Irreführende Inhalte

Folgendes ist nicht zulässig:

  • Sie dürfen keine von Google bereitgestellten Anzeigen auf Bildschirmen platzieren, die irreführende Inhalte enthalten.

Hinweise zu dieser Richtlinie

Abusive Experiences | Google Publisher Policies

  • Publisher dürfen keine von Google bereitgestellten Anzeigen auf Bildschirmen mit irreführenden Inhalten platzieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Irreführende Inhalte
  • Mit irreführenden Inhalten sollen Nutzer getäuscht werden. Inhalte gelten als irreführend, wenn sie eine der Bedingungen erfüllen, die auf der Seite Irreführende Inhalte oder unten aufgeführt sind. Dies sind nur Beispiele und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
    • Gefälschte Nachrichten: Anzeigen oder andere Elemente, die Chat-Apps, Warnungen, Systemdialogen oder anderen Benachrichtigungen ähneln und die zu einer Anzeige oder Landingpage führen, wenn sie angeklickt werden. (Beispielbilder ansehen)
    • Unerwartete Klickbereiche: Transparente Hintergründe, nicht sichtbare Seitenelemente oder andere, normalerweise nicht anklickbare Bereiche, die beim Anklicken zu einer Anzeige oder Landingpage führen.
    • Irreführendes Websiteverhalten: Seitenfunktionen wie Bildlaufleisten, Wiedergabeschaltflächen, „Weiter”-Pfeile, „Schließen“-Schaltflächen oder Navigationslinks, die zu einer Anzeige oder Landingpage führen, wenn sie angeklickt werden. (Beispielbilder ansehen)
    • Manipulation des Browserverlaufs: Verhindert die normale Funktion der Schaltfläche „Zurück“, die den Nutzer nicht zum vorherigen Ziel zurückkehren lässt. Die Website fügt beispielsweise dem Browserverlauf eine Seite hinzu.
    • Social Engineering (Phishing und betrügerische Websites): Anzeigen oder Inhaltselemente, mit denen versucht wird, personenbezogene Daten zu stehlen oder Nutzer zur Weitergabe personenbezogener Daten zu verleiten. (Beispielbilder ansehen)
    • Automatische Weiterleitung: Anzeigen oder Inhaltselemente, über die der Nutzer automatisch ohne sein Zutun weitergeleitet wird.
    • Mauszeiger: Anzeigen oder Inhaltselemente, die einem sich bewegenden oder klickenden Mauszeiger ähneln und über die der Nutzer zu Interaktionen verleitet wird. (Beispielbild ansehen)
    • Malware oder unerwünschte Software: Anzeigen oder Inhaltselemente, die Malware oder unerwünschte Software, die möglicherweise auf dem Gerät des Nutzers installiert wird, bewerben, hosten oder darauf verweisen.
  • Wir prüfen Publisher-Inhalte und Anzeigen, unabhängig davon, ob sie von Ihrer Domain aus bereitgestellt werden oder nicht. Beispielsweise werden Inhalte, die in einen iFrame oder Videoplayer auf Ihrer Website geladen werden, als Teil Ihrer Website betrachtet.

Beispiele für gefälschte Nachrichten

Beispiele für irreführendes Websiteverhalten

Beispiele für Social Engineering (Phishing und betrügerische Websites)

Beispiel für Mauszeiger

 

Weitere Informationen zu häufig verwendeten Richtlinienbegriffen und ihrer Bedeutung finden Sie im Glossar

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