DV 360 EU

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Voraussetzungen für die Überprüfung

Sie können den Überprüfungsprozess beantragen, wenn Sie eine Organisation oder natürliche Person sind:

  • Organisationen sind politische Parteien, Nonprofit-Organisationen, Unternehmen und andere Rechtspersönlichkeiten. Für die Überprüfung als Organisation muss in Ihrem Google Ads-Zahlungsprofil unter „Kontotyp“ die Option „Geschäftskonto“ ausgewählt sein. 
  • Natürliche Personen sind alle, die nicht die Kriterien für die Überprüfung als Organisation erfüllen. Für die Überprüfung als natürliche Person muss in Ihrem Google Ads-Zahlungsprofil unter „Kontotyp“ die Option „Privatperson“ ausgewählt sein.

Sie können den „Kontotyp“ in Ihrem Google Ads-Zahlungsprofil unter „Abrechnung und Zahlungen“ auf der Seite „Einstellungen“ prüfen. Der Kontotyp kann nicht geändert werden. Wenn als Kontotyp „Privatperson“ ausgewählt ist, Sie aber als Organisation überprüft werden müssen (oder umgekehrt), richten Sie am besten ein neues Google Ads-Konto mit dem richtigen Kontotyp ein, bevor Sie die Überprüfung beantragen.

Sollten Sie eine Werbeagentur beauftragt haben oder mehrere Google Ads-Konten verwalten, muss die Überprüfung für jedes individuelle Konto beantragt werden, über das Wahlwerbung geschaltet werden soll. Dabei müssen Sie als Werbetreibender selbst überprüft werden und nicht die Agentur oder die Vermittler, die in Ihrem Namen handeln. Wenn beispielsweise eine Agentur Anzeigen im Auftrag einer politischen Partei schaltet, muss die betreffende Partei überprüft werden.

Falls Werbetreibende, die berechtigt sind, Wahlwerbung in der EU zu schalten, Wahlwerbung im Vereinigten Königreich schalten möchten, müssen sie sich noch einmal mit einem neuen Google Ads-Konto bewerben, das die Voraussetzungen für die Überprüfung für das Vereinigte Königreich erfüllt.

Überprüfung von Organisationen

Schritt 1: Berechtigung zum Schalten von Wahlwerbung überprüfen

Sie können diesen und den nachfolgenden Schritt nur ausführen, wenn Sie ein bevollmächtigter Vertreter des Werbetreibenden sind. Es kann bis zu fünf Arbeitstage pro Schritt dauern, bis die Berechtigung zum Schalten von Wahlwerbung überprüft wurde. Im Antragsformular müssen Sie als bevollmächtigter Vertreter Folgendes angeben:

  • Ihre Google Ads-Kundennummer.

  • Die von Ihrer Organisation verwendete E-Mail-Adresse.

  • Das Land, in dem Ihre Organisation registriert ist.

  • Den Namen der Organisation: Dieser Name ist in der Offenlegung mit der Bezeichnung „Bezahlt von“ sowie im Transparenzbericht zu politischer Werbung und in der Mediathek der Werbung mit politischen Inhalten zu sehen.

  • Die Registrierungsnummer, z. B. die Steuer- oder Identifikationsnummer des Unternehmens.

  • Ein Dokument, in dem der Name der Organisation bestätigt wird. Beispiele: genehmigter Registrierungsantrag für eine EU-Wahl (Wahl des Europäischen Parlaments, Präsidentschafts- oder Parlamentswahl in einem EU-Mitgliedstaat); Bank-, Kreditkarten- oder Versicherungsdatenauszüge oder Schreiben dieser Institute; Miet- oder Hypothekenunterlagen, Bescheinigung einer Regierungsbehörde; Original oder Kopie einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung über die Registrierung.

  • Die offizielle Adresse. Diese muss eine Adresse in der EU sein.

  • Adressnachweis. Sie müssen ein Dokument einreichen, mit dem Sie die Adresse bestätigen können. Folgende Dokumente werden akzeptiert: Registrierungsdokumente, Rechnungen, Aufträge, Strom-, Wasser- oder Gasrechnungen; Bank-, Kreditkarten- oder Versicherungsdatenauszüge oder Schreiben dieser Institute, Miet- oder Hypothekenunterlagen. Sie dürfen nicht älter als ein Jahr sein.

