Der Aspekt „Nutzerfreundlichkeit bei Weiterleitung“ bezieht sich darauf, wie Nutzer das Weiterleiten zu einer Landingpage oder Buchungsseite des Partners erleben, nachdem sie auf einen Preis auf einer Google-Website geklickt haben. Google setzt voraus, dass Sie die Zimmer und Preise, die der Nutzer auf der Google-Website angeklickt hat, einheitlich und gut sichtbar präsentieren, sodass die Weiterleitung für den Nutzer so reibungslos und damit so positiv wie möglich abläuft.
Wir bewerten die Nutzerfreundlichkeit bei Weiterleitung für Websites, auf denen eine Buchung durchgeführt wird, anhand der folgenden Kriterien. Wenn eines dieser Kriterien nicht erfüllt wird, kann ein Preis als ungenau gekennzeichnet werden.
- Die Preise müssen richtig und online buchbar sein: Der Gesamtpreis, den Nutzer auf der Website eines Partners sehen, muss dem Preis entsprechen, der auf Google für den ausgewählten Reiseplan angezeigt wurde. Außerdem muss der Preis vollständig angegeben sein. Nutzer müssen die Buchung zu diesem Preis abschließen können und innerhalb von 24 Stunden nach der Transaktion eine Bestätigung der Hotelbuchung erhalten.
- Die Zimmer und Preise, die der Nutzer auf Google angeklickt hat, müssen dem Nutzer auf Ihrer Landingpage gut sichtbar angezeigt werden. Weitere Informationen und Beispiele finden Sie unten unter Ausgewählte Zimmer und Preise gut sichtbar machen.
- Auf der Seite, auf die der Nutzer weitergeleitet wird, muss das ausgewählte Zimmer ganz einfach und ohne Umwege zum angezeigten Preis gebucht werden können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Richtlinie für die Weiterleitung und Buchung.
- Der endgültige Gesamtpreis für die Buchung muss angezeigt werden, bevor Nutzerinformationen angefordert werden.
- Die Informationen, die ab dem Aufruf Ihrer Website bis zum Buchen angezeigt werden, müssen einheitlich, klar und umfassend sein. Weitere Details zu den erforderlichen Angaben finden Sie im Abschnitt Informationsrichtlinie für Landingpages und Buchungsseiten.
- Die Seiten müssen in einer angemessenen Zeit geladen werden und vollständig funktionieren. Eine Seite gilt als nicht funktionsfähig, wenn Inhalte (wie Bilder und Beschreibungen), Preise oder Links nicht geladen werden. Google stuft eine Seite als nicht funktionsfähig ein, wenn ein Nutzer länger als 10 Sekunden nicht mit ihr interagieren kann.
In der Regel muss der Preis, den Nutzer auf Google sehen, der niedrigste Preis sein, den Sie auf Ihrer Website für dieses Hotel, das An- und Abreisedatum, die Belegung und die angegebene Landingpage anbieten. So können Sie das Nutzerinteresse wecken und Ihre Website auf Google optimal präsentieren. Obwohl wir es für Nutzer und Partner als vorteilhaft erachten, wenn der auf Google angezeigte Preis der niedrigste ist, können Sie einen anderen gültigen Preis angeben, falls es Ihnen ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, den niedrigsten Preis zu senden.
In Sachen Nutzerfreundlichkeit gelten für Metasuchpartner andere Anforderungen als für Partner, bei denen die Buchung direkt auf der Partnerwebsite erfolgt. Weitere Informationen zu den Erwartungen an Metasuchpartner finden Sie unten.
Erwartete Nutzerfreundlichkeit bei Weiterleitung über Metasuchpartner
Einige Partner zeigen möglicherweise Preise von anderen Buchungsanbietern an (z. B. durch die Metasuchfunktion). Diese Partner sind ebenso dafür verantwortlich, dass korrekte Preise angezeigt werden und die Buchung in einfachen Schritten durchgeführt werden kann. Als Partner, der Preise von Anbietern zusammenfasst und Nutzer zur Buchung auf eine andere Website weiterleitet (z. B. als Metasuchpartner), müssen Sie folgende Kriterien erfüllen, um negative Auswirkungen auf Ihr Konto zu vermeiden.
- Die Preise müssen richtig sein und online gebucht werden können: Der Gesamtpreis, den der Nutzer auf Ihrer Website sieht, muss dem Preis entsprechen, den er auf Google für den ausgewählten Reiseplan gesehen hat. Außerdem muss der Preis vollständig angegeben sein und der Nutzer muss die Buchung zu diesem Preis auf Ihrer Website oder auf der Website des Partners abschließen können.
- Die Zimmer und Preise, die der Nutzer auf Google angeklickt hat, müssen auf Ihrer Seite für den Nutzer gut sichtbar sein. Selbst wenn die Preise geladen werden, nachdem ein Nutzer auf Ihre Website kommt, muss die angeklickte Option immer noch deutlich sichtbar sein (und nicht versteckt, etwa unter einem Tab wie „Mehr“). Weitere Informationen und Beispiele finden Sie unten im Abschnitt Ausgewählte Zimmer und Preise gut sichtbar machen.
