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Mit „Informationen zum Unternehmen“ lassen sich bestehende Textanzeigen für Computer und Mobilgeräte durch Assets wie den Namen Ihres Unternehmens und Ihr Firmenlogo ergänzen. Das gibt Werbetreibenden die Möglichkeit, den Markenwert zu nutzen, um neue und bestehende Kunden effektiver anzusprechen. Weitere Informationen
Haftungsausschluss: Indem Sie Ihre eigenen Assets zur Verfügung stellen, bestätigen Sie, dass Sie (der Werbetreibende) alle Rechte zur Veröffentlichung des hochgeladenen Unternehmensnamens und des Firmenlogos haben.
Damit unsere Nutzer qualitativ hochwertige Anzeigen sehen, müssen Assets für „Informationen zum Unternehmen“ alle Google Ads-Richtlinien, Markenrichtlinien und Urheberrechtsrichtlinien erfüllen. Darüber hinaus unterliegen sie den folgenden Anforderungen.
Themen in diesem Artikel
Anforderungen an Unternehmensnamen
Der Name Ihres Unternehmens muss genau mit dem Domainnamen oder dem rechtsgültigen Namen übereinstimmen, der bei der Überprüfung des Werbetreibenden bestätigt wurde. Wenn der Name Ihres Unternehmens nicht genau mit dem Domainnamen oder dem rechtsgültigen Namen übereinstimmt, der bei der Überprüfung des Werbetreibenden bestätigt wurde, wird das Asset nicht genehmigt.
So können Sie prüfen, welcher rechtsgültige Name im Rahmen der Überprüfung des Werbetreibenden bestätigt wurde:
- Klicken Sie in Ihrem Google Ads-Konto auf das Symbol für Abrechnung
.
- Klicken Sie im Drop-down-Menü auf Überprüfung des Werbetreibenden.
Vorgaben für den Namen des Unternehmens
Spezifikation | Anforderung |
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Zeichenlänge |
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Sprachen |
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Name des Unternehmens |
Der Name des Unternehmens muss genau mit dem Domainnamen oder dem rechtsgültigen Namen übereinstimmen, der während des Überprüfungsverfahrens angegeben wurde. Wenn Sie einen alternativen Unternehmensnamen verwenden möchten und eine aktive Markenregistrierung dafür haben, können Sie die Markenüberprüfung für „Informationen zum Unternehmen“ durchlaufen. Das ist in folgenden Fällen möglich:
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Neben den oben aufgeführten Anforderungen und Vorgaben gelten für Unternehmensnamen auch einige Einschränkungen. Folgendes ist nicht zulässig:
Name des Unternehmens nicht relevant
Verwendung eines Namens, der vom Domainnamen oder rechtsgültigen Namen des Werbetreibenden abweicht
Problembeschreibung Beispiel-Domainname Zulässig Nicht zulässig Name des Unternehmens nicht relevant https://www.google.com
Beispiel
Auffälligkeit des Namens
Name des Unternehmens des Werbetreibenden ist nicht deutlich auf der Landingpage der Anzeige zu sehen
Problembeschreibung Beispiel-Domainname Zulässig Nicht zulässig Auffälligkeit des Namens des Unternehmens google.com
Name auf Landingpage: Google
Name auf Landingpage: Beispiel
Anforderungen an Firmenlogos
Das Firmenlogo muss zum beworbenen Unternehmen gehören und mit dem Domainnamen oder dem rechtsgültigen Namen übereinstimmen, der im Rahmen des Überprüfungsverfahrens für Werbetreibende bestätigt wurde.
