Richtlinien für Produkteinträge auf Preisvergleichsportalen

Google möchte eine digitale Einkaufsumgebung schaffen, die sicher, transparent und relevant für Kunden, Händler, Preisvergleichsportale sowie Publisher ist. Diese Informationen helfen Ihnen, sich mit unseren Richtlinien vertraut zu machen und Ihre Produkte organisch zu präsentieren.

Die Richtlinien sollen auch zu einer sicheren und positiven Nutzererfahrung beitragen und dienen der Einhaltung von anwendbaren Gesetzen. Daher sind Inhalte verboten, die unserer Meinung nach Kunden und der gesamten Plattform für digitale Werbung schaden könnten.

Die Richtlinien decken vier große Bereiche ab:

Bei Inhalten, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, ergreift Google Maßnahmen. Daher können Produkte eingeschränkt oder abgelehnt werden, sodass sie nicht in unserem Netzwerk ausgeliefert werden. Außerdem kann die Sichtbarkeit von Produkten eingeschränkt und die Teilnahme am Programm für Preisvergleichsportale gesperrt werden, wenn es zu wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kommt.

Wenn eines Ihrer Produkte gegen unsere Richtlinien verstößt, erhalten Sie von uns Informationen zum Verstoß und zur Ablehnung. Wenden Sie sich an Ihren Technical Account Manager, wenn eines Ihrer Produkte abgelehnt wurde oder nur eingeschränkt sichtbar ist.

Lesen Sie die Richtlinien unten, um mehr über Richtliniendefinitionen, Beispiele und Schritte zur Fehlerbehebung zu erfahren.

Produktfälschungen

Der Verkauf von Produktfälschungen und Einträge für gefälschte Produkte sind bei Google verboten. Produktfälschungen enthalten Marken oder Logos, die mit denen eines anderen Anbieters identisch sind oder sich von diesen kaum unterscheiden. Die Markenkennzeichen des Produkts werden nachgeahmt, um den Eindruck zu erwecken, es handle sich um ein echtes Produkt des Markeninhabers.

Diese Richtlinie gilt sowohl für den Inhalt Ihrer kostenlosen Produkteinträge als auch für die Inhalte Ihrer Website.

Gefährliche Produkte

Google möchte dazu beitragen, dass sich Menschen online und offline sicher fühlen. Daher lassen wir keine Einträge für bestimmte Produkte zu, die gefährlich sind und Schäden oder Verletzungen verursachen können.

Beispiele für gefährliche Inhalte:

  • Munition
  • Zubehör für den Konsum von Drogen
  • Sprengstoff und Feuerwerkskörper
  • Anleitungen zur Herstellung von Sprengkörpern oder anderen gefährlichen Produkten
  • Psychoaktive Substanzen
  • Chemische oder pflanzliche Drogen
  • Tabakwaren
  • Waffen
Produkte, die unlauteres Verhalten ermöglichen

Google schätzt Ehrlichkeit und Fairness. Daher lassen wir keine Einträge für Produkte zu, die unlauteres Verhalten ermöglichen sollen.

  • Beispiele für Produkte, durch die unlauteres Verhalten ermöglicht wird: Hackersoftware oder -anleitungen; gefälschte Dokumente; Produkte, die wissenschaftlichen Betrug ermöglichen
Unangemessene Inhalte

Vielfalt sowie Respekt gegenüber anderen sind für Google wichtige Werte. Wir möchten nicht, dass Kunden beleidigt oder verärgert werden. Daher erlauben wir keine kostenlosen Einträge oder Ziele, die schockierende Inhalte zeigen oder zu Hass, Intoleranz, Diskriminierung oder Gewalt aufrufen.

  • Beispiele für anstößige oder unangemessene Inhalte: Mobbing oder Einschüchterung von Einzelpersonen oder Gruppen; Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft; Produkte und Materialien in Zusammenhang mit Hassgruppierungen; Bilder von Tatorten oder Unfällen; Tierquälerei; Mord; Selbstverletzung; Nötigung; Erpressung; Verkauf von oder Handel mit bedrohten Tierarten.
Nicht unterstützte Inhalte in Produkteinträgen

Google möchte es Unternehmen ermöglichen, ein breites Spektrum von Produkten in Einträgen zu präsentieren. Allerdings sind unter Umständen nicht alle Arten beworbener Inhalte für alle Produkte und Plattformen von Google geeignet.

Deshalb sind bestimmte Inhalte, die kein positives Kundenerlebnis bieten, nicht zulässig.

