Sie können die Entfernung von bestimmten personenidentifizierbaren Informationen aus den Google‑Suchergebnissen beantragen. Zu diesen Informationen gehören:
- Adresse, Telefonnummer und/oder E‑Mail‑Adresse
- Vertrauliche staatliche Identifikationsnummern (z. B. die steuerliche Identifikationsnummer oder die Personalausweisnummer)
- Bankkonto- oder Kreditkartennummer
- Bilder einer handschriftlichen Unterschrift oder eines Ausweisdokuments
- Besonders persönliche, vertrauliche und offizielle Unterlagen (z. B. Krankenakten)
- Vertrauliche Anmeldedaten
- Andere personenbezogene Daten
Wir behalten uns vor, die oben genannten und andere Arten personenbezogener Daten zu entfernen, wenn sie böswillig weitergegeben werden. Diese Praxis wird auch als „Doxing“ bezeichnet. Weitere Informationen dazu, welche Punkte wir bei der Prüfung auf Doxing berücksichtigen.
Entfernung bestimmter Informationen aus der Google Suche beantragen
Sie oder Ihr bevollmächtigter Vertreter können beantragen, dass Links zu bestimmten Inhalten aus den Google-Suchergebnissen entfernt werden. Ihre bevollmächtigten Vertreter müssen erläutern, inwiefern sie autorisiert sind, in Ihrem Namen zu handeln.
Wichtig: Wir prüfen nur die URLs, die Sie oder ein bevollmächtigter Vertreter im Formular angeben.
Antrag auf Entfernung erstellen
Was geschieht nach dem Einreichen des Antrags auf Entfernung?
- Sie erhalten eine automatische E‑Mail‑Bestätigung, dass wir Ihren Antrag erhalten haben.
- Wir bearbeiten den Antrag. Wir prüfen jeden Antrag anhand verschiedener Punkte, darunter auch der oben genannten Kriterien. Außerdem bewerten wir die Inhalte im Hinblick auf das öffentliche Interesse.
- Bei Bedarf erheben wir weitere Informationen. Wenn nicht genügend Informationen vorliegen und beispielsweise URLs fehlen, erhalten Sie spezifische Anweisungen und wir bitten Sie dann, den Antrag noch einmal einzureichen.
- Sie werden über alle Maßnahmen benachrichtigt:
- Wenn die URLs in den Anwendungsbereich unserer Richtlinien fallen, werden sie entweder aus den Ergebnissen aller Suchanfragen oder nur aus den Ergebnissen entfernt, in denen die Suchanfrage entweder den Namen des betroffenen Nutzers enthält oder aber andere Daten, mit denen er identifiziert werden kann und die er uns mitgeteilt hat, z. B. Aliasnamen.
- Sollte der Antrag die Voraussetzungen für eine Entfernung nicht erfüllen, erhalten Sie von uns eine kurze Erläuterung. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, Sie aber dann zusätzliche Materialien vorlegen möchten, die Ihre Argumentation weiter stützen und/oder belegen, können Sie den Antrag noch einmal einreichen.