Voraussetzungen für „Informationen zum Unternehmen“

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Es ist nicht beabsichtigt, dass durch die Übersetzung der Inhalt unserer Richtlinien verändert wird. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Wichtig: Die Auslieferung von Assets für „Informationen zum Unternehmen“ kann nicht garantiert werden, auch wenn für das Konto die Überprüfung des Werbetreibenden erfolgreich durchlaufen wurde. Dies könnte bedeuten, dass diese Assets in keiner oder nur in einigen Ihrer Anzeigen ausgeliefert werden. Das dient in der Regel zum Schutz von Nutzern. Es gibt zwar keine Möglichkeit, den Auslieferungsstatus Ihrer Assets für „Informationen zum Unternehmen“ zu ändern, aber Google prüft und aktualisiert automatisch die Berechtigung des Werbetreibenden. Sie sollten in Ihrem Google Ads-Konto regelmäßig nachsehen, ob Sie bei diesen Assets mehr Impressionen erzielen.

Mit „Informationen zum Unternehmen“ lassen sich bestehende Textanzeigen für Computer und Mobilgeräte durch Assets wie den Namen Ihres Unternehmens und Ihr Firmenlogo ergänzen. Das gibt Werbetreibenden die Möglichkeit, den Markenwert zu nutzen, um neue und bestehende Kunden effektiver anzusprechen. Weitere Informationen

Haftungsausschluss: Indem Sie Ihre eigenen Assets zur Verfügung stellen, bestätigen Sie, dass Sie (der Werbetreibende) alle Rechte zur Veröffentlichung des hochgeladenen Unternehmensnamens und des Firmenlogos haben.

Damit unsere Nutzer qualitativ hochwertige Anzeigen sehen, müssen Assets für „Informationen zum Unternehmen“ alle Google Ads-Richtlinien, Markenrichtlinien und Urheberrechtsrichtlinien erfüllen. Darüber hinaus unterliegen sie den folgenden Anforderungen.



Anforderungen an Unternehmensnamen

Der Name Ihres Unternehmens muss genau mit dem Domainnamen oder dem rechtsgültigen Namen übereinstimmen, der bei der Überprüfung des Werbetreibenden bestätigt wurde. Wenn der Name Ihres Unternehmens nicht genau mit dem Domainnamen oder dem rechtsgültigen Namen übereinstimmt, der bei der Überprüfung des Werbetreibenden bestätigt wurde, wird das Asset nicht genehmigt.

So können Sie prüfen, welcher rechtsgültige Name im Rahmen der Überprüfung des Werbetreibenden bestätigt wurde:

  1. Klicken Sie in Ihrem Google Ads-Konto auf das Symbol für Abrechnung Abrechnungssymbol.
  2. Klicken Sie im Drop-down-Menü auf Überprüfung des Werbetreibenden.

Vorgaben für den Namen des Unternehmens

Spezifikation Anforderung
Zeichenlänge
  • Maximale Länge: 25 Zeichen
Sprachen
  • Unterstützte Sprachen: alle
Name des Unternehmens

Der Name des Unternehmens muss genau mit dem Domainnamen oder dem rechtsgültigen Namen übereinstimmen, der während des Überprüfungsverfahrens angegeben wurde.

Wenn Sie einen alternativen Unternehmensnamen verwenden möchten und eine aktive Markenregistrierung dafür haben, können Sie die Markenüberprüfung für „Informationen zum Unternehmen“ durchlaufen. Das ist in folgenden Fällen möglich:

  • Der Name des Unternehmens repräsentiert eine Subdomain der vom Werbetreibenden bestätigten oder rechtsgültigen Domain.
  • Sie haben unterschiedliche Unternehmensnamen für verschiedene Geschäftsbereiche.
Weitere Informationen zur Markenüberprüfung für „Informationen zum Unternehmen“

Neben den oben aufgeführten Anforderungen und Vorgaben gelten für Unternehmensnamen auch einige Einschränkungen. Folgendes ist nicht zulässig:

