Inhalte über sich selbst auf Websites entfernen lassen, auf denen versucht wird, für die Entfernung von Inhalten eine Bezahlung zu verlangen

Wenn Sie auf einer Website Inhalte über sich finden, für deren Entfernung eine Zahlung verlangt wird, helfen wir Ihnen gern weiter. Auf Antrag können wir Links zu Bildern und Informationen aus den Google-Suchergebnissen entfernen.

Antrag auf Entfernung stellen

Voraussetzungen für Anträge auf Entfernung von Inhalten von Websites, bei denen die Entfernung bezahlt werden muss

Wir prüfen die Entfernung von Inhalten, wenn die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Sie sind die Person oder eine der Personen, um die es in den Inhalten unter der von Ihnen eingereichten URL geht.
  2. Die Website ist keine Website mit Rezensionen zu Unternehmen.
  3. Auf der Website ist die Entfernung von Inhalten nur gegen eine Zahlung an die Website oder Dritte möglich.

Wichtige Informationen zum Beantragen der Entfernung von Inhalten

Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter können einen Antrag stellen. Beim Ausfüllen des Antragsformulars werden Sie aufgefordert, URLs für die Seiten anzugeben, auf denen Sie erwähnt werden. Nur diese URLs werden für eine mögliche Entfernung aus den Suchergebnissen geprüft. Informationen zum Auffinden der URL einer Seite oder eines Bildes

Wir benötigen weitere Angaben, damit wir nachvollziehen können, in welcher Weise auf der Website eine Zahlung für die Entfernung von Inhalten verlangt wird. Wir entfernen nur Inhalte über Personen.

Häufig gestellte Fragen

Wie finde ich die Webadresse (URL) der Inhalte, die ich melden möchte? Wie veranlasse ich Google dazu, ein Suchergebnis zu aktualisieren, wenn sich die Website geändert hat?

Sie können die Aktualisierung von Suchergebnissen bei Google beantragen, wenn diese veraltete Informationen enthalten, obwohl die Website geändert wurde.

Warum wird im Antragsformular nach Screenshots gefragt?

Anhand von Screenshots kann Google die Inhalte leichter finden. Ein Bild oder eine Website kann Informationen enthalten, die Sie und andere Personen betreffen.

Wie erstelle ich einen Screenshot?

Sie können einen Screenshot auf Ihrem Computer oder Smartphone erstellen. Am besten verwenden Sie dazu das Gerät, über das Sie auch den Antrag auf Entfernung stellen. Sie können Screenshots so bearbeiten, dass nur Ihr Gesicht zu sehen ist.

So erstellen Sie einen Screenshot auf Ihrem Gerät:

Wichtig: Machen und teilen Sie keine Screenshots, die visuelle Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern enthalten oder auf denen Personen unter 18 Jahren sexualisiert gezeigt werden. Visuelle Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sind illegal und dürfen NICHT über dieses Formular gesendet werden. Informationen zum Melden von visuellen Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Wenn Google zustimmt, Inhalte zu entfernen, werden sie dann überall entfernt?
Die gemeldete URL wird nicht mehr in den Google-Suchergebnissen angezeigt. Die Inhalte sind jedoch möglicherweise weiterhin im Web vorhanden und können von Nutzern beispielsweise über einen geteilten Link, einen Beitrag in sozialen Medien oder eine andere Suchmaschine gefunden werden. Informationen dazu, wie Sie die Entfernung von Inhalten an der Quelle beantragen
Was ist der Unterschied zwischen richtlinienbasierten Anträgen auf Entfernung und Anträgen auf Entfernung aus Rechtsgründen?

Google hat weltweit anwendbare Richtlinien, die es Ihnen ermöglichen, private, vertrauliche oder sexuelle Inhalte zu Ihrer Person entfernen zu lassen. Sie können personenbezogene Inhalte melden, die unter die Richtlinien von Google fallen.

Wenn die Inhalte, die Sie melden möchten, nicht unter diese Richtlinien fallen, gelten in Ihrem Land oder Ihrer Region möglicherweise bestimmte lokale Gesetze. Falls Sie Inhalte aus einem bestimmten rechtlichen Grund melden möchten, müssen Sie den Antrag über die Rechtsthemen-Hilfe stellen.

Weitere Informationen

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