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Anstößige oder intime persönliche Bilder aus Google entfernen

Uns ist bewusst, dass es belastend sein kann, wenn sexuelle Inhalte, in denen Sie dargestellt sind, in den Google-Suchergebnissen zu sehen sind. Wir können intime oder explizite Bilder und Videos entfernen, die ohne Einwilligung erstellt oder geteilt wurden. In diesem Hilfeartikel finden Sie die einzelnen Schritte, mit denen Sie die Entfernung solcher Inhalte aus den Google-Suchergebnissen beantragen können.

Anforderungen

Damit wir die Entfernung von Inhalten in Betracht ziehen können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Bilder zeigen Sie oder die von Ihnen vertretene Person nackt, auf eine intime Weise oder bei einer sexuellen Handlung.
  2. Sie oder die von Ihnen vertretene Person haben bzw. hat den Bildern oder Handlungen nicht zugestimmt und sie wurden öffentlich zugänglich gemacht ODER die Bilder wurden ohne Ihre Zustimmung online verfügbar gemacht.
  3. Sie werden derzeit nicht online oder anderswo für diese Inhalte bezahlt.

Antrag zur Entfernung expliziten oder intimen Bildmaterials mit Ihrer Person aus der Google Suche

Sie oder Ihr bevollmächtigter Vertreter können beantragen, dass Links zu bestimmten Inhalten aus den Google-Suchergebnissen entfernt werden. Ihre bevollmächtigten Vertreter müssen erläutern, inwiefern sie autorisiert sind, in Ihrem Namen zu handeln.

Wichtig: Wir prüfen nur die URLs, die Sie oder ein bevollmächtigter Vertreter im Formular angeben.

Wenn Ihr Antrag die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, zum Beispiel wenn Sie aktuell online oder anderswo für diese Inhalte bezahlt werden, gibt es möglicherweise eine andere Option zum Entfernen dieser Inhalte auf Grundlage des DMCA (Entfernung von urheberrechtlich geschützten Inhalten). Wenn Sie eine Entfernung gemäß DMCA beantragen möchten, verwenden Sie dieses Formular.

Was geschieht nach dem Einreichen des Antrags auf Entfernung?

  1. Sie erhalten eine automatische E-Mail-Bestätigung, dass wir Ihren Antrag erhalten haben.
  2. Wir prüfen Ihren Antrag. Jeder Antrag wird anhand der oben genannten Anforderungen bewertet.
  3. Bei Bedarf erheben wir weitere Informationen. In einigen Fällen werden wir Sie um weitere Informationen bitten. Wenn nicht genügend Informationen vorliegen und beispielsweise URLs fehlen, erhalten Sie spezifische Anweisungen. Wir bitten Sie dann, den Antrag noch einmal einzureichen.
  4. Sie werden über alle Maßnahmen benachrichtigt. Sollte der Antrag die Voraussetzungen für eine Entfernung nicht erfüllen, erhalten Sie von uns auch eine kurze Erklärung. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird und Sie zusätzliche Materialien haben, um Ihren Fall zu unterstützen, können Sie den Antrag noch einmal einreichen.
Was in unserer Überprüfung berücksichtigt wird

Bei der Entscheidung, ob Inhalte entfernt werden, berücksichtigen wir auch das öffentliche Interesse und den Nachrichtenwert.

  • In den allermeisten Fällen sind diese Arten von Bildern und die jeweiligen Inhalte nicht von öffentlichem Interesse.
  • In sehr seltenen Fällen werden Inhalte, die von hohem öffentlichen Interesse sind, nicht von uns entfernt.
  • Es kann vorkommen, dass neben einem Bild Informationen angegeben sind, die von öffentlichem Interesse sind und einen Verbleib in unseren Ergebnissen rechtfertigen. Dort, wo das Bild ohne Kontext vorkommt, kann es unter Umständen entfernt werden.

Häufig gestellte Fragen

Das Formular bietet mehrere Optionen für das Entfernen. Welche Option wähle ich aus?

Geben Sie im Abschnitt mit den Gründen für das Entfernen von Inhalten aus der Google Suche an, dass die Inhalte Nacktheit oder sexuelle Darstellungen enthalten. Wählen Sie Ihr Land aus und klicken Sie auf Weiter. Wählen Sie im Abschnitt zur Beschreibung der Inhalte In den Inhalten werde ich nackt, bei sexuellen Handlungen oder auf intime Weise gezeigt. (Dies umfasst unter anderem „Rachepornos“.) aus.

Welche URLs muss ich zur Überprüfung einreichen?

Teilen Sie uns alle Bild- und Web-URLs mit personenbezogenen Daten mit, die wir auf Entfernung aus den Google‑Suchergebnissen prüfen sollen.

Wie finde ich die URL der Inhalte, die ich melden möchte?

Die URL mit dem Inhalt ermitteln Sie, indem Sie nach der Seite oder dem Bild suchen, das Sie melden möchten.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Wie kann ich mehrere URLs zur Überprüfung einreichen?

Geben Sie eine URL pro Zeile ein. Sie können bis zu 1.000 URLs einreichen.

Warum wird in dem Formular nach Screenshots gefragt?

Screenshots von Inhalten, die sich auf Sie beziehen, helfen uns dabei, zu entfernende anstößige Inhalte zu erkennen. Ein Bild kann Inhalte enthalten, die mehrere Personen betreffen.

Wichtig: Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sind illegal und dürfen nicht über dieses Formular weitergegeben werden. Machen Sie keine Screenshots und fügen Sie Ihrem Antrag keine Screenshots hinzu, die Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern enthalten oder in denen Personen unter 18 Jahren in sexueller Weise gezeigt werden. Informationen zum Melden von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Wie erstelle ich einen Screenshot?

Sie können einen Screenshot auf Ihrem Computer oder auf Ihrem Mobilgerät erstellen. Sie sollten den Screenshot auf demselben Gerät erstellen, mit dem Sie das Formular einreichen. Bearbeiten Sie die Screenshots, die Sie einreichen, um sexuell explizite Stellen unkenntlich zu machen.

So erstellen Sie einen Screenshot auf Ihrem

Wichtig: Visuelle Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sind illegal und dürfen NICHT über dieses Formular weitergegeben werden. Machen Sie keine Screenshots und fügen Sie Ihrem Antrag keine Screenshots hinzu, die visuelle Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern enthalten oder auf denen Personen unter 18 Jahren in sexueller Weise gezeigt werden. Informationen zum Melden von visuellen Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Wie beantrage ich die Entfernung von Inhalten, die nicht mehr verfügbar sind?

Wenn die Inhalte nicht mehr auf einer Webseite, sondern in den Google-Suchergebnissen oder im Cache angezeigt werden, können Sie die Aktualisierung von veralteten Inhalten anfordern.

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