Die Richtlinien für erweiterte native Anzeigen, also native Anzeigen mit Android- oder iOS-App-Code finden Sie hier.
Native Anzeigen können an den Inhalt und das Design einer App angepasst werden.
Alle programmatischen Google Ad Manager-Anzeigen, für die native Designs verwendet werden, müssen neben den Richtlinien und Einschränkungen für Google-Publisher die auf dieser Seite beschriebenen Richtlinien einhalten.
Themen in diesem Hilfeartikel
- Allgemeine Anforderungen
- Erforderliche Anzeigenelemente
- Bild- und Videoelemente
- Textelemente
- Unterscheidung vom Inhalt
- Standardformate für native Anzeigen
- Pflicht- und empfohlene Felder
- Erforderliche Assets, damit Gebote abgegeben werden
Allgemeine Anforderungen
- Elemente müssen so groß sein, dass sie deutlich sichtbar bzw. lesbar sind.
- Elemente dürfen sich nicht überschneiden. So darf beispielsweise der Anzeigentitel nicht auf dem Bild platziert werden.
- Elemente dürfen nicht über den Anzeigenblock hinausragen.
- Drittanbieter-Assets wie benutzerdefinierte Schriftarten und JavaScript-Bibliotheken dürfen nicht verwendet werden.
- In den Elementen dürfen nur unterstützte Schriftarten eingesetzt werden.
- CSS-Funktionen, bei denen dynamische Werte wie
calc()
zurückgegeben werden, sind nicht zulässig. - In den nativen Designs muss die Größe der Elemente ihrer Wichtigkeit entsprechen. Das Logo eines Werbetreibenden muss beispielsweise kleiner als das primäre Marketingbild sein.
- Die Elemente müssen stimmig und optisch ansprechend angeordnet sein. Sie müssen sich beispielsweise direkt nebeneinander befinden und das Design darf keine größeren leeren Flächen enthalten.
Erforderliche Anzeigenelemente
Zu den erforderlichen Elementen für programmatische native Anzeigen gehören die Anzeigenkennzeichnung, das Datenschutzinfo-Overlay und je nach Format der nativen Anzeige einige Elemente des Werbetreibenden.
Die Anzeigenkennzeichnung und das Datenschutzinfo-Overlay werden verwendet, um Ihre programmatischen nativen Anzeigen deutlich als Werbung hervorzuheben. Dies ist erforderlich, damit Nutzer sie nicht versehentlich für Content halten. Es ist wichtig, den Unterschied zwischen den folgenden beiden Elementen zu kennen:
1. Anzeigenkennzeichnung
Mit der Anzeigenkennzeichnung werden Anzeigenblöcke deutlich als Werbung gekennzeichnet. Bei nativen Express-Designs wird die Anzeigenkennzeichnung automatisch eingefügt.
- Die Anzeigenkennzeichnung darf sich nicht mit dem Datenschutzinfo-Overlay überschneiden. Die Anzeigenkennzeichnung und das Datenschutzinfo-Overlay dürfen nicht verborgen, verdeckt oder versteckt werden.
- Sie haben die Möglichkeit, das Design der Kennzeichnung an das Layout der Anzeige anzupassen. Es muss aber weiterhin gut lesbar sein.
- Das Logo für die Anzeigenkennzeichnung kann sich mit der Ecke des Marketingbilds überschneiden, wenn die Eigenschaft "box-shadow" verwendet wird. Die genaue box-shadow-Spezifikation lautet:
box-shadow: 0px 1px 2px rgba(0, 0, 0, .5);
2. AdChoices
Das Datenschutzinfo-Overlay wird bei nativen Express-Designs automatisch von Google hinzugefügt. Es muss rechts oben deutlich zu sehen sein. In dieser Ecke sollte kein anderer Anzeigencontent platziert werden. Das Datenschutzinfo-Overlay kann sich mit der Ecke des Marketingbilds überschneiden.
Bild- und Videoelemente
- Die Felder müssen dem Seitenverhältnis entsprechen, das unten in den Tabellen mit den Feldbeschreibungen angegeben ist.
- Das ursprüngliche Seitenverhältnis der Bilder und Videos muss beibehalten werden.
- Publisher dürfen Bild- oder Videoelemente verkleinern, sofern sich dabei das Seitenverhältnis nicht ändert.
- Wenn Bilder verkleinert werden, muss ihre kürzere Seite mindestens 40 Pixel lang sein.
- Das Zuschneiden anhand der Höhe oder Breite ist nicht zulässig.
