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Häufig gestellte Fragen zu den Richtlinien für E‑Mail-Absender

Diese häufig gestellten Fragen enthalten zusätzliche, ausführliche Informationen zu unseren Richtlinien für E‑Mail-Absender (früher Richtlinien für Absender von Massen-E‑Mails), in denen die Anforderungen von Google zum Senden von E‑Mails an private Gmail-Konten beschrieben werden.

Die häufig gestellten Fragen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Sehen Sie daher von Zeit zu Zeit hier nach, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Damit Absender von Massen-E-Mails die Anforderungen in unseren Richtlinien für E-Mail-Absender erfüllen, haben wir Postmaster Tools ein neues Dashboard für den Compliancestatus hinzugefügt. Dieses Dashboard ist nur für Absender von Massen-E‐Mails verfügbar.

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Absender von Massen-E‑Mails

Was ist ein Absender von Massen-E‑Mails?

Ein Absender von Massen-E-Mails ist ein E-Mail-Absender, der innerhalb von 24 Stunden etwa 5.000 Nachrichten (oder mehr) an private Gmail-Konten sendet. Alle Nachrichten, die von derselben primären Domain gesendet werden, werden auf das Limit von 5.000 Nachrichten angerechnet.

Sendende Domains: Bei der Berechnung des Limits von 5.000 Nachrichten werden alle Nachrichten berücksichtigt, die von derselben primären Domain gesendet wurden. Beispiel: Sie senden jeden Tag 2.500 Nachrichten von solarmora.com und 2.500 Nachrichten von promotions.solarmora.com an private Gmail-Konten. Sie gelten als Absender von Massen-E-Mails, weil alle 5.000 Nachrichten von derselben primären Domain gesendet wurden, nämlich solarmora.com. Grundlagen zu Domainnamen

Absender, die die oben genannten Kriterien mindestens einmal erfüllen, gelten dauerhaft als Absender von Massen-E‐Mails.

Läuft der Status als Absender von Massen-E-Mails ab? Kann ich meine Versandverfahren ändern, um meinen Status als Absender von Massen-E-Mails zu verlieren?

Der Status „Absender von Massen-E-Mails“ hat kein Ablaufdatum. Diese Klassifizierung gilt dauerhaft. Wenn der dauerhafte Status „Absender von Massen-E-Mails“ zugewiesen wurde, haben Änderungen an den Versandmethoden für E-Mails keine Auswirkungen darauf.

Wie können Absender von Massen-E‑Mails sichergehen, dass sie die Richtlinien für Absender einhalten?

Absender von Massen-E‑Mails sollten mit Postmaster Tools prüfen, ob ihre E‑Mail-Versandverfahren unseren Richtlinien für E‑Mail-Absender entsprechen. Weitere Informationen finden Sie in den häufig gestellten Fragen zu den Anforderungen an E‑Mail-Absender und Postmaster Tools.

Google Workspace-Konten

Gelten die Richtlinien für Absender auch für Nachrichten, die an Google Workspace-Konten gesendet werden?

Die Richtlinien für E‑Mail-Absender gelten nicht für Nachrichten, die an Google Workspace-Konten gesendet werden. Die Anforderungen an Absender und die Erzwingung der Richtlinien von Google gelten nur beim Senden von E‑Mails an private Gmail-Konten.

Gelten die Richtlinien für Absender auch für Nachrichten, die von Google Workspace-Konten aus gesendet werden?

Alle Absender, einschließlich Google Workspace-Nutzer, müssen die Richtlinien für E‑Mail-Absender einhalten, wenn sie Nachrichten an private Gmail-Konten senden. Die Anforderungen gelten nicht für eingehende oder domaininterne Google Workspace-Nachrichten.

Erzwingung der Richtlinien für Absender

Wie sieht der Zeitplan für die Erzwingung der Richtlinien für Absender aus?

Für Absender von Massen-E-Mails, die unsere Richtlinien nicht erfüllen, werden die entsprechenden Maßnahmen schrittweise umgesetzt.

