Sie können die Entfernung von bestimmten personenidentifizierbaren Informationen aus den Google‑Suchergebnissen beantragen. Zu diesen Informationen gehören:
- Adresse, Telefonnummer und/oder E‑Mail‑Adresse
- Vertrauliche staatliche Identifikationsnummern (z. B. die steuerliche Identifikationsnummer oder die Personalausweisnummer)
- Bankkonto- oder Kreditkartennummer
- Bilder einer handschriftlichen Unterschrift oder eines Ausweisdokuments
- Besonders persönliche, vertrauliche und offizielle Unterlagen (z. B. Krankenakten)
- Vertrauliche Anmeldedaten
- Andere personenbezogene Daten
Wir behalten uns vor, die oben genannten und andere Arten personenbezogener Daten zu entfernen, wenn sie böswillig weitergegeben werden. Diese Praxis wird auch als „Doxing“ bezeichnet. Weitere Informationen dazu, welche Punkte wir bei der Prüfung auf Doxing berücksichtigen.
Entfernung bestimmter Informationen aus der Google Suche beantragen
Sie oder Ihr bevollmächtigter Vertreter können beantragen, dass Links zu bestimmten Inhalten aus den Google-Suchergebnissen entfernt werden. Ihre bevollmächtigten Vertreter müssen erläutern, inwiefern sie autorisiert sind, in Ihrem Namen zu handeln.
Wichtig: Wir prüfen nur die URLs, die Sie oder ein bevollmächtigter Vertreter im Formular angeben.
Antrag auf Entfernung erstellen
Was geschieht nach dem Einreichen des Antrags auf Entfernung?
- Sie erhalten eine automatische E‑Mail‑Bestätigung, dass wir Ihren Antrag erhalten haben.
- Wir bearbeiten den Antrag. Wir prüfen jeden Antrag anhand verschiedener Punkte, darunter auch der oben genannten Kriterien. Außerdem bewerten wir die Inhalte im Hinblick auf das öffentliche Interesse.
- Bei Bedarf erheben wir weitere Informationen. Wenn nicht genügend Informationen vorliegen und beispielsweise URLs fehlen, erhalten Sie spezifische Anweisungen und wir bitten Sie dann, den Antrag noch einmal einzureichen.
- Sie werden über alle Maßnahmen benachrichtigt:
- Wenn die URLs in den Anwendungsbereich unserer Richtlinien fallen, werden sie entweder aus den Ergebnissen aller Suchanfragen oder nur aus den Ergebnissen entfernt, in denen die Suchanfrage entweder den Namen des betroffenen Nutzers enthält oder aber andere Daten, mit denen er identifiziert werden kann und die er uns mitgeteilt hat, z. B. Aliasnamen.
- Sollte der Antrag die Voraussetzungen für eine Entfernung nicht erfüllen, erhalten Sie von uns eine kurze Erläuterung. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, Sie aber dann zusätzliche Materialien vorlegen möchten, die Ihre Argumentation weiter stützen und/oder belegen, können Sie den Antrag noch einmal einreichen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Option zum Entfernen muss ich auswählen?- Wählen Sie bei der ersten Frage die Inhalte aus, die Ihre personenbezogenen Daten enthalten.
- Wählen Sie das Land Ihres Wohnsitzes aus.
- Klicken Sie auf Weiter.
- Wählen Sie aus, welche Art von personenbezogenen Daten Sie entfernen möchten:
- Adresse, Telefonnummer und/oder E‑Mail‑Adresse
- Vertrauliche staatliche Identifikationsnummern (z. B. die steuerliche Identifikationsnummer oder die Personalausweisnummer)
- Bankkonto- oder Kreditkartennummer
- Bilder einer handschriftlichen Unterschrift oder eines Ausweisdokuments
- Besonders persönliche, vertrauliche und offizielle Unterlagen (z. B. Krankenakten)
- Vertrauliche Anmeldedaten
- Andere personenbezogene Daten
Google kann personenidentifizierbare Informationen entfernen, bei denen ein erhebliches Risiko in Bezug auf Identitätsdiebstahl, finanziellen Betrug, gefährliche direkte Kontaktaufnahme oder andere konkrete Schäden besteht. Im Allgemeinen möchten wir, dass Informationen, deren Inhalte von öffentlichem Interesse sind, weiterhin für alle zugänglich sind. Hierzu gehören unter anderem folgende Informationen:
- Inhalte von offiziellen behördlichen Quellen
- Nachrichteninhalte
- Professionelle Inhalte
In einigen Fällen können Ihre personenbezogenen Daten neben bedrohlichen Inhalten erscheinen. Wir können diese Inhalte gemäß unseren Doxing-Richtlinien entfernen, wenn sie die zwei folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Ihre personenbezogenen Daten sind vorhanden.
