Unterstützung des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA)

Die Vorschriften im Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) der Europäischen Union sind ein einheitliches gemeinsames Regelwerk für die gesamte Europäische Union, das vor allem der Regulierung von Onlineinhalten, der Transparenz von Werbung und dem Schutz von Nutzern vor Desinformation dienen soll. Der ausdrückliche Zweck des DSA besteht darin, den bestehenden Rechtsrahmen der Europäischen Union im Kampf gegen illegale Inhalte auf Plattformen von Online-Vermittlern zu aktualisieren und dabei die zugehörigen nationalen Gesetze in der Europäischen Union zu harmonisieren.

Einige – wenngleich nicht alle – Publisher fallen dabei in eine der folgenden, von der Europäischen Kommission definierten Kategorien:

  • Sehr große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOPs)
  • Online-Plattformen (OPs)
  • Hosting-Dienste (Hosting Services, HS)

Publisher sollten mit ihrer Rechtsabteilung abstimmen, inwiefern das DSA für sie gilt. Dazu gehört, abzuklären, welcher Kategorie sie angehören (VLOP, OP, HS oder keiner) und welche Verpflichtungen sie im Rahmen des DSA zu erfüllen haben. Viele Publisher fallen unter keine dieser Kategorien.

Die DSA-Vorschriften für Onlineplattformen treten im Februar 2024 in Kraft.

Anzeigenkennzeichnung für Reservierungen

Publisher haben die Möglichkeit, bezogen auf einzelne Creatives festzulegen, ob die Anzeigenkennzeichnung von Google für Reservierungs-Creatives angezeigt werden soll. Bei Creatives mit aktivierter Kennzeichnung können Publisher auf Netzwerkebene festlegen, ob die Kennzeichnung nur für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder weltweit erfolgt.

Die Lösung zur Anzeigenkennzeichnung in Google Ad Manager enthält ein Datenschutzinfo-Symbol sowie einen Link zur Google-Seite „Infos zur Anzeige“. Einige auf der Seite „Infos zur Anzeige“ angezeigten Informationen lassen sich konfigurieren. Näheres dazu erfahren Sie in der Anleitung im Abschnitt „Anzeigentransparenz“ dieses Artikels.

Kreative Kontrolle

In den Creative-Einstellungen können Publisher mit der Einstellung „Anzeigenkennzeichnung für dieses Creative aktivieren“ festlegen, ob die Anzeigenkennzeichnung eingeblendet werden soll.

Hinweis: Damit die Anzeigenkennzeichnung richtig gerendert wird, muss das Creative im GPT-iFrame gerendert werden.
  • Wenn diese Option aktiviert ist, wird für das jeweilige Creative eine Kennzeichnung angezeigt. Je nach Netzwerkeinstellungen des Publishers wird die Kennzeichnung nur für Nutzer im EWR oder weltweit angezeigt.
  • Wenn diese Option deaktiviert ist, wird für das Creative keine Kennzeichnung angezeigt.
  • Dies gilt nicht für Creatives, die Teil einer 100 %-SOV-Sponsorship-Kampagne in Ad Manager sind, es sei denn, der Nutzer befindet sich im EWR.

Diese Einstellung ist standardmäßig für alle Creatives aktiviert. Ausnahmen sind Creatives von Drittanbietern, Videoweiterleitungs- und Audioweiterleitungs-Creatives.

Wenn Publisher die Anzeigenkennzeichnung deaktivieren, müssen Anzeigen, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgeliefert werden, den dort geltenden gesetzlichen Vorschriften für Anzeigen entsprechen. Dazu gehört auch eine Funktion, über die Nutzer illegale Inhalte melden können. Wenn illegale Inhalte gemeldet werden, müssen Publisher Google darüber mithilfe des entsprechenden Formulars informieren.

Die folgenden Formate unterstützen die Anzeigenkennzeichnung von Google nicht:

Anzeigentransparenz (optional)

Für betroffene Publisher stellen wir Tools zur Verfügung, mit denen sie Informationen in die Anzeigen aufnehmen können. Dazu gehören der Name des Werbetreibenden, die Ausrichtungseinstellungen der Anzeige sowie Labels für Anzeigen, die im EWR ausgeliefert wurden.

Anzeigentransparenz aktivieren

So steuern Sie die Informationen zur Anzeigentransparenz:  

  1. Melden Sie sich in Google Ad Manager an.
  2. Klicken Sie auf Datenschutz und Mitteilungen.
  3. Klicken Sie auf der Karte für die Mitteilungen zur Einwilligung der Nutzer in der EU auf Settings.
  4. Wählen Sie die Optionen aus, die Sie anwenden möchten:
    • (Optional) In Reservierungsanzeigen im EWR Informationen zu Werbetreibenden und Ausrichtung einblenden: Hiermit wird festgelegt, ob in Reservierungsanzeigen im EWR Informationen zum Werbetreibenden und zur Ausrichtung zu sehen sind.
      Wenn diese Option aktiviert ist, wird der Creative-Werbetreibende wie in Ad Manager eingegeben angezeigt. Publisher sollten den Namen des Werbetreibenden prüfen, der mit ihren Reservierungs-Creatives verknüpft ist, um sicherzustellen, dass diese Namen dem entsprechen, was sie den Nutzern präsentieren möchten.
    • Optional: Käufer dazu auffordern, nur Anzeigen mit DSA-Transparenz auf meiner Website oder in meiner App im EWR zu schalten: Wenn diese Option aktiviert ist, werden Käufer in Ad Manager darauf hingewiesen, dass Anzeigen Informationen zum Anzeigenlogo, zum Werbetreibenden und zur Ausrichtung enthalten müssen. Anzeigen von Käufern, die nicht bestätigen, dass diese Informationen in der Anzeige vorhanden sind, werden abgelehnt. Wenn Sie diese Option aktivieren, können die Werbeeinnahmen erheblich sinken.
  5. Klicken Sie auf Speichern.
Diese Steuerelemente für die Anzeigentransparenz sind optional. Sie können sie jederzeit deaktivieren.

