Zielgruppen. Über diesen Tab können Sie auch Ihre Zielgruppen ganz einfach verwalten. Weitere Informationen zu Zielgruppenberichten
  • Neue Begriffe In Zielgruppenberichten und in Google Ads werden neue Begriffe verwendet. Beispielsweise werden „Zielgruppentypen“ (benutzerdefinierte, kaufbereite und mit gemeinsamen Interessen) jetzt als „Zielgruppensegmente“ und „Remarketing“ als „selbst erhobene Daten“ bezeichnet. Weitere Informationen zu den Änderungen an Begriffen im Zusammenhang mit Zielgruppen
  • Neue Werberichtlinien: In Zielgruppenberichten und in Google Ads werden neue Begriffe verwendet. Beispielsweise werden „Zielgruppentypen“ (benutzerdefinierte, kaufbereite und mit gemeinsamen Interessen) jetzt als „Zielgruppensegmente“ und „Remarketing“ als „selbst erhobene Daten“ bezeichnet. Weitere Informationen zu den Änderungen an Begriffen im Zusammenhang mit Zielgruppen
    • Nutzerfeedback
    • Bisherige Verstöße oder Schweregrad von Verstößen
    • Wiederholte Verstöße gegen die Richtlinie zum Kundenabgleich
    Der Zugriff auf den Kundenabgleich kann auch Werbetreibenden mit teilweisem Zugriff entzogen werden. Wenn ein Werbetreibender gemäß dieser Richtlinie den Zugriff auf den Kundenabgleich verliert, hat das keine Auswirkungen auf die Auslieferung oder Personalisierung von Anzeigen. Weitere Informationen zu personalisierten Anzeigen

Mit Segmenten mit selbst erhobenen Daten können Sie Nutzer erreichen, die Ihre Website schon einmal aufgerufen oder Ihre App verwendet haben, und sie mit einer passenden Botschaft ansprechen. Dies ist eine gute Möglichkeit, frühere Besucher wieder auf Ihre Website oder App zu bringen. Sie sollten diese Nutzer aber darüber informieren, dass Sie für die Segmente mit selbst erhobenen Daten auf Ihrer Website oder in Ihrer App Daten erheben.

Wenn Sie Segmente mit selbst erhobenen Daten auf Ihrer Website oder in Ihrer App verwenden, müssen folgende Informationen in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein:

  • Eine angemessene Beschreibung der Verwendung Ihrer Daten zur Online-Werbung.
  • Informationen dazu, wie Drittanbieter wie Google Ihre Anzeigen auf Websites im Internet ausliefern.
  • Informationen dazu, wie Drittanbieter wie Google Cookies und/oder Gerätekennungen verwenden, um Anzeigen basierend auf früheren Aufrufen Ihrer Website oder App auszuliefern.
  • Informationen dazu, wie Besucher die Nutzung von Cookies oder Gerätekennungen durch Google in den Einstellungen für Werbung deaktivieren können. Alternativ können Ihre Besucher die Verwendung von Cookies durch Drittanbieter deaktivieren, indem sie die Deaktivierungsseite der Network Advertising Initiative aufrufen oder die Nutzung der Gerätekennungen über die Geräteeinstellungen verwalten.

Pixel der Google Marketing Platform für Segmente mit selbst erhobenen Daten verwenden

Wenn Sie Pixel von der Google Marketing Platform für Segmente mit selbst erhobenen Daten verwenden, können Sie die Nutzer in Ihrer Datenschutzerklärung stattdessen darauf hinweisen, dass sie auf der Deaktivierungsseite der Google Marketing Platform oder auf der Deaktivierungsseite der Network Advertising Initiative die Nutzung von Cookies deaktivieren können.

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