Richtlinien von Google für Shopping-Anzeigen und Produkteinträge

Willkommen bei der Richtlinienübersicht für Shopping-Anzeigen von Google

Richtlinien für Shopping-Anzeigen und Produkteinträge und ihre Durchsetzung

 
Wir möchten eine gut funktionierende digitale Einkaufsumgebung schaffen, die sicher, transparent und relevant für Kunden, Händler, Werbetreibende sowie Publisher ist. In dieser Richtlinienübersicht erfahren Sie, wie Sie Shopping-Anzeigen und Produkteinträge sowie Kampagnen mit Anzeigen für lokales Inventar erstellen.

Die Richtlinien sollen auch zu einer sicheren und positiven Nutzererfahrung beitragen und dienen der Einhaltung von anwendbaren Gesetzen. Daher sind bestimmte Inhalte verboten, die unserer Meinung nach Nutzern und der gesamten Shopping-Plattform schaden.

Unsere Richtlinien für Shopping-Anzeigen und -Einträge decken vier große Bereiche ab:

Google Ads policies | prohibited content Unzulässige Inhalte:Inhalte, für die Sie keine Einträge im Shopping-Werbenetzwerk schalten dürfen
Google Ads policies | prohibited practice Unzulässige Praktiken:Praktiken, die bei Produkteinträgen auf Google nicht erlaubt sind
Google Ads policies | restricted content Eingeschränkt zulässige Inhalte:Inhalte, für die Sie Einträge nur mit Einschränkungen schalten dürfen
Websiteanforderungen:Standards für Ihre Einträge und Ihre Website

 

Lesen Sie die Richtlinien unten, um mehr über Richtliniendefinitionen, Beispiele und Schritte zur Fehlerbehebung zu erfahren.

Wir nutzen eine Kombination aus Google AI und menschlicher Bewertung, um sicherzustellen, dass Shopping-Anzeigen und Produkteinträge diesen Richtlinien entsprechen. Bei der Durchsetzung unserer Richtlinien stützen wir uns auf Google AI, deren KI-Modell sich an den Entscheidungen menschlicher Prüfer orientiert. So bleibt unsere Shopping-Plattform ein sicherer Ort, an dem unsere Kunden bestmöglich geschützt sind. Komplexere, subtilere oder schwerwiegendere Fälle werden häufig von unseren eigens dafür geschulten Spezialisten geprüft und beurteilt.

Bei Inhalten, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, ergreifen wir Maßnahmen. So können wir beispielsweise Shopping-Anzeigen und ‑Einträge ablehnen, die nicht richtlinienkonform sind, sodass sie nicht ausgeliefert werden. Außerdem haben wir die Möglichkeit, Impressionen für Konten, die über Google AI gemeldet wurden, vorübergehend zu beschränken und Konten aufgrund wiederholter oder schwerwiegender Verstöße zu sperren.

Wir stellen Ihnen Informationen zu unseren Entscheidungen für alle Maßnahmen zur Verfügung, die wir bei Richtlinienverstößen ergreifen. Wenn einer Ihrer Shopping-Einträge abgelehnt wurde, können Sie den Eintrag korrigieren oder Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Sie können auch Einspruch bei Sperrungen von Konten erheben. Der Link kann nur aufgerufen werden, wenn Sie in Ihrem Google Merchant Center-Konto angemeldet sind.


Unzulässige Inhalte

Produktfälschungen

Der Verkauf von Produktfälschungen und Einträge für gefälschte Produkte sind bei Google verboten. Produktfälschungen enthalten Marken oder Logos, die mit denen eines anderen Anbieters identisch sind oder sich von diesen kaum unterscheiden. Die Markenkennzeichen des Produkts werden nachgeahmt, um den Eindruck zu erwecken, es handle sich um ein echtes Produkt des Markeninhabers.

Diese Richtlinie gilt sowohl für den Inhalt Ihrer Shopping-Einträge als auch für den Ihrer Website.

Gefährliche Produkte

Google möchte dazu beitragen, dass sich Menschen online und offline sicher fühlen. Daher lassen wir keine Einträge für bestimmte Produkte zu, die gefährlich sind und Schäden oder Verletzungen verursachen können.

Beispiele für gefährliche Inhalte: chemische oder pflanzliche Drogen; psychoaktive Substanzen; Zubehör für den Konsum von Drogen; Waffen, Munition, Sprengstoff und Feuerwerkskörper; Anleitungen zur Herstellung von Sprengkörpern oder anderen gefährlichen Produkten; Tabakprodukte

Ermöglichung unlauteren Verhaltens

Google schätzt Ehrlichkeit und Fairness. Daher lassen wir keine Einträge für Produkte zu, die unlauteres Verhalten ermöglichen sollen.

