Für Apps und In-App-Produkte, die bei Google Play angeboten werden, beträgt die Servicegebühr 30 % des Preises. Sie erhalten somit 70 % der Zahlung. Die übrigen 30 % sind für den Vertriebspartner und anfallende Betriebskosten bestimmt.
Ab dem 1. Januar 2018 verringert sich die Servicegebühr für Abos aller Abonnenten, die für das Abo seit mehr als 12 Monaten zahlen, auf 15 %. Wenn ein Abonnent beispielsweise 4 Monate lang aktiv war, wird die Servicegebühr nach 8 weiteren bezahlten Monaten auf 15 % reduziert.
Folgendes zählt zu den 12 bezahlten Monaten eines Nutzers:
- Wenn dem Abonnenten ein Kulanzzeitraum gewährt wurde
- Wenn der Abonnent nach einer Kontosperre, einem Kulanzzeitraum, einer Pause oder der Wiederherstellung eines Abos wieder aktiv ist
- Wenn der Abonnent einen Einführungspreis nutzt
- Wenn der Abonnent ein Upgrade oder Downgrade auf einen anderen Tarif durchführt
- Wenn der Abonnent sich innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung neu anmeldet
Folgendes zählt nicht zu den 12 bezahlten Monaten eines Nutzers:
- Testabos
- Erstattete Käufe
- Zeitdauer während einer Kontosperre
- Zeitverzögerung durch die verzögerte Abrechnung über die Google Play Developer API