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Werbung mithilfe von Preisvergleichsportalen

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Informationen zur Werbung mithilfe von Preisvergleichsportalen im Merchant Center Next finden Sie hier.

Preisvergleichsportale können in folgenden Ländern Shopping-Anzeigen und kostenlose Produkteinträge im Namen von Händlern schalten: Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Tschechien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Schweden und Vereinigtes Königreich.

Funktionsweise

Preisvergleichsportale können Gebote abgeben, um Shopping-Anzeigen für von ihnen vertretene Händler auf Google-Suchergebnisseiten zu platzieren. Google Shopping kann daher, ebenso wie jedes andere Preisvergleichsportal auch, Gebote im Namen der vertretenen Händler abgeben.

Das bedeutet, dass Sie als Händler die Shopping-Anzeigen auf der allgemeinen Google-Suchergebnisseite unterschiedlich nutzen können: Sie können Ihre Produktdaten für ein beliebiges Preisvergleichsportal angeben, einschließlich Google Shopping. Sie können aber auch mehrere Preisvergleichsportale gleichzeitig verwenden.

Funktionsweise von Shopping-Anzeigen in Preisvergleichsportalen

Preisvergleichsportale verwenden für jeden von ihnen vertretenen Händler ein separates Merchant Center-Konto. Mit dem jeweiligen Konto können sie Inventar für einen Händler hochladen und in seinem Namen Kampagnen für maximale Performance und Shopping-Kampagnen ausführen. Sie können Produkte auch über den Produkteditor in Ihren Unternehmensprofilen hinzufügen. Weitere Informationen zum Einreichen von Produkten über Unternehmensprofile

Alle Kampagnen müssen den gleichen Richtlinien für Shopping-Anzeigen und Anforderungen an Produktdaten entsprechen. Das bedeutet zum Beispiel, dass Shopping-Anzeigen die Nutzer direkt zur Landingpage des Händlers führen müssen, auf der das beworbene Produkt gekauft werden kann.

Den Shopping-Anzeigen auf allgemeinen Google-Suchergebnisseiten in Ländern, in denen das Programm für Preisvergleichsportale verfügbar ist, ist außerdem zu entnehmen, von welchem Preisvergleichsportal das Angebot hochgeladen wurde (siehe Link „Von Preisvergleichsportal“ am Ende der Anzeige). Wenn Nutzer auf diesen Link klicken, werden sie zur Website des Preisvergleichsportals weitergeleitet.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich ein Preisvergleichsportal nutzen, um Shopping-Anzeigen auf der allgemeinen Google-Suchergebnisseite zu platzieren?

Ja, nur Preisvergleichsportale können Shopping-Anzeigen platzieren. Sie können Google Shopping oder jedes andere Preisvergleichsportal Ihrer Wahl verwenden. Sie können auch über mehrere Preisvergleichsportale gleichzeitig teilnehmen.

Muss ich Google für Anzeigen bezahlen, die in meinem Namen von Preisvergleichsportalen geschaltet werden?

Nein. Die Preisvergleichsportale (einschließlich Google Shopping) bezahlen Google für Klicks auf die von ihnen platzierten Anzeigen. Die Preisvergleichsportale können die Art der Rechnungsstellung an ihre Händler frei wählen. Google Shopping beispielsweise erstellt die Rechnungen für seine Händler in der Regel nach einem CPC-Modell (Cost-per-Click – Kosten pro Klick).

Hinweis: Klicks auf den am Ende der Anzeige platzierten Link „Von Preisvergleichsportal“, der auf die Website des jeweiligen Portals führt, sind derzeit für die Preisvergleichsportale kostenlos.

Werden meine Produkte mehrmals nebeneinander gezeigt?

Wir tun unser Bestes, dasselbe Angebot nicht mehrmals anzuzeigen (d. h. denselben Artikel, der vom selben Händler angeboten wird). Wenn wir feststellen, dass derselbe Artikel desselben Händlers von mehreren Preisvergleichsportalen hochgeladen wurde, blenden wir ihn nur einmal im Anzeigenblock ein. In seltenen Fällen können wir nicht feststellen, dass es sich bei zwei Angeboten um dasselbe handelt. Dann kann es passieren, dass beide im selben Shopping-Anzeigenblock erscheinen. Die von den erfolgreichen Preisvergleichsportalen bezahlten CPCs erhöhen sich in einem solchen Fall nicht, da ein Händler niemals für ein Angebot gegen sich selbst ausgespielt wird (siehe nächste Frage).

