Werbetreibende müssen diese Richtlinie einhalten, um personalisierte Anzeigen einsetzen zu können. Ab 2024 wirken sich die entsprechenden Maßnahmen auch auf Messfunktionen aus und gelten für Daten aus folgenden Quellen:
- Websites: Tags, über die Daten an Google gesendet werden
- Apps: SDKs, über die Daten an Google gesendet werden
- Datenuploads: Tools zum Hochladen von Daten aus nicht von Google stammenden Quellen (z. B. Importe von Offline-Conversions oder Daten zu Ladenverkäufen)
Die Anforderungen gelten auch, wenn Sie Google Analytics-Daten in Verbindung mit einem Google-Dienst verwenden.
Mit dem Privacy Planner können Sie einen Analyseplan für Ihre Kunden erstellen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu langfristigen Analysen.
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Was müssen Sie als Nächstes tun?
Nutzereinwilligung einholenSie sind dafür verantwortlich, diese Einwilligung für Ihre Websites, Apps und alle Daten, die Sie bei Google hochladen, einzuholen. Sie müssen den Einwilligungsstatus des Nutzers einholen, d. h. abfragen, ob der Nutzer damit einverstanden ist oder nicht, dass Daten zu seinem Verhalten gespeichert werden. Google arbeitet mit vielen Anbietern von Plattformen zur Einwilligungsverwaltung zusammen. Sie unterstützen Sie bei der Verwaltung von Einwilligungsbannern für Cookies und senden die Entscheidungen über den Einwilligungsmodus an das Google-Tag. Falls noch nicht geschehen, können Sie für Websites und Apps ein Einwilligungsbanner oder eine andere benutzerdefinierte Einwilligungslösung implementieren oder eine Plattform zur Einwilligungsverwaltung eines Google-Partners verwenden. |
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Einwilligungsmodus einrichtenSobald Sie die Einwilligung des Nutzers erhalten haben, müssen Sie Google über dessen Entscheidung informieren. Viele CMPs senden von sich aus den Einwilligungsstatus an Google. Wenn Sie eine benutzerdefinierte Einwilligungslösung verwenden, müssen Sie eine Methode zum Senden des Einwilligungsstatus an Google implementieren. Im Einwilligungsmodus können Sie Google über den Cookie- oder App-ID-Einwilligungsstatus Ihrer Nutzer informieren. Ihr CMP-Anbieter nimmt automatisch eine Aktualisierung auf die neueste Version des Einwilligungsmodus vor. Wenden Sie sich an Ihren Anbieter, um sicherzustellen, dass Sie den aktuellen Einwilligungsmodus verwenden. Falls Sie ein eigenes Banner verwenden, müssen Sie ein Upgrade auf Version 2 des Einwilligungsmodus vornehmen. |
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Von UA360 zu GA4 migrierenUniversal Analytics wurde durch Google Analytics 4 ersetzt Seit dem 1. Juli 2023 werden in standardmäßigen Universal Analytics-Properties keine Daten mehr verarbeitet. Bis März müssen Sie die Migration abgeschlossen haben, sonst verlieren Sie wichtige Werbefunktionen, die in UA360 für betroffenen Traffic im EWR nicht mehr unterstützt werden. Falls noch nicht geschehen, verifizieren und aktualisieren Sie Ihre Einwilligungseinstellung in Analytics, damit die erforderlichen Einwilligungssignale an Google gesendet werden. |
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Auf die neuesten APIs oder SDKs aktualisierenWenn Sie APIs oder SDKs von Google verwenden, um Zielgruppendaten an Google weiterzugeben, müssen Sie ein Upgrade auf die neueste Version der Google Ads API sowie der Display & Video 360 API vornehmen. App-Werbetreibende sollten ein Upgrade auf die neueste Version der App Conversion Tracking and Remarketing API von Google bzw. des entsprechenden SDKs vornehmen, damit Einwilligungssignale richtig gesendet werden können. So können die Entscheidungen der Nutzer respektiert und umfassende Analysen und Modellierungen ermöglicht werden. App-Werbetreibende mit einem App Attribution Partner (AAP) sollten ein Upgrade auf die neueste Version von AAP SDK bzw. API vornehmen und mit dem App Attribution Partner zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Einwilligungssignale an Google gesendet werden. Wenn Sie APIs für die Freigabe von Offlinedaten für Google verwenden, müssen Sie eine Aktualisierung auf die neuesten APIs vornehmen oder das SDK für Apps installieren, um zu verhindern, dass Offlinezielgruppen (z. B. Kundenabgleich) von März 2024 an beeinträchtigt werden. Kunden, die Offlinedaten manuell hochladen, müssen ein Einwilligungsformular in der Produkt-UI ausfüllen. Wenn Sie mit einem unserer Anbieter für Kundenabgleich-Uploads zusammenarbeiten, muss dieser dieses Upgrade durchgeführt haben. |