November 2023
Kreatin, Carnitin und L-Carnitin dürfen in Brasilien als Nahrungsergänzungsmittel beworben werden, solange die angegebenen Dosierungs- und Kennzeichnungsanforderungen erfüllt werden. Produkte aus – und Behandlungsmethoden mit – Poliphenolen der Artischocke (Polifenol de Alcachofra) sind dagegen weiterhin nicht erlaubt. Diese Richtlinienaktualisierung betrifft sowohl Shopping-Anzeigen als auch Produkteinträge.
Mit anderen Worten:
- Kreatin, Carnitin und L-Carnitin dürfen in Brasilien mittlerweile als Nahrungsergänzungsmittel beworben werden, aber nur, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen.
- Für Produkte aus – und Behandlungsmethoden mit – Poliphenolen der Artischocke darf in Brasilien weiterhin nicht geworben werden.
- Diese Richtlinienaktualisierung gilt sowohl für kostenpflichtige Einträge als auch für Produkteinträge bei Google Shopping.