Wenn Sie das Google-Konto Ihres Kindes mit Family Link verwalten, können Sie Ihrem Kind erlauben, sich auf seinem Chromebook in einigen Google-Diensten anzumelden. Mit der Family Link App können Sie gemeinsam mit Ihrem Kind entscheiden, auf welche Websites Ihr Kind in Chrome zugreifen darf. Außerdem können Sie damit unter anderem die App-Nutzung Ihres Kindes anpassen.
Systemanforderungen
Family Link kann auf Chromebooks mit ChromeOS-Version 71 und höher verwendet werden. Weitere Informationen zum Aktualisieren des Betriebssystems Ihres Chromebooks
Chromebooks und das Google-Konto Ihres Kindes
Kinder, die mit ihrem Google-Konto auf einem Chromebook angemeldet sind, können viele Funktionen nutzen, die auch Erwachsenen zur Verfügung stehen. Die Funktionen ändern sich möglicherweise von Zeit zu Zeit, aber derzeit gibt es folgende Unterschiede:
- Kinder können den Inkognitomodus nicht nutzen.
- Sie können verwalten, welche Websites Ihr Kind in Chrome aufrufen kann, und festlegen, welche Berechtigungen es den Websites erteilen darf.
- Sie können festlegen, dass Chrome die meisten Websites mit sexuell expliziten und gewaltverherrlichenden Inhalten blockiert.
- In den Google-Aktivitätseinstellungen Ihres Kindes ist möglicherweise festgelegt, dass Google den Chrome-Browserverlauf und Aktivitäten auf Websites verwenden darf, um die Nutzung der Google-Produkte und ‑Dienste für Ihr Kind zu personalisieren. Diese Informationen werden jedoch nicht verwendet, um Werbung für Kinder zu personalisieren, die das in Ihrem Land geltende Mindestalter für Google-Konten noch nicht erreicht haben.
Wichtig: Bei Konten von Bildungseinrichtungen und bei Chromebooks, die von einer Bildungseinrichtung verwaltet werden, legen Google Workspace for Education-Administratoren fest, auf welche Google-Dienste Schüler und Studenten zugreifen können. Das umfasst unter Umständen Funktionen oder Dienste, auf die Ihr Kind vorher über das gemeinsam verwaltete Family Link-Konto mit Elternaufsicht keinen Zugriff hatte. Hier erfahren Sie, wie Sie das Konto einer Bildungseinrichtung als sekundäres Konto hinzufügen.
Das Google-Konto Ihres Kindes hinzufügen
Neues oder auf die Werkseinstellungen zurückgesetztes Chromebook- Richten Sie Chromebook ein.
- Fügen Sie Chromebook das Google-Konto Ihres Kindes hinzu.
Wichtig: Wenn Ihr Kind auf seinem Chromebook angemeldet ist, können neue Nutzer nur nach Eingabe des Elternpassworts hinzugefügt werden.
- Fügen Sie Chromebook das Google-Konto Ihres Kindes hinzu.
- Wichtig: Wenn Sie die Elternaufsicht nachträglich für ein bestehendes Google-Konto eingerichtet haben, muss Ihr Kind Chromebook neu starten, um die Einrichtung abzuschließen und wieder Zugriff auf alle Google-Dienste zu erhalten.
- Empfohlen: Wenn Sie als Elternteil das Chromebook-Eigentümerkonto haben, sollten Sie den Gastmodus deaktivieren und festlegen, wer sich auf dem Chromebook Ihres Kindes anmelden darf. Wenn Sie den Gastmodus oder das Hinzufügen neuer Nutzer zulassen, könnte Ihr Kind dies nutzen, um die Family Link-Einstellungen auf Chromebook zu umgehen.
Google-Konto Ihres Kindes entfernen
- Klicken Sie auf dem Anmeldebildschirm von Chromebook auf das Profil, das Sie entfernen möchten.
- Klicken Sie dann neben dem Profilnamen auf den Drop-down-Pfeil
.
- Wählen Sie Diesen Nutzer entfernen aus.
- Wählen Sie im Feld, das daraufhin erscheint, Diesen Nutzer entfernen aus.
Wichtig: Wenn Sie das Konto Ihres Kindes löschen, bevor Sie das Profil von Chromebook entfernt haben, müssen Sie Ihr Chromebook möglicherweise auf die Werkseinstellungen zurücksetzen. Halten Sie zum Zurücksetzen Strg + Alt + Umschalttaste + R gedrückt.
Aktivitäten Ihres Kindes auf Chromebook verwalten
Apps auswählen, die Ihr Kind verwenden darfSie können festlegen, welche Apps Ihr Kind auf seinem Chromebook verwenden darf und welche Berechtigungen es Apps erteilen kann.