Missbrauch des Netzwerks für Produkteinträge

Google möchte, dass Einträge nützlich, vielfältig, relevant und sicher für die Kunden sind. Wir haben daher entsprechende Entscheidungen zur Präsentation von Inhalten in unserem Netzwerk getroffen. Demnach ist Folgendes nicht zulässig:

  • Malware und unerwünschte Software
  • Minderwertige Inhalte
  • Unfaire Vorteilsverschaffung
  • Umgehung des Google-Werbenetzwerks
Falschdarstellung

Google möchte nicht, dass Kunden das Gefühl bekommen, durch die Inhalte kostenloser Einträge getäuscht zu werden. Daher erwarten wir, dass die Werbeanzeigen offen und ehrlich formuliert sind und den Nutzern Informationen bieten, die ihnen fundierte Entscheidungen ermöglichen. Deshalb ist Folgendes nicht gestattet:

  • Weglassen von relevanten Informationen
  • Nicht verfügbare Einträge
  • Irreführende oder unrealistische Einträge
  • Inakzeptable Geschäftspraktiken

Derzeit gestattet Google Preisvergleichsportalen nicht, Produktseiten des Preisvergleichsportals zu bewerben, die sich auf die Produkte in den in diesem Abschnitt beschriebenen Kategorien beziehen.

Inhalte nur für Erwachsene

Google erlaubt keine Einträge für Inhalte nur für Erwachsene.

  • Beispiele für nicht unterstützte Inhalte nur für Erwachsene:
    • Erotik- und Sexartikel
    • Sexuell anzügliche Inhalte
    • Bilder mit nackter Haut sowie Nacktdarstellungen
    • Werbung für Sexspielzeuge, Erotikmagazine, sexuelle Hilfsmittel oder sexuell anzügliche Dessous
Alkoholische Getränke

Google unterstützt keine Einträge für alkoholische Getränke und für Getränke, die alkoholischen Getränken ähnlich sind.

Die nachstehenden Richtlinien beziehen sich auf Inhalte, die in rechtlicher oder kultureller Hinsicht sensibel sein können. Onlineeinträge können eine wirkungsvolle Methode sein, neue Kunden zu erreichen. Es gibt jedoch sensible Bereiche, in denen diese Einträge unangemessen sind und daher nicht ausgeliefert werden sollten.

Für Einträge mit den nachstehenden Inhalten gelten deshalb gewisse Einschränkungen. Sie dürfen nicht allen Kunden an allen geografischen Orten gezeigt werden. Außerdem müssen Einzelhändler unter Umständen zusätzliche Anforderungen erfüllen, damit ihre Einträge präsentiert werden. Diese eingeschränkten Inhalte werden nicht von allen Produkten, Funktionen oder Netzwerken unterstützt.

Urheberrechtlich geschützte Inhalte

Bei Google bestehen Einschränkungen in Bezug auf Einträge für urheberrechtlich geschützte Inhalte. Wenn Sie Einträge mit urheberrechtlich geschützten Inhalten präsentieren möchten und der Ansicht sind, dass Sie dazu bevollmächtigt sind, wenden Sie sich bitte an uns. Weitere Informationen zu unseren Verfahren bei urheberrechtlichen Problemen und zu Ihren eigenen Möglichkeiten beim Einreichen einer Urheberrechtsbeschwerde finden Sie in diesem Formular.

Glücksspielbezogene Inhalte

Bei Google gelten Einschränkungen für Einträge mit glücksspielbezogenen Inhalten.

  • Beispiele für eingeschränkt zulässige glücksspielbezogene Inhalte: nationale oder private Lotterien; Rubbellose; Websites, auf denen Gutscheincodes oder Werbeangebote für Glücksspielwebsites angeboten werden

Gesundheitsbezogene Inhalte

Bei Google gelten Einschränkungen für Einträge mit den folgenden gesundheitsbezogenen Inhalten:

  • Rezeptfreie Arzneimittel
  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • Nicht zugelassene Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel
  • Produkte im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Fruchtbarkeit

Welche Einschränkungen für diese Inhalte gelten, hängt von dem Produkt ab, das Sie in einem Eintrag bewerben möchten, und von den Ländern, in denen Sie es anbieten. Für einige Inhalte, etwa für nicht zugelassene Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel, dürfen Einträge in keinem Land online präsentiert werden.

Je nach den Inhalten der Einträge und den Ländern, in denen die Einträge präsentiert werden sollen, muss vor dem Schalten von Werbung für gesundheitsbezogene Inhalte unter Umständen bei Google eine Vorabgenehmigung beantragt werden.

Marken

Google schränkt die Verwendung von Marken im Titel oder in Textzeilen von Einträgen in Preisvergleichsportalen nicht ein, wenn es sich um markenrechtlich geschützte Produkte oder Produkte handelt, die mit dem markenrechtlich geschützten Produkt kompatibel sind. Preisvergleichsportale müssen die Möglichkeit haben, auf Marken zu verweisen, damit Kunden verstehen, welche Produkte sie anbieten, und Kunden benötigen diese Information bei ihren Suchanfragen. Sollten Markeninhaber geltend machen, dass die Verwendung ihrer Marke die Nutzer bezüglich der Herkunft eines Produkts verunsichern könnte, gehen wir solchen Beschwerden nach. Wenn Sie als Markeninhaber eine Markenbeschwerde einreichen möchten, nutzen Sie dieses Formular.