Ad Manager-Reservierungen

Im EWR ausgelieferte Reservierungsanzeigen enthalten das Datenschutzinfo-Symbol und einen Link zur Google-Seite „Infos zur Anzeige“. Publisher müssen das Datenschutzinfo-Symbol unterstützen, um im EWR für den von Google gehosteten Reservierungs-Traffic infrage zu kommen, und den Leitfaden zur Unterstützung des Datenschutzinfo-Symbols in ihren Anzeigen lesen.

Damit die Anzeigenkennzeichnung richtig gerendert wird, muss das Creative im GPT-iFrame gerendert werden.

Publisher können einige der auf der Seite „Infos zur Anzeige“ angezeigten Informationen konfigurieren:

  • Name des Werbetreibenden, wie auf dem Creative eingegeben
  • Im Creative eingegebener Sponsor (optional) 
  • Auf dem Werbebuchungs-Targeting der Reservierung basierende Targeting-Informationen, die folgenden Kategorien zugeordnet werden können:
    • Nutzerlisten (einschließlich Zielgruppensegmente)
    • Geografisch
    • Kontextbezogen (z. B. Gerät, Browser, Betriebssystem)
Das Targeting mit benutzerdefinierten Schlüssel/Wert-Paaren des Publishers wird zu diesem Zweck nicht zugeordnet.

Bei den folgenden Formaten werden diese Informationen ab Februar 2024 nicht unterstützt:

Google-Nachfrage

Google-Nachfrage, die im EWR ausgeliefert wird, enthält standardmäßig das Symbol Datenschutzinfo und einen Link zur Google-Seite „Infos zur Anzeige“. Diese enthält den Namen des Werbetreibenden und die primären Targeting-Parameter. Publisher müssen das Datenschutzinfo-Symbol unterstützen, um im EWR für die Google-Nachfrage infrage zu kommen, und den Leitfaden zur Unterstützung des Datenschutzinfo-Symbols in ihren Anzeigen lesen.

Partner mit Authorized Buyers‑, Open Bidding‑ und SDK‑Geboten

Publisher sind dazu angehalten, bei ihren Partnern mit Authorized Buyers, Open Bidding und SDK‑Geboten in Erfahrung zu bringen, inwiefern sie ihre vom DSA vorgegebenen Verpflichtungen erfüllen möchten, etwa das Anzeigen von Werbelogos und die Unterstützung der Anzeigentransparenz für von ihnen ausgelieferte Anzeigen.

Die folgenden Informationen basieren auf dem aktuellen Entwurf der DSA-Transparenzspezifikationen des IAB und unterliegen etwaigen späteren Änderungen.

Wenn ein Publisher das Steuerelement „Käufer dazu auffordern, nur Anzeigen mit DSA-Transparenz auf meiner Website oder in meiner App im EWR zu schalten“ aktiviert, gilt für EWR-Anfragen Folgendes:

  • Gebotsanfragen enthalten das Objekt Regs.ext.dsa mit den folgenden Werten:
    • Regs.ext.dsa.dsainfo=2 (erforderlich): Gebotsantworten ohne DSA-Objekt werden nicht akzeptiert.
    • Regs.ext.dsa.pubrender=0: Der Publisher kann nicht rendern.
    • Regs.ext.dsa.datatopub=0: Keine Transparenzdaten senden.
  • Gebotsantworten ohne Bid.ext.dsa.adrender=1 werden blockiert.

Leitfaden für Käufer zur Integration der DSA-Spezifikationen des IAB

Wenn ein Käufer in der Gebotsanfrage das Signal erhält, dass die DSA-Transparenz angezeigt werden muss, sollte er prüfen, ob die erforderlichen Informationen angemessen dargestellt werden können.

Wenn ein Käufer mit Bid.ext.dsa.adrender=1 antwortet, sollte er folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ein Anzeigenlogo oder ein Hinweis darauf, dass es sich bei dem Creative-Inhalt um eine Anzeige handelt.
  • Bereitstellung einer Methode, die Nutzern Zugriff auf folgende Informationen ermöglicht:
    • Name des Rechtssubjekts, in dessen Namen die Anzeige ausgeliefert wurde.
    • Name des Werbetreibenden, der für die Anzeige bezahlt hat, falls abweichend vom vorherigen Namen.
    • Aussagekräftige Informationen zu den Hauptparametern, die für das Targeting der Anzeige verwendet werden. Diese können sich optional an den Nutzerparametern der DSA-Transparenzspezifikationen des IAB orientieren.

Schutz Minderjähriger

Publisher mit zusätzlichen Verpflichtungen gegenüber minderjährigen Nutzern können unsere vorhandenen Tools für minderjährige Nutzer verwenden.

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