Überprüfung für Finanzdienstleistungen im Vereinigten Königreich

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Werbetreibende müssen sich von Google überprüfen lassen, wenn sie im Vereinigten Königreich Anzeigen für Finanzdienstleistungen jeglicher Art schalten und Nutzern, die nach Finanzdienstleistungen suchen, entsprechende Werbung präsentieren möchten. Im Rahmen der Überprüfung müssen Werbetreibende nachweisen, dass sie von der britischen Financial Conduct Authority (FCA) zugelassen sind oder für sie eine der unten genannten Ausnahmen gilt. Diese Anforderung gilt sowohl für von der FCA regulierte als auch für nicht von ihr regulierte Finanzdienstleistungen.

Die Überprüfung ist für alle Anzeigenformate und ‑erweiterungen erforderlich. Authorized Buyers- und Display & Video 360-Konten, die in Verbindung mit Finanzdienstleistungen verwendet werden, müssen derzeit nicht überprüft werden. 

Der Antrag auf Überprüfung muss von einem bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.

 

Definitionen

Vor der Überprüfung sollten Sie sich die in diesem Zusammenhang relevanten Begriffe und Definitionen ansehen.

FCA: Die britische Financial Conduct Authority ist eine Finanzaufsichtsbehörde im Vereinigten Königreich.

Von der FCA zugelassene Werbetreibende: Werbetreibende für Finanzdienstleistungen, die von der Financial Conduct Authority (FCA) entsprechend zugelassen sind oder im Financial Services Register der FCA als Exempt Professional Firm (EPF, ausgenommenes Unternehmen für professionelle Dienstleistungen) oder als Recognised Investment Exchange (RIE, anerkannter Handelsplatz) geführt werden.

Freigegebene Dritte: Werbetreibende, deren Anzeigen durch ein von der FCA zugelassenes Unternehmen freigegeben werden. Beispiele: freigegebene Reseller, Affiliates, Marketingagenturen für Lead-Generierung.

Ausgenommene Werbetreibende, die keine Finanzdienstleistungen bewerben: Werbetreibende, die nicht für Finanzdienstleistungen werben, aber einen plausiblen Grund haben, Anzeigen auf Nutzer auszurichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen. Beispiele: Suchmaschinen, E-Commerce-Plattformen.

Ausgenommene staatliche Einrichtungen: Im Sinne dieser Richtlinie gehören hierzu staatliche Einrichtungen im Vereinigten Königreich, Regulierungsbehörden oder Behörden mit der Domain .gov.uk, zwischenstaatliche Organisationen wie die Vereinten Nationen, Zentralbanken des Vereinigten Königreichs oder Europas, die Advertising Standards Authority (ASA) im Vereinigten Königreich (vergleichbar mit dem Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft) oder dazugehörige Einrichtungen.

 

 

Überprüfungsanforderungen für von der FCA zugelassene Unternehmen

Werbetreibende, die regulierte Finanzdienstleistungen bewerben, müssen (1) von der Financial Conduct Authority (FCA) zugelassen oder im Financial Services Register der FCA als Exempt Professional Firm (EPF, ausgenommenes Unternehmen für professionelle Dienstleistungen) oder als Recognised Investment Exchange (RIE, anerkannter Handelsplatz) geführt werden und bei Bedarf (2) das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende durchlaufen, um die Anforderungen für die FCA-Überprüfung zu erfüllen.

Schritt 1: Das von der FCA zugelassene Rechtssubjekt mit Ihrem Google Ads-Konto verknüpfen

Ab dem 26. September 2023 müssen Sie, bevor Sie die Überprüfung beantragen, in Ihrem Google Ads-Konto die E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners des bei der FCA registrierten Unternehmens angeben. Diese muss dieselbe E-Mail-Domain nutzen wie das registrierte Unternehmen.

Hinweis: In Google Ads hinzugefügte Ansprechpartner mit öffentlichen E-Mail-Domains wie „yahoo.com“, „outlook.com“ oder „gmail.com“ müssen dieselbe E-Mail-Adresse angeben, die bei der FCA registriert ist.

Sollten Sie bisher keine bei der FCA registrierte E-Mail-Adresse haben, holen Sie dies bitte nach, bevor Sie die Überprüfung anstoßen.

