Die Zahlungsrichtlinie von Google Play

Entwickler, die bei Google Play digitale Waren und Dienste als In-App-Käufe anbieten, müssen das Abrechnungssystem von Google Play verwenden.

Dadurch können sie problemlos mit Millionen von Nutzern weltweit Geschäfte abwickeln. Nutzer erhalten sichere Zahlungsmöglichkeiten und können ihre Zahlungen alle an einem zentralen Ort verwalten.  Das Abrechnungssystem von Play spielt eine wichtige Rolle dabei, das Vertrauen von Nutzern aufrechtzuerhalten und Google Play so sicher wie möglich zu machen.

Das Abrechnungssystem von Google Play

Das Abrechnungssystem von Google Play ist ein Dienst, über den Sie digitale Produkte und Inhalte in Ihrer Android-App verkaufen können. Dabei kann es sich um Einmalkaufprodukte oder Abos handeln, für die regelmäßig Kosten anfallen. Auf der Website für Android-Entwickler erfahren Sie, wie Sie das Abrechnungssystem von Google Play in Ihre App einbinden können.

Sofern in der Zahlungsrichtlinie nicht anders angegeben, ist unter anderem für diese Käufe das Abrechnungssystems von Google Play erforderlich:

  • Digitale Artikel (z. B. virtuelle Währungen, zusätzliche Leben und Spieldauer, Add-on-Elemente, Figuren oder Avatare)
  • Abodienste (z. B. für Fitness, Spiele, Dating, Bildung, Musik, Videos oder andere Inhalte)
  • App-Funktionen oder -Inhalte (z. B. eine Version ohne Werbeanzeigen oder neue Funktionen, die in der kostenlosen Version nicht verfügbar sind)
  • Cloud-Software und -Dienste (z. B. Datenspeicherdienste, Produktivitätssoftware für Unternehmen oder Finanzverwaltungssoftware)

Zu Käufen, die im Abrechnungssystem von Google Play nicht unterstützt werden, gehören unter anderem:

  • Kauf oder Verleih von physischen Waren wie Lebensmitteln, Kleidung, Haushaltswaren oder elektronischen Geräten
  • Physische Dienstleistungen wie Beförderung, Flugtickets, Mitgliedschaften in Fitnessstudios oder Lebensmittellieferungen
  • Zahlung von Kreditkartenabrechnungen oder Rechnungen von Versorgungsunternehmen

Das Abrechnungssystem von Google Play darf nicht verwendet werden für Peer-to-Peer-Zahlungen, für Inhalte, die Onlineglücksspiele unterstützen, oder für Produktkategorien, die gemäß den Inhaltsrichtlinien des Zahlungscenters von Google nicht akzeptiert werden.

Klarere Formulierung der Zahlungsrichtlinie

Durch die sprachliche Überarbeitung unserer Zahlungsrichtlinie im Jahr 2020 wollten wir verdeutlichen, dass alle Entwickler, die in ihren Apps digitale Waren und Dienste verkaufen, das Abrechnungssystem von Google Play verwenden müssen. Wird für eine App ein alternatives In-App-Abrechnungssystem verwendet, muss dieses zum Erfüllen der Zahlungsrichtlinie entfernt werden.  

Während Entwickler erforderliche Änderungen an ihren Apps vornehmen, sind wir bestrebt, diese weiterhin bei Google Play anzubieten. Die meisten Entwickler haben die seit Langem bestehende Vorgabe bereits erfüllt. Denjenigen, die Änderungen an ihren Apps vornehmen mussten, hatten wir zuerst einen einjährigen Kulanzzeitraum gewährt. Nach Austausch mit unserer Entwickler-Community haben wir ihnen außerdem die Möglichkeit gegeben, eine Verlängerung um 6 weitere Monate zu beantragen, womit ihnen mehr als 18 Monate für die Anpassung ihrer Apps zur Verfügung standen. Wir unterstützen unsere Entwicklerpartner auch weiterhin dabei, neue Anforderungen unserer Plattform zu erfüllen.