Absender von Massen-E‐Mails, die die Anforderungen nicht erfüllen, erhalten bei einem kleinen Teil der nicht konformen Nachrichten temporäre Fehler mit Fehlercodes. Anhand dieser temporären Fehler können Absender E-Mails identifizieren, die nicht unseren Richtlinien entsprechen, und die Probleme beheben, die den Verstoß verursachen. E-Mail-Systeme versuchen in der Regel nach einer kurzen Wartezeit, Nachrichten mit temporären Fehlern noch einmal zu senden.

Absendern wird empfohlen, ihre E-Mails mit Postmaster Tools darauf zu prüfen, ob sie die Anforderungen erfüllen.

In der folgenden Tabelle wird der Zeitplan für die Erzwingung der Richtlinien beschrieben. Dieser wird bei Bedarf aktualisiert:

Anforderung an Absender Erzwingung

SPF- und DKIM-Authentifizierung

Identitätsdiebstahl in „Von:“-Headern in Gmail

Abgleich von „Von:“-Headern

Gültige Forward- und Reverse-DNS-Einträge

Gemäß RFC 5322 formatierte Nachrichten

Über TLS gesendete Nachrichten

Vorübergehende Fehler mit Fehlercodes

 

 

Ab April 2024 beginnen wir damit, nicht richtlinienkonforme Zugriffe abzulehnen. Die Ablehnung erfolgt schrittweise und wirkt sich nur auf nicht konformen Traffic aus. Wir empfehlen Absendern dringend, den Durchsetzungszeitraum für vorübergehende Fehler zu nutzen, um alle erforderlichen Änderungen vorzunehmen, um die Compliance zu gewährleisten.

Das Erzwingen dieser Anforderungen beginnt frühestens im Juni 2024:

  • DMARC-Eintrag mit der Mindestrichtlinie „Keine“ (p=none). Weitere Informationen zu Werten für DMARC-Einträge
  • Abmeldung mit nur einem Klick in Marketing-E-Mails
  • Die Aussetzung von Maßnahmen ist nicht verfügbar, wenn die Rate der von Nutzern als Spam gemeldeten Nachrichten 0,3 % überschreitet oder der Absender die Anforderungen für die Authentifizierung oder für das Abbestellen mit nur einem Klick nicht erfüllt hat.
Wie lautet der Zeitplan für die Erzwingung bei neuen Domains?

Eine neue Domain ist eine Domain, über die seit dem 1. Januar 2024 höchstens 5.000 E-Mails pro Tag an private Gmail-Konten gesendet wurden.

Alle Domains für den Versand von Massen-E-Mails müssen die Anforderungen erfüllen. Die Erzwingung der Richtlinien für neue Domains folgt jedoch einem beschleunigten Zeitplan.

Für wen gilt die Erzwingung im Bezug auf „Von:“-Header-Spoofing in Gmail?

Ein Identitätsdiebstahl in „Von:“-Headern in Gmail liegt vor, wenn ein Absender eine Nachricht mit einer @gmail-Adresse im „Von:“-Header sendet, die Nachricht aber nicht von einem Gmail-Server gesendet wurde. Dies ist eine häufige Form des E-Mail-Missbrauchs durch Spammer und wird als Spoofing bezeichnet.

Wie im Zeitplan oben beschrieben, erhalten Absender von Massen-E‐Mails, die gmail.com fälschen, in Zukunft Benachrichtigungen über vorübergehende Fehler.  

Was passiert, wenn Absender die Anforderungen in den Richtlinien für Absender nicht erfüllen?

Damit Nachrichten wie erwartet zugestellt werden, sollten Absender von Massen-E‑Mails unsere Richtlinien für E‑Mail-Absender einhalten. Wenn ein Absender diese Anforderungen nicht erfüllt, werden Nachrichten möglicherweise abgelehnt oder auf Empfängerseite in den Spam-Ordner geleitet.

Erhalten Absender eine Fehlermeldung oder eine andere Benachrichtigung, wenn Nachrichten abgelehnt werden, weil sie nicht den Richtlinien für Absender entsprechen?

Ja. Wenn Nachrichten abgelehnt werden, senden wir Ihnen einen Ablehnungscode und einen Grund für die Ablehnung. Sie können diese Informationen auch in Postmaster Tools ansehen.

