Google entfernt Bilder von aktuell minderjährigen Personen (unter 18 Jahren) aus den Suchergebnissen, wenn dies von der Person oder einem Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten gefordert wird. Ausgenommen sind Fälle von triftigem öffentlichen Interesse oder Nachrichtenwert. Diese Bilder erscheinen dann weder im Tab „Bilder“ noch als Miniaturansichten in anderen Funktionen in der Google Suche. In diesem Hilfeartikel finden Sie die einzelnen Schritte, mit denen Sie die Entfernung solcher Inhalte aus den Google-Suchergebnissen beantragen können.
Wichtig: Wir können verhindern, dass ein Bild in unseren Suchergebnissen erscheint. Wir können es aber nicht von Websites entfernen, auf denen es gehostet wird. Deshalb sollten Sie sich an den Websiteinhaber wenden und ihn darum bitten, die Inhalte zu entfernen. Weitere Informationen
In diesem Artikel wird beschrieben, wie Sie nicht explizite Bilder von Minderjährigen aus den Google-Suchergebnissen entfernen. Wenn Sie beantragen möchten, dass explizite Inhalte entfernt werden, gehen Sie wie unten beschrieben vor.
Für Bilder von Minderjährigen:
Für Bilder von Erwachsenen:
Anforderungen
Damit wir die Entfernung von Inhalten in Betracht ziehen können, müssen sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Die eingereichten URLs sind Bild-URLs.
- Web-URLs, also Seiten mit Text und Bildern, können nicht im Rahmen dieser Richtlinie entfernt werden, da sie das Vorhandensein von Bildern in den Google-Suchergebnissen einschränken soll.
- Auf den Bildern ist eine identifizierbare Person zu sehen, die derzeit unter 18 Jahre alt ist.
- Außerdem entfernen wir Bilder von Kindern, die gestorben sind, bevor sie das Alter von 18 Jahren erreicht haben.
- Der Antragsteller für die Entfernung ist entweder die betroffene Person selbst, ein Erziehungsberechtigter der Person oder ein bevollmächtigter Vertreter dieser Personen.
Entfernen von Bildern einer Person unter 18 Jahren aus Google beantragen
Sie oder Ihr bevollmächtigter Vertreter können beantragen, dass Links zu bestimmten Inhalten aus den Google-Suchergebnissen entfernt werden. Ihre bevollmächtigten Vertreter müssen erläutern, inwiefern sie autorisiert sind, in Ihrem Namen zu handeln.
Antrag auf Entfernung erstellen
Was geschieht nach dem Einreichen des Antrags auf Entfernung?
- Sie erhalten eine automatische E-Mail-Bestätigung, dass wir Ihren Antrag erhalten haben.
- Wir prüfen Ihren Antrag. Jeder Antrag wird anhand der oben genannten Anforderungen bewertet.
- Bei Bedarf erheben wir weitere Informationen. In einigen Fällen werden wir Sie um weitere Informationen bitten. Wenn nicht genügend Informationen vorliegen und beispielsweise URLs fehlen, erhalten Sie spezifische Anweisungen. Wir bitten Sie dann, den Antrag noch einmal einzureichen.
- Sie werden über alle Maßnahmen benachrichtigt.
- Wenn die eingereichten Bild-URLs in den Anwendungsbereich unserer Richtlinie fallen, werden sie aus den Google-Suchergebnissen entfernt.
- Sollte der Antrag die Voraussetzungen für eine Entfernung nicht erfüllen, erhalten Sie von uns auch eine kurze Erklärung. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird und Sie zusätzliche Materialien haben, um Ihren Fall zu unterstützen, können Sie den Antrag noch einmal einreichen.
Was in unserer Überprüfung berücksichtigt wird
Bei der Entscheidung, ob Inhalte entfernt werden, berücksichtigen wir auch das öffentliche Interesse und den Nachrichtenwert.
- In manchen Fällen werden gemeldete Inhalte nicht entfernt.
- In anderen Fällen können wir den Wunsch auf Entfernung einer betroffenen Person gegen das öffentliche Interesse abwägen und die Entfernung auf Anträge beschränken, die identifizierbare Begriffe beinhalten, z. B. den Namen der minderjährigen Person, den Namen des Elternteils oder Aliasse.
Häufig gestellte Fragen
Das Formular bietet mehrere Optionen für das Entfernen. Welche Option wähle ich aus?
Welche URLs muss ich zur Überprüfung einreichen?
Wie finde ich die URL der Inhalte, die ich melden möchte?
Im Formular müssen 2 Arten von URLs angegeben werden:
Wie kann ich mehrere URLs zur Überprüfung einreichen?
Geben Sie im Feld „URL“ eine URL pro Zeile ein. Sie können bis zu 1.000 URLs einreichen.
Warum wird in dem Formular nach Screenshots gefragt?
Wichtig: Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sind illegal und dürfen nicht über dieses Formular weitergegeben werden. Machen Sie keine Screenshots und fügen Sie Ihrem Antrag keine Screenshots hinzu, die Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern enthalten oder in denen Personen unter 18 Jahren in sexueller Weise gezeigt werden. Informationen zum Melden von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Wie erstelle ich einen Screenshot?
Sie können einen Screenshot auf Ihrem Computer oder auf Ihrem Mobilgerät erstellen. Am besten nehmen Sie den Screenshot auf demselben Gerät auf, auf dem Sie das Formular einreichen. So müssen Sie das Bild nicht auf andere Geräte übertragen.
So erstellen Sie einen Screenshot auf Ihrem
Wie beantrage ich die Entfernung von Inhalten, die nicht mehr auf einer Website verfügbar sind?
Dieser Vorgang ist für Inhalte vorgesehen, die sich noch auf einer Webseite befinden. Wenn die Inhalte nicht mehr auf der Webseite verfügbar sind, aber in den Google-Suchergebnissen oder im Cache angezeigt werden, können Sie die Entfernung mithilfe des Tools zum Entfernen veralteter URLs beantragen.