Beispiele für Produkte, durch die unlauteres Verhalten ermöglicht wird: Hackersoftware oder -anleitungen; gefälschte Dokumente; Produkte, die wissenschaftlichen Betrug ermöglichen

Unangemessene Inhalte

Google legt großen Wert auf die Sicherheit seiner Nutzer, insbesondere von Kindern. Vielfalt sowie Respekt gegenüber anderen sind für Google wichtige Werte. Wir möchten nicht, dass Nutzer beleidigt oder verärgert werden. Daher erlauben wir keine Einträge oder Ziele, die schockierende Inhalte zeigen oder zu Hass, Intoleranz, Diskriminierung oder Gewalt aufrufen.

Beispiele für anstößige oder unangemessene Inhalte:Inhalte zum sexuellen Missbrauch von Kindern, Mobbing oder Einschüchterung von Einzelpersonen oder Gruppen; Diskriminierung aufgrund der Herkunft; Produkte und Materialien in Zusammenhang mit Hassgruppierungen; Bilder von Tatorten oder Unfällen; Tierquälerei; Mord; Selbstverletzung; Nötigung; Erpressung; Verkauf von oder Handel mit gefährdeten Tierarten

Nicht unterstützte Shopping-Inhalte

Google möchte es Unternehmen ermöglichen, ein breites Spektrum von Produkten in Einträgen zu präsentieren. Allerdings sind unter Umständen nicht alle Arten beworbener Inhalte für alle Produkte und Plattformen von Google geeignet.

Deshalb sind bestimmte Inhalte, die den Nutzern keinen erkennbaren Nutzen bieten, in Shopping-Anzeigen und ‑Einträgen nicht zulässig.

Beachten Sie, dass diese Einschränkungen speziell für Shopping-Anzeigen und Produkteinträge gelten und keine Auswirkungen auf Richtlinien zu anderen Google-Produkten oder -Plattformen haben, für die es andere Funktionen oder zusätzliche Unterstützungsmechanismen gibt.


Unzulässige Praktiken

Missbrauch des Shopping-Netzwerks

Google möchte, dass Shopping-Anzeigen und ‑Einträge nützlich, vielfältig, relevant und sicher für die Nutzer sind. Daher ist Folgendes nicht zulässig:

  • Schädliche Inhalte
  • Websites, die Nutzer*innen keinen Mehrwert bieten und auf die Generierung von Zugriffen ausgerichtet sind
  • Versuche von Einzelhändlern, sich bei einer Shopping-Kampagne einen unfairen Vorteil zu verschaffen
  • Versuche von Einzelhändlern, unseren Überprüfungsprozess zu umgehen

Datenerhebung und ‑nutzung

Google möchte, dass die Nutzer darauf vertrauen können, dass Nutzerdaten geschützt und mit der gebotenen Sorgfalt behandelt werden. Daher dürfen unsere Händler diese Daten nicht missbrauchen und zu unklaren Zwecken oder ohne angemessene Sicherheitsmaßnahmen erheben.

Beispiele für Nutzerinformationen, die mit besonderer Sorgfalt behandelt werden müssen: Vollständiger Name, E‑Mail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Personalausweisnummer, Rentenversicherungsnummer, Sozialversicherungsnummer, Steuernummer, Krankenversicherungsnummer oder Führerscheinnummer, Geburtsdatum oder Geburtsname der Mutter in Verbindung mit einer der oben genannten Informationen, Finanzstatus, politische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, ethnische Herkunft oder Rasse, Religion.

Beispiele für unverantwortliche Erhebung und Nutzung von Daten: Erheben der folgenden Daten über nicht durch SSL geschützte (https://)-Serververbindungen:

  • Nutzername oder E-Mail-Adresse zusammen mit Passwörtern
  • Kredit- oder Debitkartennummern
  • Bank- und Anlagekontonummern
  • Girokontonummern
  • Überweisungsnummern
  • Personalausweis- oder Reisepassnummer, Rentenversicherungs-, Sozialversicherungs-, Steuer-, Krankenversicherungs- oder Führerscheinnummer

Falschdarstellung

Google möchte vermeiden, dass sich Nutzer durch die Inhalte in Shopping-Einträgen getäuscht fühlen. Daher erwarten wir, dass die Einträge offen und ehrlich formuliert sind und den Nutzern Informationen bieten, die ihnen fundierte Entscheidungen ermöglichen. Deshalb ist folgende Werbung nicht gestattet:

  • Einträge, mit denen Nutzer aufgefordert werden, einen Kauf oder Download durchzuführen oder eine andere Verpflichtung einzugehen, ohne dass sie vorher alle relevanten Informationen erhalten und ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben haben.
  • Einträge, in denen Sie, Ihre Artikel oder Ihre Dienstleistungen unzutreffend, unrealistisch und nicht wahrheitsgemäß dargestellt werden.

