Wir schränken den Zugriff auf Inhalte ein, die gegen unsere Richtlinien zu Missbrauch verstoßen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die eingeschränkten Inhalte nicht gegen unsere Regeln verstoßen, können Sie Einspruch einlegen. Weitere Informationen über unsere Richtlinien zu Missbrauch
Einspruch gegen eingeschränkte Inhalte einlegen
Geteilte AlbenWir schränken den Zugriff auf geteilte Alben ein, die gegen unsere Richtlinien zu Missbrauch verstoßen. Andere Nutzer können dann beispielsweise nicht mehr auf Ihre früheren Beiträge zugreifen. Diesen Beiträgen können auch keine neuen Fotos oder Videos hinzugefügt werden.
- So können Sie Einspruch einlegen:
- Wenn Sie der Inhaber des Albums sind und Ihrer Meinung nach das Album nicht gegen unsere Regeln verstößt, können Sie Einspruch einlegen. Rufen Sie das Album unter photos.google.com auf, um das Einspruchsverfahren zu starten.
- Wenn Sie nicht der Inhaber des Albums sind und Ihrer Meinung nach das Album nicht gegen unsere Regeln verstößt, wenden Sie sich an den Inhaber und bitten Sie ihn, Einspruch einzulegen.
- Solange dem Einspruch nicht stattgegeben wird, bleibt das geteilte Album weiterhin eingeschränkt.
Wir schränken Unterhaltungen ein, die gegen unsere Richtlinien zu Missbrauch verstoßen. Andere Nutzer können dann beispielsweise nicht mehr auf Ihre früheren Beiträge zugreifen. Diesen Beiträgen können auch keine neuen Fotos oder Videos hinzugefügt werden.
- So können Sie Einspruch einlegen:
- Wenn Sie der Meinung sind, dass die Unterhaltung nicht gegen unsere Regeln verstößt, können Sie Einspruch einlegen. Rufen Sie die Unterhaltung unter photos.google.com auf, um das Einspruchsverfahren zu starten. Solange dem Einspruch nicht stattgegeben wird, bleibt die Unterhaltung eingeschränkt.
Wir schränken Fotos und Videos ein, die gegen unsere Richtlinien zu Missbrauch verstoßen. Folglich können andere Nutzer auf diese Fotos und Videos in geteilten Alben und Unterhaltungen nicht mehr zugreifen. Das Foto oder Video bleibt in Ihrer Fotogalerie und kann weiterhin heruntergeladen oder gelöscht werden.
- So können Sie Einspruch einlegen:
- Wenn Sie der Meinung sind, dass das Foto oder Video nicht gegen unsere Regeln verstößt, können Sie Einspruch einlegen. Rufen Sie das Foto oder Video unter photos.google.com auf, um das Einspruchsverfahren zu starten. Solange dem Einspruch nicht stattgegeben wird, bleiben die Einschränkungen für das Foto oder Video bestehen.