- Auf der Seite, auf die der Nutzer weitergeleitet wird, muss das ausgewählte Zimmer ganz einfach und ohne Umwege zum angezeigten Preis gebucht werden können. Wenn die Buchung auf Ihrer Website erfolgt, müssen Sie die Richtlinie für die Weiterleitung und Buchung einhalten. Wird die Buchung über eine Partnerwebsite abgewickelt, müssen auch auf dieser Website die Buchungsrichtlinien beachtet werden.
- Der endgültige Gesamtpreis für die Buchung muss angezeigt werden, bevor Nutzerinformationen angefordert werden.
- Die Informationen, die ab dem Aufruf Ihrer Website bis zum Buchen angezeigt werden, sollten einheitlich, klar und umfassend sein. Weitere Details zu den erforderlichen Angaben finden Sie im Abschnitt Informationsrichtlinie für Landingpages und Buchungsseiten.
Ausgewählte Zimmer und Preise gut sichtbar machen
Die Zimmer und Preise, die der Nutzer auf Google angeklickt hat, müssen auf der Website leicht zu finden sein. Das heißt, sie müssen gut sichtbar auf der Landingpage präsentiert werden. Wir definieren „gut sichtbar“ je nach Art der Website, auf die der Nutzer gelangt:
- Auf Landingpages, auf denen Zimmer ausgewählt und gebucht werden können, müssen das Zimmer und der Preis für den Nutzer sichtbar und leicht zu finden sein. Dieses Kriterium wird zum Beispiel nicht erfüllt, wenn der Nutzer erst übermäßig scrollen muss, um die gewünschten Optionen zu sehen.
- Auf Landingpages, bei denen der Nutzer ein Hotel oder einen Anbieter auswählen muss, muss der von ihm auf der Google-Website ausgewählte Preis anders als die übrigen Preise platziert und angegeben sein, damit der Nutzer ihn deutlich sieht.
Uns ist bewusst, dass das Design von Partnerwebsites variiert. Hier finden Sie daher einige Beispiele für gut sichtbare Platzierungen:
- Der Preis wird größer als andere angezeigt und ganz oben auf der Seite platziert.
- Es gibt eine hervorgehobene Schaltfläche, über die der Preis ausgewählt werden kann, der an der obersten Stelle in den Tarifoptionen zu finden ist.
- Der Preis wird weit oben auf der Seite angezeigt und visuell wird darauf hingewiesen (z. B. durch Hervorhebung oder Text), dass dies die bevorzugte Option ist.
- Der Preis wird rechts oder links auf einer Seite angepinnt und getrennt von den anderen Preisen auf der Seite platziert.
Wenn Sie Fragen dazu haben, ob die Angaben auf Ihrer Website nach unseren Kriterien gut sichtbar sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Google-Ansprechpartner. Unten finden Sie einige visuelle Beispiele.
Beispiele
Der auf Google angezeigte Preis ist am deutlichsten sichtbar (entspricht Richtlinie)
Google überprüft regelmäßig, ob Landingpages diesen Richtlinien entsprechen. Wenn der Preis beispielsweise ohne klares Unterscheidungsmerkmal neben mehreren Preisen angegeben wird oder wenn man scrollen oder ein weiteres Mal klicken muss, um ihn zu finden, kann dies dazu führen, dass die Prüfung nicht bestanden wird.
Richtlinie für die Weiterleitung und Buchung
Ihre Landingpage muss dieselben Informationen anzeigen, die der Nutzer auf Google ausgewählt hat: Zimmertyp, Check-in-Datum, Check-out-Datum und Belegung. Die Landingpage sollte die Buchungsseite sein. Ist dies nicht der Fall, muss die Landingpage folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Nutzer muss das Hotel buchen können, ohne dafür unnötige Klicks zu tätigen, die ihn nicht zur Buchung führen. Außerdem soll er das ausgewählte Hotel oder Datum nicht noch einmal eingeben müssen.
- Der Name des Hotels muss gut sichtbar sein.
- Der nächste Schritt, der zur Fortsetzung der Buchung erforderlich ist, muss angegeben sein.
Wenn der Nutzer auf die Buchungsseite klickt oder die Landingpage die Buchungsseite ist, muss die Seite folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie muss unserer Steuern- und Gebührenrichtlinie entsprechen.
- Auf ihr müssen der Name des Hotels, die Daten und die Belegungszahl für den Aufenthalt angezeigt werden.
- Der Preis, auf den der Nutzer auf der Landingpage oder der verweisenden Google-Website geklickt hat, muss für den Nutzer leicht zu finden sein. Wenn eine hervorgehobene Schaltfläche für die Buchung vorhanden ist, muss sie diesen Preis widerspiegeln.
Wenn der vom Nutzer angeklickte Preistyp bei der Buchung nicht verfügbar ist, gilt dies als Verstoß gegen die Preisgenauigkeit.