Vorgaben für das Firmenlogo
Spezifikation | Anforderung |
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Seitenverhältnis | Quadrat (1 x 1) |
Kompatibilität | Das Logo muss mit dem hellen und dem dunklen Modus kompatibel sein. |
Dateiformate |
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Dateigröße |
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Bildauflösung |
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Logo |
Muss zum beworbenen Unternehmen gehören; nur ein Logo pro Domainname zulässig Wenn Sie ein alternatives Logo verwenden möchten und eine aktive Markenregistrierung dafür haben, können Sie die Markenüberprüfung für „Informationen zum Unternehmen“ durchlaufen. Das ist in folgenden Fällen möglich:
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Empfohlener Bildbereich | Wichtige Inhalte sollten in der Mitte platziert werden und mindestens 80 % des Bildes einnehmen. |
Google rendert Ihr Firmenlogo standardmäßig als Kreis. Beachten Sie bei der Optimierung Ihres Firmenlogos folgende Punkte:
- Halten Sie sich an die oben aufgeführten Vorgaben für Logos, damit bei der Darstellung als Kreis keine Teile abgeschnitten oder verdeckt werden.
- In einigen Fällen werden dynamische Firmenlogos als Quadrat oder mit einem grauen Hintergrund dargestellt. Wenn Ihr Logo immer als Kreis dargestellt werden soll, laden Sie eine Version des Logos hoch, die bereits als Kreis formatiert ist.
Ursprüngliches Asset | Gerendertes kreisförmiges Asset (Standard) |
Neben den oben aufgeführten Anforderungen und Vorgaben gelten für Firmenlogos auch einige Einschränkungen. Folgendes ist nicht zulässig:
Logo nicht relevant
Logo, das nicht mit dem Namen des Unternehmens übereinstimmt oder nicht zu dem beworbenen Unternehmen gehört bzw. dieses nicht repräsentiert
Unterschiedliche Logos für denselben Namen des Unternehmens oder dasselbe beworbene Unternehmen
Problembeschreibung Name des Unternehmens Zulässig Nicht zulässig Unterschiedliche Logos für denselben Namen des Unternehmens oder dasselbe beworbene Unternehmen example.com
Auffälligkeit des Logos
Logo des Unternehmens des Werbetreibenden ist nicht deutlich auf der Landingpage der Anzeige zu sehen
Problembeschreibung Beispiel-Landingpage Zulässig Nicht zulässig Firmenlogo des Werbetreibenden ist nicht deutlich auf der Landingpage der Anzeige zu sehen google.com
Unzulässige Inhalte
Bilder mit Nacktheit, einschließlich Nacktheit zu künstlerischen Zwecken
Sexuell anzügliche Bilder
Problembeschreibung Zulässig Nicht zulässig
- Bilder mit Nacktheit, einschließlich Nacktheit zu künstlerischen Zwecken
- Sexuell anzügliche Bilder
Schlecht zugeschnitten
Logo ist so zugeschnitten, dass sich daraus eine ungenaue oder verwirrende Repräsentation des Unternehmens ergibt
Problembeschreibung Zulässig Nicht zulässig Logo ist so zugeschnitten, dass sich daraus eine ungenaue oder verwirrende Repräsentation des Unternehmens ergibt
Unscharf
Logo ist zu verschwommen, unscharf oder zu klein und daher nicht gut lesbar
Problembeschreibung Zulässig Nicht zulässig Logo zu verschwommen oder unscharf
Logo zu klein und daher nicht gut lesbar Text im Logo ist zu klein und daher nicht gut lesbar
Leerraum
Logo besteht aus einem einzigen Farbblock oder weist keine unterscheidbaren Merkmale auf
Problembeschreibung Zulässig Nicht zulässig Logo besteht aus einem einzigen Farbblock oder weist keine unterscheidbaren Merkmale auf
Modifiziert
Farben umgekehrt: Farben entsprechen nicht dem Originallogo auf der Website
Verkehrt herum: Logo steht auf dem Kopf
Verformt, verdreht, verzerrt, verändert: Logo entspricht nicht dem Originallogo auf der Seite
Problembeschreibung Zulässig Nicht zulässig Farben umgekehrt
Verkehrt herum
Verformt, verdreht, verzerrt, verändert