Name des Unternehmens nicht relevant

Rotes Kreuzsymbol (×) Verwendung eines Namens, der vom Domainnamen oder rechtsgültigen Namen des Werbetreibenden abweicht

Problembeschreibung Beispiel-Domainname Zulässig Nicht zulässig
Name des Unternehmens nicht relevant

https://www.google.com

Google

Beispiel

Auffälligkeit des Namens

Rotes Kreuzsymbol (×) Name des Unternehmens des Werbetreibenden ist nicht deutlich auf der Landingpage der Anzeige zu sehen

Problembeschreibung Beispiel-Domainname Zulässig Nicht zulässig
Auffälligkeit des Namens des Unternehmens

google.com

Name auf Landingpage: Google

Name auf Landingpage: Beispiel


Anforderungen an Firmenlogos

Das Firmenlogo muss zum beworbenen Unternehmen gehören und mit dem Domainnamen oder dem rechtsgültigen Namen übereinstimmen, der im Rahmen des Überprüfungsverfahrens für Werbetreibende bestätigt wurde.

Vorgaben für das Firmenlogo

Spezifikation Anforderung
Seitenverhältnis Quadrat (1 x 1)
Kompatibilität Das Logo muss mit dem hellen und dem dunklen Modus kompatibel sein.
Dateiformate
  • PNG
  • JPG
Dateigröße
  • Maximale Größe: 5.120 KB
Bildauflösung
  • Empfohlen: 1200 × 1500
  • Mindestauflösung: 128 × 128
Logo

Muss zum beworbenen Unternehmen gehören; nur ein Logo pro Domainname zulässig

Wenn Sie ein alternatives Logo verwenden möchten und eine aktive Markenregistrierung dafür haben, können Sie die Markenüberprüfung für „Informationen zum Unternehmen“ durchlaufen. Das ist in folgenden Fällen möglich:

  • Das Logo repräsentiert eine Subdomain der vom Werbetreibenden bestätigten oder rechtsgültigen Domain.
  • Sie haben unterschiedliche Logos für verschiedene Geschäftsbereiche.
Weitere Informationen zur Markenüberprüfung für „Informationen zum Unternehmen“
Empfohlener Bildbereich Wichtige Inhalte sollten in der Mitte platziert werden und mindestens 80 % des Bildes einnehmen.

Google rendert Ihr Firmenlogo standardmäßig als Kreis. Beachten Sie bei der Optimierung Ihres Firmenlogos folgende Punkte:

  • Halten Sie sich an die oben aufgeführten Vorgaben für Logos, damit bei der Darstellung als Kreis keine Teile abgeschnitten oder verdeckt werden.
  • In einigen Fällen werden dynamische Firmenlogos als Quadrat oder mit einem grauen Hintergrund dargestellt. Wenn Ihr Logo immer als Kreis dargestellt werden soll, laden Sie eine Version des Logos hoch, die bereits als Kreis formatiert ist.
Dieses Symbol steht für das ursprüngliche Asset für ein Firmenlogo. Dieses Symbol steht für das gerenderte kreisförmige Asset für ein Firmenlogo.
Ursprüngliches Asset Gerendertes kreisförmiges Asset (Standard)

Neben den oben aufgeführten Anforderungen und Vorgaben gelten für Firmenlogos auch einige Einschränkungen. Folgendes ist nicht zulässig:

Logo nicht relevant

Rotes Kreuzsymbol (×) Logo, das nicht mit dem Namen des Unternehmens übereinstimmt oder nicht zu dem beworbenen Unternehmen gehört bzw. dieses nicht repräsentiert

Rotes Kreuzsymbol (×) Unterschiedliche Logos für denselben Namen des Unternehmens oder dasselbe beworbene Unternehmen