Welche Fehlercodes werden gesendet?

Meldungen zu vorübergehenden Fehlern enthalten Fehlercodes, die angeben, welche Absenderanforderung den Fehler verursacht hat:

Fehlercode Beschreibung
4.7.27 Für Ihre Absenderdomains oder IP-Adressen ist SPF nicht eingerichtet. Alle Absender müssen für ausgehende Nachrichten entweder die SPF- oder die DKIM-Authentifizierung verwenden. Absender von Massen-E‐Mails müssen für ausgehende Nachrichten sowohl die SPF‐ als auch die DKIM-Authentifizierung verwenden.
4.7.30 Für Ihre Absenderdomains oder IP-Adressen ist DKIM nicht eingerichtet. Alle Absender müssen für ausgehende Nachrichten entweder die SPF- oder die DKIM-Authentifizierung verwenden. Absender von Massen-E‐Mails müssen für ausgehende Nachrichten sowohl die SPF‐ als auch die DKIM-Authentifizierung verwenden.
4.7.23 Für Ihre Domain oder IP-Adresse sind keine gültigen Forward- und Reverse-DNS-Einträge vorhanden. Dies ist eine Voraussetzung für alle Absender
4.7.29 Nachrichten werden nicht über eine sichere TLS-Verbindung gesendet. Dies ist eine Anforderung für alle Absender.
4.7.32 Die Domain im „Von:“-Header Ihrer Nachrichten stimmt nicht mit der SPF- oder der DKIM-Domain überein. Dies ist eine Voraussetzung für Absender von Massen-E‐Mails.

Spamrate

Welcher Zeitraum wird zur Berechnung der Spamrate verwendet?

Die Spamrate wird täglich berechnet. Damit Nachrichten wie erwartet zugestellt werden, sollten Absender die Spamrate unter 0,1 % halten und eine Spamrate von 0,3 % oder mehr unbedingt vermeiden, wie in unseren Richtlinien für E‑Mail-Absender beschrieben.

Was passiert, wenn die Spamrate eines Absenders die in den Richtlinien festgelegte maximal zulässige Spamrate überschreitet?

Gemäß den Richtlinien für Absender muss die Rate des von Nutzern gemeldeten Spams unter 0,1 % liegen und sollte 0,3 % oder höhere Werte nicht erreichen.

Die Auswirkungen der Rate des von Nutzern gemeldeten Spams auf die Zustellung sind abgestuft. Raten von 0,3 % oder höher wirken sich stärker negativ auf die Zustellung an E-Mail-Postfächer aus. Schon heute wirken sich Raten des von Nutzern gemeldeten Spam über 0,1 % negativ auf die Zustellung von E-Mails durch Absender von Massen-E-Mails aus.

Ab Juni 2024 kommen Absender von Massen-E‐Mails mit einer Rate des von Nutzern gemeldeten Spams über 0,3 % nicht mehr für die Aussetzung von Maßnahmen infrage.

  • Absender von Massen-E‐Mails bleiben von der Aussetzung von Maßnahmen ausgeschlossen, solange die Rate des von Nutzern gemeldeten Spams über 0,3 % liegt.
  • Spamraten und andere Datenpunkte werden täglich in Postmaster Tools berechnet und aktualisiert.
  • Absender von Massen-E‐Mails kommen für die Aussetzung von Maßnahmen infrage, wenn ihre Spamrate an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 0,3 % liegt.

Sie können Ihre Spamrate mit Postmaster Tools prüfen.

Links zum Abbestellen

Müssen alle Nachrichten Links zum Abbestellen mit nur einem Klick enthalten?

Nein. Das Abbestellen mit nur einem Klick ist nur für Marketing- und Werbenachrichten erforderlich. Transaktionsgebundene Nachrichten sind von dieser Anforderung ausgenommen. Beispiele für transaktionsgebundene Nachrichten sind Nachrichten zum Zurücksetzen von Passwörtern, Reservierungsbestätigungen und Bestätigungen einer Formulareinreichung.