- Videoelemente müssen ein Seitenverhältnis von 4 : 3, 16 : 9, 1 : 1, 3 : 4, 9 : 16 oder ein anderes Seitenverhältnis haben, das von Google freigegeben wurde. Die längere Seite der Videoelemente muss mindestens 256 Pixel lang sein. Für die genannten Seitenverhältnisse bedeutet dies eine Mindestgröße von 256 × 192, 256 × 144, 144 × 256, 256 × 256 bzw. 192 × 256.
Voraussetzungen für programmatische native Videoanzeigen
Programmatische native Videoanzeigen können nur für Nutzer ausgeliefert werden, die eine WLAN-Verbindung verwenden.
Textelemente
Textelemente müssen sich vom Hintergrund abheben, sodass sie deutlich lesbar sind.
Abgrenzung vom Content
Anzeigen müssen sich klar vom Content unterscheiden lassen. Die Anzeigenelemente dürfen nicht so gestaltet sein, dass sie den Steuerelementen zur Navigation im umgebenden Content ähneln.
Native Standardanzeigenformate
Bei programmatischen Transaktionen werden standardisierte Formate für native Anzeigen unterstützt, damit Werbetreibende ihre Reichweite und Publisher ihre Erträge maximieren können. Bei diesen Formaten wird eine systemdefinierte Elementgruppe für native Anzeigen verwendet. Die Elemente, aus denen sich die Standardformate für native Anzeigen zusammensetzen, sind zwar vordefiniert, das Erscheinungsbild der nativen Anzeige wird aber vom Publisher bestimmt.
Sie wählen ein Standardformat für native Anzeigen aus, wenn Sie die Einstellungen im interaktiven Designeditor festlegen. Beim Gestalten der nativen Anzeige können Sie die Elemente dann ein- oder ausblenden und neu anordnen. Wenn Sie native Anzeigen für Mobilgeräte einrichten, müssen Sie sowohl für native Contentanzeigen als auch für native App-Installationsanzeigen Designs erstellen. Dadurch können die beiden Formate konkurrieren, sodass Sie einen maximalen Ertrag erzielen.
Programmatische Transaktionen unterstützen derzeit folgende native Anzeigenformate:
- Content
- Videocontentanzeigen
- App-Installationsanzeigen
- Video-App-Installationsanzeigen
Publisher müssen alle für das jeweilige Format erforderlichen Elemente bereitstellen. Bei den empfohlenen Elementen bleibt die Entscheidung dem Publisher überlassen.
Hinweis
- Textassets, die die maximale Länge überschreiten, können von Ad Manager gekürzt und mit Auslassungspunkten versehen werden. Publisher dürfen den Text nicht manuell kürzen.
- Bei asiatischen Sprachen ist die maximale Länge nur halb so lang. So können deutsche Anzeigentitel beispielsweise 90 Zeichen lang sein, während die Länge chinesischer Anzeigentitel auf 45 Zeichen begrenzt ist.
Pflicht- und empfohlene Felder
Contentbezogene Anzeigen
Beispiel für eine native ContentanzeigeFeld | Beschreibung | In Anzeigenantwort enthalten | Anzeigeanforderung |
---|---|---|---|
Video (für Videoanzeigen) |
Die Video-VAST-Antwort, die alle notwendigen Assets zur Wiedergabe einer Videoanzeige enthält | Ja | Erforderlich |
Anzeigenlogo | Anzeigenkennzeichnung, mit der Anzeigenblöcke deutlich als Werbung gekennzeichnet werden | Ja | Erforderlich |
Bild (für Anzeigen ohne Video) |
Großes primäres Bild mit einem Seitenverhältnis von 1,91 : 1 (Querformat) oder 1 : 1 (quadratisch) | Ja | Empfohlen |
Titel | Haupttext des Anzeigentitels Er darf maximal 90 Zeichen lang sein. | Ja | Erforderlich |
Bild (für Videoanzeigen) |
Das Bild (Thumbnail), das im Player zu sehen ist, bevor auf die Videoanzeige geklickt wird oder während sie geladen wird. Es muss dasselbe Seitenverhältnis wie das Video haben (z. B. 1280 × 720 für ein Video mit 16 : 9 oder 640 × 480 für ein Video mit 4 : 3). | Ja | Erforderlich |
Text | Sekundärtext (z. B. Beschreibung des Artikels) Er darf maximal 90 Zeichen lang sein. | Ja | Empfohlen |
Werbetreibendenlogo | Kleines Symbolbild mit quadratischem Seitenverhältnis (1 : 1) | Nein | Empfohlen |
