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Mit „Informationen zum Unternehmen“ lassen sich bestehende Textanzeigen für Computer und Mobilgeräte durch Assets wie den Namen Ihres Unternehmens und Ihr Firmenlogo ergänzen. Das gibt Werbetreibenden die Möglichkeit, den Markenwert zu nutzen, um Neu- und Bestandskunden effektiver anzusprechen. Mehr erfahren über „Informationen zum Unternehmen“
Haftungsausschluss: Indem Sie Ihre eigenen Assets zur Verfügung stellen, bestätigen Sie, dass Sie (der Werbetreibende) alle Rechte zur Veröffentlichung des hochgeladenen Unternehmensnamens und des Firmenlogos haben.
Damit unsere Nutzer qualitativ hochwertige Anzeigen sehen, müssen Assets für „Informationen zum Unternehmen“ alle Google Ads-Richtlinien, Markenrichtlinien und Urheberrechtsrichtlinien erfüllen. Darüber hinaus unterliegen sie den folgenden Anforderungen.
Vorgaben für den Namen des Unternehmens
- Muss dem Domainnamen oder rechtsgültigen Namen entsprechen, der für die Überprüfung des Werbetreibenden eingereicht wurde
- Zeichenbeschränkung: 25 Zeichen
- Unterstützte Sprachen: alle
Wenn der Name Ihres Unternehmens nicht genau mit dem Domainnamen oder rechtsgültigen Namen übereinstimmt, der bei der Überprüfung des Werbetreibenden bestätigt wurde, wird das Asset nicht genehmigt.
Wenn Sie sehen möchten, welcher rechtsgültige Name im Rahmen der Überprüfung des Werbetreibenden bestätigt wurde, rufen Sie Ihr Google Ads-Konto auf. Den bestätigten Namen finden Sie über das Drop-down-Menü „Abrechnung“ auf der Seite „Überprüfung des Werbetreibenden“.
- Der Name des Unternehmens repräsentiert eine Subdomain der vom Werbetreibenden bestätigten oder rechtsgültigen Domain.
- Sie haben unterschiedliche Unternehmensnamen für verschiedene Geschäftsbereiche.
Vorgaben für das Firmenlogo
- Muss zum beworbenen Unternehmen gehören; nur ein Logo pro Domainnamen zulässig
- Seitenverhältnis: Quadrat (1 × 1)
- Bildauflösung: 1200 × 1200 (empfohlen); 128 × 128 (Minimum)
- Dateiformate: PNG, JPG; Maximale Dateigröße: 5.120 KB
- Muss mit hellem und dunklem Modus kompatibel sein
- Empfohlener Bildbereich: Wichtige Inhalte sollten in den mittleren 80 % des Bildes positioniert werden.
- Google rendert Logos standardmäßig in Kreisform. Dadurch wird manchmal die Qualität des Firmenlogos gemindert. Es kann z. B. passieren, dass ein Teil abgeschnitten wird. Halten Sie sich an die Vorgaben für Logos oben, damit Ihr Logo bei Google in hoher Qualität gerendert werden kann.
- In einigen Fällen werden dynamische Firmenlogos als Quadrat und nicht als Kreis und/oder mit einem grauen Hintergrund dargestellt. Wenn Ihr Logo immer als Kreis dargestellt werden soll, empfehlen wir Ihnen, eigene Logos hochzuladen.
- Unten sehen Sie ein Beispiel dafür, wie Logos in Google Ads-Suchergebnissen gerendert werden.
Ursprüngliches Asset | Gerendertes kreisförmiges Asset (Standard) |
Hinweis: Das Firmenlogo muss zum beworbenen Unternehmen gehören und mit dem Domainnamen oder rechtsgültigen Namen übereinstimmen, der im Rahmen des Überprüfungsverfahrens für Werbetreibende bestätigt wurde. Wenn Sie ein alternatives Logo verwenden möchten und eine aktive Markenregistrierung dafür haben, können Sie die Markenüberprüfung für „Informationen zum Unternehmen“ durchlaufen. Das ist in folgenden Fällen möglich:
- Das Logo repräsentiert eine Subdomain der vom Werbetreibenden bestätigten oder rechtsgültigen Domain.
- Sie haben unterschiedliche Logos für verschiedene Geschäftsbereiche.
Formatanforderungen
Name des Unternehmens nicht relevant
Verwendung eines Namens, der vom Domainnamen oder rechtsgültigen Namen des Werbetreibenden abweicht
Domainname |
Zulässig |
Nicht zulässig |
https://www.google.com |
|
Beispiel |
Hinweis: In einigen Fällen können Sie einen alternativen Unternehmensnamen verwenden. Weitere Informationen zur Markenüberprüfung für „Informationen zum Unternehmen“
Auffälligkeit des Namens
Name des Unternehmens des Werbetreibenden ist nicht deutlich auf der Landingpage der Anzeige zu sehen
Landingpage |
Zulässig |
Nicht zulässig |
google.com |
|
Beispiel |
Logo nicht relevant
Logo, das nicht mit dem Namen des Unternehmens übereinstimmt oder nicht zu dem beworbenen Unternehmen gehört bzw. dieses nicht repräsentiert
Unterschiedliche Logos für denselben Namen des Unternehmens oder dasselbe beworbene Unternehmen
Name des Unternehmens |
Zulässig |
Nicht zulässig |
example.com |
|
Hinweis: In einigen Fällen können Sie ein alternatives Firmenlogo verwenden. Weitere Informationen zur Markenüberprüfung für „Informationen zum Unternehmen“
Auffälligkeit des Logos
Das Firmenlogo des Werbetreibenden ist nicht deutlich auf der Landingpage der Anzeige zu sehen
Landingpage |
Zulässig |
Nicht zulässig |
google.com |
|
Unzulässige Inhalte
Bilder mit Nacktheit, einschließlich Nacktheit zu künstlerischen Zwecken
Sexuell anzügliche Bilder
Zulässig |
Nicht zulässig |
Schlecht zugeschnitten
Logo ist so zugeschnitten, dass sich daraus eine ungenaue oder verwirrende Repräsentation des Unternehmens ergibt
Zulässig |
Nicht zulässig |
Unscharf
Logo ist zu verschwommen, unscharf oder zu klein und daher nicht gut lesbar
Zulässig |
Nicht zulässig |
Leerraum
Besteht aus einem einzigen Farbblock oder weist keine unterscheidbaren Merkmale auf
Zulässig |
Nicht zulässig |
Modifiziert
Farben umgekehrt: Farben entsprechen nicht dem Originallogo auf der Website
Verkehrt herum: Logo steht auf dem Kopf
Verformt, verdreht, verzerrt, verändert: Logo entspricht nicht dem Originallogo auf der Seite
Zulässig |
Nicht zulässig |