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Urheberrecht – Häufige Missverständnisse

Im Folgenden findest du einige häufige Missverständnisse und Richtigstellungen zum Thema Urheberrecht und dessen Umsetzung auf YouTube.

Das Urheberrecht wird häufig verwechselt mit anderen Rechtsbegriffen wie:

  • Marke: Rechtlicher Schutz von Wörtern, Symbolen oder Kombinationen davon, die angeben, dass ein Produkt von einem bestimmten Unternehmen stammt, und die es von anderen Produkten unterscheiden. Weitere Informationen zu Marken
  • Patente: Rechtlicher Schutz von Erfindungen.
  • Datenschutz: Die Tatsache, dass du in einem Video, einem Bild oder einer Audioaufnahme zu sehen oder zu hören bist, bedeutet nicht automatisch, dass du das Urheberrecht an dem betreffenden Werk hast. Wenn eine andere Person ein Video, ein Bild oder eine Audioaufnahme von dir ohne deine Erlaubnis hochgeladen und dadurch nach deinem Empfinden deine Privatsphäre verletzt oder deine Sicherheit gefährdet hat, kannst du eine Datenschutzbeschwerde einreichen.

Beachte, dass die unten beschriebenen Behauptungen und Maßnahmen deine Inhalte nicht vor Anträgen auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen oder Content ID-Ansprüchen schützen:

Missverständnis: Wenn du den Urheberrechtsinhaber namentlich nennst, kannst du seine Inhalte verwenden.

In den meisten Fällen stimmt das nicht. Auch wenn du den Urheberrechtsinhaber namentlich erwähnst, hast du dadurch nicht automatisch das Recht, seine urheberrechtlich geschützten Inhalte zu verwenden. Du musst alle erforderlichen Rechte an sämtlichen urheberrechtlich geschützten Elementen in deinen Inhalten besitzen, bevor du sie auf YouTube hochlädst.

Im Rahmen der Creative-Commons-Lizenz mit Quellenangabe (CC BY) ist es möglich, das Werk einer anderen Person zu verwenden, wenn du sie als Urheber angibst.

Missverständnis: Wenn du angibst, dass deine Inhalte nicht kommerziellen Zwecken oder nur zu Informationszwecken dienen, kannst du die Inhalte einer anderen Person verwenden.

Das ist falsch. Auch wenn du nicht versuchst, mit urheberrechtlich geschützten Inhalten Geld zu verdienen, schützt dich das nicht vor Urheberrechtsproblemen. Auch wenn du angibst, dass deine Inhalte „Unterhaltungszwecken“ oder „Informationszwecken“ dienen, berechtigt dich das nicht dazu, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verwenden.

Bei urheberrechtlichen Ausnahmen wie Fair Use oder Fair Dealing prüfen Gerichte den Zweck deiner Verwendung sorgfältig und beurteilen, ob die Voraussetzungen für eine urheberrechtliche Ausnahme erfüllt sind. Die Tatsache, dass deine Inhalte nicht kommerziellen Zwecken dienen, wird dabei zwar berücksichtigt, führt aber nicht automatisch zur Einstufung als Fair Use.

Missverständnis: Wenn du angibst, dass keine Urheberrechtsverletzung beabsichtigt ist, kannst du die Inhalte einer anderen Person verwenden.

Anmerkungen und Haftungsausschlüsse wie „Alle Rechte liegen beim Autor“, „Ich bin nicht der Rechteinhaber“ oder „Keine Urheberrechtsverletzung beabsichtigt“ bedeuten nicht, dass du zur Verwendung der Inhalte berechtigt bist.

Missverständnis: Andere Creator machen es, also darfst du es auch.

Auch wenn es auf YouTube Inhalte gibt, die einem von dir hochgeladenen Video ähneln, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass du das Recht zur Nutzung der Inhalte hast.

Manche Urheberrechtsinhaber genehmigen die Verwendung einiger, jedoch nicht aller ihrer Inhalte auf YouTube. Es kann auch vorkommen, dass ähnliche Inhalte unterschiedlichen Urheberrechtsinhabern gehören, jedoch nur manche von ihnen die Verwendung ihrer Werke gestatten. Wieder andere Creator haben die Inhalte möglicherweise lizenziert, um sie bedenkenlos auf YouTube verwenden zu können.

Missverständnis: Du kannst Inhalte verwenden, die du gekauft hast, etwa Songs von iTunes oder Clips von DVDs.

Auch wenn du Inhalte gekauft hast, hast du dadurch nicht automatisch die nötigen Rechte für eine Veröffentlichung oder Verbreitung auf YouTube. Du könntest also eine Urheberrechtsverletzung begehen, wenn du diese Inhalte auf YouTube hochlädst. Dabei macht es keinen Unterschied, ob du den Urheberrechtsinhaber namentlich nennst.

Manche Urheberrechtsinhaber bieten Lizenzen für die Nutzung ihrer Inhalte an. Lizenzen definieren, wie die Inhalte verwendet werden dürfen und wie nicht.

Missverständnis: Inhalte, die du im Fernsehen, Kino oder Radio aufgenommen hast, können verwendet werden.

Auch wenn du Inhalte selbst aufgezeichnet hast, besitzt du dadurch nicht unbedingt alle nötigen Rechte für eine Veröffentlichung auf YouTube. Falls deine Aufnahme urheberrechtlich geschützte Inhalte einer anderen Person enthält, z. B. Musik im Hintergrund, benötigst du die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers, bevor du sie auf YouTube hochladen kannst.

Missverständnis: Es ist in Ordnung, nur wenige Sekunden von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu verwenden.

Jegliche Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Genehmigung des Urheberrechtsinhabers – selbst wenn es nur wenige Sekunden sind – kann zu urheberrechtlichen Problemen führen.

Auch wenn du der Meinung bist, dass deine Verwendung eine urheberrechtliche Ausnahme wie Fair Use oder Fair Dealing darstellt oder es sich um urheberrechtsfreie Inhalte („Public Domain“) handelt, liegt die endgültige Entscheidung darüber bei einem Gericht.

Missverständnis: Urheberrechtlich geschützte Inhalte zu ändern und daraus etwas Neues zu erstellen, ist immer erlaubt.

Auch wenn du die Inhalte einer anderen Person verwendest, um daraus etwas Neues zu erstellen, z. B. eine Parodie, ein Cover oder eine Übersetzung, benötigst du in der Regel die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers. Bei manchen YouTube-Funktionen wie dem Erstellen von Shorts mit Remix-Inhalten ist eine entsprechende Lizenz zum Erstellen dieser Inhalte bereits enthalten.

Auch wenn du der Meinung bist, dass deine Verwendung eine urheberrechtliche Ausnahme wie Fair Use oder Fair Dealing darstellt oder es sich um urheberrechtsfreie Inhalte („Public Domain“) handelt, liegt die endgültige Entscheidung darüber bei einem Gericht.

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