Eingeschränkt zulässige Inhalte

Die nachstehenden Richtlinien beziehen sich auf Inhalte, die in rechtlicher oder kultureller Hinsicht sensibel sein können. Onlineeinträge können eine wirkungsvolle Methode sein, Kunden zu erreichen. Es gibt jedoch sensible Bereiche, in denen wir verhindern möchten, dass unangemessene Einträge ausgeliefert werden.

Für Einträge mit den nachstehenden Inhalten gelten deshalb gewisse Einschränkungen. Sie dürfen nicht allen Nutzern an allen Standorten gezeigt werden. Außerdem müssen Händler unter Umständen zusätzliche Anforderungen erfüllen, damit ihre Einträge präsentiert werden. Diese eingeschränkt zulässigen Inhalte werden nicht von allen Produkten, Funktionen oder Netzwerken unterstützt.

Sexuelle Inhalte

Bei Google bestehen Einschränkungen bezüglich der Einträge für die folgenden Arten von Inhalten nur für Erwachsene:

  • Erotik- und Sexartikel
  • Sexuell anzügliche Inhalte
  • Bilder mit Nacktdarstellungen

Bei Einträgen für sexuelle Inhalte ist Folgendes untersagt:

  • Verstöße gegen geltende Gesetze und Vorschriften an den Orten, auf die Ihre Werbung ausgerichtet ist
  • Ausrichtung auf Minderjährige

Beispiele für eingeschränkt zulässige Inhalte für Erwachsene:Werbung für Sexspielzeuge, Erotikmagazine, sexuelle Hilfsmittel oder erotische Dessous

Alkohol

Bei Google bestehen Einschränkungen in Bezug auf Einträge für alkoholische Getränke und für Getränke, die alkoholischen Getränken ähnlich sind.

Bei Einträgen für alkoholische Getränke ist Folgendes zu beachten:

  • Die anwendbaren Gesetze und Branchenstandards an den Orten, auf die die Werbung ausgerichtet ist, müssen eingehalten werden.
  • Anzeigen dürfen nicht auf Nutzer*innen ausgerichtet sein, die das gesetzliche Mindestalter für den Alkoholkonsum noch nicht erreicht haben.
  • In Anzeigen darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass Alkoholkonsum zu einem höheren Ansehen in sozialer, sexueller, beruflicher, intellektueller oder sportlicher Hinsicht verhelfen kann.
  • Anzeigen dürfen nicht suggerieren, dass Alkoholkonsum eine gesundheitsfördernde oder therapeutische Wirkung hat.
  • In Anzeigen darf übermäßiger Alkoholkonsum nicht positiv dargestellt werden. Ferner darf nicht für Trinkgelage oder Trinkwettbewerbe geworben werden.
  • In Anzeigen darf nicht dargestellt werden, dass Alkohol beim Führen eines Fahrzeugs, beim Bedienen einer Maschine oder bei einer anderen Tätigkeit konsumiert wird, die Wachsamkeit und Geschicklichkeit erfordert.

Beispiele für eingeschränkt zulässige alkoholische Getränke: Bier, Wein, Sake, Spirituosen oder hochprozentiger Alkohol, Champagner, Likörwein, alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein und alkoholfreie gebrannte Spirituosen

Urheberrechte

Bei Google bestehen Einschränkungen in Bezug auf Einträge für urheberrechtlich geschützte Inhalte. Wenn Sie Einträge mit urheberrechtlich geschützten Inhalten präsentieren möchten und der Ansicht sind, dass Sie dazu bevollmächtigt sind, wenden Sie sich bitte an uns. Weitere Informationen zu unseren Verfahren bei urheberrechtlichen Problemen und zu Ihren eigenen Möglichkeiten beim Einreichen einer Urheberrechtsbeschwerde finden Sie im Formular Inhalte bei Google melden.

Glücksspielbezogene Inhalte

Bei Google gelten Einschränkungen für Einträge mit glücksspielbezogenen Inhalten.