Absender, deren Nachrichten bereits einen Link zum Abbestellen enthalten, haben bis zum 1. Juni 2024 Zeit, in allen kommerziellen, werbebezogenen Nachrichten einen Link zum Abbestellen mit nur einem Klick zu implementieren.

Wie wird zwischen Werbe- und Transaktionsnachrichten unterschieden?

Die Unterscheidung zwischen Werbe- und Transaktionsnachrichten kann je nach Branche und anwendbaren Vorschriften variieren. Die Art der empfangenen Nachrichten wird von den Empfängern der Nachrichten bestimmt und nicht von Google. Um hohe Spamraten zu reduzieren, sollten Sie Nutzern eine einfache Möglichkeit bieten, sich von Marketing- und Werbenachrichten abzumelden, und die Nutzer beim Entwerfen Ihrer E-Mails berücksichtigen.

Warum ist die Abmeldung von Marketing- und Werbenachrichten mit nur einem Klick erforderlich?

Durch die Abmeldung mit nur einem Klick können Nutzer Ihre Marketing- oder Werbenachrichten schnell und einfach abbestellen. Das Abbestellen mit nur einem Klick trägt auch zu einer niedrigen Spamrate bei, was die Zustellung von Nachrichten verbessert. Hohe Spamraten wirken sich negativ auf die Zustellung aller von Ihnen versendeten Nachrichten aus.

Wie implementiere ich eine Abmeldung mit nur einem Klick, die den RFC 8058-Anforderungen entspricht?

Um die RFC 8058-Anforderungen zu erfüllen, fügen Sie allen ausgehenden Marketing- und Werbenachrichten „List-Unsubscribe“-Header hinzu, wie in unseren Richtlinien für E‐Mail-Absender beschrieben. Wenn Sie einen E-Mail-Drittanbieter verwenden, prüfen Sie, ob Sie die Möglichkeit haben, Ihren ausgehenden Nachrichten solche Header hinzuzufügen.

Mit „List-Unsubscribe“-Headern werden Nachrichten für Nutzer direkt abbestellt, indem sie aus der Mailingliste entfernt werden. Andere Arten von Links zum Abbestellen mit nur einem Klick, z. B. über Mailto“- oder URL-Links, erfüllen unsere Anforderungen nicht.

Was passiert mit Nachrichten, die die Anforderung zum Abbestellen mit nur einem Klick für Werbe-, Marketing- und kommerzielle Nachrichten nicht erfüllen?

Nachrichten werden nicht automatisch abgelehnt oder als Spam markiert, wenn sie unsere Anforderungen zum Abbestellen mit nur einem Klick in unseren Richtlinien für E‐Mail-Absender nicht erfüllen. 

Unerwünschte Nachrichten, die das Abmelden mit nur einem Klick nicht anbieten, werden von Empfängern jedoch eher als Spam gemeldet. Je mehr Nachrichten als Spam markiert werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass künftige Nachrichten vom selben Absender in den Spamordner verschoben werden.

Außerdem kommen nur Absender von Massen-E‐Mails, die alle Anforderungen in unseren Richtlinien für E‐Mail-Absender erfüllen (einschließlich Abbestellen mit nur einem Klick), für eine Aussetzung von Maßnahmen infrage.

Wird im Inhalt der Nachricht nach einem Link zum Abbestellen mit nur einem Klick gesucht, wenn der „List-Unsubscribe:“-Header fehlt?

Nein. Das Abbestellen mit nur einem Klick sollte gemäß RFC 8058 implementiert werden. Dazu werden ausgehenden Werbenachrichten „List-Unsubscribe“-Header hinzugefügt, wie in unseren Richtlinien für E‐Mail-Absender beschrieben. Das Einfügen eines Mailto-Links in den Text Ihrer Nachrichten erfüllt nicht unsere Anforderungen für Links zum Abbestellen mit nur einem Klick.

Wenn ich in meinen Nachrichteninhalten einen zusätzlichen Link zum Abbestellen einfüge, muss es dann ein Link zum Abbestellen mit nur einem Klick sein?