  • Bestätigung, dass der bevollmächtigte Vertreter Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats ist. 

  • Bestätigung, dass die zu überprüfende Organisation nach den Gesetzen eines der EU-Mitgliedstaaten organisiert oder dort ansässig ist und gesetzlich berechtigt ist, in der Europäischen Union Wahlwerbung zu schalten.

  • Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen von Google in Bezug auf Wahlwerbung.

Schritt 2: Identität bestätigen

Sobald Google überprüft hat, ob der Werbetreibende zum Schalten von Wahlwerbung berechtigt ist, erhalten Sie eine E-Mail. Außerdem sehen Sie in einer roten Leiste oben in Ihrem Google Ads-Konto eine Benachrichtigung, über die Sie zur Identitätsüberprüfung in Google Ads gelangen.

Wie bereits oben erwähnt, müssen Sie ein bevollmächtigter Vertreter der Organisation sein, um den Überprüfungsprozess zu beantragen.

Um die Überprüfung abzuschließen, benötigt Google folgende Angaben:

  • Name der Organisation

  • Adresse der Organisation

  • Registrierungsdokument oder ‑nummer der Organisation. Sie können die folgenden Dokumente einreichen: genehmigten Registrierungsantrag für eine EU-Wahl (Wahl des Europäischen Parlaments, Präsidentschafts- oder Parlamentswahl in einem EU-Mitgliedstaat), Bank-, Kreditkarten- oder Versicherungsdatenauszüge oder Schreiben dieser Institute; Miet- oder Hypothekenunterlagen.

  • Name des bevollmächtigten Vertreters. Er muss genau mit dem Namen im amtlichen Lichtbildausweis übereinstimmen, den Sie einreichen. Groß-/Kleinschreibung und Zeichensetzung werden berücksichtigt.

  • Adresse des bevollmächtigten Vertreters.

  • Kopie des amtlichen Lichtbildausweises des bevollmächtigten Vertreters, z. B. gültiger Reisepass, Personalausweis oder Führerschein, der von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde. Vor dem Hochladen müssen Sie sämtliche Stellen mit dem Personenkennzeichen bzw. der nationalen Registrierungsnummer des Lichtbildausweises und/oder Ihr Foto entfernen bzw. unkenntlich machen. Das gilt für alle Länder, in denen dies laut örtlicher Gesetzgebung vorgeschrieben ist, etwa Belgien, Ungarn, Irland und die Niederlande.

  • Bestätigung, dass der bevollmächtigte Vertreter Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats ist. 

  • Bestätigung, dass die zu überprüfende Organisation nach den Gesetzen eines der EU-Mitgliedstaaten organisiert oder dort ansässig ist und gesetzlich berechtigt ist, in der Europäischen Union Wahlwerbung zu schalten.

  • Zustimmung im Namen des Werbetreibenden zu den Nutzungsbedingungen von Google in Bezug auf Wahlwerbung.

Überprüfung natürlicher Personen

Schritt 1: Berechtigung zum Schalten von Wahlwerbung überprüfen

Es kann bis zu fünf Arbeitstage dauern, bis die Berechtigung zum Schalten von Wahlwerbung überprüft wurde. Im Antragsformular müssen Sie Folgendes angeben:

  • Ihre Google Ads-Kundennummer.

  • Ihre E-Mail-Adresse.

  • Das Land, in dem Ihre Organisation registriert ist.

  • Name: Er muss mit dem Namen im Google Ads-Zahlungsprofil (auf der Seite „Einstellungen“ unter „Abrechnung und Zahlungen“) übereinstimmen. Außerdem muss er den Angaben im amtlichen Lichtbildausweis entsprechen, der in Schritt 2 vorgelegt wird. Dieser Name ist außerdem sowohl in der Offenlegung mit der Bezeichnung „Bezahlt von“ als auch im Transparenzbericht für politische Werbung und in der Mediathek der Werbung mit politischen Inhalten sichtbar.

  • Adresse: Hier muss eine Adresse in der EU angegeben werden.

  • Adressnachweis: Sie müssen ein Dokument einreichen, mit dem Sie die Adresse bestätigen können. Folgende Dokumente werden akzeptiert: Strom-, Wasser- oder Gasrechnungen, Bank- oder Kreditkartenauszüge bzw. Versicherungsbelege oder Schreiben dieser Institute, Miet- oder Hypothekenunterlagen. Sie dürfen nicht älter als ein Jahr sein.

