Für Websites mit betrügerischen, irreführenden, unsicheren oder rechtswidrigen Inhalten oder Inhalten, die missbräuchlich gegenüber Nutzern oder unserem Netzwerk sind, dürfen bei Google keine kostenlosen Buchungslinks oder Hotelanzeigen verwendet werden. Im Folgenden finden Sie Beispiele für Inhalte, die im Rahmen des Dienstes verboten sind und zur Sperrung oder Kündigung von Konten führen können.
Missbrauch des Werbenetzwerks
- Schädliche Inhalte, insbesondere solche, die einen Computer, ein anderes Gerät oder ein Netzwerk beschädigen oder nicht autorisierten Zugriff darauf ermöglichen
- Beispiele: Computerviren, Ransomware, Würmer, Trojaner, Rootkits, Keylogger, Dialer, Spyware, Rogue-Software und andere schädliche Programme
- Versuche, die Anforderungen an die Datenqualität und/oder die Richtlinienüberprüfung zu umgehen, einschließlich der Preisrichtigkeitsquote
- Beispiele: Cloaking; mithilfe von dynamischem DNS Seiten oder Produkte austauschen; Produktdaten oder Websitecontent manipulieren, um unsere automatisierten Systemprüfungen zu umgehen; doppelte Hotel Center-Konten erstellen; den Zugriff von Crawlern auf Ihre Landingpages blockieren
- Dauerhaft falsche Landingpage-Weiterleitungen
Unverantwortliche Datenerhebung und -nutzung
- Hier einige Beispiele für Nutzerdaten, die nur erhoben werden sollten, wenn es unbedingt nötig ist, und mit denen verantwortungsvoll umzugehen ist: vollständiger Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Personalausweis- oder Reisepassnummer, Rentenversicherungsnummer, Sozialversicherungsnummer, Steuernummer, Krankenversicherungsnummer oder Führerscheinnummer; Geburtsdatum oder Mädchenname der Mutter (zusätzlich zu den oben genannten Informationen), finanzielle Verhältnisse, politische Orientierung, sexuelle Orientierung, ethnische Herkunft, Religion.
- Der endgültige Gesamtpreis für die Buchung muss angezeigt werden, bevor Nutzerinformationen angefordert werden.
- Beispiele für unverantwortliche Datenerhebung und ‑nutzung:
- Die folgenden Daten über eine nicht durch SSL gesicherte (https://) Serververbindung abrufen:
- Nutzername oder E-Mail-Adresse zusammen mit Passwörtern
- Kredit- oder Debitkartennummern
- Bank- und Anlagekontonummern
- Girokontonummern
- Überweisungsnummern
- Personalausweis- oder Reisepassnummer, Rentenversicherungs-, Sozialversicherungs-, Steuer-, Krankenversicherungs- oder Führerscheinnummer
- Weiterverkauf der Kontaktdaten von Nutzern oder Verwendung ihrer Bilder in Anzeigen oder kostenlosen Buchungslinks ohne ihre Einwilligung
- Unnötige Datenerhebung
- Verwendung von Nutzerdaten auf irreführende Art oder ohne ausdrückliche Zustimmung
- Senden von Spam
- Die folgenden Daten über eine nicht durch SSL gesicherte (https://) Serververbindung abrufen:
Weitere Informationen zur unverantwortlichen Datenerhebung und -nutzung
Falschdarstellung
- Nutzer auffordern, einen Kauf oder Download vorzunehmen oder eine andere Verpflichtung einzugehen, ohne dass sie vorher alle relevanten Informationen erhalten und ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben
- Sich selbst, Ihr Unternehmen oder Ihre Angebote in einer Art und Weise darstellen, die nicht korrekt, realistisch und/oder wahrheitsgemäß ist
- Häufig falsche Preise angeben (nicht von der Preisgenauigkeitsquote erfasst)
- Die Ziel-URL (Landingpage) wiederholt nicht verfügbar machen
- Nutzern den Kauf nicht ermöglichen
- Angebote präsentieren, die nicht zuverlässig gebucht werden können
- Die endgültige Verfügbarkeit und der endgültige Preis für das Zimmer müssen angezeigt werden, bevor Nutzerinformationen angefordert werden. Implementieren Sie dazu Livepreise und Verfügbarkeitsprüfungen auf der Buchungsseite. Änderungen an Verfügbarkeit oder Preis nach Eingabe personenidentifizierbarer Informationen sind grundsätzlich nicht zulässig. Wenn der vom Nutzer angeforderte Zimmerpreis nach Eingabe personenidentifizierbarer Informationen nicht verfügbar ist, muss der Partner die Reservierung ohne Preisänderung für den Nutzer abschließen.