Ab dem 22. Februar 2023 können Entwickler Nutzern in Indien, die auf Smartphones und Tablets Käufe in bei Google Play angebotenen Apps tätigen, neben dem Abrechnungssystem von Google Play ein alternatives Abrechnungssystem anbieten. Die Anforderung, das Abrechnungssystem von Google Play zu verwenden, gilt für In-App-Käufe digitaler Inhalte für Nutzer innerhalb und außerhalb Indiens. Weitere Informationen finden Sie in diesem Hilfeartikel.

Entwickler mit Nutzern in Indien und Südkorea können jetzt ein alternatives In-App-Abrechnungssystem verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.

Entwickler haben die folgenden Möglichkeiten, in ausgewählten Ländern ein alternatives Abrechnungssystem anzubieten:

  • Entwickler haben im Rahmen unseres Pilotprojekts zur Abrechnung mit Auswahlmöglichkeit für Nutzer die Möglichkeit, neben dem Abrechnungssystem von Google Play ein alternatives Abrechnungssystem anzubieten. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.
  • Entwickler können Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eine alternative Abrechnung ohne Auswahlmöglichkeit für Nutzer anbieten. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine App über andere Android-App-Shops oder meine Website vertreiben?

Ja, natürlich. Da Android auf eine offene Umgebung setzt, ist auf den meisten Android-Geräten mehr als ein App-Shop vorinstalliert – und Nutzer können weitere hinzufügen. Android bietet Entwicklern die Freiheit und Flexibilität, Apps über andere Android-App-Shops, als Direktverkäufe über Websites oder als Vorinstallation anzubieten, ohne das Abrechnungssystem von Google Play nutzen zu müssen.

Gilt diese Richtlinie auch für Apps von Google?

Ja. Die Google Play-Richtlinien für Entwickler gelten für alle Apps bei Google Play, einschließlich der Apps von Google. Auch für sie muss für In-App-Käufe digitaler Waren das Abrechnungssystem von Google Play genutzt werden.

Kann ich meinen Nutzern alternative Zahlungsmethoden anbieten?

Ja. Außerhalb Ihrer App können Sie Ihre Nutzer über alternative Kaufoptionen informieren. Sie können E-Mail-Marketing und andere Kanäle außerhalb der App nutzen, um Aboangebote und sogar Sonderpreise anzubieten.

In einer App dürfen Entwickler Nutzer nicht zu einer anderen Zahlungsmethode als dem Abrechnungssystem von Google Play weiterleiten, es sei denn, die Zahlungsrichtlinie lässt dies zu. Ebenso wenig erlaubt sind direkte Verknüpfungen mit einer Webseite, die zu einer anderen Zahlungsmethode führen könnte oder auf der Nutzer zum Kauf des digitalen Artikels außerhalb der App aufgefordert werden.

Entwickler können Nutzer an administrative Seiten wie die Kontoverwaltungsseite, die Datenschutzerklärung oder die Hilfeseite verweisen, solange diese Webseiten nicht letztlich zu einer anderen Zahlungsmethode führen, die gemäß der Zahlungsrichtlinie unzulässig ist.

Bei Dienstleistungen und Produkten, die lediglich konsumiert werden, z. B. Apps, in denen es Nutzern nicht ermöglicht wird, digitale Waren oder Dienstleistungen zu kaufen, können Entwickler zusätzliche Informationen zu Kaufoptionen ohne direkte Links zur Verfügung stellen. Dazu zählen folgende Hinweise:

  • „Sie können dieses Buch direkt auf unserer Website kaufen.“
  • „Gehen Sie auf unsere Website, um Ihr Abo auf ein Premium-Abo upzugraden.“
  • „Dieser Film kann nicht in der App ausgeliehen werden. Alle Filme, die Sie über unsere Website ausleihen, sind jedoch auch sofort in der App verfügbar.“
  • „Brauchen Sie zusätzliche Leben? Auf unserer Website können Sie welche dazukaufen.“
Kann ich meine Nutzer auf anderen Plattformen über Werbeaktionen informieren?