Verschiedene Produkte desselben Händlers können über mehrere Preisvergleichsportale im selben Block angezeigt werden. Wenn ein Nutzer beispielsweise nach Laufschuhen sucht, kann ein von Ihnen verkauftes Modell in einer Anzeige von Preisvergleichsportal A erscheinen, während ein anderes Modell, das Sie verkaufen, in einer Anzeige von Preisvergleichsportal B angezeigt wird. Die von den erfolgreichen Preisvergleichsportalen bezahlten CPCs erhöhen sich in einem solchen Fall ebenfalls nicht, da ein Händler niemals für ein Angebot gegen sich selbst ausgespielt wird (siehe nächste Frage).

Bezahle ich letztendlich mehr für Shopping-Anzeigen, wenn mehr als ein Preisvergleichsportal in meinem Namen für Produkte wirbt?

Ein Händler wird in der Auktion niemals für ein Angebot gegen sich selbst ausgespielt, und diese Regel gilt unabhängig von der Anzahl oder Identität der vom Händler verwendeten Preisvergleichsportale. Wenn also zwei Preisvergleichsportale im Namen desselben Händlers Gebote abgeben, wird das erfolgreiche Gebot und der Preis, der von dem erfolgreichen Preisvergleichsportal gezahlt wird, so behandelt, als wären diese Gebote von ein und demselben Preisvergleichsportal platziert worden.

Die Tatsache, dass mehrere Preisvergleichsportale Anzeigen in Ihrem Namen platzieren, bedeutet nicht, dass Ihre Angebote wiederholt werden oder dass Google höhere Kosten pro Klick auf diese Anzeigen in Rechnung stellt.

Beispiele: Preisvergleichsportal A bietet 30 Cent pro Klick für die Platzierung Ihres Angebots. Der Einfachheit halber nehmen wir an, dass alle Anzeigen die gleiche Qualität und Relevanz haben.

Szenario 1: Das nächsthöhere Gebot eines Preisvergleichsportals beträgt 20 Cent im Namen eines anderen Händlers. Ihr Angebot gewinnt die Auktion zu einem Preis von 20 Cent – nur so viel wie nötig, um die Position zu halten.

Angebote hochgeladen durch Händler Durch Preisvergleichsportal platziertes Gebot Preis, der vom Preisvergleichsportal gezahlt wird, wenn auf dessen Anzeige geklickt wird
Preisvergleichsportal A Händler 1 (Sie) 30 20
Preisvergleichsportal A Händler 2 20
Preisvergleichsportal A Händler 3 15
Preisvergleichsportal A Händler 4 12

Szenario 2: Nehmen wir nun an, ein anderes Preisvergleichsportal beginnt, in Ihrem Namen zu werben, und bietet 25 Cent. Sie gewinnen die Auktion immer noch mit dem 30-Cent-Gebot, das Preisvergleichsportal A für Sie abgegeben hat, aber der engste Mitbewerber bietet jetzt 25᠎ Cent an. Da es sich bei diesem Mitbewerber um ein Preisvergleichsportal handelt, das auch in Ihrem Namen mitbietet, verwenden wir dieses zweite Gebot nicht, um den von Preisvergleichsportal A zu zahlenden Preis zu bestimmen. Stattdessen verwenden wir das nächsthöhere Gebot, das für einen anderen Händler abgegeben wurde und in diesem Beispiel nach wie vor 20 Cent beträgt. Der CPC, der für das erfolgreiche Gebot gezahlt wird, ändert sich nicht und beträgt weiterhin 20 Cent.

Angebote hochgeladen durch Händler Durch Preisvergleichsportal platziertes Gebot Preis, der vom Preisvergleichsportal gezahlt wird, wenn auf dessen Anzeige geklickt wird
Preisvergleichsportal A Händler 1 (Sie) 30 20
Preisvergleichsportal B Händler 1 (Sie) 25
Preisvergleichsportal A Händler 2 20
Preisvergleichsportal A Händler 3 15

Szenario 3: Nehmen wir nun stattdessen an, dass das von Preisvergleichsportal B für Sie platzierte Gebot höher ist als das Gebot, das von Preisvergleichsportal A in Ihrem Namen platziert wurde. In diesem Fall gewinnt Preisvergleichsportal B die Auktion. Das nächsthöhere Gebot ist das 30-Cent-Gebot, das von Preisvergleichsportal A, ebenfalls in Ihrem Namen, platziert wurde. Da beide Gebote für denselben Händler gelten, verwenden wir das Gebot von Preisvergleichsportal A nicht, um den von Preisvergleichsportal B zu zahlenden Preis pro Klick zu ermitteln. Stattdessen verwenden wir das nächsthöhere Gebot für einen anderen Händler, das immer noch 20 Cent beträgt. Der von Preisvergleichsportal B für Ihr Produkt gezahlte CPC beträgt 20 Cent.