So fügen Sie die E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners in Ihrem Konto hinzu:

  1. Rufen Sie in Ihrem Google Ads-Konto das Menü Verwaltung in der linken Statusleiste oder Tools und Einstellungen in der oberen Statusleiste auf. Wählen Sie Zugriff und Sicherheit aus dem Drop-down-Menü aus.
  2. Klicken Sie auf dem Tab „Nutzer“ auf das Pluszeichen , um dem Konto einen neuen Nutzer hinzuzufügen. Wählen Sie die gewünschte Kontozugriffsebene für den bei der FCA registrierten Ansprechpartner – „Nur E-Mails erhalten (Berichte aufrufen)“ ist erforderlich – und dann Einladung senden aus.
  3. Lassen Sie den betreffenden Ansprechpartner unbedingt wissen, dass er eine E-Mail von Google erhalten wird, in der er darüber informiert wird, dass er dem Google Ads-Konto hinzugefügt werden soll.
  4. Der Ansprechpartner muss die Einladung annehmen.
  5. Nachdem der bei der FCA registrierte Ansprechpartner die Einladung angenommen hat, wird er in Ihrem Google Ads-Konto auf dem Tab Nutzer aufgeführt.

Schritt 2: FCA-Zulassung

Sie müssen Google folgende Informationen über das Formular zur Überprüfung für Finanzdienstleistungen zur Verfügung stellen:

  • Kundennummer des Google Ads-Kontos
  • Name des bevollmächtigten Vertreters, der die Überprüfung beantragt
  • Informationen zu Ihrem Unternehmen (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse)
  • Ihre im Register der britischen FCA eingetragene(n) Domain(s) oder Website(s) und alle Ihre nicht im Register der FCA enthaltenen sonstigen Domains oder Websites, die für die Google Ads-Werbung verwendet werden
  • FCA-Registrierungsnummer (FCA Registration Number, FRN)
  • Zusicherung, dass Sie alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Meldung und Freigabe von Werbung für Finanzprodukte sowie alle dafür geltenden Einschränkungen entsprechend den anwendbaren rechtlichen und regulatorischen Anforderungen einhalten

Die von Ihnen beim Überprüfungsverfahren angegebenen Informationen zum Unternehmen müssen genau mit denen im Register bzw. in den Unterlagen der FCA übereinstimmen. Beispielsweise kann die Überprüfung scheitern, wenn der Name des Unternehmens bzw. dessen FCA-Registrierungsnummer von den Angaben in den FCA-Unterlagen abweicht oder dort fehlt.

Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie ein Zertifikat für Ihr Google Ads-Konto. Wir benachrichtigen Sie per E-Mail über den Status Ihres Antrags.

 

 

Ausnahmen

Überprüfungsanforderungen für freigegebene Dritte

Wenn Sie ein freigegebener Dritter im Sinne der angegebenen Definition sind, muss ein von der FCA zugelassenes Unternehmen den Überprüfungsprozess für Sie in die Wege leiten und hierzu eine Aufstellung der Domains oder Websites einreichen, die Sie für die Bewerbung von Finanzdienstleistungen verwenden. Danach werden Sie von Google gegebenenfalls aufgefordert, das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende anzustoßen, falls Sie es noch nicht durchlaufen haben. Sie erhalten eine E-Mail und eine Benachrichtigung in Ihrem Google Ads-Konto mit einer entsprechenden Anleitung.

Wenn Sie ein von der FCA zugelassenes Unternehmen haben, können Sie mit diesem Formular die Überprüfung für einen freigegebenen Dritten einleiten. Ihr Unternehmen muss aber die Überprüfung für Finanzdienstleistungen im Vereinigten Königreich durchlaufen haben, bevor Sie das Formular einreichen. Außerdem können Sie nur für Dritte tätig werden, deren Werbung für Finanzprodukte von Ihnen freigegeben wurde.

Hinweis: Wenn Sie einen freigegebenen Dritten hinzufügen oder entfernen möchten, müssen Sie das Formular jeweils noch einmal einreichen. Falls Sie die Werbung eines Dritten nicht mehr freigeben, müssen Sie uns umgehend benachrichtigen.