Ja, Sie können Ihre Nutzer per E‑Mail oder auf anderen Wegen außerhalb der App über Ihre Angebote informieren, auch wenn diese sich von den Angeboten bei Google Play unterscheiden.

Kann ich je nach Plattform andere Funktionen, Preise und Inhalte anbieten?

Ja. Wir verlangen nicht, dass Ihr Angebot auf allen Plattformen gleich ist. Sie können verschiedene Versionen Ihrer App erstellen, um unterschiedliche Plattformen, Funktionen und Preismodelle zu unterstützen.

Kann ich bei Google Play auch Apps anbieten, über die digitale Waren und Dienste lediglich konsumiert werden können?

Ja. Die Bereitstellung von Apps, über die digitale Waren lediglich konsumiert, jedoch nicht gekauft werden können, ist bei Google Play erlaubt – auch wenn die Apps Teil eines kostenpflichtigen Diensts sind. Beispielsweise könnten sich Nutzer in einer solchen App anmelden und dann auf Inhalte zugreifen, die sie an anderer Stelle erworben haben.

„Lediglich konsumiert“ bedeutet, dass Produkte oder Dienstleistungen – ob digital oder physisch – nicht in der App gekauft werden können.

Gibt es für unterschiedliche App-Kategorien unterschiedliche Abrechnungsrichtlinien?

Nein. Alle App-Kategorien unterliegen der Zahlungsrichtlinie von Google Play.

Kann ich meinen Kunden direkte Erstattungen anbieten?

Ja. Sie können Ihren Kunden Erstattungen und sonstigen Kundensupport weiterhin direkt anbieten.

Können bei Google Play Cloud-Gaming-Apps angeboten werden?

Ja. Cloud-Gaming-Apps, die den Google Play-Richtlinien entsprechen, sind bei Google Play willkommen.

Soll in Apps, in denen Waren oder Dienstleistungen wie Versicherungen, Aktien, Anlage- oder Steuerberatungsdienste angeboten werden, das Abrechnungssystem von Google Play verwendet werden?

Nein. Für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen wie Versicherungen, Aktien, Anlage- oder Steuerberatungsdiensten darf das Abrechnungssystem von Google Play nicht verwendet werden.

In meiner App werden klinische Dienstleistungen angeboten. Soll ich für diese Transaktionen das Abrechnungssystem von Google Play verwenden?

Für die Bezahlung regulierter klinischer Dienstleistungen darf das Abrechnungssystem von Google Play nicht verwendet werden. Regulierte klinische Dienstleistungen sind unter anderem solche, die von oder im Auftrag eines zugelassenen Arztes oder Krankenhauses angeboten werden und der Diagnose und Prävention, Behandlung, Linderung oder Heilung von Krankheiten dienen. Das Angebot kann Dienstleistungen wie Gespräche mit Ärzten, den Erhalt von Rezepten oder die Planung von Behandlungen durch zugelassene Ärzte oder Krankenhäuser umfassen.

Darüber hinaus muss das Abrechnungssystem von Google Play nicht in Apps für digitale COVID-Zertifikate verwendet werden, sofern der Dienst von einer Behörde angeboten wird und alle damit verbundenen Gebühren direkt von ihr erhoben werden.

Muss das Abrechnungssystem von Google Play auch beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, die in der App nicht genutzt werden können?

Für den Kauf von digitalen Waren oder Dienstleistungen, die nur außerhalb einer bei Google Play angebotenen App genutzt werden können und auf die in einer bei Google Play angebotenen App nicht zugegriffen werden kann, muss das Abrechnungssystem von Google Play nicht verwendet werden. Beispiele hierfür sind Klingeltöne, die auf dem Gerät, aber nicht in der App verwendet werden können, Inhalte, auf die nur über eine Website und nicht in der App zugegriffen werden kann, sowie Anwendungen zur Verwaltung von Cloud-Dienstplattformen, die jedoch keinen Zugriff auf den entsprechenden Cloud-Speicher in der App bieten.