Nein. Wenn Ihre Nachrichten die Möglichkeit zum Abbestellen mit nur einem Klick über „List-Unsubscribe“-Header enthalten, wie in unseren Richtlinien für E-Mail-Absender beschrieben, müssen zusätzliche Links zum Abbestellen im Inhalt der Nachricht nicht mit nur einem Klick funktionieren. Alle zusätzlichen Links zum Abbestellen im Inhalt der Nachricht können auf eine von Ihnen angegebene Webseite mit Einstellungen verweisen.

Wie viel Zeit habe ich, um einen Empfänger, der sich mit einem Klick abgemeldet hat, von der Mailingliste zu entfernen?

Um Spammeldungen zu reduzieren, Ihren Ruf als Absender zu schützen und Ihre E-Mail-Listen in einem guten Zustand zu halten, empfehlen wir, Anfragen zum Abbestellen innerhalb von 48 Stunden zu bearbeiten. Dies ist eine angemessene Frist, um Empfänger von einer Mailingliste zu entfernen.

Anfragen zum Abbestellen von Empfängern umzusetzen, ist besonders wichtig, wenn Sie häufig Marketing-E-Mails versenden. Dies führt zu einer verbesserten E-Mail-Zustellung und einem Mehrwert für interessierte Personen, die Nachrichten von Ihnen erhalten möchten.

Wie kann ich verhindern, dass Nutzer alle meine Werbenachrichten abbestellen?

Durch das Abbestellen mit nur einem Klick werden Empfänger nicht automatisch von allen Listen desselben Absenders entfernt. Wenn Sie das Abbestellen mit nur einem Klick gemäß RFC 8058 mithilfe von „List-Unsubscribe“-Headern implementieren, wie in unseren Richtlinien für E‐Mail-Absender beschrieben, kann der Empfänger nur aus der mit der Nachricht verknüpften Mailingliste entfernt werden. Bei der Abmeldung mit nur einem Klick können Sie festlegen, aus welchen Mailinglisten Empfänger entfernt werden sollen.

Wenn Sie die Anforderung zum Abbestellen mit nur einem Klick erfüllen, können Sie im Inhalt der Nachricht zusätzlich einen Abmeldelink einfügen, über den Nutzer zu einer Seite mit Einstellungen für eine Mailingliste weitergeleitet werden. Beachten Sie, dass diese Art von Link nicht RFC 8058-konform ist. Die Verwendung solcher Links ohne E-Mail-Header zum Abbestellen mit nur einem Klick erfüllt daher nicht die entsprechende Anforderung, die in unseren Richtlinien für Absender beschrieben ist.

Werden Nachrichten als Spam markiert, wenn der Link zum Abbestellen aufgrund von Wartungsarbeiten oder aus sonstigen Gründen vorübergehend nicht verfügbar ist?

Wenn Ihr Link zum Abbestellen über einen längeren Zeitraum nicht funktioniert, erfüllen Ihre Nachrichten die Anforderungen für Links zum Abbestellen mit nur einem Klick nicht. Diese Nachrichten werden nicht als Spam markiert, aber als Absender können Sie im Fall von Zustellungsproblemen keine Aussetzung der Maßnahmen beantragen.

Kann ich weiterhin Mailto-Links verwenden?

Wir werden weiterhin Mailto-Links unterstützen, aber diese erfüllen nicht die Anforderungen für Links zum Abbestellen mit nur einem Klick. Um die Anforderung zum Abbestellen mit nur einem Klick zu erfüllen, müssen Sie in allen kommerziellen Werbenachrichten Header des Typs „List-Unsubscribe“ verwenden, wie in RFC 8058 und unseren Richtlinien für E‐Mail-Absender beschrieben. Außerdem müssen Sie eine HTTPS-URL in den „List-Unsubscribe“-Header einschließen.

Können Links zum Abbestellen mit nur einem Klick zu einer Landingpage oder einer Seite mit Einstellungen führen?

Absender sollten die in RFC 8058 definierten Spezifikationen für das Abbestellen mit nur einem Klick beachten und allen ausgehenden Werbenachrichter „List Unsubscribe“-Header hinzufügen, wie in unseren Richtlinien für E-Mail-Absender beschrieben.