Beispiele für eingeschränkt zulässige glücksspielbezogene Inhalte: staatliche oder private Lotterien; Websites, auf denen Gutscheincodes oder Werbeaktionen für Glücksspielwebsites angeboten werden

Gesundheit und Medizin

Bei Google gelten Einschränkungen für Einträge mit den folgenden gesundheitsbezogenen Inhalten:

  • Rezeptfreie Arzneimittel
  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • Nicht zugelassene Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel
  • Produkte im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Fruchtbarkeit

Welche Einschränkungen für diese Inhalte gelten, hängt von dem Produkt ab, das Sie in einem Eintrag bewerben möchten, und von den Ländern, in denen Sie es anbieten. Für einige Inhalte, etwa für nicht zugelassene Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel, dürfen Einträge in keinem Land online präsentiert werden.

Je nach den Inhalten der Einträge und den Ländern, in denen die Einträge präsentiert werden sollen, muss vor dem Schalten von Werbung für gesundheitsbezogene Inhalte unter Umständen bei Google eine Vorabgenehmigung beantragt werden.

Politische Inhalte (nur Shopping-Anzeigen)

Wenn Sie Shopping-Anzeigen mit politischen Inhalten schalten, müssen Sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Die anwendbaren Gesetze und Branchenstandards an den Orten, auf die die Werbung ausgerichtet ist, müssen eingehalten werden.
  • Eventuell geltende „Stillhaltephasen“ vor Wahlen

Beispiele für politische Inhalte : Werbung für politische Parteien oder Kandidaten, Vertretung politischer Interessen

Marken

Der Händler muss keine Einschränkungen beachten, was die Verwendung von Marken im Titel oder in der Beschreibung von Produkteinträgen angeht. Dies gilt für Markenprodukte ebenso wie für Produkte, die mit einem Markenprodukt kompatibel sind. Händler müssen die Möglichkeit haben, auf Marken zu verweisen, damit Nutzer*innen verstehen, welche Produkte sie anbieten, und Nutzer*innen benötigen diese Information bei ihren Suchanfragen. Sollten Markeninhaber geltend machen, dass die Verwendung ihrer Marke die Nutzer bezüglich der Herkunft eines Produkts verunsichern könnte, gehen wir solchen Beschwerden nach. Wenn Sie als Markeninhaber eine Markenbeschwerde einreichen möchten, verwenden Sie das Formular Ein rechtliches Problem in Shopping-Einträgen melden.

Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt

Wir unterstützen verantwortungsbewusste Werbung für Lebensmittel und Getränke. Shopping-Anzeigen für Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt sind zulässig, wenn sie unseren Richtlinien entsprechen. Anzeigen gelten als Werbung für den Verkauf von Lebensmitteln und Getränken mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt, wenn in der Anzeige (Text, Bild, Audio und/oder Video) oder auf der Zielwebsite mindestens ein entsprechendes Lebensmittel oder Getränk oder eine entsprechende Mahlzeit beworben wird. Insbesondere ist es jetzt verboten, mit Shopping-Anzeigen für Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt gezielt Minderjährige anzusprechen.

Der Inhalt der Richtlinie soll nicht als Rechtsberatung dienen. Alle Händler und Partner müssen die Gesetze der Länder einhalten, auf die ihre Einträge ausgerichtet sind. Das schließt auch Vorschriften ein, die von den Angaben in dieser Richtlinie abweichen.

Schutzmaßnahmen für Kinder und Teenager bei Shopping-Anzeigen (Nur Shopping-Anzeigen)

Unsere Richtlinien zu Schutzmaßnahmen für Kinder und Teenager bei der Anzeigenbereitstellung sowie andere Richtlinien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Richtlinien für Alkohol, Glücksspiele sowie Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt) beinhalten strenge Schutzvorkehrungen. Dazu gehören:

  • Personalisierung von Shopping-Anzeigen deaktivieren
  • Einschränkung sensibler Anzeigeninhalte und Kategorien in Shopping-Anzeigen

Wir verlangen von allen Händlern, die unsere Produkte verwenden, dass sie die rechtlichen Anforderungen auf nationaler Ebene erfüllen. Dazu gehören auch die Vorschriften für Werbung für Nutzer unter 18 Jahren. Weitere Informationen zu den Schutzmaßnahmen für Kinder und Teenager bei der Anzeigenbereitstellung in Shopping-Anzeigen sowie zu den relevanten Richtlinien, ihrem Geltungsbereich und ihrer Bedeutung für Händler

Rechtliche Anforderungen

Sie sind immer dafür verantwortlich, dass Sie an allen Orten, an denen Ihre Anzeigen präsentiert werden, nicht nur die Werberichtlinien von Google, sondern auch die anwendbaren Gesetze und Bestimmungen einhalten.