Sie müssen folgende Informationen zu den Domains oder Websites von mit Ihrem Unternehmen in Verbindung stehenden Dritten einreichen, die für Finanzdienstleistungen werben:

  • Kundennummer des Google Ads-Kontos
  • Name des bevollmächtigten Vertreters, der die Überprüfung beantragt
  • Informationen zu Ihrem Unternehmen (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse)
  • Domains oder Websites von für Finanzdienstleistungen werbenden Dritten, deren Anzeigen von Ihnen freigegeben worden sind
  • Zusicherung, dass Sie die vom Dritten geschalteten Werbeanzeigen freigeben

Überprüfungsanforderungen für ausgenommene Werbetreibende, die keine Finanzdienstleistungen bewerben

Als ausgenommener Werbetreibender, der keine Finanzdienstleistungen bewirbt (siehe Definition oben), können Sie mit diesem Formular die Überprüfung für Finanzdienstleistungen im Vereinigten Königreich beantragen. Bei einem positiven Bescheid dürfen Sie Anzeigen auf Nutzer im Vereinigten Königreich ausrichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen.

Im Ausnahmeformular müssen Sie Folgendes angeben:

  • Kundennummer Ihres Google Ads-Kontos
  • Name des bevollmächtigten Vertreters, der die Überprüfung beantragt
  • Informationen zu Ihrem Unternehmen (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse)
  • Die Domains oder Websites Ihres Unternehmens, die Sie über Google Ads bewerben
  • Kurze Beschreibung Ihres Unternehmens und Ihre Gründe, warum Sie Keywords mit Bezug zu Finanzdienstleistungen für die Ausrichtung verwenden
  • Zusicherung, dass Sie diese Ausnahme nicht dazu verwenden, um über Google Ads Finanzdienstleistungen zu bewerben

Nachdem Ihr Antrag überprüft wurde, werden Sie von Google gegebenenfalls aufgefordert, das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende zu durchlaufen, falls noch nicht geschehen. Sie erhalten eine E-Mail und eine Benachrichtigung in Ihrem Google Ads-Konto mit einer entsprechenden Anleitung.

Nach erfolgreichem Abschluss dieses Prozesses erhalten Sie von Google eine Bestätigung und eine E-Mail-Benachrichtigung. Für Ihr Google Ads-Konto wird ein Zertifikat ausgestellt, durch das Sie berechtigt sind, Anzeigen Nutzern im Vereinigten Königreich zu präsentieren, die nach Finanzdienstleistungen suchen.

Überprüfungsanforderungen für ausgenommene Regierungsbehörden

Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen im Vereinigten Königreich mit einer .gov.uk-Domain sind immer von den Überprüfungsanforderungen von Google ausgenommen. Die meisten anderen staatlichen oder zwischenstaatlichen Einrichtungen als Werbetreibende (z. B. zwischenstaatliche Organisationen), die der Definition für ausgenommene Regierungsbehörden oben entsprechen, werden automatisch von Google überprüft. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, aber nicht automatisch überprüft wurden, können Sie bei Ihrem Kundenbetreuer eine Überprüfung für Finanzdienstleistungen im Vereinigten Königreich beantragen.

  • Falls wir feststellen, dass Sie nach erfolgreicher Bestätigung Finanzdienstleistungen bewerben und bei der Überprüfung falsche Angaben gemacht haben, wird Ihre Bestätigung aufgehoben und Ihr Konto eventuell gesperrt. Das Gleiche gilt bei einem Verstoß gegen unsere Richtlinie zu Finanzprodukten und ‑dienstleistungen.
  • Wir können beispielsweise aus den folgenden Gründen die Bestätigung aufheben oder Maßnahmen im Hinblick auf das Google Ads-Konto eines Werbetreibenden ergreifen: behördliche Warnungen, Vergleiche oder Gerichtsentscheidungen zu den Geschäftspraktiken des Werbetreibenden oder direkte Beschwerden von Unternehmen.
  • Die Überprüfung muss regelmäßig wiederholt werden. Sie werden benachrichtigt, wenn das der Fall ist.
  • Wenn sich in Ihrem Google Ads-Konto etwas Wesentliches ändert (z. B. das Zahlungsprofil), werden Sie unter Umständen ebenfalls gebeten, Ihre Identität nochmals zu bestätigen. In diesem Fall erhalten Sie eine Benachrichtigung in Ihrem Konto.
  • Google kann diese Überprüfungsanforderungen jederzeit ändern.

 

War das hilfreich?

Wie können wir die Seite verbessern?
true
Suche
Suche löschen
Suche schließen
Hauptmenü
940124888653325095
true
Suchen in der Hilfe
true
true
true
true
true
73067
false
false