Problembeschreibung Name des Unternehmens Zulässig Nicht zulässig
Unterschiedliche Logos für denselben Namen des Unternehmens oder dasselbe beworbene Unternehmen

example.com

Beispiel für ein Logo, das für die Website nicht relevant ist

Beispiel für ein Logo, das für die Website nicht relevant istBeispiel für ein korrekt wiedergegebenes Logo

Auffälligkeit des Logos

Rotes Kreuzsymbol (×) Logo des Unternehmens des Werbetreibenden ist nicht deutlich auf der Landingpage der Anzeige zu sehen

Problembeschreibung Beispiel-Landingpage Zulässig Nicht zulässig
Firmenlogo des Werbetreibenden ist nicht deutlich auf der Landingpage der Anzeige zu sehen google.com

Beispiel für ein Logo, das für die Website nicht relevant ist

Unzulässige Inhalte

Rotes Kreuzsymbol (×) Bilder mit Nacktheit, einschließlich Nacktheit zu künstlerischen Zwecken

Rotes Kreuzsymbol (×) Sexuell anzügliche Bilder

Problembeschreibung Zulässig Nicht zulässig
  • Bilder mit Nacktheit, einschließlich Nacktheit zu künstlerischen Zwecken
  • Sexuell anzügliche Bilder

Beispiel für ein Logo ohne unzulässige Inhalte

Beispiel für ein Logo mit unzulässigen Inhalten

Schlecht zugeschnitten

Rotes Kreuzsymbol (×) Logo ist so zugeschnitten, dass sich daraus eine ungenaue oder verwirrende Repräsentation des Unternehmens ergibt

Problembeschreibung Zulässig Nicht zulässig
Logo ist so zugeschnitten, dass sich daraus eine ungenaue oder verwirrende Repräsentation des Unternehmens ergibt

Beispiel für ein korrekt zugeschnittenes Logo

Ein Beispiel für ein schlecht zugeschnittenes Logo

Unscharf

Rotes Kreuzsymbol (×) Logo ist zu verschwommen, unscharf oder zu klein und daher nicht gut lesbar

Problembeschreibung Zulässig Nicht zulässig
Logo zu verschwommen oder unscharf

Beispiel für ein Logo, das nicht unscharf ist

Ein Beispiel für ein unscharfes Logo

Logo zu klein und daher nicht gut lesbar Hier ist ein Beispiel für ein Logo mit gut lesbarer Textgröße zu sehen. Hier ist ein Beispiel für ein Logo mit unleserlicher Textgröße zu sehen.
Text im Logo ist zu klein und daher nicht gut lesbar Beispiel für ein Logo mit gut lesbarem Text. Beispiel für ein Logo mit schlecht lesbarem Text.

Leerraum

Rotes Kreuzsymbol (×) Logo besteht aus einem einzigen Farbblock oder weist keine unterscheidbaren Merkmale auf

Problembeschreibung Zulässig Nicht zulässig
Logo besteht aus einem einzigen Farbblock oder weist keine unterscheidbaren Merkmale auf   Beispiel für ein Logo, mit einem zulässigen Leerraum  

Modifiziert

Rotes Kreuzsymbol (×) Farben umgekehrt: Farben entsprechen nicht dem Originallogo auf der Website

Rotes Kreuzsymbol (×) Verkehrt herum: Logo steht auf dem Kopf

Rotes Kreuzsymbol (×) Verformt, verdreht, verzerrt, verändert: Logo entspricht nicht dem Originallogo auf der Seite

Problembeschreibung Zulässig Nicht zulässig
Farben umgekehrt

Beispiel für ein Logo mit den richtigen Farben

Beispiel für ein Logo mit Farben, die nicht denen des Originallogos entsprechen.

Verkehrt herum

Beispiel für ein korrekt ausgerichtetes Logo

Beispiel für ein auf dem Kopf stehendes Logo

Verformt, verdreht, verzerrt, verändert

Beispiel für ein korrekt wiedergegebenes Logo

Beispiel für ein verzogenes oder verzerrtes Logo


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