E-Mail-Administratoren sollten RFC 8058 als Referenz verwenden, um das Abbestellen mit nur einem Klick zu implementieren. Links zum Abbestellen mit nur einem Klick, die zu einer Landingpage oder sonstigen Webseiten führen, entsprechen nicht den Anforderungen von RFC 8058.

E-Mail-Authentifizierung

Was ist die DMARC-Ausrichtungsanforderung für Absender von Massen-E‑Mails?

Bei Nachrichten, die direkt an private Gmail-Konten gesendet werden, muss die Organisationsdomain im „Von:“-Header des Absenders entweder mit der SPF- oder der DKIM-Organisationsdomain übereinstimmen. Absender von Massen-E‐Mails müssen bei uns zwar sowohl die SPF‐ als auch die DKIM-Authentifizierung einrichten, aber nur bei einer muss eine Übereinstimmung vorhanden sein, um die Anforderungen an Absender zu erfüllen.

Für weitergeleitete Nachrichten oder über Mailinglisten versendete Nachrichten (auch als indirekte Nachrichten bezeichnet) ist keine DMARC-Übereinstimmung erforderlich. Allerdings müssen diese Nachrichtentypen ARC-Header haben. Weitere Informationen

Um eine zuverlässige Authentifizierung zu ermöglichen, empfehlen wir allen Absendern, DMARC vollständig auf SPF und DKIM auszurichten. Die DMARC-Ausrichtung sowohl mit SPF als auch mit DKIM wird mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft eine Anforderung für Absender sein. Hier finden Sie weitere Informationen

Können Nachrichten, die die DMARC-Authentifizierung nicht bestehen, trotzdem über IP-Zulassungslisten oder Spam-Umgehungslisten zugestellt werden oder werden diese Nachrichten unter Quarantäne gestellt?

Wenn Nachrichten die DMARC-Authentifizierung aufgrund von Authentifizierungs- oder Ausrichtungsproblemen nicht bestehen, gilt in der Regel die in der DMARC-Richtlinie der Absenderdomain definierte Erzwingung. Wenn es für die Domain des Absenders keine DMARC-Richtlinie gibt, werden die Nachrichten möglicherweise abgelehnt oder in den Spamordner verschoben. Ein Fehlschlagen der DMARC-Authentifizierung ist einer von mehreren Faktoren, nach denen Nachrichten entweder abgelehnt, in den Spamordner verschoben oder wie erwartet zugestellt werden. Die DMARC-Authentifizierung ist ein entscheidender Faktor. Daher werden diese Nachrichten in der Regel entsprechend der Erzwingungseinstellung in der DMARC-Richtlinie der Absenderdomain verarbeitet.

Hier finden Sie weitere Informationen zu DMARC-Richtlinien und ‑Erzwingungsoptionen.

Support und Eskalierung

Können Absender von Massen-E‑Mails technischen Support bei Problemen mit der E‑Mail-Zustellung erhalten?

Absender von Massen-E‑Mails, die alle in unseren Richtlinien für E‑Mail-Absender beschriebenen Anforderungen erfüllen, können bei Problemen mit der E‑Mail-Zustellung eine Eskalierung einreichen. Achten Sie darauf, dass Sie alle Richtlinien für Absender befolgen, bevor Sie sich an den technischen Support wenden. Ab Februar 2024 gibt es keine Aussetzung der Maßnahmen mehr für Absender, die Probleme bei der E‑Mail-Zustellung haben und die Richtlinien nicht einhalten. Weitere Informationen zu Aussetzungsanträgen finden Sie im Kontaktformular für Absender.

Wie werden Anfragen zur Aussetzung von Maßnahmen bearbeitet?

Nur Absender von Massen-E‐Mails, die alle Anforderungen unserer Richtlinien für E-Mail-Absender erfüllen, u. a. Authentifizierungsanforderungen, Anforderungen an die Rate des von Nutzern gemeldeten Spams und Abmeldung mit nur einem Klick für entsprechende Nachrichten, kommen für eine Aussetzung der Maßnahmen infrage.

Weitere Informationen

Richtlinien für E‑Mail-Absender

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