Die Steuerelemente zur EU-Nutzereinwilligung in AdMob bieten mehrere Optionen zur Aktivierung personalisierter und nicht personalisierter Anzeigen (über das Google Mobile Ads SDK). Nachfolgend werden die Unterschiede zwischen diesen beiden Anzeigentypen beschrieben. Beachten Sie hierzu auch die Einstellungen für personalisierte Anzeigen in den Publisher-Anzeigen-Tags von Google.
Personalisierte Anzeigen
Mit personalisierten Anzeigen (früher „interessenbezogene Werbung“ genannt) können Werbetreibende die Relevanz von Anzeigen für Nutzer erhöhen und ihren ROI steigern. In allen unseren Publisher-Produkten ziehen wir auf Grundlage der von Nutzern besuchten Websites oder verwendeten Apps Rückschlüsse auf deren Interessen. Werbetreibende nutzen diese Informationen, um ihre Kampagnen an diesen Interessen auszurichten, was für Nutzer und Werbetreibende gleichermaßen von Vorteil ist. In diesem Zusammenhang sind auch unsere Richtlinien zu personalisierten Anzeigen interessant.
Für Google sind Anzeigen dann personalisiert, wenn erfasste oder bekannte Daten die Anzeigenauswahl bestimmen oder beeinflussen. Dazu zählen unter anderem frühere Suchanfragen, Aktivitäten, Websitebesuche, die Verwendung von Apps, demografische und Standortinformationen. Im Einzelnen umfasst dies z. B. demografisches Targeting, Targeting auf Interessenkategorien, Remarketing sowie Targeting auf Listen zum Kundenabgleich und Zielgruppenlisten, die in DoubleClick Bid Manager oder Campaign Manager 360 hochgeladen wurden.
Nicht personalisierte Anzeigen (NPA)
Nicht personalisierte Anzeigen basieren nicht auf früherem Nutzerverhalten. Beim Targeting werden Kontextinformationen herangezogen, unter anderem ein grobes (z. B. auf Ortsebene) geografisches Targeting basierend auf dem aktuellen Standort, der Content auf der aktuellen Website oder der App sowie aktuelle Suchbegriffe. Google unterbindet jedwedes personalisiertes Targeting, also auch demografisches Targeting und Targeting auf Basis von Nutzerlisten.
Zwar werden bei nicht personalisierten Anzeigen für das Targeting keine Cookies oder mobilen Anzeigenkennzeichnungen eingesetzt, jedoch durchaus für das Frequency Capping, für zusammengefasste Anzeigenberichte und zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch. In bestimmten Ländern des EWR müssen Sie gemäß EU-Datenschutzrichtlinie für bestimmte Zwecke die Einwilligung zur Verwendung von Cookies oder mobilen Anzeigenkennzeichnungen einholen, wenn gesetzlich gefordert.