Angebote hochgeladen durch Händler Durch Preisvergleichsportal platziertes Gebot Preis, der vom Preisvergleichsportal gezahlt wird, wenn auf dessen Anzeige geklickt wird
Preisvergleichsportal B Händler 1 (Sie) 40 20
Preisvergleichsportal A Händler 1 (Sie) 30
Preisvergleichsportal A Händler 2 20
Preisvergleichsportal A Händler 3 15

Woher weiß ich, wie viel Preisvergleichsportale in meinem Auftrag in der Auktion bieten?

Preisvergleichsportale melden in der Regel die Anzahl der an einen Händler gesendeten Klicks und die Kosten pro Klick. Abhängig von ihrem Preisschema können sie auch zusätzliche Informationen melden oder detaillierte Gebotsdaten teilen. Google Shopping meldet ebenfalls die Anzahl der an einen Händler gesendeten Klicks und die Kosten pro Klick sowie andere Messwerte. Durch die Europäische Kommission ist Google Shopping verpflichtet, in Ländern des EWR, in denen Shopping-Anzeigen verfügbar sind, unabhängig profitabel zu sein. Dabei gewährleistet Google Shopping derzeit seine Rentabilität, indem eine feste Marge von jedem Händlergebot abgezogen wird, bevor es an der Auktion teilnimmt. Die Marge ist im CPC enthalten, der vom Händler bezahlt wird, und wird nur berechnet, wenn ein Nutzer auf eine der Anzeigen des Händlers klickt. Im Allgemeinen empfehlen wir Händlern, die Kosten und Erträge verschiedener Marketingkanäle zu vergleichen, um zu beurteilen, welche für sie am besten geeignet sind.

Wo werden meine Produktanzeigen geschaltet?

Von Preisvergleichsportalen (einschließlich Google Shopping) platzierte Shopping-Anzeigen werden auf den allgemeinen Google-Suchergebnisseiten angezeigt. Um die Nutzer nicht zu verwirren, müssen sie auch auf der Website des Preisvergleichsportals angezeigt werden, das sie eingereicht hat (im Falle von Google Shopping ist das die Website unter google.com/shopping).

Wie kann ich herausfinden, welche Preisvergleichsportale in meinem Namen mit Shopping-Anzeigen werben?

Melden Sie sich in Ihrem Merchant Center-Konto an. Klicken Sie auf das Werkzeugsymbol Symbol für das Menü für Tools und Einstellungen [Zahnrad] und wählen Sie unter „Tools“ die Option Shopping-Anzeigen einrichten aus. Hier gibt es ein Dashboard mit einer Übersicht aller Preisvergleichsportale, die Produkte Ihrer Website hochgeladen haben. Außerdem finden Sie hier Kontaktinformationen für jedes Preisvergleichsportal. Wenn Sie kein Merchant Center-Konto für die betreffende Domain haben, können Sie dieses kostenlos erstellen. Sie müssen keine Angebote hochladen, um das Dashboard einzusehen.

Ist es besser, durch ein bestimmtes Preisvergleichsportal zu werben?

Was für Sie am besten funktioniert, hängt von Ihrem Unternehmen, Ihren Zielen und den von den Preisvergleichsportalen angebotenen Dienstleistungen ab. Sie können gleichzeitig mit mehreren Preisvergleichsportalen werben, um die für Sie am besten geeignete Kombination zu ermitteln. Alle Preisvergleichsportale, einschließlich Google Shopping, haben die gleichen Möglichkeiten, in Ihrem Namen Anzeigen auf den allgemeinen Google-Suchergebnisseiten zu platzieren. Keine Werbefläche ist für ein bestimmtes Preisvergleichsportal reserviert.

Was ist, wenn ich nicht möchte, dass ein bestimmtes Preisvergleichsportal für meine Produkte wirbt?

Die verschiedenen Preisvergleichsportale können Ihnen unter Umständen einen unterschiedlichen Mehrwert bieten. Wir können jedoch nachvollziehen, dass Sie möglicherweise steuern möchten, wie Ihre Anzeigen geschaltet werden. Wir empfehlen Ihnen, das relevante Preisvergleichsportal zu kontaktieren, um mögliche Bedenken zu besprechen. Kundenservice-Website, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines jeden Preisvergleichsportals werden in Ihrem Merchant Center-Dashboard angezeigt. Alle Preisvergleichsportale können das Traffic-Volumen anpassen, das sie Ihnen schicken, indem sie Gebote und Budgets nutzen und Kampagnen pausieren oder aktivieren. Einige Preisvergleichsportale ermöglichen ihren Händlern, Kampagnen direkt über eine von ihnen bereitgestellte Schnittstelle zu steuern. Über das Dashboard im Merchant Center können Sie außerdem einen bestimmten Preisvergleichsportal-Kanal aktivieren oder deaktivieren. Es kann bis zu 24 Stunden dauern, bis eine Deaktivierung wirksam wird.

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