- Steuern und Gebühren für Google-Nutzer müssen genauso berechnet werden wie für Nutzer, die Google nicht verwenden.
Anzeigenamen von Partnern dürfen weder Clickbaiting, Emojis noch andere Begriffe enthalten, mit denen Ihr Unternehmen gegenüber Nutzern falsch dargestellt wird. Wenn Ihr Anzeigename irreführend ist oder als unangemessen oder anstößig eingestuft wird, kann Google im Buchungsmodul oder neben Ihrem Link nach eigenem Ermessen stattdessen Ihre Website-URL anzeigen.
Zusätzliche Richtlinien
Probleme im Zusammenhang mit Partnern melden
Sie können uns dabei unterstützen, Hotels auf Google und Vacation Rental Search weiter zu verbessern und sowohl Nutzern als auch Partnern weiterhin korrekte Informationen bereitzustellen. In diesem Formular können Sie Ihr Feedback hinterlassen und eventuelle Probleme melden (beispielsweise nicht buchbare Preise, fehlerhafte Basispreise oder fehlende Steuern/Gebühren). Auch wenn wir in der Regel nicht auf einzelne Anliegen eingehen können, werden dennoch die über das Formular eingereichten Informationen zur allgemeinen Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit herangezogen.
Ausschluss von Hotels auf Google
Google behält sich das Recht vor, die Inhalte eines Partners (teilweise oder vollständig, einschließlich Affiliate-Marken) nach eigenem Ermessen aus folgenden Gründen von Hotels auf Google auszuschließen:
- Nichterfüllen der Google-Richtlinien oder Einsatz der oben beschriebenen verbotenen Praktiken
- Hinweise auf schlechte, irreführende, missbräuchliche oder schädliche Inhalte, unter anderem aufgrund von Feedback von Nutzern über Google-eigene oder öffentliche Kanäle
- Veröffentlichen von Inhalten, die gegen anwendbare Gesetze oder Bestimmungen verstoßen
- Andere Verhaltensweisen oder Datenprobleme, die den Zweck von Hotels auf Google oder die ordnungsgemäße Funktion beeinträchtigen
Google untersucht Inhalte sowohl automatisch als auch manuell, um diese Art von Problemen zu erkennen. Potenzielle Verstöße werden von unserem Policy Team überprüft. Wird ein Verstoß gegen unsere Richtlinien festgestellt, wendet sich das Team mit weiteren Details direkt an den Kontoinhaber. Verstöße können zu Strafen im Zusammenhang mit der Preisrichtigkeit führen und eine Kontosperrung von mindestens 5 Arbeitstagen nach sich ziehen, wenn Probleme nicht innerhalb einer bestimmten Warnfrist behoben werden. Nachfolgende Verstöße haben längere Sperren zur Folge, bis hin zur dauerhaften Sperrung bei wiederholter Nichteinhaltung. Schwerwiegende Verstöße können zur sofortigen Sperrung des Kontos führen.
Sperrung noch einmal von Google prüfen lassen
Wenn Sie mit einer Kontosperrung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Sperrung Einspruch einlegen. Das Einspruchsformular kann über die E-Mail-Benachrichtigung zur Kontosperrung aufgerufen werden. Nach Ablauf von 6 Monaten ist kein Einspruch mehr möglich.
Pro Sperrung kann jeweils nur einmal Einspruch eingelegt werden. Reichen Sie in unbegründeten Fällen keine wiederholten Einsprüche ein. Bevor Sie Einspruch einlegen, machen Sie sich bitte mit den Google-Richtlinien vertraut. Legen Sie in Ihrem Einspruch klare und überzeugende Beweise hinsichtlich der Frage vor, warum Google die Entscheidung überdenken sollte. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass Sie in Zukunft keinen Einspruch mehr einlegen dürfen.
Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, prüfen wir diesen umgehend und melden uns bei Ihnen mit einer Entscheidung. Wird Ihr Einspruch abgelehnt, müssen Sie alle Richtlinienverstöße beheben. Erst wenn alle Google-Richtlinien erfüllt sind, kann die Sperrung aufgehoben werden.
Nutzer in der EU, für die das Gesetz über digitale Dienste der Europäischen Union gilt
Weitere Optionen der Vorgehensweise in diesem Zusammenhang finden Sie in den Möglichkeiten zur Streitbeilegung im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste der Europäischen Union.