Voraussetzungen für „Informationen zum Unternehmen“

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Es ist nicht beabsichtigt, dass durch die Übersetzung der Inhalt unserer Richtlinien verändert wird. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Wichtig: Die Auslieferung von Assets für „Informationen zum Unternehmen“ kann nicht garantiert werden, auch wenn für das Konto die Überprüfung des Werbetreibenden erfolgreich durchlaufen wurde. Dies könnte bedeuten, dass diese Assets in keiner oder nur in einigen Ihrer Anzeigen ausgeliefert werden. Das dient in der Regel zum Schutz von Nutzern. Es gibt zwar keine Möglichkeit, den Auslieferungsstatus Ihrer Assets für „Informationen zum Unternehmen“ zu ändern, aber Google prüft und aktualisiert automatisch die Berechtigung des Werbetreibenden. Sie sollten in Ihrem Google Ads-Konto regelmäßig nachsehen, ob Sie bei diesen Assets mehr Impressionen erzielen.

Mit „Informationen zum Unternehmen“ lassen sich bestehende Textanzeigen für Computer und Mobilgeräte durch Assets wie den Namen Ihres Unternehmens und Ihr Firmenlogo ergänzen. Das gibt Werbetreibenden die Möglichkeit, den Markenwert zu nutzen, um Neu- und Bestandskunden effektiver anzusprechen. Mehr erfahren über „Informationen zum Unternehmen“

Haftungsausschluss: Indem Sie Ihre eigenen Assets zur Verfügung stellen, bestätigen Sie, dass Sie (der Werbetreibende) alle Rechte zur Veröffentlichung des hochgeladenen Unternehmensnamens und des Firmenlogos haben.

Damit unsere Nutzer qualitativ hochwertige Anzeigen sehen, müssen Assets für „Informationen zum Unternehmen“ alle Google Ads-Richtlinien, Markenrichtlinien und Urheberrechtsrichtlinien erfüllen. Darüber hinaus unterliegen sie den folgenden Anforderungen.

Vorgaben für den Namen des Unternehmens

  • Muss dem Domainnamen oder rechtsgültigen Namen entsprechen, der für die Überprüfung des Werbetreibenden eingereicht wurde
  • Zeichenbeschränkung: 25 Zeichen
  • Unterstützte Sprachen: alle

Wenn der Name Ihres Unternehmens nicht genau mit dem Domainnamen oder rechtsgültigen Namen übereinstimmt, der bei der Überprüfung des Werbetreibenden bestätigt wurde, wird das Asset nicht genehmigt.

Wenn Sie sehen möchten, welcher rechtsgültige Name im Rahmen der Überprüfung des Werbetreibenden bestätigt wurde, rufen Sie Ihr Google Ads-Konto auf. Den bestätigten Namen finden Sie über das Drop-down-Menü „Abrechnung“ auf der Seite „Überprüfung des Werbetreibenden“.

Hinweis: Der Name Ihres Unternehmens muss genau mit dem Domainnamen oder rechtsgültigen Namen übereinstimmen, der im Überprüfungsverfahren für Werbetreibende bestätigt wurde. Wenn Sie einen alternativen Unternehmensnamen verwenden möchten und eine aktive Markenregistrierung dafür haben, können Sie die Markenüberprüfung für „Informationen zum Unternehmen“ durchlaufen. Das ist in folgenden Fällen möglich:
  • Der Name des Unternehmens repräsentiert eine Subdomain der vom Werbetreibenden bestätigten oder rechtsgültigen Domain.
  • Sie haben unterschiedliche Unternehmensnamen für verschiedene Geschäftsbereiche.

  • Muss zum beworbenen Unternehmen gehören; nur ein Logo pro Domainnamen zulässig
  • Seitenverhältnis: Quadrat (1 × 1)
  • Bildauflösung: 1200 × 1200 (empfohlen); 128 × 128 (Minimum)
  • Dateiformate: PNG, JPG; Maximale Dateigröße: 5.120 KB
  • Muss mit hellem und dunklem Modus kompatibel sein
  • Empfohlener Bildbereich: Wichtige Inhalte sollten in den mittleren 80 % des Bildes positioniert werden.
  • Google rendert Logos standardmäßig in Kreisform. Dadurch wird manchmal die Qualität des Firmenlogos gemindert. Es kann z. B. passieren, dass ein Teil abgeschnitten wird. Halten Sie sich an die Vorgaben für Logos oben, damit Ihr Logo bei Google in hoher Qualität gerendert werden kann.
    • In einigen Fällen werden dynamische Firmenlogos als Quadrat und nicht als Kreis und/oder mit einem grauen Hintergrund dargestellt. Wenn Ihr Logo immer als Kreis dargestellt werden soll, empfehlen wir Ihnen, eigene Logos hochzuladen.
  • Unten sehen Sie ein Beispiel dafür, wie Logos in Google Ads-Suchergebnissen gerendert werden.
  Dieses Symbol steht für das ursprüngliche Asset für ein Firmenlogo. Dieses Symbol steht für das gerenderte kreisförmige Asset für ein Firmenlogo.
  Ursprüngliches Asset Gerendertes kreisförmiges Asset
(Standard)

Hinweis: Das Firmenlogo muss zum beworbenen Unternehmen gehören und mit dem Domainnamen oder rechtsgültigen Namen übereinstimmen, der im Rahmen des Überprüfungsverfahrens für Werbetreibende bestätigt wurde. Wenn Sie ein alternatives Logo verwenden möchten und eine aktive Markenregistrierung dafür haben, können Sie die Markenüberprüfung für „Informationen zum Unternehmen“ durchlaufen. Das ist in folgenden Fällen möglich:

  • Das Logo repräsentiert eine Subdomain der vom Werbetreibenden bestätigten oder rechtsgültigen Domain.
  • Sie haben unterschiedliche Logos für verschiedene Geschäftsbereiche.