Muss ich das Google Play-Abrechnungssystem verwenden, um in meiner App Geschenkkarten verkaufen zu können?

Nein. Für den Verkauf von In-App-Geschenkkarten ist das Abrechnungssystem von Google Play nicht erforderlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei der Geschenkkarte um eine elektronische Geschenkkarte oder eine physische Karte handelt, die dem Nutzer zugeschickt wird.

Kann ich Treue- oder Prämienpunkte in meiner App ausgeben, ohne das Abrechnungssystem von Google Play zu verwenden?

Ja. Gesammelte oder vergebene Punkte können in der App ausgegeben werden, ohne dass das Abrechnungssystem von Google Play verwendet werden muss. Nutzer können diese innerhalb von Apps gesammelten oder erhaltenen Prämienpunkte auch ohne das Abrechnungssystem von Google Play gegen digitale Waren und Dienstleistungen eintauschen. Falls diese Punkte (oder andere Arten von virtueller Währung) jedoch in der App verkauft werden, muss das Abrechnungssystem von Google Play verwendet werden.

Ich bin ein Telekommunikations- oder Kabel-TV-Anbieter. Wie wirkt sich diese Richtlinie auf meine Apps aus?

Wenn Sie ein Anbieter von Telekommunikations-, Breitband-, Multi-Channel-Satelliten-, Kabel- oder verwalteten IPTV-Diensten (auch „physische Dienste“ genannt) sind, dürfen Sie möglicherweise bestimmte digitale Waren oder Dienstleistungen, die auch über Ihre nicht an Mobilgeräte gebundenen Vertriebskanäle verfügbar sind, mit in der Kundenrechnung aufgeführten physischen Diensten kombinieren. In diesem Fall muss die Kundenrechnung für physische Dienste als Zahlungsart verwendet werden. Die entsprechenden digitalen Waren oder Dienstleistungen dürfen nur in denjenigen Ihrer Apps verkauft werden, in denen die Nutzer ihren physischen Dienst verwalten können oder in denen In-App-Käufe nur für Abonnenten des physischen Diensts verfügbar sind. Beispiele:

  • Angebot von standardmäßigen Abopaketen für digitale oder physische Dienste, die allgemein über nicht für Mobilgeräte spezifische Vertriebskanäle erhältlich sind und dem Nutzer über die Abrechnung für physische Dienste in Rechnung gestellt werden.
  • Angebot von Video-on-Demand, Musik, digitalen Comics oder digitalen Büchern auf Transaktionsbasis im Rahmen eines kostenpflichtigen Abos für digitale Dienste, das dem Nutzer über die Abrechnung für physische Dienste in Rechnung gestellt wird.
  • Angebot von Video-on-Demand für Nutzer, die einen physischen Multi-Channel-Satelliten-, Kabel- oder verwalteten IPTV-Dienst abonniert haben.

Um als Anbieter von Telekommunikationsdiensten zugelassen zu werden, müssen Sie dieses Formular ausfüllen.

Welche Auswirkungen haben die neuen Bestimmungen der indischen und südkoreanischen Gesetzgebung auf die Zahlungsrichtlinie von Google Play? Werden mir weiterhin Gebühren berechnet, wenn ich das Abrechnungssystem von Google Play nicht mehr verwende?

Aufgrund neuer Bestimmungen der indischen und der südkoreanischen Gesetzgebung bieten wir nun allen Entwicklern die Möglichkeit, für Smartphone- und Tabletnutzer in Indien und Südkorea neben dem Abrechnungssystem von Google Play ein alternatives Abrechnungssystem für In-App-Käufe in bei Play vertriebenen Apps anzubieten.

