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Richtlinienaktualisierung: Änderungen bei der Werbung für Gesundheitsprodukte in Brasilien

November 2023

Kreatin, Carnitin und L-Carnitin dürfen in Brasilien als Nahrungsergänzungsmittel beworben werden, solange die angegebenen Dosierungs- und Kennzeichnungsanforderungen erfüllt werden. Produkte aus – und Behandlungsmethoden mit – Poliphenolen der Artischocke (Polifenol de Alcachofra) sind dagegen weiterhin nicht erlaubt. Diese Richtlinienaktualisierung betrifft sowohl Shopping-Anzeigen als auch Produkteinträge.

Mit anderen Worten:

  • Kreatin, Carnitin und L-Carnitin dürfen in Brasilien mittlerweile als Nahrungsergänzungsmittel beworben werden, aber nur, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen.
  • Für Produkte aus – und Behandlungsmethoden mit – Poliphenolen der Artischocke darf in Brasilien weiterhin nicht geworben werden.
  • Diese Richtlinienaktualisierung gilt sowohl für kostenpflichtige Einträge als auch für Produkteinträge bei Google Shopping.

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