Websiteanforderungen

Die Anzeigen und Einträge auf Google sollen die Nutzer ansprechen und sie weder verärgern noch Werbebotschaften verwenden, die schwierig zu verstehen sind. Deshalb haben wir redaktionelle Anforderungen für eine ansprechende Gestaltung von Einträgen festgelegt. Außerdem sind technische Anforderungen zu erfüllen, damit Nutzer und Händler die zahlreichen von uns angebotenen Einträge optimal nutzen können.

Redaktionelle Anforderungen

Im Interesse der Kundenzufriedenheit verlangen wir, dass alle Shopping-Einträge und Händlerwebsites hohen fachlichen und redaktionellen Standards genügen. Wir gestatten nur Einträge, die unmissverständlich und professionell gestaltet sind. Die Einträge sollten Kunden zu relevanten, nützlichen Produkten und Landingpages leiten, mit denen sie leicht interagieren können.

Beispiele für Einträge oder Websites, die diese redaktionellen und professionellen Anforderungen nicht erfüllen:

  • Eine angezeigte URL, die nicht genau der URL der Landingpage entspricht, z. B. wenn „google.com“ angezeigt wird und die Nutzer zu „gmail.com“ geleitet werden
  • Effekthascherische Verwendung von Wörtern, Zahlen, Buchstaben, Satzzeichen oder Symbolen, z. B. KOSTENLOS, k-o-s-t-e-n-l-o-s oder kost€nlos!!
  • Im Aufbau befindliche Websites, geparkte Domains oder Websites, die nicht funktionieren
  • Websites, bei denen die Schaltfläche „Zurück“ des Browsers deaktiviert ist
  • Websites, die in gängigen Browsern nicht darstellbar sind

Unsere Richtlinien

Mit Shopping-Anzeigen und Produkteinträgen können Unternehmen jeder Größenordnung weltweit auf Google sowie in unserem Werbenetzwerk für zahlreiche Produkte und Websites werben. Wir möchten Ihnen helfen, bestehende und potenzielle Kunden und Zielgruppen zu erreichen. Damit Nutzer durch Einträge nicht gefährdet werden und keine negativen Eindrücke entstehen, berücksichtigen wir auch das Feedback und die Anliegen der Nutzer in Bezug auf die Einträge, die ihnen präsentiert werden. Außerdem überprüfen wir regelmäßig Änderungen im Zusammenhang mit Onlinetrends, Onlinepraktiken, Industrienormen und Vorschriften. Nicht zuletzt berücksichtigen wir in unseren Richtlinien unsere Werte und unsere Unternehmenskultur sowie betriebliche, technische und geschäftliche Erwägungen. Aus diesem Grund haben wir Richtlinien erstellt, die für sämtliche Werbung im Google-Werbenetzwerk gelten.

Google erwartet, dass Händler alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen sowie die oben beschriebenen Richtlinien von Google einhalten. Es ist wichtig, dass Sie sich mit diesen Anforderungen für die Orte, an denen Ihr Unternehmen tätig ist, sowie für alle anderen Orte, an denen Ihre Einträge erscheinen, vertraut machen und diesbezüglich immer auf dem neuesten Stand bleiben. Inhalte, die gegen diese Anforderungen verstoßen, werden unter Umständen von uns gesperrt. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen besteht die Möglichkeit, dass wir Ihre Werbeaktivitäten auf Google unterbinden.

Händler dürfen keine Inhalte auflisten oder Verhaltensweisen zeigen, die unseren Nutzern, Mitarbeitern oder dem Verzeichnissystem schaden könnten. Wenn wir solche Inhalte oder Verhaltensweisen feststellen, können wir entsprechende Maßnahmen ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einschränkung oder Sperrung Ihrer Einträge oder die Sperrung Ihres Kontos.

 

Wenn Sie mit einer Drittanbieterplattform arbeiten, sind einige dieser Anweisungen möglicherweise nicht für Sie relevant. Wenden Sie sich an die Drittanbieterplattform, um zu erfahren, wie Sie das Problem beheben und eine Überprüfung beantragen können. So erhalten Sie Support, wenn Sie eine Drittanbieterplattform nutzen.

 

 
 
 
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