Für Transaktionen, die über ein alternatives In-App-Abrechnungssystem abgewickelt werden, berechnen wir Entwicklern weiterhin eine Servicegebühr. Diese wird jedoch um 4 % reduziert. Beträgt die Servicegebühr für Transaktionen über das Abrechnungssystem von Google Play beispielsweise 15 %, beläuft sie sich für Transaktionen, die über ein alternatives Abrechnungssystem vorgenommen wurden, nur noch auf 11 %.

Wenn Sie Entwickler sind und einige Ihrer Nutzer in Südkorea leben, können Sie sich in diesem Hilfeartikel darüber informieren, wie Sie ein zusätzliches Abrechnungssystem implementieren können.

Wenn Sie Entwickler sind und einige Ihrer Nutzer in Indien leben, können Sie sich in diesem Hilfeartikel darüber informieren, wie Sie ein zusätzliches Abrechnungssystem implementieren können.

Ich biete derzeit das Abrechnungssystem von Google Play an. Kann ich neben dem Google Play-Abrechnungssystem ein alternatives Abrechnungssystem anbieten?

Das Pilotprojekt zur Abrechnung mit Auswahlmöglichkeit für Play-Nutzer wurde entwickelt, um neben dem Abrechnungssystem von Google Play den Einsatz eines alternativen Abrechnungssystems zu testen und zu prüfen, ob wir dieses Angebot Nutzern in bestimmten Ländern verfügbar machen können. In diesem Hilfeartikel erfahren Sie mehr über das Pilotprojekt, die Anforderungen und die Registrierung.

Welche Auswirkungen hat das Gesetz über digitale Märkte (GDM) auf die Zahlungsrichtlinie von Google Play für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)?

Zur Einhaltung des Gesetzes über digitale Märkte (GDM) haben wir neue Programme eingeführt, um für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) alternative Abrechnungsmöglichkeiten zu unterstützen. Entwickler, die digitale Inhalte oder Dienste verkaufen, können jetzt in ihren Apps ihren Nutzern im EWR ein anderes Abrechnungssystem als das von Google Play anbieten. Dabei gelten die Anforderungen des Programms.

Außerdem können Entwickler Nutzer im EWR aus der App herausleiten, auch um Angebote für digitale In-App-Funktionen und -Dienste zu bewerben. Dabei gelten ebenfalls die Anforderungen des Programms.

Ist für direkte Trinkgelder oder Spenden von Nutzern für Entwickler das Abrechnungssystem von Google Play erforderlich?

Wenn Trinkgelder oder Spenden von Nutzern zu 100 % an den Entwickler gehen und Nutzer dadurch keinen Zugriff auf digitale Inhalte oder Dienste erhalten (z. B. Sticker, Badges, besondere Emojis), gelten sie als Peer-to-Peer-Zahlungen und das Abrechnungssystem von Google Play muss nicht verwendet werden. In allen anderen Fällen muss das Abrechnungssystem von Google Play gemäß den Richtlinienanforderungen verwendet werden.

Ich bin Entwickler einer App, die 1:1-Onlinedienste anbietet. Muss ich das Abrechnungssystem von Google Play verwenden?

Wenn Ihre App einen kostenpflichtigen Onlinedienst mit persönlichem Service bietet, müssen Sie in folgenden Fällen das Abrechnungssystem von Google Play nicht verwenden:

  • Der kostenpflichtige Dienst erfolgt zwischen zwei natürlichen Personen.
  • Der kostenpflichtige Dienst ist anschließend in keiner bei Google Play angebotenen App zur erneuten Wiedergabe verfügbar, d. h., die Sitzung wird nicht aufgezeichnet und kann nicht noch einmal abgerufen oder genutzt werden.