Redaktionelle und technische Anforderungen

Google erwartet, dass Produkteinträge hohe professionelle und redaktionelle Standards erfüllen, damit die Produkte auch ansprechend präsentiert werden können. Wir gestatten nur Einträge, die unmissverständlich und professionell gestaltet sind. Die Einträge sollten Kunden zu relevanten, nützlichen Produkten und Landingpages leiten, mit denen sie leicht interagieren können.

Beispiele für Gründe, warum Einträge nicht den redaktionellen und professionellen Anforderungen entsprechen:

  • Website muss überarbeitet werden
  • Kontaktdaten unzureichend
  • Nützlichkeit
  • Rechtschreibung und Grammatik
  • Unklare Relevanz
  • Stilistische Anforderungen
  • Domainsicherheit
  • Produktdetails
Unverantwortliche Datenerhebung und ‑nutzung

Kunden von Google sollen darauf vertrauen können, dass ihre Daten geschützt und mit der gebotenen Sorgfalt behandelt werden. Daher dürfen Händler und Einzelhändler diese Daten nicht missbrauchen und zu unklaren Zwecken oder ohne angemessene Sicherheitsmaßnahmen erheben.

Beispiele für Nutzerdaten, mit denen sorgsam umgegangen werden muss: vollständiger Name; E-Mail-Adresse; Postanschrift; Telefonnummer; Personalausweis- oder Reisepassnummer; Rentenversicherungs-, Sozialversicherungs-, Steuer-, Krankenversicherungs- oder Führerscheinnummer; die genannten Daten in Verbindung mit dem Geburtsdatum oder dem Mädchennamen der Mutter; finanzielle Situation; politische Orientierung; sexuelle Orientierung; ethnische Herkunft; Religion

Beispiele für unverantwortliche Datenerhebung und -nutzung:

  • Erheben oder Missbrauch personenbezogener Daten über nicht durch SSL geschützte (https://)-Serververbindungen
Hinweis: Diese Richtlinien gelten nur für das Programm für Preisvergleichsportale, über das Preisvergleichsportale Produktseiten des Preisvergleichsportals auf Google präsentieren können. Informationen zu weiteren Shopping-Richtlinien finden Sie auf der Merchant Center-Seite.

Unsere Richtlinien

Mit Produkteinträgen können Unternehmen jeder Größenordnung weltweit auf Google sowie in unserem Werbenetzwerk für zahlreiche Produkte und Websites werben. Wir möchten Ihnen helfen, bestehende und potenzielle Kunden und Zielgruppen zu erreichen. Im Interesse einer sicheren und positiven Nutzererfahrung berücksichtigen wir auch das Feedback und die Anliegen der Nutzer in Bezug auf die Produkteinträge, die präsentiert werden. Außerdem überprüfen wir regelmäßig Änderungen im Zusammenhang mit Onlinetrends, Onlinepraktiken, Branchennormen und Vorschriften. Nicht zuletzt berücksichtigen wir in unseren Richtlinien unsere Werte und unsere Unternehmenskultur sowie betriebliche, technische und geschäftliche Erwägungen. Aus diesem Grund haben wir für sämtliche Werbung im Google-Werbenetzwerk Richtlinien formuliert.

Google erwartet, dass Werbetreibende alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen sowie die oben beschriebenen Richtlinien von Google einhalten. Sie müssen sich mit diesen Anforderungen vertraut machen und diesbezüglich immer auf dem neuesten Stand sein, und zwar nicht nur hinsichtlich der Länder und Standorte, in bzw. an denen Ihr Unternehmen tätig ist, sondern hinsichtlich aller Orte, wo Ihre Einträge erscheinen. Sollten wir Inhalte finden, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können wir die Anzeige der Inhalte blockieren und im Falle wiederholter oder schwerwiegender Verstöße Ihnen die Möglichkeit entziehen, überhaupt Einträge auf Google zu schalten.

Beachten Sie, dass diese Einschränkungen speziell für Produkteinträge gelten und keine Auswirkungen auf Richtlinien zu anderen Google-Produkten oder -Plattformen haben, für die es andere Funktionen oder zusätzliche Unterstützungsmechanismen gibt.

Diese Richtlinie gilt für Produkteinträge auf Produktseiten des Preisvergleichsportals. Weitere Informationen zu den Richtlinien für Shopping-Anzeigen

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