Formatanforderungen

Name des Unternehmens nicht relevant

Rotes Kreuzsymbol (×) Verwendung eines Namens, der vom Domainnamen oder rechtsgültigen Namen des Werbetreibenden abweicht

Hinweis: Wenn Sie sehen möchten, welcher rechtsgültige Name im Rahmen der Überprüfung des Werbetreibenden bestätigt wurde, rufen Sie Ihr Google Ads-Konto auf. Den bestätigten Namen finden Sie über das Drop-down-Menü „Abrechnung“ auf der Seite „Überprüfung des Werbetreibenden“.

Domainname

Zulässig

Nicht zulässig

https://www.google.com

Google

Beispiel

Hinweis: In einigen Fällen können Sie einen alternativen Unternehmensnamen verwenden. Weitere Informationen zur Markenüberprüfung für „Informationen zum Unternehmen“

Auffälligkeit des Namens

Rotes Kreuzsymbol (×) Name des Unternehmens des Werbetreibenden ist nicht deutlich auf der Landingpage der Anzeige zu sehen

Landingpage

Zulässig

Nicht zulässig

google.com

Google

Beispiel

Logo nicht relevant

Rotes Kreuzsymbol (×) Logo, das nicht mit dem Namen des Unternehmens übereinstimmt oder nicht zu dem beworbenen Unternehmen gehört bzw. dieses nicht repräsentiert

Rotes Kreuzsymbol (×) Unterschiedliche Logos für denselben Namen des Unternehmens oder dasselbe beworbene Unternehmen

Name des Unternehmens

Zulässig

Nicht zulässig

example.com

Beispiel für ein Logo, das für die Website nicht relevant ist

Beispiel für ein Logo, das für die Website nicht relevant istBeispiel für ein korrekt wiedergegebenes Logo

Hinweis: In einigen Fällen können Sie ein alternatives Firmenlogo verwenden. Weitere Informationen zur Markenüberprüfung für „Informationen zum Unternehmen“

Auffälligkeit des Logos

Rotes Kreuzsymbol (×) Das Firmenlogo des Werbetreibenden ist nicht deutlich auf der Landingpage der Anzeige zu sehen

Landingpage

Zulässig

Nicht zulässig

google.com

Beispiel für ein Logo, das für die Website nicht relevant ist

Unzulässige Inhalte

Rotes Kreuzsymbol (×) Bilder mit Nacktheit, einschließlich Nacktheit zu künstlerischen Zwecken

Rotes Kreuzsymbol (×) Sexuell anzügliche Bilder

Zulässig

Nicht zulässig

Beispiel für ein Logo ohne unzulässige Inhalte

Beispiel für ein Logo mit unzulässigen Inhalten

Schlecht zugeschnitten

Rotes Kreuzsymbol (×) Logo ist so zugeschnitten, dass sich daraus eine ungenaue oder verwirrende Repräsentation des Unternehmens ergibt

Zulässig

Nicht zulässig

Beispiel für ein korrekt zugeschnittenes Logo

Ein Beispiel für ein schlecht zugeschnittenes Logo

Unscharf

Rotes Kreuzsymbol (×) Logo ist zu verschwommen, unscharf oder zu klein und daher nicht gut lesbar

Zulässig

Nicht zulässig

Beispiel für ein Logo, das nicht unscharf ist

Ein Beispiel für ein unscharfes Logo

Hier ist ein Beispiel für ein Logo mit gut lesbarer Textgröße zu sehen. Hier ist ein Beispiel für ein Logo mit unleserlicher Textgröße zu sehen.
Abbildung eines zulässigen Logos in Google Ads Abbildung eines nicht zulässigen Logos in Google Ads

Leerraum

Rotes Kreuzsymbol (×) Besteht aus einem einzigen Farbblock oder weist keine unterscheidbaren Merkmale auf

Zulässig

Nicht zulässig

Beispiel für ein Logo, mit einem zulässigen Leerraum

Modifiziert

Rotes Kreuzsymbol (×) Farben umgekehrt: Farben entsprechen nicht dem Originallogo auf der Website

Rotes Kreuzsymbol (×) Verkehrt herum: Logo steht auf dem Kopf

Rotes Kreuzsymbol (×) Verformt, verdreht, verzerrt, verändert: Logo entspricht nicht dem Originallogo auf der Seite

Zulässig

Nicht zulässig

Beispiel für ein Logo mit den richtigen Farben

Beispiel für ein Logo mit umgekehrten Farben

Beispiel für ein korrekt ausgerichtetes Logo

Beispiel für ein auf dem Kopf stehendes Logo

Beispiel für ein korrekt wiedergegebenes Logo

Beispiel für ein verzogenes oder verzerrtes Logo

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