Name des Werbetreibenden | Text, mit dem der Werbetreibende angegeben wird (z. B. der Name des Werbetreibenden oder der Marke oder die angezeigte URL) Er darf maximal 25 Zeichen lang sein. | Ja | Empfohlen |
Call-to-Action | Text, mit dem der Nutzer zu einer Aktion animiert wird (z. B. „Website aufrufen“) Er darf maximal 15 Zeichen lang sein. | Ja | Empfohlen |
App-Installationsanzeigen
Beispiel für eine native App-InstallationsanzeigeFeld | Beschreibung | In Anzeigenantwort enthalten | Anzeigeanforderung |
---|---|---|---|
Video (für Videoanzeigen) |
Die Video-VAST-Antwort, die alle notwendigen Assets zur Wiedergabe einer Videoanzeige enthält | Ja | Erforderlich |
Anzeigenlogo | Anzeigenkennzeichnung, mit der Anzeigenblöcke deutlich als Werbung gekennzeichnet werden | Ja | Erforderlich |
Bild (für Anzeigen ohne Video) |
Großes primäres Bild mit einem Seitenverhältnis von 1,91 : 1 (Querformat) HINWEIS: Das quadratische Seitenverhältnis (1 : 1) wird für App-Installationsanzeigen nicht empfohlen, da es die Leistung beeinträchtigen kann. Stattdessen sollten Sie das App-Symbol verwenden, wenn Sie ein quadratisches Bild benötigen. |
Ja | Empfohlen |
Bild (für Videoanzeigen) |
Das Bild (Thumbnail), das im Player zu sehen ist, bevor auf die Videoanzeige geklickt wird oder während sie geladen wird. Es muss dasselbe Seitenverhältnis wie das Video haben (z. B. 1280 × 720 für ein Video mit 16 : 9 oder 640 × 480 für ein Video mit 4 : 3). | Ja | Erforderlich |
Titel | Haupttext des Anzeigentitels Er darf maximal 25 Zeichen lang sein. | Ja | Erforderlich |
Text | Sekundärtext (z. B. Beschreibung der App) Er darf maximal 90 Zeichen lang sein. | Ja | Empfohlen |
App-Symbol | Kleines Bild aus dem App-Shop mit einem quadratischen Seitenverhältnis (1 : 1) | Ja | Erforderlich |
Bewertung | Bewertung zwischen 0 und 5, durchschnittliche Bewertung der App in einem Shop | Nein | Empfohlen |
Call-to-Action | Schaltfläche oder Textfeld, mit der bzw. dem der Nutzer zu einer Aktion animiert wird (z. B. „Jetzt installieren“) Er darf maximal 15 Zeichen lang sein. | Ja | Erforderlich |
Metavariablen in nativen Standardanzeigenformaten
Die Standardformate für native Anzeigen umfassen folgende Metavariablen, mit denen Nutzer im Hintergrund zum richtigen Ziel weitergeleitet sowie Klicks und Impressionen erfasst werden.
Metavariable | Beschreibung |
---|---|
Klick-URL | Die Ziel-URL, auf die ein Nutzer gelangt, wenn er auf eine Anzeige klickt und auf seinem Gerät die Deeplink-URL für Klicks nicht unterstützt wird bzw. nicht vorhanden ist |
Deep-Link-URL für Klicks | Die Ziel-URL, auf die ein Nutzer gelangt, wenn er auf eine Anzeige klickt und die URL von einer Anwendung auf seinem Gerät unterstützt wird. Beispielsweise kann ein Nutzer durch einen Klick auf eine Anzeige zu einer anderen App weitergeleitet werden (die Deeplink-URL für Klicks). |
Drittanbieter-Impressions-Tracker | Die URL, mit der Werbetreibende eine Impression erfassen können, wenn die Anzeige ausgeliefert wird. Mit dieser URL kann ein Bild oder HTML-Code aufgerufen werden. |
Klick-Tracker eines Drittanbieters | Die URL, mit der Werbetreibende Klicks auf Anzeigen erfassen können. Mit dieser URL kann ein Bild oder ein HTML-Code aufgerufen werden. |
Erforderliche Assets, damit Gebote abgegeben werden
In Display & Video 360 werden keine Gebote für ein Creative abgegeben, wenn die Gebotsantwort nicht die Mindestanzahl an Assets für das entsprechende Format enthält. Ihre native Anzeige wird also nur über Publisher und Anzeigenplattformen ausgeliefert, die mindestens eine der unten aufgeführten Asset-Kombinationen verwenden.
Weitere Informationen zu Asset-Kombinationen und der Mindestanzahl an Assets für programmatisch garantierte Deals