- Öffnen Sie die Family Link App
.
- Wählen Sie das Konto Ihres Kindes aus.
- Tippen Sie auf die Einstellungen
Google Chrome und Web.
- Wählen Sie die für Ihre Familie passende Einstellung aus:
- Alle Websites zulassen: Ihr Kind kann alle Websites besuchen, mit Ausnahme der von Ihnen blockierten.
- Versuchen, anstößige Websites zu blockieren: Kein Filter ist perfekt, aber bei dieser Option sollten die meisten Seiten mit sexuell expliziten oder gewalttätigen Inhalten herausgefiltert werden.
- Nur genehmigte Websites erlauben: Ihr Kind kann nur die Websites besuchen, die Sie genehmigen.
Tipp: Sie können diese Einstellung auch verwalten, indem Sie zu g.co/YourFamily gehen und auf den Namen Ihres Kindes klicken.
Wenn Ihr Kind eine von Ihnen blockierte Website in Chrome oder bestimmten Android-Apps aufrufen möchte, kann es Sie um Erlaubnis bitten.
Ihr Kind kann folgende Optionen auswählen:
- Persönlich fragen: Sie können die Anfrage vom Gerät Ihres Kindes aus prüfen und genehmigen oder ablehnen, indem Sie das Passwort für Ihr Google-Konto eingeben. Diese Option ist nur auf Android-Geräten und Chromebooks verfügbar.
- Per Nachricht anfragen: Sie erhalten eine Benachrichtigung in der Family Link App und können die Anfrage genehmigen oder ablehnen.
So blockieren Sie eine Website oder genehmigen den Zugriff darauf
Sie können Websites festlegen, auf die Ihr Kind ausdrücklich zugreifen darf, und Websites, die für Ihr Kind blockiert werden sollen.
- Öffnen Sie die Family Link App
.
- Wählen Sie das Konto Ihres Kindes aus.
- Tippen Sie auf Einstellungen
Google Chrome und Web.
- Tippen Sie unter „Websites verwalten“ auf Genehmigte Websites oder Blockierte Websites.
- Tippen Sie auf Website hinzufügen.
- Fügen Sie eine Website (z. B. www.google.com) oder eine Domain (z. B. google) hinzu.
- Websites: Geben Sie auch „www.“ mit an, also „www.google.de“ statt „google.de“. Wenn Sie eine bestimmte Website blockieren oder freigeben, gilt diese Einstellung nicht für Websites, deren Adresse anders beginnt oder endet, also beispielsweise www.google.de oder photos.google.com.
- Domains: Wenn Sie eine ganze Domain blockieren oder freigeben, gilt diese Einstellung auch für Websites, deren Adresse anders beginnt oder endet, also beispielsweise www.google.de und images.google.de.
Hinweise und Tipps:
- Unabhängig davon, ob Ihr Kind die eigenen Kontoeinstellungen ändern kann oder nicht, bleiben Ihre Einstellungen zum Bearbeitungszugriff Ihres Kindes unverändert. Wir empfehlen Eltern, nach der Änderung dieses Bearbeitungszugriffs noch einmal zu prüfen, ob diese Einstellungen korrekt sind.
- Sie können diese Einstellung auch verwalten, indem Sie unter g.co/YourFamily auf den Namen Ihres Kindes klicken.
Wichtig: Auf dem iPhone oder iPad Ihres Kindes können Sie derzeit keine Websiteberechtigungen verwalten. Außerdem ist die Funktion möglicherweise noch nicht für Windows-, Mac- oder Linux-Computer verfügbar.
Sie können entscheiden, ob Ihr Kind besuchten Websites Berechtigungen erteilen darf, beispielsweise für den Zugriff auf den Standort oder die Kamera oder für das Senden von Benachrichtigungen. Weitere Informationen zu Websiteberechtigungen
- Öffnen Sie die Family Link App
.
- Wählen Sie das Konto Ihres Kindes aus.
- Tippen Sie auf die Einstellungen
Google Chrome und Web
Erweiterte Einstellungen.
- Aktivieren oder deaktivieren Sie Berechtigungen für Websites, Erweiterungen und Websitedaten auf dem Gerät.
Hinweis: Sie können diese Einstellung auch verwalten, wenn Sie im Chrome-Dashboard auf den Namen Ihres Kindes klicken.
Wenn „Berechtigungen für Websites, Apps und Erweiterungen“ deaktiviert ist, können Kinder Websites keine Berechtigungen erteilen. Bereits erteilte Berechtigungen bleiben jedoch bestehen.