Beispiele für kostenpflichtige Onlinedienste mit persönlichem Service, für die das Abrechnungssystem von Google Play nicht genutzt werden müssen: 

  • Weiterbildungs- oder Hobbykurse (z. B. Musik- oder Kunstkurse)
  • Gesundheitscoaching (z. B. Personal Training oder Beratungsdienste) 
  • Beratungsdienste durch Spezialisten (z. B. Finanzberatung ohne Kundensupport usw.)
In meiner App können digitale und physische Waren oder Dienstleistungen gekauft werden. Wie finde ich heraus, ob das Abrechnungssystem von Google Play für meine App erforderlich ist?

Das Abrechnungssystem von Google Play muss für die SKUs in Ihrer App verwendet werden, die mehr digitale Waren oder Dienstleistungen als physische Waren oder Dienstleistungen enthalten, sowie für SKUs, die in Ihrer App als digitale Waren oder Dienstleistungen beworben werden. Beispiele für digitale und physische Waren und Dienstleistungen finden Sie in unserer Zahlungsrichtlinie.

Berechtigte Entwickler in bestimmten Regionen, einschließlich Indien, Südkorea und des Europäischen Wirtschaftsraums, können ein alternatives Abrechnungssystem anbieten, sofern zusätzliche Anforderungen erfüllt sind.

Gilt die Anforderung der Zahlungsrichtlinie, das Abrechnungssystem von Google Play nutzen zu müssen, in Ländern, in denen das Abrechnungssystem von Google Play noch nicht verfügbar ist?

Solange das Abrechnungssystem von Google Play in einem Land nicht verfügbar ist, gilt die Anforderung der Zahlungsrichtlinie, das Abrechnungssystem von Google Play zu verwenden, dort nicht. 

In diesen Ländern ist das Abrechnungssystem von Google Play nicht verfügbar. Wir arbeiten ständig daran, es in weiteren Ländern verfügbar zu machen. Sobald das der Fall ist, gilt auch die Anforderung der Zahlungsrichtlinie, das Abrechnungssystem von Google Play zu verwenden.  Sie erhalten eine Benachrichtigung, wenn entsprechende Änderungen vorgenommen werden. 

Ich habe mein App-Update gemäß der Zahlungsrichtlinie von Google Play eingereicht. Meine App wurde jedoch abgelehnt, weil keine Anmeldedaten für die App-Überprüfung vorhanden waren. Warum benötigt Google meine Anmeldedaten und wie kann ich meine App noch einmal korrekt zur Überprüfung einreichen?

Wenn Ihre gesamte App oder ein Teil davon nur standortabhängig, mit Anmeldedaten, einer Mitgliedschaft oder anderen Authentifizierungsmethoden verfügbar ist, müssen Sie alle erforderlichen Details für den Zugriff auf Ihre App angeben. Dies ist in der Richtlinie zu den Play Console-Anforderungen genauer beschrieben. Wenn wir Ihre App aufgrund von eingeschränktem Zugriff nicht prüfen können, können Sie möglicherweise keine Updates mehr veröffentlichen und Ihre App kann aus Google Play entfernt werden.

Sie können uns diese Informationen zur Verfügung stellen, indem Sie die in diesem Hilfeartikel unter dem Abschnitt „App-Zugriff“ beschriebene Anleitung befolgen und Ihre App dann noch einmal zur Überprüfung einreichen.

Meine App bietet In-App-Käufe tokenisierter digitaler Assets wie NFTs. Wie finde ich heraus, ob das Abrechnungssystem von Google Play für solche Transaktionen erforderlich ist?

Tokenisierte digitale Assets wie NFTs können für digitale oder physische Inhalte verwendet werden. Wenn die tokenisierten digitalen Assets für In-App-Käufe von digitalen Inhalten verwendet werden, gilt die Zahlungsrichtlinie von Google Play. Sie müssen für diese Transaktionen das Abrechnungssystem von Google Play verwenden.

Weitere Informationen zu tokenisierten digitalen Assets finden Sie in unserer Richtlinie für Blockchain-basierte Inhalte.

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