- Die URL enthält Folgendes:
- explizite oder implizite Drohungen gegen Sie oder
- explizite oder implizite Aufrufe an andere, Ihnen Schaden zuzufügen oder Sie zu belästigen, oder
- ein erheblicher Teil Ihrer personenbezogenen Daten wird ohne legitimen Zweck zusammengefasst.
Wenn die Entfernung von URLs genehmigt wird, führt dies zu einem der folgenden Ergebnisse:
- Die URL wird nicht mehr in den Google‑Suchergebnissen angezeigt.
- Die URL wird nicht in den Google‑Suchergebnissen für Suchanfragen angezeigt, die Ihren Namen oder eine ähnliche Kennung enthalten. Die URL wird möglicherweise weiterhin für andere Wortgruppen oder Wörter angezeigt, die Sie in die Suchmaschine eingeben.
Welche dieser Entfernungen erfolgt, hängt davon ab, ob die personenbezogenen Daten auf einer Seite von Inhalten begleitet werden, die von öffentlichem Interesse sind oder Inhalte über andere Personen enthalten.
Wenn wir Inhalte aus der Google Suche entfernen, sind sie möglicherweise weiter im Web verfügbar. Das bedeutet, dass die Inhalte weiterhin auf der Seite vorhanden sein können, auf der sie gehostet werden, oder weiterhin über soziale Medien, andere Suchmaschinen oder auf anderem Wege gefunden werden können.
Wählen Sie im Abschnitt für die Art des zu entfernenden Inhalts die Option Personenbezogene Daten wie staatliche Identifikationsnummern und private Dokumente aus. Wählen Sie dann aus den folgenden Optionen die Art der personenbezogenen Daten aus:
- Vertrauliche Ausweisnummer
- Bankkonto- oder Kreditkartennummer
- Bild meiner handschriftlichen Unterschrift
- Besonders persönliche, vertrauliche und offizielle Unterlagen
- Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
- Vertrauliche Anmeldedaten
Teilen Sie uns alle Bild- und Web-URLs mit personenbezogenen Daten mit, die wir auf Entfernung aus den Google‑Suchergebnissen prüfen sollen.
Die URL mit dem Inhalt ermitteln Sie, indem Sie nach der Seite oder dem Bild suchen, das Sie melden möchten.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Geben Sie eine URL pro Zeile ein. Sie können bis zu 1.000 URLs einreichen.
Screenshots von Inhalten, die sich auf Sie beziehen, helfen uns dabei, zu entfernende anstößige Inhalte zu erkennen. Ein Bild kann Inhalte enthalten, die mehrere Personen betreffen.
Sie können einen Screenshot auf Ihrem Computer oder auf Ihrem Mobilgerät erstellen. Sie sollten den Screenshot auf demselben Gerät erstellen, mit dem Sie das Formular einreichen. Bearbeiten Sie die Screenshots, die Sie einreichen, um sexuell explizite Stellen unkenntlich zu machen.
So erstellen Sie einen Screenshot auf Ihrem
Wichtig: Visuelle Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sind illegal und dürfen NICHT über dieses Formular weitergegeben werden. Machen Sie keine Screenshots und fügen Sie Ihrem Antrag keine Screenshots hinzu, die visuelle Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern enthalten oder auf denen Personen unter 18 Jahren in sexueller Weise gezeigt werden. Informationen zum Melden von visuellen Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Wenn die Inhalte nicht mehr auf einer Webseite, sondern in den Google-Suchergebnissen oder im Cache angezeigt werden, können Sie die Aktualisierung von veralteten Inhalten anfordern.