  • Bestätigung, dass Sie Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats und gesetzlich berechtigt sind, Wahlwerbung in der EU zu schalten.

  • Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen von Google in Bezug auf Wahlwerbung.

Schritt 2: Identität bestätigen

Sobald Google überprüft hat, ob Sie zum Schalten von Wahlwerbung berechtigt sind, erhalten Sie eine E-Mail. Außerdem sehen Sie in einer roten Leiste oben in Ihrem Google Ads-Konto eine Benachrichtigung, über die Sie zur Identitätsüberprüfung in Google Ads gelangen.

Für die Überprüfung sind folgende Angaben in Google Ads erforderlich:

  • Name: Der hier angegebene Name muss genau mit dem Namen in Ihrem amtlichen Lichtbildausweis übereinstimmen. Dieser Name ist außerdem sowohl in der Offenlegung mit der Bezeichnung „Bezahlt von“ als auch im Transparenzbericht für Wahlwerbung und in der Mediathek der Werbung mit politischen Inhalten sichtbar.

  • Geburtsdatum.

  • Kopie eines aktuellen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass oder Personalausweis der EU). Vor dem Hochladen müssen Sie sämtliche Stellen mit dem Personenkennzeichen bzw. der nationalen Registrierungsnummer des Lichtbildausweises und/oder Ihr Foto entfernen bzw. unkenntlich machen. Das gilt für alle Länder, in denen dies laut örtlicher Gesetzgebung vorgeschrieben ist, etwa Belgien, Ungarn, Irland und die Niederlande.

  • Bestätigung, dass Sie Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats und gesetzlich berechtigt sind, Wahlwerbung in der EU zu schalten.

  • Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen von Google in Bezug auf Wahlwerbung.

Verwendung Ihrer Informationen durch Google

Anhand der Angaben, die Sie im Rahmen dieses Verfahrens machen, überprüft Google Ihre Identität und ob Sie berechtigt sind, Wahlwerbung zu schalten.

  • Für Wahlwerbung, die in der Region geschaltet wird, auf die sich die Anzeigeninhalte beziehen, gilt:
    • Google legt, wenn möglich, durch einen entsprechenden Hinweis in der Anzeige offen, wer für die Werbung bezahlt hat. Ihr Name oder der Ihrer Organisation ist also in der Anzeige zu sehen. In Wahlanzeigen, die von für Wahlwerbung bestätigten Werbetreibenden in anderen Regionen geschaltet werden, in denen die Identitätsüberprüfung bei Wahlwerbung erforderlich ist, wird außerdem eine Offenlegung mit der Bezeichnung „Bezahlt von“ eingefügt.
    • Google veröffentlicht einen frei zugänglichen Transparenzbericht zu politischer Werbung sowie eine Mediathek der Werbung mit politischen Inhalten. Dort sind u. a. Informationen zur Finanzierung von Wahlwerbung und deren Höhe verfügbar.
  • Für alle anderen Anzeigen gilt:
    • Google legt, wenn möglich, in der Anzeige die Informationen offen, die im Überprüfungsverfahren angegeben wurden. Ihr Name bzw. der Ihrer Organisation oder Ihres Unternehmens und Ihr Land sind also in der Anzeige zu sehen. Weitere Informationen zu Transparenz und Offenlegung in Anzeigen
    • Google veröffentlicht frei zugängliche Informationen zu Ihren Anzeigen-Creatives und zu aus rechtlichen Gründen oder wegen Richtlinienverstößen entfernten Anzeigen bzw. gesperrten Konten sowie Datum und Ort der Anzeigenbereitstellung, geschäftliche Kontaktdaten und den Verlauf der Namensänderungen des Werbetreibenden (siehe Richtlinie zur Überprüfung von Werbetreibenden).

Überprüfung beantragen

Sie können die Überprüfung über das Formular unten beantragen. Sie werden dann aufgefordert, die oben erläuterten Schritte für Organisationen oder natürliche Personen auszuführen.

Google bearbeitet Ihren Antrag und benachrichtigt Sie innerhalb von fünf Arbeitstagen per E-Mail über den Status der Überprüfung.

 

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