Informationsrichtlinie für Landingpages und Buchungsseiten
Die auf Ihrer Landingpage angebotenen Preise müssen hinsichtlich ihrer enthaltenen Leistungen und Bedingungen (z. B. Erstattungsfähigkeit, WLAN oder Prämien/Meilen) mit den Preisen übereinstimmen, die Nutzern angeboten werden, wenn sie die Suche direkt auf Ihrer Buchungsseite starten.
Die Landingpage muss Folgendes enthalten:
- Den Namen des Hotels.
- Dieselben Informationen, die der Nutzer auf Google ausgewählt hat: Zimmertyp, Check-in-Datum, Check-out-Datum, Belegungszahl, Sprache und Basispreis.
- Den Gesamtpreis (standardmäßig ohne optionale Zahlungen, Gebühren und Dienste).
- Beachten Sie unsere Richtlinie für erstattungsfähige Preise, wenn der Preis erstattungsfähig ist.
Die Buchungsseite muss Folgendes enthalten:
- Den Namen des Hotels.
- Dieselben Informationen, die der Nutzer auf Google ausgewählt hat: Zimmertyp, Check-in-Datum, Check-out-Datum, Belegungszahl, Sprache und Basispreis.
- Alle zusätzlich zum Basispreis anfallenden Steuern und Gebühren.
- Den Gesamtpreis (standardmäßig ohne optionale Zahlungen, Gebühren und Dienste).
- Beachten Sie unsere Richtlinie für erstattungsfähige Preise, wenn der Preis erstattungsfähig ist.
Welche Richtlinie gilt für die vor der Landingpage angezeigten Interstitial-Seiten?
Google erachtet diejenige Website als Landingpage, auf die Nutzer durch Klicken auf einen verweisenden Link auf einer Google-Website letztendlich weitergeleitet werden. Diese stabile Seite wird nach etwaigen Weiterleitungen am Ende angezeigt und verändert sich nur durch manuelle Interaktion des Nutzers.
Interstitial-Seiten sind Websites, die vor der Landingpage angezeigt werden und die den Nutzer automatisch nach einer gewissen Zeit zur Landingpage weiterleiten. Es wird davon abgeraten, zwischen Google-Websites und Ihren Landingpages Interstitial-Seiten anzuzeigen. Wenn Sie jedoch ein Interstitial einblenden müssen, muss die Partnermarke zu sehen sein und mit den Angaben im Verweislink auf Google übereinstimmen.
Was passiert, wenn ich gegen diese Richtlinie verstoße?
Google untersucht Inhalte sowohl automatisch als auch manuell, um Richtlinienverstöße zu erkennen. Verstöße gegen unsere Richtlinie zur Gewährleistung der Nutzerfreundlichkeit führen dazu, dass Google den betreffenden Preis als ungenau bzw. das Verhalten des Partners als gezielt nicht-richtlinienkonform einstuft. Entsprechende Maßnahmen können auf Preis-, Property- oder Kontoebene angewendet werden. Weitere Informationen zu Maßnahmen, die Google bei einer geringen Preisrichtigkeit ergreifen kann, finden Sie auf der Seite Richtlinie zur Preisrichtigkeit.
Google bitten, eine Entscheidung zur Sperrung noch einmal zu prüfen
Wenn Sie mit einer Entscheidung zur Sperrung nicht einverstanden sind und möchten, dass wir unseren Standpunkt überdenken, können Sie innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Sperrung Einspruch einlegen. In der E-Mail-Benachrichtigung zur Kontosperrung finden Sie ein Einspruchsformular. Beachten Sie, dass nach Ablauf dieser sechsmonatigen Frist kein Einspruch mehr möglich ist.
Pro Entscheidung zur Sperrung kann jeweils nur ein Einspruch eingelegt werden. Reichen Sie bitte in unbegründeten Fällen keine wiederholten Einsprüche ein. Bevor Sie Einspruch einlegen, machen Sie sich bitte mit den Google-Richtlinien vertraut. Geben Sie beim Einreichen eines Einspruchs unbedingt eindeutige und überzeugende Nachweise dafür an, warum Google die betreffende Entscheidung überprüfen sollte. Andernfalls könnten Ihnen möglicherweise in Zukunft das Einlegen eines Einspruchs verwehrt werden.
Nachdem ein Einspruch eingelegt wurde, wird dieser umgehend geprüft und wir teilen Ihnen die Entscheidung mit. Wenn Ihr Einspruch keinen Erfolg hat, müssen Sie alle Richtlinienverstöße beheben. Erst dann, wenn alle Google-Richtlinien eingehalten werden, kann die Sperrung aufgehoben werden.
Nutzer in der EU, für die das Gesetz über digitale Dienste der Europäischen Union gilt
Weitere Optionen der Vorgehensweise in diesem Zusammenhang finden Sie in den Möglichkeiten zur Streitbeilegung im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste der Europäischen Union.