Nachträglich die Elternaufsicht für das Google-Konto eines Kindes einrichten

Kinder, die das Mindestalter für Google-Konten in ihrem Land noch nicht erreicht haben, benötigen die Einwilligung der Eltern, um Google-Dienste nutzen zu können. Die Eltern müssen sich außerdem damit einverstanden erklären, das Google-Konto mitzuverwalten.

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind die Google-Dienste weiterhin nutzt, können Sie sein Google-Konto auch löschen.

So funktioniert die Elternaufsicht

Was können Eltern sehen und tun?

Wenn Sie als Elternteil der weiteren Nutzung der Google-Dienste durch Ihr Kind zustimmen und Sie damit einverstanden sind, das Google-Konto Ihres Kindes mitzuverwalten, können Sie mit Family Link beispielsweise Folgendes verwalten:

Kontoeinstellungen und ‑verwaltung
Apps auf gemeinsam verwalteten Geräten
Tipp: Eine Liste der Geräte, die gemeinsam verwaltet werden können, findest du hier.
Standort von Android-Geräten Bildschirmzeit für gemeinsam verwaltete Geräte

Hinweis: Eine Liste der Geräte, die gemeinsam verwaltet werden können, finden Sie hier.

Filter für Google Chrome, die Google-Suche und Google Play

Tipp: Die Einstellungen für Kaufgenehmigungen gelten nur für Käufe über das Abrechnungssystem von Google Play.

Das können Eltern nicht sehen oder tun

  • Die Anrufe ihres Kindes mithören
  • Von ihrem Gerät aus sehen, was auf dem Bildschirm ihres Kindes passiert

Zur Erinnerung: Eltern können das Kontopasswort ihres Kindes jederzeit ändern und auf das Konto zugreifen. Das Kind wird jedoch darüber informiert. Das Kind erhält eine E-Mail von Google und wird aus seinem Konto abgemeldet.

Voraussetzungen

Wenn Eltern die gesetzlich vorgeschriebene Elternaufsicht für ein bestehendes Google-Konto einrichten möchten, müssen sie Folgendes beachten:

  • Sie brauchen ein Google-Konto. Falls Sie noch keines haben, können Sie kostenlos eines erstellen.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein (in einigen Ländern gilt ein anderes Mindestalter für Google-Konten).
  • Sie müssen im selben Land leben wie das Kind.

Wenn ein Elternteil das Google-Konto seines Kindes mitverwalten will, muss

  • das Kind mit dem Einrichten der Elternaufsicht einverstanden sein.
  • das Kind im selben Land leben.

Hinweis

Am besten richten Sie die Elternaufsicht gemeinsam mit Ihrem Kind ein. Wenn Sie die Elternaufsicht einrichten möchten, brauchen Sie (der Elternteil) ein Google-Konto. Falls Sie keines haben, können Sie ein Google-Konto erstellen.

Hinweis: Wenn Sie sich in Google-Produkten wie Gmail anmelden, haben Sie bereits ein Google-Konto.

Elternaufsicht einrichten

  1. Auf dem Gerät Ihres Kindes klicken Sie hier.
  2. Klicken Sie auf Elternaufsicht einrichten und dann Weiter.
  3. Melden Sie sich mit Ihrem eigenen Konto an. Klicken Sie dann auf Weiter.
  4. Sehen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind die Bildschirme „Informationen zur Elternaufsicht“ und „Bevorstehende Änderungen an den Google-Diensten deines Kindes ansehen“ an.
  5. Bestätigen Sie das Passwort für das Konto Ihres Kindes und klicken Sie auf Zustimmen.
  6. Lesen Sie die Datenschutzhinweise und klicken Sie dann auf Zustimmen.
  7. Bestätigen Sie das Passwort für Ihr eigenes Konto.
  8. Klicken Sie zum Verknüpfen Ihrer Konten auf Weiter.
  9. Folgen Sie der Anleitung zum Einrichten der Kontoaufsicht für Ihr Kind.

Fehler „Konto kann nicht verwendet werden“ beheben

Damit die Einrichtung der Elternaufsicht abgeschlossen werden kann, müssen alle anderen Konten vom Android-Gerät Ihres Kindes entfernt werden. Auf dem Gerät sollte nur das gemeinsam verwaltete Konto verbleiben.

Hinweis: Wenn ein Konto entfernt wird, werden alle zugehörigen Inhalte ebenfalls vom Gerät entfernt. Dazu gehören u. a. E-Mails, Kontakte und Einstellungen.

Bitten Sie Ihr Kind, Folgendes zu tun:

  1. Öffne auf dem Android-Gerät die Einstellungen.
  2. Tippe auf Konten.
    • Falls „Konten“ nicht angezeigt wird, tippe auf Nutzer und Konten.
  3. Tippe auf das Konto, das du entfernen möchtest, und dann Konto entfernen.
  4. Elternaufsicht für ein Android-Gerät einrichten.

Wenn Ihr Kind ein Google Classroom-Konto hat

Nachdem die Einrichtung der Elternaufsicht abgeschlossen ist, kann Ihr Kind etwaige Google Classroom-Konten wieder seinem Gerät hinzufügen.

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